3124/2019
Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020
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Anlage 4 Mittelfrisitge Finanzplanung Beihilfekasse 2020
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Beihilfekasse der Stadt Köln Ergebnisplanung 2018 bis 2023 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 28.828.898 27.998.620 27.186.415 26.411.619 24.688.943 22.460.032 22.460.000 b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 18.273.402 17.747.080 17.232.285 16.741.124 16.725.277 16.478.384 16.097.092 c) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 350.000 270.000 320.000 230.000 323.424 d) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 570.000 560.000 550.000 645.976 602.428 564.729 651.890 e) Sonstige betriebliche Erträge 100 100 100 2.700 10.500 100 6.803 f) Kostenerstattung Gebietszentrum 282.700 282.700 282.700 231.277 262.514 199.684 143.007 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 0 0 14 Summe Erträge 48.315.100 46.938.500 45.601.500 44.302.696 42.609.662 39.932.929 39.682.230 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen 27.600.700 26.796.800 26.016.300 25.258.581 23.580.272 21.573.062 22.281.325 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 17.494.900 16.985.300 16.490.600 16.010.265 15.974.219 15.827.636 14.672.519 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.630.200 1.598.200 1.566.900 1.536.175 1.433.145 1.377.020 1.342.950 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 473.100 463.800 454.700 445.772 626.969 555.260 404.377 c) Sonstiger Personalaufwand 500 500 500 450 500 1.000 95 5. Abschreibungen a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen- stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 21.200 20.800 20.400 20.000 21.600 9.800 9.830 b) Sonstige Abschreibungen 15.900 15.600 15.300 15.000 15.000 5.000 60.978 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 312.000 305.900 299.900 294.000 278.757 273.757 268.368 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 59.400 58.200 57.100 56.000 59.500 61.200 52.602 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 119.700 117.400 115.100 112.846 102.654 95.500 100.081 d) Bürobedarf 10.000 9.800 9.600 9.400 8.900 8.500 10.652 e) Sonstige Aufwendungen 577.500 566.200 555.100 544.207 508.147 145.194 161.261 Summe Aufwendungen 48.315.100 46.938.500 45.601.500 44.302.696 42.609.662 39.932.929 39.365.038 7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0 8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 317.192
Anlage 1 Beihilfekasse der Stadt Köln Stellenplan 2020
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(Vgl. Session-Nr. 2523/2019) Beamte BGr. Laufbahngruppe 2 A 14 0,40 A 13_22 A 13_21 1,00 A 12 A 11 1,00 0,70 A 10 1,54 (1 Tzst.) 0,75 (1 Tzst.) A 9_21 Laufbahngruppe 1 A 9_12 2,00 A 8 15,00 (6 Tzst.) 20,54 1,85 Beschäftigte EGr. AT-B 2 0,20 E 12 1,00 E 10 1,00 0,50 E 9c 1,00 0,40 E 9b 0,05 E 9a 3,00 E 8 3,00 E 7 0,40 E 6 E 5 E 4 0,60 9,20 1,95 Beihilfekasse der Stadt Köln Stellenplan zum Soll 2020 Soll 2020 Wirtschaftsjahr 2020 Unmittelbar Beschäftigte der Beihilfekasse (GF und 1100/3) Soll 2020 Mittelbar Beschäftigte der Beihilfekase (1100 und 1100/1) Soll 2020
Anlage 3 Erläuterungen Wirtschaftsplan Beihilfekasse 2020
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/ 2 Beihilfekasse der Stadt Köln Wirtschaftsplan 2020 - Erläuterungen zum Erfolgsplan Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ihrer Fas- sung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Satzung die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden. Der Wirtschaftsplan 2020 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2019 in Verbindung mit der für das Wirtschaftsjahr 2020 zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hierin sind auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen berück- sichtigt, die den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften zu- geordnet sind und deren Dienstherr die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- und Verwal- tungsmanagement rechnet die Aufwendungen im Nachhinein mit den Eigenbetrieben, Sonder- vermögen und Eigengesellschaften ab. Die Positionen im Erfolgsplan 2020 im Einzelnen: Erträge: Zu 1. a) und b) Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Aufwen- dungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – f und 2. Er beträgt für das Wirtschaftsjahr 2020 insgesamt 43.152.743 Euro. Der Anteil der Beihilfezahlun- gen für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen am Gesamtvo- lumen der für das Wirtschaftsjahr 2020 kalkulierten Beihilfeaufwendungen be- trägt rund 61,21 %, der für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte rund 38,79 %. Hieraus ergibt sich ein Umlagebedarf für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen in Höhe von 26.411.619 Euro, für aktive Beamtin- nen/Beamte und Beschäftigte in Höhe von 16.741.124 Euro. Zu 1. c) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opferentschädi- gungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Zu 1. d) Es handelt sich um die erwartete Kostenerstattung aufgrund der Fallkostenpau- schalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrerinnen/Lehrer sowie der nicht am Um- lageverfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaf- ten und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen Anteils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für der Lehrerinnen und Lehrer gesonderte Ressourcen vorgehalten werden. Zur Kostendeckung werden ab 01.01.2020 pro bearbeiteten Fall 25 Euro berechnet. Für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilneh- menden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften und für den Kun- denkreis der Gemeinde Nettersheim werden ab 01.01.2020 pro Bearbeitungsvor- gang 22 Euro berechnet. Zu 1. e) Dieser Posten enthält die sonstigen betrieblichen Erträge, die nicht unter die übri- gen Positionen fallen. Zu 1. f) Hier wird die erwartete Refinanzierung für das Gebietszentrum ausgewiesen. Diese berechnet sich anhand der Personal- und Sachkosten für das Gebietszent- rum nach den jeweils aktuell von der KGSt veröffentlichten durchschnittlichen Kosten. Die in 2020 erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe ab. Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird über ein Girokonto bei der Sparkasse KölnBonn abgewickelt. Eine Verzinsung kann derzeit nicht erreicht werden. Aufwendungen: Zu 3. a) und b) Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versorgungsemp- fängerinnen/Versorgungsempfänger und aktive Beamtinnen/Beamte und Be- schäftigte auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2019 erfolgten bezie- hungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2019 anfallenden Ausgabevolumen wurde für das Jahr 2020 für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsemp- fänger eine Kostensteigerung in Höhe von 3,5 %, für aktive Beamtinnen/Be- amte und Beschäftigte eine Kostensteigerung in Höhe von 3,0 % hinzugerech- net. Hierbei wurde der demografische Wandel, der in naher Zukunft zu einem Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger führen wird, berücksichtigt. Es ist außerdem für 2020 mit einer erhöhten Anzahl an aktiven Beamten zu rechnen. Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Personalaufwand für die Dienststelle 1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für - den Geschäftsführer 1100 (anteilig) - die unmittelbaren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Beihilfekasse (1100/3) - die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betraute Personen der Abtei- lung Finanzen und Verwaltung (1100/1) ebenfalls anteilig. Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden Gehaltssteigerungen pauschal in Höhe von 3,5 % berücksichtigt. Bei den Beamtinnen/Beamten wurde eben- falls eine Erhöhung der Vorjahresbesoldung um 3,2 % einkalkuliert. Es wurden 3 zusätzliche Stellen in der Sachbearbeitung einkalkuliert. Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Beamtin- nen/Beamten seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den mo- natlichen Bezügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Sonderzah- lung weiterhin in einer Summe mit dem Gehalt für den Monat November. Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung bezie- hungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwandes. Zu 4. b) und c) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatz- versorgung und Beihilfen für die unmittelbar sowie anteilig für die mittelbar mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“. Die Position beinhaltet zudem die vom Personal- und Verwaltungsmanagement kalkulierten Zuführungen zu den Personalrückstellungen für die zukünftigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Beihilfekasse in Höhe von insgesamt 185.000 Euro. Zu 5. a) und b) Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf Forderungen ausgewiesen. Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartenden Verwaltungs- und sonstigen Aufwand für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Aufwand innerhalb der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendungen im laufenden Wirtschafts- jahr 2019. Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausgewiesen. Ermittlung der Umlagen: Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger entspre- chen im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2019 in etwa dem Planwert. Sie sind bei den Pfle- geaufwendungen leicht gestiegen. Die Beihilfeaufwendungen für ehemalige Beschäftigte sind im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2019 gegenüber dem Planwert ebenfalls leicht gestiegen. Die Ansätze wurden entsprechend angepasst. Die für 2019 hochgerechneten Beihilfeaufwendungen wurden wie bereits im Vorjahr um 3,5 % er- höht. Ursächlich für die Annahmen steigender Beihilfeaufwendungen sind die weiterhin erwartete allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitsbereich, die zunehmende Zahl der Versorgungsemp- fängerinnen/Versorgungsempfänger sowie die Tatsache, dass das Durchschnittsalter der Beihilfe- berechtigten kontinuierlich steigt. Nach dem Wirtschaftsplan 2020 ergibt sich für die Versorgungsempfänger ein Umlagebedarf in Höhe von insgesamt 26.411.619 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen Anteil am Gesamtvolumen 71,03 % auf die Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfän- ger, 17,00 % auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfängerinnen/ Versorgungsempfänger und 11,97% auf die ehemaligen Beschäftigten. Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 18.760.200 Euro für Beihilfen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Vorjahr: 18.027.900 Euro) 4.490.000 Euro für Beihilfen Pflege Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemp- fänger (Vorjahr 3.742.800 Euro) 3.161.500 Euro für ehemalige Beschäftigte (Vorjahr 2.918.200 Euro). Aktive Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte Für die aktiven Beamtinnen/ Beamten sind die Beihilfeaufwendungen und die Aufwendungen für die Pflege leicht gesunken. Bei den Beihilfen für Beschäftigte ist für 2019 ebenfalls ein geringerer Be- trag prognostiziert als im Wirtschaftsplan veranschlagt. Dies liegt unter anderem an der sinkenden Zahl der beihilfeberechtigten Beschäftigten. Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2020 eine Kostensteigerung von 3,0 % abgenommen. Der für 2019 prognostizierte Betrag wurde um diesen Prozentsatz erhöht. Ur- sächlich für die angenommene Steigerung bei den Beamteninnen/Beamten ist die erwartete allge- meine Kostensteigerung. Darüber hinaus ist weiterhin mit einer steigenden Zahl von Beamtin- nen/Beamten zu rechnen. Die Beihilfeumlagen für aktive Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte bemessen sich gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der vom Dienstherrn zu zah- lenden Besoldung ohne Mehrarbeit für die Beamtinnen/Beamten beziehungsweise der vom Arbeit- geber zu zahlenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozialversicherungsbeiträge und Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berechnung des Umlagesatzes wurden die zu erwartenden gesamtstädtischen Personalkosten zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage hierzu waren den Kalkulationen des Personal- und Verwaltungsmanagements für den gesamtstädtischen Haushalt 2020 sowie die eigene Hochrechnung aufgrund der Umlagezahlung für den Monat 08/2019. Aufgrund der erwarteten deutlichen Steigerung der gesamtstädtischen Personalkosten ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamte trotz des steigenden Ausgabevolumens eine Senkung des Umlagesatzes. Ab dem 01.01.2020 ergeben sich folgende Umlagesätze: 7,24 % für Beihilfen Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 7,64%) 0,11% für Pflegeversicherung Beamtinnen/Beamte (Vorjahr 0,13 %) 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,04 %)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 3124/2019 Freigabedatum 10.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Ab- satz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2020 fest. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2020 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von 7,24 % für Beihilfen Beamtinnen und Beamte 0,11 % für Pflegeversicherung Beamtinnen und Beamte 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) und einem Gesamtbetrag von 26.411.619 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozah- lung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in Verbin- dung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgsplan, Vermögens- plan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushaltsführung eine mittelfristige Fi- nanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinanzierung sind ebenfalls im Wirt- schaftsplan dargestellt. Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Eigenbe- triebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß an- zuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln entscheidet der Rat der Stadt Köln. Der für das Jahr 2020 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Stel- lenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der einzelnen An- sätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwie- sen. Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2023 wird ebenfalls auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 5 Vermögensplan Beihilfekasse 2020
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Beihilfekasse der Stadt Köln Vermögensplan 2020 Mittelherkunft Euro 1. Zuführung von der Beihilfekasse 0 2. Abschreibungen 20.000 20.000 Mittelverwendung Euro 1. Beschaffung von Inventar 20.000 2. Sonstige Vermögensausgaben 0 20.000
Anlage 2 Erfolgsplan Beihilfekasse der Stadt Köln 2020
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Beihilfekasse der Stadt Köln Erfolgsplan 2020 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ergebnis 2018 Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger/innen 26.411.619 24.688.943 22.460.000 b) Umlagen für aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 16.741.124 16.725.277 16.097.092 c) Erstattung Beihilfen 270.000 320.000 323.424 d) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 645.976 602.428 651.890 e) Sonstige betriebliche Erträge 2.700 10.500 6.803 f) Kostenerstattung Gebietszentrum 231.277 262.514 143.007 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 14 Summe Erträge 44.302.696 42.609.662 39.682.230 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungs- empfänger/innen 25.258.581 23.580.272 22.281.325 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte/innen u. Beschäftigte 16.010.265 15.974.219 14.672.519 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.536.175 1.433.145 1.342.950 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 445.772 626.969 404.377 c) Sonstiger Personalaufwand 450 500 95 5. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 20.000 21.600 9.830 b) Sonstige Abschreibungen 15.000 15.000 60.978 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 294.000 278.757 268.368 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 56.000 59.500 52.602 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 112.846 102.654 100.081 d) Bürobedarf 9.400 8.900 10.652 e) Sonstige Aufwendungen 544.207 508.147 161.261 Summe Aufwendungen 44.302.696 42.609.662 39.365.038 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit 0 0 317.192 8. Erträge aus Verlustübernahme 0 Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 317.192
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3124/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 05.09.2019 11:37