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V/0241/2020/1

Attraktivierung der Kanalpromenade zwischen Föhrenweg und der Einmündung Richtung Vahlbusch: Umwidmung der Fahrradstraße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg

Vorlagen 08.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 25.02.2021, TOP 8.8

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1: Übersichtsplan zur Verortung der heutigen Fahrradstraße Kanalpromenade

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Ergänzungsvorlage Beschluss

7489 Zeichen

V/0241/2020/1 
V/0241/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Attraktivierung der Kanalpromenade zwischen Föhrenweg und der Einmündung Richtung 
Vahlbusch: Umwidmung der Fahrradstraße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die bislang für Anlieger frei gegebene Fahrradstraße Kanalpromenade zwischen Föhrenweg 
(Osttor) und der Einmündung Richtung Vahlbusch wird zu einem gemeinsamen Geh- und 
Radweg umgewidmet und auf diese Weise der Kfz-Verkehr ausgeschlossen. 
2. Der neue Status wird durch Sperrpfosten gesichert und die regelwidrige Nutzung durch Kfz 
so verhindert.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für Beschilderung und Sperrpfosten Kos-
ten von ca. 5.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
  
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2021 5.000  
Ergebnis    213.000    5.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
18.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schröder 
Telefon: 492-6583 
SchroederA@stadt-
muenster.de

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V/0241/2020/1 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haush altsplan-Entwurf 2021 bei der o. 
g. Pro duktgruppe veranschlagt.  Es wird zur Kenntnis genommen, d ass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigun-
gen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Gesamtprojekt „Kanalpromenade“ 
Mit dem fahrradtauglichen Ausbau des Kanalseitenweges von der Stadtgrenze Greven bis zur Stadt-
grenze Senden soll das Radfahren auf einer nahezu kreuzungsfreien Strecke komfortabler und siche-
rer werden. Ziel der Stadt Münster ist, die Strecke insbesondere für Pendlerinnen und Pendler attrak-
tiver zu gestalten und so den Radverkehr als wichtigen Teil des Umweltverbundes zu stärken (vgl. 
V/0498/2019). Aufgrund dessen wird der Kanalseitenweg einseitig verbreitert, asphaltiert und mit ei-
ner intelligenten Beleuchtung ausgestattet. 
Gegenstand dieser Vorlage ist der städtische Abschnitt auf der Ostseite des Kanals zwischen der 
Einmündung Vahlbusch und Föhrenweg (Osttor), der heute als Fahrradstraße ausgewiesen und für 
Kfz-Fahrten von Anliegerinnen und Anliegern frei gegeben ist (Abschnitt 5, vgl. Anhang 1). 
Gerade der hier behandelte Abschnitt nimmt im Sinne des Gesamtprojektes „Kanalpromenade“ eine 
herausgehobene Bedeutung für den Alltagsradverkehr ein, da er eine wichtige Verbindung zwischen 
Hiltrup und Gremmendorf, dem Gewerbegebiet Loddenheide sowie im weiteren Verlauf die Anbin-
dung an die Kernstadt über den Albersloher Weg darstellt. Schon heute nutzen zahlreiche Radfah-
rende die Fahrradstraße Kanalpromenade. Die seit Juli 2019 vor Ort installierte Zählstelle liefert einen 
Durchschnittswert in Höhe von 654 Radfahrenden pro Tag und einen Spitzenwert von 1448 Radfah-
renden pro Tag. Ziel ist es, mit der hier zu Beschluss gestellten Maßnahme „Umwidmung der Fahr-
radstraße zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg“ nicht nur dem aktuellen Radverkehrsaufkom-
men gerecht zu werden, sondern den Radverkehr darüber hinaus weiter zu stärken und zu fördern. 
 
 
Ausgangslage 
Zurzeit lässt die Regelung „Fahrradstraße“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger 
frei“ ausschließlich die Kfz-Nutzung von unmittelbaren Anliegenden der Kanalpromenade zu. Die Be-
fahrung der Fahrradstraße mit dem Kfz ist ansonsten untersagt. Faktisch hat die Fahrradstraße je-
doch keine Anlieger und Anliegerinnen, da sämtliche angrenzende Grundstücke nicht über die Kanal-
promenade erschlossen werden. Folglich dürfte laut Beschilderung bereits heute kein Kfz die Fahr-
radstraße nutzen.  
In der Realität wird das bestehende Durchfahrtsverbot häufig nicht eingehalten. Immer wieder befah-
ren Kfz die Strecke widerrechtlich, teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Strecke dient dabei auch 
als Schleichweg, um den Albersloher Weg zu umfahren. In den Sommermonaten stellen außerdem – 
trotz Parkverbot – viele Freizeitsuchende ihre Pkw in der Fahrradstraße ab.  
Laut Hinweisen aus der Bevölkerung hat darüber hinaus die Installation der adaptiven Beleuchtung im 
Dezember 2019 dazu geführt, dass der Kfz-Durchgangsverkehr zugenommen hat. 
Im Rahmen einer Untersuchung und technischen Überprüfung der intelligenten Beleuchtung durch 
die FH Münster wurden diese Hinweise bestätigt. 
 
