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Entwicklung des Planungsgebiets "Hallen Kalk" - Östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0628/2020 vom 20.05.2020
Stand: Am 28.05.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage SPD AN-0628-2020
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Markus Klein Fraktionsvorsitzender Telefon 0171 8276215 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: markus_klein@koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.05.2020 AN/0628/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 9.2.6 Entwicklung des Planungsgebiets „Hallen Kalk“ – Östlicher Teil (Halle 60, Kul- turhof, DOMiD) in Köln-Kalk Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.05.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, kürzlich wandten sich die Akteure der Projekte, die auf dem östlichen Teil des Pla- nungsgebietes „Hallen Kalk“ ansässig sind oder werden wollen, in einem Brief an Politik und Öffentlichkeit. Der Hintergrund: Die Verwaltung beabsichtige nun, den ge- samten östlichen Teil, der u.a. die Halle 60, den „Kulturhof“ und das DOMiD (Halle 70/71) umfasst, per Erbpacht an nur einen Vertragspartner zu vergeben. Aus Sicht der Akteure würde hierdurch eine kleinteilige, gemeinwohlorientierte Nutzung massiv erschwert, da die rechtliche Konstruktion zu erhöhten bürokratischen und ggf. finan- ziellen Aufwänden führt. Aus Sicht der Akteure sei ein Verkauf des östlichen Gebie- tes an die Stiftung trias denkbar, welche wiederum in Erbpacht Teilstücke an die ein- zelnen Akteure vergibt. Alternativ wäre die direkte kleinteilige Erbpachtvergabe durch die Stadt mit den Akteuren möglich. Dies soll von der Verwaltung jedoch abgelehnt worden sein. 2 Durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 2646/2019) wurde der integrierte Plan als städtebauliches Konzept verabschiedet. In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es, dass das Konzept explizit eine klein- teilige Vermarktung des Gebietes zwischen den Hallen 70/71 bis Hallen 58-60 zu- lässt. Dies war auch stets Gegenstand des Werkstattverfahrens und der politischen Beschlüsse. Eine Abkehr von dieser Maßgabe stünde den Ergebnissen der Öffent- lichkeitsbeteiligung entgegen und kann im Sinne einer gemeinwohlorientierten Ent- wicklung des Planungsgebietes durch die SPD-Fraktion nicht hingenommen werden. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 1. Weshalb beabsichtigt die Verwaltung den Ost-Teil des Planungsgebietes „Hal- len Kalk“ (Halle 60, „Kulturhof“, DOMiD) lediglich an einen Träger in Erbpacht zu vergeben? 2. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen die Vergabe von Teilstücken des Gebietes an mehrere, z.B. drei Träger? 3. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. der Verkauf an die Stiftung trias, und weshalb wurden diese abgelehnt? 4. Wie ist der Stand bei der kurzfristigen Nutzbarmachung des vorgesehenen Areals als Testphase durch den kulturhof e.V.? Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein gez. Marcel Hagedorn Markus Klein Marcel Hagedorn Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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