V/0218/2007
Gewährung eines Zuschusses an die St. Hubertus-Schützenbruderschaft Albachten
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Beschlussvorlage
2369 Zeichen
V/0218/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-West
Betrifft
Gewährung eines Zuschusses an die St. Hubertus-Schützenbruderschaft Albachten
Beratungsfolge
26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
I. Sachentscheidung:
Der Schützenbruderschaft St. Hubertus Albachten wird für die Renovierung des „Gänsebrunnens“
im Stadtteil Albachten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 € gewährt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 2.500 €, aber keine Folgekosten ent-
stehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
5800.620.0060.0 Pflege des Ortsbildes und
Umweltschutzmaßnahmen
2007 2.500 Haushaltsrest aus dem
Jahr 2006 steht zur Ver-
fügung
Begründung:
Die Schützenbruderschaft St. Hubertus Albachten hat mit Schreiben vom 17.02.2007 mitgeteilt,
dass eine umfassende Sanierung der Brunnenanlage zwischen der Pfarrkirche St. Ludgerus und
dem Matthias-Claudius-Haus erforderlich ist. Im Wesentlichen müssen Holzpalisaden erneuert
werden, die den vorhandenen Stufen aus Kopfsteinpflaster den erforderlichen Halt geben. Die Ge-
samtkosten für Material und Arbeitskosten betragen 4.006.30 €, wobei die Bezirksvertretung Müns-
ter-West um Übernahme der Materialkosten in Höhe von rund 2.500 € gebeten wird.
Vorlagen-Nr.:
V/0218/2007
Auskunft erteilt:
Frau Otte
Ruf:
0 25 34/97 12 01
E-Mail:
Otte@stadt-muenster.de
Datum:
13.03.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0218/2007
Die genannte Brunnenanlage, die von Vereinen aus dem Stadtteil Albachten errichtet worden ist
stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine bleibende Erinnerung an das 850-jährige Jubiläum des
Stadtteils Albachten im Jahr 1992 dar. Die Kosten für die Instandhaltung der Brunnenanlage wur-
den in den vergangenen 15 Jahren von der Schützenbruderschaft St. Hubertus getragen.
Durch die Übernahme der Materialkosten wird garantiert, dass die Brunnenanlage zeitnah und
fachgerecht saniert werden kann. Darüber hinaus wird durch den Zuschuss das bisherige ehren-
amtliche Engagement der Schützenbruderschaft St- Hubertus in besonderer Weise gewürdigt.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0218/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37