 
Konsequenz 
Insgesamt laufen die aufgeführten Umstände der beabsichtigten attraktiven und sicheren Fahrradrou-
te am Kanal von Stadtgrenze bis Stadtgrenze zuwider. 
Aus diesem Grund wird die aktuelle Fahrradstraße (vgl. Abschnitt 5, s. Anhang 1) in einen gemein-
samen Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240) umgewidmet. Auf einem gemeinsamen Geh- und 
Radweg ist der Kfz-Verkehr nach StVO ausgeschlossen. Dies steigert die Verkehrssicherheit und den

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Komfort für Radfahrende sowie Zufußgehende und unterstützt die Maßnahme der bereits installierten 
intelligenten Beleuchtung zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs. 
Um diesen neuen Status auch baulich zu verdeutlichen, werden auf Höhe der Einmündung Föhren-
weg sowie auf Höhe der Einmündung Kanalpromenade/Vahlbusch Sperrpfosten gesetzt. Das Grund-
stück am Ballonstartplatz ist weiterhin über die Straße Vahlbusch mit dem Kfz zu erreichen. 
Eine weitere Möglichkeit die Situation zu verbessern wäre, die Fahrradstraße bestehen zu lassen und 
sie baulich (ebenfalls mittels Sperrpfosten) oder per Beschilderung für den Kfz-Verkehr zu sperren. 
Nach den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen würde die Straße dann jedoch umgestaltet 
und rot asphaltiert. Die hierfür anfallenden Mehrkosten in Höhe von rund 300.000 € werden im vorlie-
genden Fall als unverhältnismäßig und die Roteinfärbung als nicht zielführend angesehen. Denn die 
grundsätzliche Intention der Roteinfärbung von Fahrradstraßen ist, die Aufmerksamkeit von Kfz-
Fahrenden auf den Radverkehr zu lenken und Radfahrenden den ihnen zustehenden Vorrang einzu-
räumen. Wird die Straße für den Kfz-Verkehr gänzlich gesperrt, sind diese Maßnahmen nicht mehr 
notwendig. Als zielführend erscheint es im vorliegenden Fall vielmehr, die aktuelle Fahrradstraße Ka-
nalpromenade in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umzuwandeln. Neben den großen ökonomi-
schen Vorteilen spricht hierfür auch die Einheitlichkeit. Denn im weiteren Verlauf der „Kanalpromena-
de“ auf dem Betriebsweg von Stadtgrenze zu Stadtgrenze werden Radfahrende und Zufußgehenden 
über weite Strecken ebenfalls auf einem gemeinsamen Weg geführt. Der hier behandelte Abschnitt 
bietet auf diese Weise künftig Komfort und Sicherheit sowohl für Radfahrende als auch für Zufußge-
hende und fügt sich so in das Gesamtkonzept des fahrradtauglichen Ausbaus der Betriebswege am 
Dortmund-Ems-Kanal ein. 
 
 
Ergänzung: 
Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen 
BV Hiltrup:  
einstimmig beschlossen 
BV Süd Ost: 
abgelehnt mit 9 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grü-nen/GAL, SPD-Fraktion, Die LINKE), 
9 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, FDP) und 1 Enthaltung (AfD) 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtsplan zur Verortung der heutigen Fahrradstraße Kanalpromenade

Anlage 1: Übersichtsplan zur Verortung der heutigen Fahrradstraße Kanalpromenade

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Kilometer
Kanalpromenade
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Bearbeitung: Fahrradbüro
Stand: März 2020
Kartenausschnitt:
heutige Fahrradstraße Kanalpromenade
0 190 38095
Meter
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Legende
Stadtgrenze Greven - Warendorfer-Str.-Brücke
Stadtstrecke: Warendorfer-Str.-Brücke - Eulerstraße (südl. B51-Brücke)
Eulerstraße (südl. B51-Brücke) - Asphaltmischwerk
Asphaltmischwerk - Kanalpromenade
Kanalpromenade - Osttor
Osttor - Stadtgrenze Senden
Velorouten
Promenade
Anlage 1 zur Vorlage V/0241/2020/1

Beratungsverlauf (1)

25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Warendorfer Straße
  • Eulerstraße
  • Föhrenweg
  • Albersloher Weg
  • Kanalpromenade 0
  • Loddenheide
  • Vahlbusch
  • Promenade
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0241/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2021
Erstellt
04.01.2021 14:06