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AN/0012/2021

Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 18.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.03.2021, TOP 8.1.11

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

3669 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0012/2021
Stand: 08.01.2025 
Sachstandsbericht  
Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.03.2021  
8.1.11 Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0012/2021 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung appelliert an die Verwaltung sich mit der Autobahn GmbH des Bundes 
in Verbindung zu setzen, um für die Anwohnerinnen und Anwohner der Stadtteile Godorf/ Im-
mendorf/Hahnwald den Lärmschutz an der BAB 555 ab dem Verteilerkreis Köln bis zur Aus-
fahrt Godorf (Fahrtrichtung Bonn) zu verbessern. In diesem Zusammenhang soll geprüft wer-
den, ob Lärmschutzwände errichtet und/oder Flüsterasphalt auf die Fahrbahn aufgebracht 
werden kann.  
Bis zur Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen soll die Höchstgeschwindigkeit auf der Auto-
bahn 555 in beide Fahrrichtungen in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 100 
km/h beschränkt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Die Autobahn GmbH wurde angeschrieben. 
 
Aus der Rückmeldung der Autobahn GmbH auf die Anfrage der CDU-Fraktion der BV

2 
 
Chorweiler zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB1 kann Fol-
gendes auf die Situation an der BAB 555 übertragen werden (auch für Lärmschutz-
wände und lärmmindernde Fahrbahnbeläge): 
 
„Gemeinden sind nicht antragsberechtigt, sofern sie in ihren eigenen Rechten 
nicht berührt sind. Eine Gemeinde oder ein Kreis kann als Gebietskörperschaft bzw . 
juristische Person nur im Falle einer Verletzung der Rechte ihrer Selbstverw altung 
gem. Art.28 GG in eigenen Rechten betroffen sein. In Betracht käme hier u. U. z. B. 
das hoheitliche Planungsrecht des Kreises. In allen anderen Fällen ist die Gemeinde 
w eitestgehend nicht aktivlegitimiert, sondern nur die jeweils betroffenen Bürger*in-
nen. In diesem Sinne sind Anordnungen gem. § 45 Absatz 1 S.2 StVO auch als staat-
liche Aufgabe zu verstehen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen 
dient. 
 
Straßenverkehrsbehörden können in diesem Rahmen notw endige Anordnungen zur 
Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entw icklung erteilen, da städtebauli-
che Aufgaben und damit auch die Wohnumfeldverbesserung, etw a durch Verkehrsbe-
ruhigung, zu den gemeindlichen Selbstverw altungsangelegenheiten gehören. Den Ge-
meinden ist daher bei städtebaulich begründeten straßenverkehrsrechtlichen Anord-
nungen ein Gestaltungsspielraum für eigenverantw ortliche Entscheidungen einzuräu-
men. Damit sind die Ansprüche auf die Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit 
als solche beschränkt und beziehen sich dabei nicht gleichermaßen auch auf die Si-
cherung der Benutzung der betroffenen Grundstücke. 
 
Unter Beachtung dieser Grundsätze kann die Bewertung straßenverkehrsrechtli-
cher Maßnahmen aus Lärmschutzgründen, auch zur generellen Vermeidung an-
schließender Klagen von nur Drittbetroffenen, bzw . sog. Popularklagen im Allgemei-
nen, sow ie unter Bezug auf die Lärmschutz-Richtlinie-StV im Speziellen, nur auf 
Grund eines entsprechenden Lärmschutzantrages unmittelbar betroffener Bür-
ger*innen, unter ermessensfehlerfreier Abwägung, im jeweiligen Einzelfall erfol-
gen.“ 
 
Fazit: 
Die betroffenen Bürger sollten ihre Forderungen direkt an die Autobahn GmbH stellen. 
Die BV Rodenkirchen scheint nach der Aussage der Autobahn GmbH zur Einrichtung 
einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB1 nicht antragsberechtigt zu sein.

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

1771 Zeichen

Rathaus Rodenkirchen 
Industriestraße 161  
50996 Köln 
Tel.: 0221-221-92303 
Email: spd-bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestraße 161 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0012/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.02.2021 
 
Maßnahmen zum Lärmschutz der AnwohnerInnen an der BAB 555 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 01.02.2021 zu setzen: 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung sich mit der Autobahn GmbH des 
Bundes in Verbindung zu setzen, um für die Anwohnerinnen und Anwohner der 
Stadtteile Godorf/ Immendorf/Hahnwald den Lärmschutz an der BAB 555 ab dem 
Verteilerkreis Köln bis zur Ausfahrt Godorf (Fahrtrichtung Bonn) zu verbessern. In 
diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob Lärmschutzwände errichtet 
und/oder Flüsterasphalt auf die Fahrbahn aufgebracht werden kann.  
Bis zur Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen soll die Höchstgeschwindigkeit auf 
der Autobahn 555 in beide Fahrrichtungen in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 
06:00 Uhr auf 100 km/h beschränkt werden. 
Begründung: 
Die bisher getroffenen Maßnahmen zum Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in 
unmittelbarer Nähe zur BAB 555 sind unzureichend, gerade in den Nachtstunden liegt die 
Lärmbelastung weit über 40dB. Ziel muss sein, die vorhandene Fahrbahndecke auf sog. 
Flüsterasphalt zu erneuern, das würde die Lärmbelastung deutlich senken. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Mirko Hertel

- 2 -

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/0012/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
18.03.2025
Erstellt
06.01.2021 20:13