V/0997/2012
Neubau Ballspielplatz und öffentliche Grünfläche Kleihorststraße
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Plan K 283/3
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Beschlussvorlage
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V/0997/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Neubau Ballspielplatz und öffentliche Grünfläche Kleihorststraße - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und Bauausführung des Ballspielplatzes und der Grünfläche Kleihorststraße (Plan Nr. K 283/3 vom 19.12.2012) in der Reduktionsvariante wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Folgekosten für die Pflege- und Unterhaltung bleiben unverändert. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Investitionsmaßnahme 4150 Ballspielplatz und öffentliche Grünfläche Kleihorstsraße Auszahlungen 2013 84.500 Summe aller Auszahlungen/Saldo Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014ff 5.480 Vorlagen-Nr.: V/0997/2012 Auskunft erteilt: Herr Holz Ruf: 492-6763 E-Mail: Holz@stadt-muenster.de Datum: 28.12.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0997/2012 Begründung: Situation Im Jahr 2009 wurde im 1. Bauabschnitt der Spielplatz Kleihorststraße nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte (V/0219/2009) in der im B-Plan Nr. 457 festgesetzten, öffentlichen Grünfläche, die sich von der Weseler Straße bis zur Kleihorststraße erstreckt, ausgeführt. Im 2. Bauabschnitt werden nun der Ballspielplatz und eine Grünfläche ausgeführt. Der Ballspielplatz entsteht als Ersatz für den vorhandenen, an der Kleihorststraße angrenzenden Ballspielplatz (Fläche 20 x 40 m), der aufgrund der Umsetzung des B -Plans verlagert wird und somit Platz für die spätere Offenlegung des Canisiusgrabens schafft.. Die Grünfläche, die südlich des vorhandenen Fuß - und Radwegs liegt, grenzt im Osten an den bereits gebauten Spielplatz und im Süden und Westen an vorhandene Wohnbebauung an und wird nicht zur Baumaßnahme der geplanten Offenlegung des Canisiusgrabens benötigt. Nach der Offenlegung des Canisiusgrabens werden in einem 3. Bauabschnitt, der nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist, die Grünflächen entlang des Gewässers hergestellt. Diese Flächen sind nur nachrichtlich im Plan Nr. K 283/3 dargestellt Erläuterungen zur Planung Ballspielplatz Der Ballspielplatz wird als Rasenplatz auf einer Fläche von 20 x 40 m südlich des vorhandenen, asphaltierten Fuß- und Radweges und östlich des geplanten Canisiusgrabens angelegt. Die Au s- richtung des Spielfeldes erfolgt parallel zum Fuß- und Radweg. Das Spielfeld wird mit einem Ballfangzaun komplett eingefriedet. Die Höhe des Ballfangzaunes beträgt an den Torseiten 4,0 m und entlang der Außenseiten 2,0 m. Die Erschließung vom Fuß - und Radweg erfolgt über eine n 3,0 m breiten wassergebundenen Weg. Der Eingang wird wie beim im 1. Bauabschnitt realisierten Spielplatz Kleihorststraße mit zwei senkrecht eingebauten Robinienstämmen betont. Die Zugänge zum Ballspielplatz erfolgen über Schlupföffnungen im Ballfangzaun mit einer Breite von 1,0 m. Als Pflegezufahrt ist eine 3,0 m breite, zweiflügelige Toranlage vorgesehen. Öffentliche Grünfläche Die Grünfläche mit einer Fläche von 800 m² wird analog zum Gestaltungskonzept des bereits fertig gestellten Spielplatzes Kleiho rststraße als Wiesenfläche mit leichten Geländemodulationen und Baumgruppen hergestellt. Kosten Die Kosten für die Maßnahme betragen insgesamt 97.200 €. Der Kostenanteil des Ballspielplatzes beträgt 88.000, der Kostenanteil der Grünfläche 9.200 €. Reduktionsvariante Als Reduktionsvariante wird die Reduzierung des Ballspielplatzes auf eine Grundfläche von 15 x 30 m vorgeschlagen. Dadurch wird eine Kostenreduzierung um 12.700 € erreicht werden. Weitere Einsparungen lassen sich nicht erreichen, da die Ba umaßnahme auf die funktionellen Mindesta n- forderungen abgestellt ist. - 3 - V/0997/2012 Bauzeiten Die Baumaßnahme ist für das I./II. Quartal 2013 geplant. Nach der Fertigstellungspflege der R a- senfläche ist die Freigabe des Ballspielplatzes für das Frühjahr 2014 vorgesehen. Im Anschluss werden die Ballfangzäune und die Tore des vorhandenen Ballspielplatzes an der Kleihorststraße abgebaut. Der dann ehemalige Ballspielplatz erfüllt bis zur geplanten Offenlegung des Canis ius- grabens die Funktion als öffentliche Grünfläche. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Unterschrift Anlagen: Plan K 283/3 vom 19.12.2012
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- Kleihorststraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0997/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37