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1422/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim betreffend AN/0494/2025 : "Wie lässt sich die Einzelhandelssituation in Stammheim und Flittard verbessern?"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4862 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1422/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 
Bezirksvertretung Mülheim betreffend AN/0494/2025 : "Wie lässt sich die 
Einzelhandelssituation in Stammheim und Flittard verbessern?" 
Die Einzelhandelssituation wird in Stammheim und Flittard von den Anwohnerinnen und An-
wohnern als unzureichend empfunden. Viele von ihnen erledigen einen Großteil der Besorgun-
gen in Leverkusen. Das sollte sich ändern, weil – zumindest in einer Großstadt – die üblichen 
täglichen Besorgungen in kurzen Wegen beschafft werden sollten. 
 
Auch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sieht die Notwendigkeit von Ver-
besserungen und beklagt eine eher schlechte Entwicklung. Insbesondere fehlen ein Drogerie-
markt und andere Einzelhandelsfachgeschäfte wie Optiker. 
 
1. Plant die Stadt konkrete Maßnahmen, um die Einzelhandelsversorgung in den 
Stadtteilen zu verbessern?  
2. Welche Möglichkeiten hat sie hierzu? 
3. Was hat die Stadt unternommen im Hinbl ick auf die Handlungsempfehlung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Seite 697), das Angebot in Flittard/Stamm-
heim im „kurzfristigen Bedarfsbereich (bspw. Metzgerei, Obst / Gemüse, Droge-
riewaren)“ zu verbessern?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
 
In der Anfrage werden zwei Stadtteile adressiert. Sowohl im Stadtteil Flittard als auch im Stadt-
teil Stammheim sind gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln (EHZK) 2023 
jeweils ein Nahversorgungszentrum (NVZ) ausgewiesen. 
 
Mit insgesamt 16 zentralen Versorgungsbereichen verfügt der Stadtbezirk Mülheim über das 
räumlich und hierarchisch am besten ausgebildete Zentrensystem der Stadtbezirke 2 -9. Die 
Nahversorgungssituation ist insgesamt als leicht unterdurchschnittlich im Vergleich zu den Be-
zirken 2-9 zu charakterisieren. 
 
Im Stadtteil Flittard besteht unter quantitativen Gesichtspunkten eine durchschnittliche Ausstat-
tung; unter qualitativen Gesichtspunkten ist ein leichter Überhang an Discountern festzustellen. 
Räumliche Versorgungslücken bestehen im südöstlichen Siedlungsgebiet (Bereich Richtung 
Rhein/Grenze zu Stammheim), wobei hier aufgrund der Einwohnerzahl nicht die Tragfähigkeit

2 
 
für die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes gegeben ist. Insgesamt soll im Nahver-
sorgungszentrum Flittard perspektivisch das Angebot gesichert werden.  
 
Im Stadtteil Stammheim konnte die quantitative Versorgungssituation durch die Ansiedlung des 
Vollsortimenters deutlich verbessert werden. Hierdurch hat sich auch die räumliche Versor-
gungssituation verbessert. Darüber hinaus finden in beiden Stadtteilen Wochenmärkte statt. 
Insgesamt soll perspektivisch das Angebot gesichert werden, konkrete Maßnahmen zur Anpas-
sung der Versorgungssituation sind seitens der Verwaltung derzeit nicht geplant.  
 
Zu 2 und 3: 
 
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Verwaltung, die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbs-
fähigen Einzelhandel zu schaffen. Dies gelingt über die konsequente Steuerung nach den vom 
Rat beschlossenen Ansiedlungsregelungen (gem. EHZK 2023).  
 
Die Handlungsempfehlungen gemäß der Zentrenpässe des EHZK dienen der Unterstützung 
der Einzelhandelssteuerung durch die Verwaltung. Sie werden nicht als direkte Empfehlungen 
zur aktiven Ansiedlungssteuerung des Einzelhandels genutzt, sondern dienen als Orientie-
rungshilfe, um die Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in einem bestimmten Gebiet 
zu fördern und nachhaltig zu gestalten.  
 
Die Ausgestaltung des Handlungsspielraumes ist in erster Linie die Aufgabe des Handels. Die 
Verwaltung betreibt keine aktiven Maßnahmen zur Ansprache von Einzelhandelsansiedlungen, 
unterstützt und berät aber bei Ansiedlungsvorhaben Dritter. Für Nahversorger besteht u.a. die 
Möglichkeit Gewerbeleerstände auf dem kostenlosen Immobilienportal der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderung ( https://koeln.business/immobilien/immobilienportal) zu recherchieren. Die 
KölnBusiness unterstützt dabei beratend bei der Vermittlung von Flächen an Immobiliensu-
chende. 
 
Die Referenz aus dem EHZK bezieht sich auf das NVZ Flittard, kann aber auch auf das Vorge-
hen im NVZ Stammheim und alle weiteren zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet pro-
jiziert werden. Die Verwaltung unterstützt die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche (gem. 
Handlungsempfehlungen/Rahmenbedingungen des EHZK) und steuert daher die Ansiedlung 
von großflächigen Anbietern im nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich in die zentralen 
Versorgungsbereiche. Durch die Konzentration von Einzelhandel in zentralen Versorgungsbe-
reichen kann die Nahversorgungssituation für die Kölner Bürger*innen optimiert werden.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1422/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.05.2025
Erstellt
08.05.2025 08:09