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AN/1662/2021

Aufholen nach Corona – Nachholprogramme für pandemiebedingte Lernrückstände

SPD Anfrage nach § 4 19.08.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022, TOP 3.6

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2868 Zeichen

An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates  
Herrn Tayfun Keltek  
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates  
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.08.2021 
 
AN/1662/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 24.08.2021 
 
Aufholen nach Corona – Nachholprogramme für pandemiebedingte Lernrückstände 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Integrationsrates am 
24.08.2021 aufzunehmen: 
 
Nach den harten Lockdown-Zeiten sind es besonders Familien mit Kindern und Jugendlichen 
mit Sprachbarrieren, die besondere pädagogische Unterstützung auf ihrem Weg zurück in 
einen geregelten Alltag benötigen. Viele hatten große Mühe oder konnten es aufgrund ihres 
Wohnumfeldes nicht organisieren, mit dem Lernpensum im Digitalunterricht Schritt zu hal-
ten. Bei etlichen Kindern sind trotz intensiver Bemühungen von Erzieher*innen, Schulsozial-
arbeiter*innen oder Lehrkräften Bildungslücken und Isolationsprobleme entstanden. 
 
Mit den aktuel len Aktionsprogrammen „Extrazeit zum Lernen“ und „Aufholen nach Corona 
für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung werden den Kommunen nun bundesweit 
mehrere Milliarden Euro für umfangreiche Nachholprogramme bei pandemiebedingten 
Lernrückständen und für Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der 
allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zur Verfügung gestellt. Weiteres 
Geld wird der Stadt für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende zur Verfügung 
gestellt.  
 
Deshalb fragen wir die Verwaltung:  
 
1. In welche integrativen Projekte fließen die bereitgestellten Mittel? 
 
2. Wie stellt die Verwaltung durch gezielte Maßnahmen sicher, dass auch Schüler*innen 
mit Sprachförderbedarf in angemessener Weise von den Mitteln profitieren?

- 2 - 
 
 
3. Die Erfahrungen mit der Corona -Krise zeigen, dass die Organisationen von Eingewander-
ten schneller und umfassender die Familien mit Einwanderungsgeschichte erreichen und 
einbeziehen können als Behörden und auch viele Bildungseinrichtungen. Wie st ellt die 
Verwaltung sicher, dass im Sinne einer Niederschwelligkeit der Fördermaßnahmen und 
der Steigerung ihrer Reichweite Migrantenorganisationen als Maßnahmenträger syste-
matisch in das Maßnahmenkonzept einbezogen werden? 
 
4. Wo finden Nachhilfe - und Förderkurse für die Zielgruppe statt bzw. werden Hausaufga-
bengruppen, offene Ganztagsbetreuung oder interkulturelle Treffpunkte zur Durchfüh-
rung der notwendigen Maßnahmen unterstützt?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Integrationsrat
TOP 3.6 Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
AN/1662/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
19.08.2021
Erstellt
19.08.2021 11:40