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V/1039/2006

Ein Haushalt für alle - Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung

Vorlage 31.01.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2007, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

4653 Zeichen

V/1039/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0045/2006  
Ein Haushalt für alle - Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.03.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis,  dass bereits im Rahmen des Neuen Kommuna-
len Finanzmanagements (NKF) mit der Struktur des neuen kommunalen Haushaltes (dop-
pischen Haushaltes) gerade der Outputseite (= Wirkungen) eine neue Bedeutung einge-
räumt wird. Neben Zielen und Zielkennzahlen zu den Leistungsbeschreibungen sind auch 
Leistungsdaten im Haushaltsplanentwurf angegeben. Diese Vorschläge der Verwaltung 
(Leistungsbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen) können bereits im jetzigen Haushaltsbe-
ratungsverfahren, durch Ziele und Kennzahlen, die die Geschlechtsspezifik berücksichti-
gen, durch Anträge bzw. Beschlüsse eingeleitet bzw. ersetzt werden.    
 
2. Der Hauptausschuss beschließt: 
 
2.1 Dem Anliegen, die Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung im Rah-
men der Haushaltsplanung zu beachten, in dem in geeigneten Bereichen künftig die Wir-
kungen auf die Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen sind, wird im Grundsatz zu-
gestimmt. 
 
2.2 Sobald die Personal- und Finanzressourcen mit Blick auf die aktuell erheblichen Arbeits- 
aufwände für die dritte Umstellungswelle im NKF-Prozess sowie notwendiger Arbeiten zur 
NKF-Bilanz es zulassen, wird die Verwaltung die Überlegungen zu einem spezifizierten 
genderorientierten Haushaltsentwurf aufgreifen. 
 
2.3 Für einen dann durch die Verwaltung weiter zu entwickelnden genderorientierten NKF-
Haushalt, insbesondere das dazu gehörende Berichtswesen, sollen auch die Erfahrungen 
der kommunalen Spitzenverbände, wie z.B. Städtetag und Städte- u. Gemeindebund sowie 
Erfahrungen anderer NRW-Kommunen einfließen, sobald diese vorliegen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1039/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
4 92-20 00 
4 92-17 00 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de 
ArndtsHM@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1039/2006 
 
3. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Ausschuss für 
Gleichstellung wird zu gegebener Zeit hierzu berichtet. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
 
Begründung: 
 
Das Prinzip einer gesamtstädtischen Verantwort ung für die Gleichberechtigung ist im Rahmen der 
Beschlussfassungen des Rates und der Ausschüsse sowie zahlreicher Maßnahmen und Projekte 
der Verwaltung in den vergangenen Jahren regelmäßig deutlich geworden. Dies wurde in den Be-
schlüssen zur Verwaltungsreform „ … die Verwirklichung der Gleichberechtigung ist integraler Be-
standteil aller Maßnahmen“ (Vorlage an den Rat 1013/95 „Verwaltungsreform und Ressourcen-
steuerung in der Stadt Münster“) sowie im ISM-Prozess unterstrichen: “Wir sind eine Stadt mit ho-
hem Verantwortungsbewusstsein für eine familien- und generationengerechte Stadtentwicklung, 
für die Gleichstellung von Mann und Frau … .“ 
 
In der Konsequenz hat der Verwaltungsvorstand zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanz-
managements analoge Beschlüsse gefasst: 
„Ebenfalls wird in angemessener Weise darauf geachtet, dass bei der inhaltlichen Ausgestaltung 
der mit der Einführung des NKF verbundenen neuen Steuerungsmöglichkeiten sowie der Festset-
zung der damit verbundenen Zielsysteme, eine möglichst geschlechtsspezifische Differenzierung 
und Aussagefähigkeit erhalten werden kann. Im Rahmen der notwendigen Personalentwicklung 
und Fortbildungskonzeption ist darauf zu achten, dass in geeigneter Art und Weise diese Frage-
stellung berücksichtigt werden kann.“ Entsprechende Informationen werden bei der Umstellung der 
Ämter auf NKF regelmäßig weitergegeben.  
 
Entsprechend dem Antragsanliegen werden die im Zusammenhang mit der Entwicklung von 
Kennzahlen gemachten Erfahrungen bezüglich der Geschlechtergerechtigkeit bei der Entwicklung 
des Berichtwesens ausgewertet. Damit tragen sie dazu bei, das Berichtswesen für eine geschlech-
terdifferenzierte Darstellung sachgerecht auszugestalten und bilden zusammen mit den in diesem 
Prozess für das Berichtswesen zu entwickelnden Kriterien für eine geschlechtsdifferenzierte Be-
richterstattung die Grundlage für eine künftige geschlechtersensible Haushaltsplanung (Gender 
Budgeting).  
 
