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Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0012/2021 vom 18.03.2025

Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0012/2021 Stand: 08.01.2025 Sachstandsbericht Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.03.2021 8.1.11 Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555, Antrag der SPD-Fraktion AN/0012/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung appelliert an die Verwaltung sich mit der Autobahn GmbH des Bundes in Verbindung zu setzen, um für die Anwohnerinnen und Anwohner der Stadtteile Godorf/ Im- mendorf/Hahnwald den Lärmschutz an der BAB 555 ab dem Verteilerkreis Köln bis zur Aus- fahrt Godorf (Fahrtrichtung Bonn) zu verbessern. In diesem Zusammenhang soll geprüft wer- den, ob Lärmschutzwände errichtet und/oder Flüsterasphalt auf die Fahrbahn aufgebracht werden kann. Bis zur Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Auto- bahn 555 in beide Fahrrichtungen in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 100 km/h beschränkt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Autobahn GmbH wurde angeschrieben. Aus der Rückmeldung der Autobahn GmbH auf die Anfrage der CDU-Fraktion der BV 2 Chorweiler zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB1 kann Fol- gendes auf die Situation an der BAB 555 übertragen werden (auch für Lärmschutz- wände und lärmmindernde Fahrbahnbeläge): „Gemeinden sind nicht antragsberechtigt, sofern sie in ihren eigenen Rechten nicht berührt sind. Eine Gemeinde oder ein Kreis kann als Gebietskörperschaft bzw . juristische Person nur im Falle einer Verletzung der Rechte ihrer Selbstverw altung gem. Art.28 GG in eigenen Rechten betroffen sein. In Betracht käme hier u. U. z. B. das hoheitliche Planungsrecht des Kreises. In allen anderen Fällen ist die Gemeinde w eitestgehend nicht aktivlegitimiert, sondern nur die jeweils betroffenen Bürger*in- nen. In diesem Sinne sind Anordnungen gem. § 45 Absatz 1 S.2 StVO auch als staat- liche Aufgabe zu verstehen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Straßenverkehrsbehörden können in diesem Rahmen notw endige Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entw icklung erteilen, da städtebauli- che Aufgaben und damit auch die Wohnumfeldverbesserung, etw a durch Verkehrsbe- ruhigung, zu den gemeindlichen Selbstverw altungsangelegenheiten gehören. Den Ge- meinden ist daher bei städtebaulich begründeten straßenverkehrsrechtlichen Anord- nungen ein Gestaltungsspielraum für eigenverantw ortliche Entscheidungen einzuräu- men. Damit sind die Ansprüche auf die Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit als solche beschränkt und beziehen sich dabei nicht gleichermaßen auch auf die Si- cherung der Benutzung der betroffenen Grundstücke. Unter Beachtung dieser Grundsätze kann die Bewertung straßenverkehrsrechtli- cher Maßnahmen aus Lärmschutzgründen, auch zur generellen Vermeidung an- schließender Klagen von nur Drittbetroffenen, bzw . sog. Popularklagen im Allgemei- nen, sow ie unter Bezug auf die Lärmschutz-Richtlinie-StV im Speziellen, nur auf Grund eines entsprechenden Lärmschutzantrages unmittelbar betroffener Bür- ger*innen, unter ermessensfehlerfreier Abwägung, im jeweiligen Einzelfall erfol- gen.“ Fazit: Die betroffenen Bürger sollten ihre Forderungen direkt an die Autobahn GmbH stellen. Die BV Rodenkirchen scheint nach der Aussage der Autobahn GmbH zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB1 nicht antragsberechtigt zu sein.
  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 50996 Köln Tel.: 0221-221-92303 Email: spd-bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestraße 161 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0012/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.02.2021 Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 01.02.2021 zu setzen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung sich mit der Autobahn GmbH des Bundes in Verbindung zu setzen, um für die Anwohnerinnen und Anwohner der Stadtteile Godorf/ Immendorf/Hahnwald den Lärmschutz an der BAB 555 ab dem Verteilerkreis Köln bis zur Ausfahrt Godorf (Fahrtrichtung Bonn) zu verbessern. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob Lärmschutzwände errichtet und/oder Flüsterasphalt auf die Fahrbahn aufgebracht werden kann. Bis zur Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 555 in beide Fahrrichtungen in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 100 km/h beschränkt werden. Begründung: Die bisher getroffenen Maßnahmen zum Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer Nähe zur BAB 555 sind unzureichend, gerade in den Nachtstunden liegt die Lärmbelastung weit über 40dB. Ziel muss sein, die vorhandene Fahrbahndecke auf sog. Flüsterasphalt zu erneuern, das würde die Lärmbelastung deutlich senken. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Mirko Hertel - 2 -

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.11, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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