3742/2018
Fragen zur beabsichtigten Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 16.11.2018 3742/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 19.11.2018 Fragen zur beabsichtigten Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bat um Beantwortung folgender Fragen im Hinbli ck auf die beabsichtigte Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: „1. In der Begründung zur Verwaltungsvorlage ist auf S. 8 eine Aufschlüsselung des Budgets der zu gründenden Gesellschaft für 2019 enthalten, welche in der Summe der verschiede nen Aufwe n- dungsarten und -erlöse dem Betriebskostenzuschuss von 14,7 Millionen Euro entspricht, obwohl d a- rin der Personalaufwand mit dem ausdrücklichen Hinweis ‚ohne Geschäftsführung‘ gekennzeichnet ist. Sind die Personalaufwendungen für die Geschäftsführu ng, insbesondere die/der hauptamliche G e- schäftsführer*in, in dieser Aufschlüsselung einer anderen Aufwendungsgruppe zugeordnet worden, und falls ja: Welcher Aufwendungsart und in welcher Höhe? Falls nein: Wie hoch sind die Persona l- aufwendungen für die Gesc häftsführung und wer soll nach Auffassung der Verwaltung diese Kosten zusätzlich zum Budget der GmbH tragen? 2. Wie sind die laut Seite 7 der Vorlage bis zu 21,15 neuen Stellen, die immerhin 40 Prozent der 47,85 Sollstellen entsprechen, welche aus der Verw altung ausgegliedert werden, den in der Vorlage aufgeführten Schwerpunktbereichen zuzuordnen, wie hoch ist der prozentuale Zuwachs an Stellen im ‚Kerngeschäft‘ des Unternehmensservices im Vergleich zu den anderen Aufgabenbereichen sowie den rechtsformbedingten Mehraufwendungen wie z.B. Controlling und Personalverwaltung der KBW (S. 7) und wie begründet die Verwaltung diese Verteilung? 3. Wie soll sich die in der Anlage, Ziele und Aufgaben der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs - GmbH unter dem Schwerpunkt Mar keting enthaltene Aufgabenzuschreibung ‚Wirtschaftslobbyarbeit in Politik und Verwaltung‘ von der Lobbytätigkeit einzelner Wirtschaftsunternehmen sowie der best e- henden Interessenverbände der Kölner Wirtschaft (IHK, Handwerkskammer etc.) unterscheiden, und wie ist diese Aufgabenzuschreibung mit dem Charakter eines stadteigenen Unternehmens zu verei n- baren, welches gemäß Betrauungsvertrag einer als Erbringung von ‚Dienstleistungen von allgeme i- nem Wirtschaftlichen Interesse‘ konkretisierten Gemeinwohlverpflichtung unterliegt? 4. Wie sind der im Betrauungsvertag aus S. 2. ausgewiesene Aufgabenschwerpunkt ‚Grun d- stücks-/Immobilienmanagement‘ sowie die diesem zugeordneten Aufträge zur „Vermarktung komm u- naleigener Flächen“ bzw. der „Entwicklung, Initiierung von Fläch en- und Projektentwicklung (wie MesseCity, Deutzer Hafen u.ä) mit der Festlegung in § 1.4 des Betrauungsvertrages zu vereinbaren, dass KBW „weder Grundstücke selbst entwickeln noch entwickelte Grundstücke oder Gebäude g e- werblich unterhalten“ wird? Warum wird der Besitz und Verkauf von Grundstücken im Betrauungsvertrag der KBW nicht ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen, wie sind die Rolle der KBW bei der Vermarktung kommunaler Grun d- 2 stücke und die Aufgaben der kommunalen Liegenschaftsverwaltung voneinander a bzugrenzen und wie wird sichergestellt, dass die Entscheidungskompetenz über die Veräußerung kommunaler Grun d- stücke beim Liegenschaftsausschuss des Rates verbleibt? 5. Welche Möglichkeiten zur Verpflichtung der neuen stadteigenen Gesellschaft auf grundlege n- de politische Zielstellungen für die Stadt Köln sieht die Verwaltung über die Ausübung der unterne h- mensbezogenen Kontrollfunktionen des Aufsichtsrates hinaus?