Der Antrag Nr. A-R/0045/2006 der SPD-Fraktion ist damit erledigt. 
 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Anlage

4601 Zeichen

SPD-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0045/2006  
im Rat der Stadt Münster 
 
1 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
30.10.2006 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Ein Haushalt für alle –  
Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung 
  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu er stellen, mit dem im Rahmen der 
städtischen Haushaltsplanung die Gleichstellung von  Mann und Frau als kommunale 
Gestaltungsaufgabe umgesetzt werden soll (sog. „Gen der Budgeting-Konzept“). Als 
wichtige Aspekte dieser Strategie sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:   
 
1. Die Einrichtung einer verwaltungsinternen Projek tgruppe, die bis zur 
Sommerpause 2007 einen Plan für die schrittweise Umsetzung des Konzeptes 
in die produktorientierte Haushaltsplanung vorlegt, um es ab dem Jahr 2008 in 
Pilotbereichen erproben zu können. 
 
2. Die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs, mit dem  die voraussichtlichen 
Auswirkungen von geplanten städtischen Maßnahmen au f die Gleichstellung 
von Frauen und Männern untersucht und bewertet werden können. 
 
 
3. Über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konz eptes soll einmal jährlich 
dem Gleichstellungsausschuss, den zuständigen Facha usschüssen und dem 
Rat berichtet werden. 
 
 
Begründung: 
 
 
„Gender Mainstreaming“ bedeutet, bei allen gesellsc haftlichen Vorhaben die 
unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von 
vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, um da s Ziel der Gleichstellung von 
Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können . Es geht dabei also darum, die 
Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung 
von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken. Viel mehr sollen zur 
Verwirklichung der Gleichberechtigung sämtliche allgemeine politische Konzepte und 
Maßnahmen genutzt werden, indem die etwaigen Auswir kungen auf die Situation 
von Frauen bzw. Männern bereits in der Planungsphas e aktiv und erkennbar 
integriert werden. Mit einer geschlechtersensiblen Haushaltsplanung („Gender 
Budgeting“) soll vermieden werden, Verteilungsentsc heidungen zu Lasten der

2 
Gleichstellung zu treffen. Die öffentlichen Finanze n – Einnahmen und Ausgaben – 
werden auf geschlechtsspezifische Effekte hin überp rüft und gleichstellungsorientiert 
umstrukturiert. Dabei sind sämtliche Politikfelder Gegenstand von Gender Budgeting. 
 
Eine Verpflichtung zur Umsetzung einer effektiven G leichstellungspolitik ergibt sich 
international aus Artikel 2 und Artikel 3, Abs. 2 d es Amsterdamer Vertrages (Vertrag 
von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Eu ropäische Union). 
Gleichzeitig ist die Stadt gemäß Artikel 3 Abs. 2 d es Grundgesetzes verpflichtet, die 
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung vo n Frauen und Männern zu 
fördern.  
 
Die Stadt Münster hat bereits bei vielen Maßnahmen der Stadtverwaltung das Prinzip 
des Gender Mainstreaming angewendet. Das städtische  Frauenbüro hat daran den 
wesentlichen Anteil. Aktive Gleichstellungspolitik ist heute nicht mehr nur die 
Finanzierung von Frauen- und Mädchenfördermaßnahmen . Vielmehr sollten alle 
wichtigen kommunalen Handlungsfelder mit dem Ziel d er Gleichstellung von Frauen 
und Männern überprüft werden. 
 
Um dem von der EU verpflichtenden Prinzip des Gende r Mainstreaming gerecht zu 
werden, müssen die Fragen der Geschlechtergerechtig keit auch in die 
Haushaltsplanung integriert und in jedem Arbeitsschritt behandelt werden. Das „Neue 
Kommunale Finanzmanagement“ fordert die Erfassung u nd Bewertung aller 
kommunalen Produkte. Gender Budgeting erweitert hie r die Kenntnisse über die 
Wirkungen von Verwaltungshandeln und kann somit hel fen, Fehlleitungen 
öffentlicher Mittel zu vermeiden. Für eine sparsame  und wirtschaftliche 
Haushaltsführung ist deshalb eine aktive Umsetzung der Gender Mainstreaming-
Strategie in der städtischen Haushaltsplanung geboten. 
 
Unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Umsetzun g des „Gender Budgeting“ 
sollten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter de r Verwaltung entsprechende 
Fortbildungen angeboten werden. 
 
 
Anne Schulze Wintzler  Anne Hakenes  Karsten Rahn 
Marianne Hopmann   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Moritz von Schme ling 
Alexander Bercht   Marianne Koch  Joachim Tonn 
Anika Bergner   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjalms son 
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser

Beratungsverlauf (1)

21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1039/2006
Typ
Vorlage
Datum
31.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37