V/0524/2019
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstiger Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Beschlussvorlage
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V/0524/2019 V/0524/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Initiativen und sonstiger Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Nach den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord werden folgende Zuschüs- se gewährt: 1. Der Geschwister-Scholl-Realschule wird für die Ausstellung „Alte Heimat –neue Heimat“ ein Zuschuss in Höhe von 600,- € gewährt. 2. Der AK Jugend Coerde erhält insgesamt für seine Arbeit einen Gesamtzuschuss in Höhe von 3.000 €. Davon sollen 1.500 € auf ein Ferienangebot für Kinder und Jugendliche aus Coerde, sowie 600 € auf das präventive Cliquenprojekt Coenige entfallen. Über den Res tbe- trag in Höhe von 900 € wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. 3. Dem Förderverein der Norbert -Grundschule wird für die Durchführung eines Mitmach - Zirkusprojektes im Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 4.500 € gewährt. Die Auszahlung er- folgt, nachdem jeweils erste Ausgaben für das Projekt nachgewiesen werden, ggf. auch in Teilbeträgen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 010 1 Bezirksvertretungen 2019 Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 6.600 Amt für Bürger- und Ratsservice 03.06.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Remmers Telefon: 492-1650 oder - 1640 Remmers@stadt- muenster.de - 2 - V/0524/2019 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Ve r- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossenen Richtlinien. Die Anträge wurden den Fraktionen und Einzelvertretern in der Bezirksvertretung Münster-Nord über- sandt und beraten. Aus den Rückmeldungen wurde auch unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfs für die Antragsteller eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung von Zuschüssen in der vorgeschlagenen Höhe ausgesprochen. i.A. gez. Stefanie Remmers Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Nord
Anlage A
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Anlage A zur V/0524/2019 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Bezirk Münster-Nord. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet aufgrund dieser über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig § 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster- Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 1 _Zuschussrichtlinien
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0524/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37