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1090/2021

Neugestaltung des Spielplatzes Jasminweg/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus

Beschlussvorlage Ausschuss 06.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.05.2021, TOP 10.2.12

20210322 Entwurfsplan Spielplatz Jasminweg - Sigwinstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

20210322 Entwurfsplan Spielplatz Jasminweg - Sigwinstraße

1124 Zeichen

vorh. Hügel
47.6247.55
47.5347.60
47.6347.6747.5647.6347.6747.5647.5647.6347.6547.6547.56
47.58
47.58
vorh. wassergebundene Deckeausbessernvorh. Betonpoller abbrechen und neuelösbare Metalpfosten Typ 67 einbauen
Amtsleitung  51PlanungAbteilungsleitung 51267 Amt f. Landschaftspfl u. GrünflächenPlannummerEDV-Projekt/DateinameDatumSpielplatznr.MassstabBezirk/StadtteilIndexGezeichnetPlanart/LeistungsphaseProjektbezeichnung/BauvorhabenAmt für Kinder, Jugend und Familie512Amt für Kinder, Jugend und FamilieOttmar-Pohl-Platz 151103 Köln1:10010.11.20209 06 03 03Spielplatz Jasminweg-Sigwinstr.Köln-HöhenhausMülheim / Höhenhaus- TRAEntwurf
ÄnderungenIndexABCDÜbersichtsplanDatumBearb.
Legende
RasenFallschutzfläche neuBetonplatten 40/40/5 cm, betongrauBetonpflaster 20/10/8 cm betongrauHöhen BestandHöhen Planung(45.83)45.90Natursteinpflaster
Wassergebundene Decke, Hagener Dolomit
Einfassung Läuferzeile
Einfassung KantensteinEinfriedung Stabgitterzaun H: 1,03 mEinfriedung Maschendrahtzaun Bestand
Vegetation Bestand
vorh. Wassergebundene Decke ausbessern
Ergänzung Absperrpoller am Zuweg JasminwegTR23.02.2021
Beispielbilder:

Beschlussvorlage Ausschuss

7098 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1090/2021 
Freigabedatum 
 06.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neugestaltung des Spielplatzes Jasminweg/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Spielplatzes „Jas-
minweg/Sigwinstraße“ in Köln-Höhenhaus mit Gesamtkosten in Höhe von 260.000 Euro durchzufüh-
ren. 
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
in Höhe von 260.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   260.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    Im Rahmen der Pfle-
ge und Wartung durch 67 € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   26.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zurzeit leben im Stadtteil Höhenhaus 15.668 Einwohnerinnen und Einwohner, hiervon 2.960 Kinder 
und Jugendliche unter 18 Jahren. Eine Neuerrichtung von öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsflächen ist aufgrund der fehlenden öffentlichen Flächen selten bis nicht gegeben. Daraus ergibt 
sich ein gesteigerter Bedarf an der qualitativen Aufwertung der vorhandenen Spielflächen und Bewe-
gungsangebote für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil. 
Auf dem Spielplatz Jasminweg/Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus sind im Laufe der letzten Jahre zur 
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht alle Spielgeräte sukzessive abgebaut worden. Bei der routi-
nemäßigen Wartung und Pflege durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde an den 
Spielgeräten eine starke Abnutzung festgestellt. Die Spielgeräte waren teilweise über 15 Jahre im 
Betrieb. Eine erneute Reparatur der Spielgeräte war nicht mehr möglich. 
An mehreren Terminen vor Ort wurden die Wünsche und Ideen der Kinder und Jugendlichen auf der 
Fläche oder beim Durchqueren des Grünzuges aufgenommen. Eine neue Spiel- und Kletterkombina-