“ Die Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt: Zu Frage 1: Die in der Vorlage angegebenen Personalkosten sind auf Grundlage der geplanten Stellen und Eingruppierungen ermittelt worden. Die Stellen für die Geschäftsführung befinden sich außerhalb des Tarifgefüges. Die für die Geschäftsführung benötigten Mittel stehen noch nicht fest. Im g e- sellschafts- und aufgabenbezogenen Mehrbedarf sind jedoch Mittel für die Geschäftsführung grob überschlägig berücksichtigt worden. Im Rahmen der Aufschlüsselung des Budgets wurden diese Mittel bei den Verwaltungsaufwendungen verortet. Zu Frage 2: Da der Zuschni tt der Abteilungen gegenüber der derzeitigen Struktur leicht verändert wird, kö n- nen die zusätzlichen Stellen nicht immer eindeutig Bereichen der derzeitigen Struktur zugeordnet werden. Einige wesentliche Änderungen werden wie folgt erläutert: Aufgrund der geänderten Rechtsform ergeben sich für die Wirtschaftsförderungs -GmbH Auf- gaben, die zuvor von anderen städtischen Dienststellen wahrgenommen wurden. Hierunter fallen das betriebliche Rechnungswesen und interne Controlling sowie die Abdeckung von Personal- und Organisationsthemen. Im Bereich Personal, Finanzen & Verwaltung (inkl. Empfang) sind daher derzeit 10,5 Stellen in der GmbH gegenüber 4,5 Stellen bislang im Amtvorgesehen. Im Rahmen der Startup Unit werden neun Stellen geschaffen, davon sind sechs befristet. Der Bereich Unternehmensservice soll einschließlich des Teams Wissenschaft und Innovat i- onsförderung insgesamt um 1,5 Stellen anwachsen. Der Bereich soll insofern umstrukturiert werden, als zukünftig eine stärkere Betreuung von Unternehmen aus den i m Prognos - Gutachten von 2016 identifizierten Kernmärkten ermöglicht werden soll. Dies soll über eig e- ne Ansprechpartner für Unternehmen aus den Märkten Handwerk/ Mittelstand, Industrie, Gesundheit und Life Science, Business City, Logistik und Handel und Des tination Köln g e- währleitstet werden. Im Gegenzug sollen einige Stellen für stadtbezirksbezogene Unterne h- mensbetreuer entfallen. Darüber hinaus wird der Bereich Fördermittelberatung integriert. Beim Auslandsmarketing soll eine qualifizierte Bearbeitung drei er weiterer wichtiger Quel l- märkte bzw. Schwerpunktländer möglich werden, wie sie bereits im KPMG -Gutachten „Au- ßenwirtschaftskonzept 2008“ angeraten wurde. Für die einzelnen Kompetenzzentren wird jeweils eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner vorgesehen. Zu Frage 3: Unter „Wirtschaftslobbyarbeit in Politik und Verwaltung“ ist nicht die reine Interessenvertretung zu verstehen, wie sie beispielsweise von den Kammern für ihre Mitglieder wahrgenommen wird. Vielmehr soll dem Thema Wirtschaft bei Politik und Verwaltung (mehr) Gehör verschafft werden, damit bei den gesamtstädtischen Abwägungs - und Entscheidungsprozessen auch diese Pe r- spektive adäquate Berücksichtigung findet. 3 Zu Frage 4: Bei der Anlage „Ziele und Aufgaben der KölnBusiness Wirtschaftsförde rungs-GmbH“ muss beim Aufgabenschwerpunkt „Grundstücks -/Immobilienmanagement“ im letzten Punkt das Wort „En t- wicklung“ am Anfang gestrichen werden. Es geht nicht um die eigene Entwicklung, sondern wie die angeführten Beispiele zeigen ausschließlich um die Initiierung von Entwicklung. Die Vermarktung kommunaler Grundstücke soll auch zukünftig in der bewährten Arbeitsteilung erfolgen: Die Prüfung der zuletzt in Vorlage 3207/2018 dargestellten Kriterien für eine Verkauf s- empfehlung an das Liegenschaftsamt oblieg t dann der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs - GmbH und evtl. Fachämtern, die im Einzelfall hinzugezogen werden. Diese Ergebnisse werden vom Liegenschaftsamt in einer Beschlussvorlage zur Vergabe des jeweiligen Grundstücks b e- schrieben. Die Steuerung der Ver gabe städtischer Grundstücke obliegt in jedem Einzelfall dem Rat und seinem Liegenschaftsausschuss. In die Gesellschaft werden keine städtischen Grundstücke eingebracht, nicht zuletzt zur Verme i- dung der Grunderwerbsteuer. Zu Frage 5: Die Gesellschafterversammlung kann die Gesellschaft zur Umsetzung grundlegender politischer Ziele für die Stadt Köln verpflichten. Beschlüsse des Rates werden mittels Gesellschafterb e- schluss an die Gesellschaft weitergegeben. Auch der Aufsichtsrat hat die Beschlüsse des Rates umzusetzen, da die Mitglieder des Aufsichts- rats gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags an Weisungen des Rates gebunden sind. Der Rat hat zudem die Möglichkeit, über eine Anpassung der Betrauungsregelung die Gesel l- schaft auf Erfüllung besonderer Gemeinwohlaufgaben zu verpflichten. Der Wirtschaftsausschuss sowie die weiteren Gremien in der Beratungsfolge werden um Kenntni s- nahme gebeten. Gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3742/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.11.2018
- Erstellt
- 13.11.2018 13:47