V/1039/2006
Ein Haushalt für alle - Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung
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Beschlussvorlage
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V/1039/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0045/2006 Ein Haushalt für alle - Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung Beratungsfolge 21.03.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bereits im Rahmen des Neuen Kommuna- len Finanzmanagements (NKF) mit der Struktur des neuen kommunalen Haushaltes (dop- pischen Haushaltes) gerade der Outputseite (= Wirkungen) eine neue Bedeutung einge- räumt wird. Neben Zielen und Zielkennzahlen zu den Leistungsbeschreibungen sind auch Leistungsdaten im Haushaltsplanentwurf angegeben. Diese Vorschläge der Verwaltung (Leistungsbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen) können bereits im jetzigen Haushaltsbe- ratungsverfahren, durch Ziele und Kennzahlen, die die Geschlechtsspezifik berücksichti- gen, durch Anträge bzw. Beschlüsse eingeleitet bzw. ersetzt werden. 2. Der Hauptausschuss beschließt: 2.1 Dem Anliegen, die Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung im Rah- men der Haushaltsplanung zu beachten, in dem in geeigneten Bereichen künftig die Wir- kungen auf die Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen sind, wird im Grundsatz zu- gestimmt. 2.2 Sobald die Personal- und Finanzressourcen mit Blick auf die aktuell erheblichen Arbeits- aufwände für die dritte Umstellungswelle im NKF-Prozess sowie notwendiger Arbeiten zur NKF-Bilanz es zulassen, wird die Verwaltung die Überlegungen zu einem spezifizierten genderorientierten Haushaltsentwurf aufgreifen. 2.3 Für einen dann durch die Verwaltung weiter zu entwickelnden genderorientierten NKF- Haushalt, insbesondere das dazu gehörende Berichtswesen, sollen auch die Erfahrungen der kommunalen Spitzenverbände, wie z.B. Städtetag und Städte- u. Gemeindebund sowie Erfahrungen anderer NRW-Kommunen einfließen, sobald diese vorliegen. Vorlagen-Nr.: V/1039/2006 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Frau Arndts-Haupt Ruf: 4 92-20 00 4 92-17 00 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1039/2006 3. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Ausschuss für Gleichstellung wird zu gegebener Zeit hierzu berichtet. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Begründung: Das Prinzip einer gesamtstädtischen Verantwort ung für die Gleichberechtigung ist im Rahmen der Beschlussfassungen des Rates und der Ausschüsse sowie zahlreicher Maßnahmen und Projekte der Verwaltung in den vergangenen Jahren regelmäßig deutlich geworden. Dies wurde in den Be- schlüssen zur Verwaltungsreform „ … die Verwirklichung der Gleichberechtigung ist integraler Be- standteil aller Maßnahmen“ (Vorlage an den Rat 1013/95 „Verwaltungsreform und Ressourcen- steuerung in der Stadt Münster“) sowie im ISM-Prozess unterstrichen: “Wir sind eine Stadt mit ho- hem Verantwortungsbewusstsein für eine familien- und generationengerechte Stadtentwicklung, für die Gleichstellung von Mann und Frau … .“ In der Konsequenz hat der Verwaltungsvorstand zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanz- managements analoge Beschlüsse gefasst: „Ebenfalls wird in angemessener Weise darauf geachtet, dass bei der inhaltlichen Ausgestaltung der mit der Einführung des NKF verbundenen neuen Steuerungsmöglichkeiten sowie der Festset- zung der damit verbundenen Zielsysteme, eine möglichst geschlechtsspezifische Differenzierung und Aussagefähigkeit erhalten werden kann. Im Rahmen der notwendigen Personalentwicklung und Fortbildungskonzeption ist darauf zu achten, dass in geeigneter Art und Weise diese Frage- stellung berücksichtigt werden kann.“ Entsprechende Informationen werden bei der Umstellung der Ämter auf NKF regelmäßig weitergegeben. Entsprechend dem Antragsanliegen werden die im Zusammenhang mit der Entwicklung von Kennzahlen gemachten Erfahrungen bezüglich der Geschlechtergerechtigkeit bei der Entwicklung des Berichtwesens ausgewertet. Damit tragen sie dazu bei, das Berichtswesen für eine geschlech- terdifferenzierte Darstellung sachgerecht auszugestalten und bilden zusammen mit den in diesem Prozess für das Berichtswesen zu entwickelnden Kriterien für eine geschlechtsdifferenzierte Be- richterstattung die Grundlage für eine künftige geschlechtersensible Haushaltsplanung (Gender Budgeting). Der Antrag Nr. A-R/0045/2006 der SPD-Fraktion ist damit erledigt. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Anlage