3 
tion, eine Nestschaukel und eine Schaukel wurden von den Kindern und Jugendlichen oft für die 
Spielfläche als Spielgeräte gewünscht. Eine Drehscheibe für ältere Kinder und Jugendliche wurde 
ebenfalls mehrfach genannt. Die Wünsche der Kinder und Jugendlichen zu den neuen Spielgeräten 
konnten berücksichtigt werden. 
Die neuen Spielgeräte benötigen im Ausmaß erheblich mehr Platz als die abgebauten Spielgeräte. 
Hierfür wird der vorhandene Spielplatz komplett neugestaltet. Eine vergrößerte Fallschutzfläche wird 
hergerichtet, ein Begleitweg und eine Einzäunung angelegt. Neue Bänke werden am den Begleitweg 
aufgestellt. Der 3,50 m breite Weg ermöglicht nicht nur die Erreichbarkeit des Spielplatzes für Kinder 
und Jugendliche, sondern dient auch als Zufahrt für die Pflegefahrzeuge der Unterhaltung. Die Zu-
gänge sind mit Doppelholmsperren gesichert, um ein befahren der Anlage mit Fahrrädern zu vermei-
den. Eine zusätzliche Einfriedung entlang der angrenzenden Wege im Norden und Osten dient eben-
falls dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Fahrrädern und Hunden. Darüber hinaus laden 
Sitzbänke, im Schatten der vorhandenen Bäume, auch an heißen Sommertagen zum Verweilen ein. 
Bei der Planung der Spiel- und Bewegungsflächen wurden Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. 
Die neugestalteten Eingänge sind barrierefrei angelegt.  
Die Nestschaukel sowie alle anderen Spielgeräte sind von allen Kindern und Jugendlichen mit und 
ohne Beeinträchtigung gleichermaßen und im inklusiven Spiel zu nutzen. Grundsätzlich sollen Nest-
schaukeln möglichst nah am Weg aufgestellt, der Schaukelraum aber taktil wahrnehmbar gestaltet 
werden, damit das Rollstuhl fahrende Kind einfach in die Schaukel gehoben, das sehbehinderte Kind 
aber nicht unvorbereitet in den Schaukelraum läuft. (Auszug aus: Standards für barrierefreies Bauen 
– Entwickelt mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ für die Spielplatzbedarfsplanung 2018 der 
Stadt Köln).  
Eine Nutzung der Spielgeräte durch motorisch beeinträchtigte Personen ist durch die unmittelbar an 
den Spielflächen gelegene Zuwegung möglich. Gerade das Schwingen ist sehr unterstützend zur 
Förderung von motorischen Fähigkeiten. Die große Spiel- und Kletterkombination bietet Aspekte des 
kooperativen und inklusiven Spielens für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Alters- und Ent-
wicklungsstufen.  
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass nur zusätzliche oder anstelle der bisherigen Spielplatzausstat-
tung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die von einer gehandicapten Zielgruppe genutzt werden 
können. Das gemeinsame Spiel sollte immer im Focus stehen. Barrierefreiheit bedeutet auch nicht, 
dass jeder jedes Spielangebot gleich nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind uner-
lässlich für die Attraktivität der Plätze und die Herausbildung von Motorik, Risiko- und Selbsteinschät-
zung. Dies ist sowohl für körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder, aber auch für jüngere, kleine-
re, motorisch ungeschicktere oder ängstliche Kinder wichtig, um die eigene Körperwahrnehmung zu 
stärken und Ängste abzubauen. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 260.000,00 Euro  
Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teil-
finanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen), Fi-
nanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 26.000,00 Euro p. a. wurden im Haushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre-
chend berücksichtigt. 
In der Finanzierung befinden sich 17.000,00 Euro einer Ausgleichszahlung für die Herrichtung eines 
öffentlichen Spielplatzes im Neubaugebiet Sigwinstraße - Hohr Immobilien GmbH. Die Summe ist 
zugunsten einer Erweiterung bzw. Ergänzung des nahe gelegenen öffentlichen Spielplatzes Jasmin-
weg/Sigwinstraße festgelegt worden.  
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt die Maßnahmen der Verkehrssiche-
rungspflicht und die entstehenden Folgekosten im Rahmen der Wartung und Pflege.

4 
 
Anlagen 
 
- Entwurfsplan Spielplatz Jasminweg/Sigwinstraße

Beratungsverlauf (2)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1090/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.04.2021
Erstellt
22.03.2021 08:35