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AN/0628/2020

Entwicklung des Planungsgebiets "Hallen Kalk" - Östlicher Teil (Halle 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 20.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.05.2020, TOP 9.2.6

Anfrage SPD AN-0628-2020

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Anfrage SPD AN-0628-2020

3309 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
    
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon 0171 8276215 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: markus_klein@koeln.de 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.05.2020 
AN/0628/2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 9.2.6 
 
Entwicklung des Planungsgebiets „Hallen Kalk“ – Östlicher Teil (Halle 60, Kul-
turhof, DOMiD) in Köln-Kalk 
Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.05.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
kürzlich wandten sich die Akteure der Projekte, die auf dem östlichen Teil des Pla-
nungsgebietes „Hallen Kalk“ ansässig sind oder werden wollen, in einem Brief an 
Politik und Öffentlichkeit. Der Hintergrund: Die Verwaltung beabsichtige nun, den ge-
samten östlichen Teil, der u.a. die Halle 60, den „Kulturhof“ und das DOMiD (Halle 
70/71) umfasst, per Erbpacht an nur einen Vertragspartner zu vergeben. Aus Sicht 
der Akteure würde hierdurch eine kleinteilige, gemeinwohlorientierte Nutzung massiv 
erschwert, da die rechtliche Konstruktion zu erhöhten bürokratischen und ggf. finan-
ziellen Aufwänden führt. Aus Sicht der Akteure sei ein Verkauf des östlichen Gebie-
tes an die Stiftung trias denkbar, welche wiederum in Erbpacht Teilstücke an die ein-
zelnen Akteure vergibt. Alternativ wäre die direkte kleinteilige Erbpachtvergabe durch 
die Stadt mit den Akteuren möglich. Dies soll von der Verwaltung jedoch abgelehnt 
worden sein.

2 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 07.11.2019 (Vorlagen-Nr. 
2646/2019) wurde der integrierte Plan als städtebauliches Konzept verabschiedet. In 
der Begründung der Beschlussvorlage heißt es, dass das Konzept explizit eine klein-
teilige Vermarktung des Gebietes zwischen den Hallen 70/71 bis Hallen 58-60 zu-
lässt. Dies war auch stets Gegenstand des Werkstattverfahrens und der politischen 
Beschlüsse. Eine Abkehr von dieser Maßgabe stünde den Ergebnissen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung entgegen und kann im Sinne einer gemeinwohlorientierten Ent-
wicklung des Planungsgebietes durch die SPD-Fraktion nicht hingenommen werden.  
 
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 
 
1. Weshalb beabsichtigt die Verwaltung den Ost-Teil des Planungsgebietes „Hal-
len Kalk“ (Halle 60, „Kulturhof“, DOMiD) lediglich an einen Träger in Erbpacht 
zu vergeben?  
2. Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen die Vergabe von Teilstücken des 
Gebietes an mehrere, z.B. drei Träger? 
3. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. der Verkauf an die Stiftung trias, und 
weshalb wurden diese abgelehnt?  
4. Wie ist der Stand bei der kurzfristigen Nutzbarmachung des vorgesehenen 
Areals als Testphase durch den kulturhof e.V.?  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Markus Klein     gez. Marcel Hagedorn 
Markus Klein   Marcel Hagedorn 
Fraktionsvorsitzender   Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/0628/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
20.05.2020
Erstellt
19.05.2020 11:27