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SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0045/2006 im Rat der Stadt Münster 1 Antrag 30.10.2006 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Ein Haushalt für alle – Chancengleichheit bei der städtischen Ressourcenverteilung Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu er stellen, mit dem im Rahmen der städtischen Haushaltsplanung die Gleichstellung von Mann und Frau als kommunale Gestaltungsaufgabe umgesetzt werden soll (sog. „Gen der Budgeting-Konzept“). Als wichtige Aspekte dieser Strategie sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Die Einrichtung einer verwaltungsinternen Projek tgruppe, die bis zur Sommerpause 2007 einen Plan für die schrittweise Umsetzung des Konzeptes in die produktorientierte Haushaltsplanung vorlegt, um es ab dem Jahr 2008 in Pilotbereichen erproben zu können. 2. Die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs, mit dem die voraussichtlichen Auswirkungen von geplanten städtischen Maßnahmen au f die Gleichstellung von Frauen und Männern untersucht und bewertet werden können. 3. Über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konz eptes soll einmal jährlich dem Gleichstellungsausschuss, den zuständigen Facha usschüssen und dem Rat berichtet werden. Begründung: „Gender Mainstreaming“ bedeutet, bei allen gesellsc haftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, um da s Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können . Es geht dabei also darum, die Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken. Viel mehr sollen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung sämtliche allgemeine politische Konzepte und Maßnahmen genutzt werden, indem die etwaigen Auswir kungen auf die Situation von Frauen bzw. Männern bereits in der Planungsphas e aktiv und erkennbar integriert werden. Mit einer geschlechtersensiblen Haushaltsplanung („Gender Budgeting“) soll vermieden werden, Verteilungsentsc heidungen zu Lasten der 2 Gleichstellung zu treffen. Die öffentlichen Finanze n – Einnahmen und Ausgaben – werden auf geschlechtsspezifische Effekte hin überp rüft und gleichstellungsorientiert umstrukturiert. Dabei sind sämtliche Politikfelder Gegenstand von Gender Budgeting. Eine Verpflichtung zur Umsetzung einer effektiven G leichstellungspolitik ergibt sich international aus Artikel 2 und Artikel 3, Abs. 2 d es Amsterdamer Vertrages (Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Eu ropäische Union). Gleichzeitig ist die Stadt gemäß Artikel 3 Abs. 2 d es Grundgesetzes verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung vo n Frauen und Männern zu fördern. Die Stadt Münster hat bereits bei vielen Maßnahmen der Stadtverwaltung das Prinzip des Gender Mainstreaming angewendet. Das städtische Frauenbüro hat daran den wesentlichen Anteil. Aktive Gleichstellungspolitik ist heute nicht mehr nur die Finanzierung von Frauen- und Mädchenfördermaßnahmen . Vielmehr sollten alle wichtigen kommunalen Handlungsfelder mit dem Ziel d er Gleichstellung von Frauen und Männern überprüft werden. Um dem von der EU verpflichtenden Prinzip des Gende r Mainstreaming gerecht zu werden, müssen die Fragen der Geschlechtergerechtig keit auch in die Haushaltsplanung integriert und in jedem Arbeitsschritt behandelt werden. Das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ fordert die Erfassung u nd Bewertung aller kommunalen Produkte. Gender Budgeting erweitert hie r die Kenntnisse über die Wirkungen von Verwaltungshandeln und kann somit hel fen, Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden. Für eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung ist deshalb eine aktive Umsetzung der Gender Mainstreaming- Strategie in der städtischen Haushaltsplanung geboten. Unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Umsetzun g des „Gender Budgeting“ sollten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter de r Verwaltung entsprechende Fortbildungen angeboten werden. Anne Schulze Wintzler Anne Hakenes Karsten Rahn Marianne Hopmann Ralf Hubert Udo Reiter Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Moritz von Schme ling Alexander Bercht Marianne Koch Joachim Tonn Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalms son Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger Beanka Ganser
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1039/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37