Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim betreffend AN/0494/2025 : "Wie lässt sich die Einzelhandelssituation in Stammheim und Flittard verbessern?"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1422/2025 vom 27.05.2025
Stand: Am 23.06.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 1422/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim betreffend AN/0494/2025 : "Wie lässt sich die Einzelhandelssituation in Stammheim und Flittard verbessern?" Die Einzelhandelssituation wird in Stammheim und Flittard von den Anwohnerinnen und An- wohnern als unzureichend empfunden. Viele von ihnen erledigen einen Großteil der Besorgun- gen in Leverkusen. Das sollte sich ändern, weil – zumindest in einer Großstadt – die üblichen täglichen Besorgungen in kurzen Wegen beschafft werden sollten. Auch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sieht die Notwendigkeit von Ver- besserungen und beklagt eine eher schlechte Entwicklung. Insbesondere fehlen ein Drogerie- markt und andere Einzelhandelsfachgeschäfte wie Optiker. 1. Plant die Stadt konkrete Maßnahmen, um die Einzelhandelsversorgung in den Stadtteilen zu verbessern? 2. Welche Möglichkeiten hat sie hierzu? 3. Was hat die Stadt unternommen im Hinbl ick auf die Handlungsempfehlung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Seite 697), das Angebot in Flittard/Stamm- heim im „kurzfristigen Bedarfsbereich (bspw. Metzgerei, Obst / Gemüse, Droge- riewaren)“ zu verbessern? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: In der Anfrage werden zwei Stadtteile adressiert. Sowohl im Stadtteil Flittard als auch im Stadt- teil Stammheim sind gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln (EHZK) 2023 jeweils ein Nahversorgungszentrum (NVZ) ausgewiesen. Mit insgesamt 16 zentralen Versorgungsbereichen verfügt der Stadtbezirk Mülheim über das räumlich und hierarchisch am besten ausgebildete Zentrensystem der Stadtbezirke 2 -9. Die Nahversorgungssituation ist insgesamt als leicht unterdurchschnittlich im Vergleich zu den Be- zirken 2-9 zu charakterisieren. Im Stadtteil Flittard besteht unter quantitativen Gesichtspunkten eine durchschnittliche Ausstat- tung; unter qualitativen Gesichtspunkten ist ein leichter Überhang an Discountern festzustellen. Räumliche Versorgungslücken bestehen im südöstlichen Siedlungsgebiet (Bereich Richtung Rhein/Grenze zu Stammheim), wobei hier aufgrund der Einwohnerzahl nicht die Tragfähigkeit 2 für die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes gegeben ist. Insgesamt soll im Nahver- sorgungszentrum Flittard perspektivisch das Angebot gesichert werden. Im Stadtteil Stammheim konnte die quantitative Versorgungssituation durch die Ansiedlung des Vollsortimenters deutlich verbessert werden. Hierdurch hat sich auch die räumliche Versor- gungssituation verbessert. Darüber hinaus finden in beiden Stadtteilen Wochenmärkte statt. Insgesamt soll perspektivisch das Angebot gesichert werden, konkrete Maßnahmen zur Anpas- sung der Versorgungssituation sind seitens der Verwaltung derzeit nicht geplant. Zu 2 und 3: Grundsätzlich ist es Aufgabe der Verwaltung, die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbs- fähigen Einzelhandel zu schaffen. Dies gelingt über die konsequente Steuerung nach den vom Rat beschlossenen Ansiedlungsregelungen (gem. EHZK 2023). Die Handlungsempfehlungen gemäß der Zentrenpässe des EHZK dienen der Unterstützung der Einzelhandelssteuerung durch die Verwaltung. Sie werden nicht als direkte Empfehlungen zur aktiven Ansiedlungssteuerung des Einzelhandels genutzt, sondern dienen als Orientie- rungshilfe, um die Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in einem bestimmten Gebiet zu fördern und nachhaltig zu gestalten. Die Ausgestaltung des Handlungsspielraumes ist in erster Linie die Aufgabe des Handels. Die Verwaltung betreibt keine aktiven Maßnahmen zur Ansprache von Einzelhandelsansiedlungen, unterstützt und berät aber bei Ansiedlungsvorhaben Dritter. Für Nahversorger besteht u.a. die Möglichkeit Gewerbeleerstände auf dem kostenlosen Immobilienportal der KölnBusiness Wirt- schaftsförderung ( https://koeln.business/immobilien/immobilienportal) zu recherchieren. Die KölnBusiness unterstützt dabei beratend bei der Vermittlung von Flächen an Immobiliensu- chende. Die Referenz aus dem EHZK bezieht sich auf das NVZ Flittard, kann aber auch auf das Vorge- hen im NVZ Stammheim und alle weiteren zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet pro- jiziert werden. Die Verwaltung unterstützt die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche (gem. Handlungsempfehlungen/Rahmenbedingungen des EHZK) und steuert daher die Ansiedlung von großflächigen Anbietern im nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich in die zentralen Versorgungsbereiche. Durch die Konzentration von Einzelhandel in zentralen Versorgungsbe- reichen kann die Nahversorgungssituation für die Kölner Bürger*innen optimiert werden.
Beratungsverlauf
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23.06.2025
TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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