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V/0997/2012

Neubau Ballspielplatz und öffentliche Grünfläche Kleihorststraße

Vorlagen 21.12.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 22.01.2013, TOP 4.3

Plan K 283/3

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Beschlussvorlage

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Plan K 283/3

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Beschlussvorlage

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V/0997/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau Ballspielplatz und öffentliche Grünfläche Kleihorststraße 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und Bauausführung des Ballspielplatzes und der Grünfläche Kleihorststraße (Plan Nr. 
K 283/3 vom 19.12.2012) in der Reduktionsvariante wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Folgekosten für die Pflege- und Unterhaltung bleiben unverändert. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnahme 4150 Ballspielplatz und öffentliche 
Grünfläche Kleihorstsraße 
   
Auszahlungen   2013 84.500  
Summe aller Auszahlungen/Saldo    
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014ff 5.480  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0997/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Holz 
Ruf: 
492-6763 
E-Mail: 
Holz@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.12.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0997/2012 
 
 
Begründung: 
 
Situation 
 
Im Jahr 2009 wurde im 1. Bauabschnitt der Spielplatz Kleihorststraße nach dem Beschluss der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte (V/0219/2009) in der im B-Plan Nr. 457 festgesetzten, öffentlichen 
Grünfläche, die sich von der Weseler Straße bis zur Kleihorststraße erstreckt, ausgeführt. 
 
Im 2. Bauabschnitt werden nun der Ballspielplatz und eine Grünfläche ausgeführt. 
 
Der Ballspielplatz entsteht als Ersatz für den vorhandenen, an der Kleihorststraße angrenzenden 
Ballspielplatz (Fläche 20 x 40 m), der aufgrund der Umsetzung des B -Plans verlagert wird und 
somit Platz für die spätere Offenlegung des Canisiusgrabens schafft.. 
 
Die Grünfläche, die südlich des vorhandenen Fuß - und Radwegs liegt, grenzt im Osten an den 
bereits gebauten Spielplatz und im Süden und Westen an vorhandene Wohnbebauung an und 
wird nicht zur Baumaßnahme der geplanten Offenlegung des Canisiusgrabens benötigt.  
 
Nach der Offenlegung des Canisiusgrabens werden in einem 3. Bauabschnitt, der nicht Bestandteil 
dieser Beschlussvorlage ist, die Grünflächen entlang des Gewässers hergestellt. Diese Flächen 
sind nur nachrichtlich im Plan Nr. K 283/3 dargestellt 
 
 
Erläuterungen zur Planung 
 
Ballspielplatz 
Der Ballspielplatz wird als Rasenplatz auf einer Fläche von 20 x 40 m südlich des vorhandenen, 
asphaltierten Fuß- und Radweges und östlich des geplanten Canisiusgrabens angelegt. Die Au s-
richtung des Spielfeldes erfolgt parallel zum Fuß- und Radweg. 
Das Spielfeld wird mit einem Ballfangzaun komplett eingefriedet. Die Höhe des Ballfangzaunes 
beträgt an den Torseiten 4,0 m und entlang der Außenseiten 2,0 m. 
Die Erschließung vom Fuß - und Radweg erfolgt über eine n 3,0 m breiten wassergebundenen 
Weg. Der Eingang wird wie beim im 1. Bauabschnitt realisierten Spielplatz Kleihorststraße mit zwei 
senkrecht eingebauten Robinienstämmen betont. 
Die Zugänge zum Ballspielplatz erfolgen über Schlupföffnungen im Ballfangzaun mit einer Breite 
von 1,0 m. Als Pflegezufahrt ist eine 3,0 m breite, zweiflügelige Toranlage vorgesehen. 
 
Öffentliche Grünfläche 
Die Grünfläche mit einer Fläche von 800 m² wird analog zum Gestaltungskonzept des bereits fertig 
gestellten Spielplatzes Kleiho rststraße als Wiesenfläche mit leichten Geländemodulationen und 
Baumgruppen hergestellt.  
 
 
Kosten 
Die Kosten für die Maßnahme betragen insgesamt 97.200 €. 
Der Kostenanteil des Ballspielplatzes beträgt 88.000, der Kostenanteil der Grünfläche 9.200 €.  
 
 
Reduktionsvariante 
Als Reduktionsvariante wird die Reduzierung des Ballspielplatzes auf eine Grundfläche von 15 x 
30 m vorgeschlagen. Dadurch wird eine Kostenreduzierung um 12.700 € erreicht werden. Weitere 
Einsparungen lassen sich nicht erreichen, da die Ba umaßnahme auf die funktionellen Mindesta n-
forderungen abgestellt ist.

- 3 - 
V/0997/2012 
 
Bauzeiten 
Die Baumaßnahme ist für das I./II. Quartal 2013 geplant. Nach der Fertigstellungspflege der R a-
senfläche ist die Freigabe des Ballspielplatzes für das Frühjahr 2014 vorgesehen.  Im Anschluss 
werden die Ballfangzäune und die Tore des vorhandenen Ballspielplatzes an der Kleihorststraße 
abgebaut. Der dann ehemalige Ballspielplatz erfüllt bis zur geplanten Offenlegung des Canis ius-
grabens die Funktion als öffentliche Grünfläche. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Unterschrift 
 
Anlagen: 
 
Plan K 283/3 vom 19.12.2012

Beratungsverlauf (1)

22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Kleihorststraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0997/2012
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37