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V/0524/2019

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstiger Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 20.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 18.06.2019, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 _Zuschussrichtlinien

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Beschlussvorlage

2559 Zeichen

V/0524/2019 
V/0524/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstiger Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-Nord 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Nach den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände 
und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord werden folgende Zuschüs-
se gewährt:  
 
1. Der Geschwister-Scholl-Realschule wird für die Ausstellung „Alte Heimat –neue Heimat“ ein 
Zuschuss in Höhe von 600,- € gewährt.  
 
2. Der AK Jugend Coerde erhält insgesamt für seine Arbeit einen Gesamtzuschuss in Höhe 
von 3.000 €. Davon sollen 1.500 € auf ein Ferienangebot für Kinder und Jugendliche aus 
Coerde, sowie 600 € auf das präventive Cliquenprojekt Coenige entfallen. Über den Res tbe-
trag in Höhe von 900 € wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.  
 
3. Dem Förderverein der Norbert -Grundschule wird für die Durchführung eines Mitmach -
Zirkusprojektes im Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 4.500 € gewährt. Die Auszahlung er-
folgt, nachdem jeweils erste Ausgaben für das Projekt nachgewiesen werden, ggf. auch in 
Teilbeträgen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 010
1 
Bezirksvertretungen 2019   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 6.600  
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
03.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Remmers 
Telefon: 492-1650 oder -
1640 
Remmers@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0524/2019 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ve r-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die 
von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossenen Richtlinien. 
 
Die Anträge wurden den Fraktionen und Einzelvertretern in der Bezirksvertretung Münster-Nord über-
sandt und beraten. Aus den Rückmeldungen wurde auch unter Berücksichtigung der in den Vorjahren 
gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfs für die Antragsteller eine entsprechende 
Empfehlung zur Gewährung von Zuschüssen in der vorgeschlagenen Höhe ausgesprochen.  
 
 
 
i.A. 
gez. 
 
 
Stefanie Remmers  
 
Anlagen:   
 
Anlage A 
Anlage 1 – Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Nord

Anlage A

1455 Zeichen

Anlage A zur V/0524/2019 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Bezirk Münster-Nord. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet aufgrund dieser über die gestellten Anträge.  
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren.  
Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
§ 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster.  
Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-
Nord. 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 1 _Zuschussrichtlinien

3732 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang 
Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.

Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0524/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37