2008/0514
Gründung der 8KU Renewables GmbH und Beteiligung der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) an der 8KU Renewables GmbH mit 12,5 %.
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2008/0514
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.11.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Rechtsamt – Stadt- wirtschaftskoordination – Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0514 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gr ündung der 8KU Renewables GmbH und Beteiligung der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) an der 8KU Renewables GmbH Vorlage vom: 17.11.2008 Beschlussvorschlag: Der Gründung der 8KU Renewables GmbH und Beteiligung der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) an der 8KU Renewables GmbH wird zugestimmt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.11.2008: Begründung: Die Bedeutung und Erkenntnis des notwendigen Ausbaus der erneuerbaren Energieerzeugung nimmt aufgrund des Klimawandels und der Sensibilisierung der Bevölkerung zu. Mit dem Aufbau von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten wird eine Entkoppelung von den fossilen Energieträgern erst möglich. Die Erschließung eines nennenswerten Erneuerbaren-Portfolios ist für die HSE also eine wichtige ökonomische und ökologische Notwendigkeit. Aufgrund ähnlicher Einschätzung der energiewirtschaftlichen Grundsituation und aufgrund vergleichbarer Ausgangsbedingungen haben die 8 Kooperationsunternehmen /i1 MVV Energie AG - Mannheim /i1 RheinEnergie AG - Köln /i1 Stadtwerke Leipzig GmbH /i1 HEAG Südhessische Energie AG (HSE) - Darmstadt /i1 Stadtwerke München GmbH /i1 Mainova AG – Frankfurt a. M. /i1 N-ERGIE Aktiengesellschaft - Nürnberg /i1 Stadtwerke Hannover AG beschlossen, in einer gemeinsamen Gesellschaft Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energieerzeugung, die aufgrund der Größenordnung allein nicht zu akquirieren und umzusetzen sind, zu entwickeln. Für die Gesellschaft wird ein bestehender Mantel genutzt. Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Es besteht bei den 8KU-Unternehmen die übereinstimmende Auffassung, dass sich diese Größenordnung in einem Gemeinschaftsansatz mit einem Kooperationsunternehmen, der „8KU Renewables GmbH“ am besten umsetzen lässt. Es besteht Klarheit darüber, dass die Maßnahmen zur Erschließung von Projektmöglichkeiten in diesem Gemeinschaftsansatz realisiert werden und die konkrete Investitionsentscheidung jedem Unternehmen und seinen Gremien selbst obliegt. In dieser gemeinsamen Gesellschaft werden Projekte entscheidungsreif geprüft bzw. ggf. entwickelt. Den einzelnen 8KU-Unternehmen wird so die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit 7 anderen KU-Partnern unter größerer Risikostreuung in einzelne Projekte zu investieren. Dezidierte Projektgesellschaften fungieren als Anlageneigner. Die „8KU Renewables GmbH“ wird für die HSE ein Teilsegment, um ihr Erzeugungsportfolio im Bereich der Erneuerbaren Energien auszubauen. Weiterhin sind eigenständige Investitionen seitens der HSE in regenerative Erzeugungsanlagen vorgesehen und auch nach der Beteiligung an der neuen Gesellschaft möglich. Im einzelnen: a) Unternehmenszweck und Höhe des prozentualen Anteils an der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens ist die Identifikation, Prüfung und Entwicklung von Projekten der Gesellschafter im Bereich erneuerbarer Energien zur langfristigen Stärkung einer ökologischen und kostengünstigen Versorgung der Bevölkerung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Wahrnehmung von administrativen Geschäftsbesorgungen für Projektgesellschaften im Bereich erneuerbare Energien. Dies beschränkt sich auf Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit der Projektrealisierung. 3 Die HSE wird – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien aller weiteren 7 Gesellschaften – 12,5 % der Anteile halten, so dass sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt mittelbar über die HEAG eine Beteiligung von 6,2812 % ergeben wird. Der Anteil der HSE entspricht 25 TEUR bei einem Stammkapital von 200 TEUR. Die Beteiligungshöhe der HSE kann sich, sofern sich nicht alle weiteren Gesellschaften beteiligen würden, ggf. noch erhöhen. b) Konformität des Unternehmensgegenstandes des neuen Unternehmens mit dem Unternehmenszweck der HSE Gem. § 2 ihrer Satzung ist die HSE im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes „Energieversorgung“ zu allen Maßnahmen berechtigt, die diesem Zweck dienen. Das umfasst auch die Gründung von Unternehmen. Die neue Gesellschaft deckt die Themen ab, die für die zukünftige Energieversorgung von großer Bedeutung sein werden, und dient damit dem Unternehmensgegenstand der HSE. c) Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft des neuen Unternehmens (1) Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung Im Businessplan für die Gesellschaft ergeben sich auf der Basis der Initialstrategie Kosten in Höhe von 2,9 Mio. Euro im Jahr 2009, 3,3 Mio. Euro im Jahr 2010 und 4,0 Mio. Euro im Jahr 2011. Hierbei ist unterstellt, dass ein maximales Projektspektrum geprüft wird. Somit ist mit maximalen Kosten pro 8KU-Unternehmen im dritten Jahr von rund 500 TEUR zu rechnen. Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht vorgesehen. Erlöse der Gesellschaft ergeben sich aus der Grundvergütung der Gesellschafter wie auch weiteren Erlösen aus Projektprüfungen und –entwicklungen, bei denen nur die 8KU-Unternehmen dabei sind, die dieses jeweils explizit entscheiden, und aus Leistungsverrechnungen, Weiterverrechnung externer Aufwendungen etc. Die „8KU Renewables GmbH“ akquiriert und prüft Projekte bis zu einem Zeitpunkt, wo einzelne oder alle 8KU-Unternehmen über eine Investition gesondert entscheiden und das Projekt in eine Projektgesellschaft überführt wird. Bei einer Projektumsetzung in den Projektgesellschaften wird der Ertrag der Investition dort generiert, so dass die „8KU Renewables GmbH“ aufgrund ihres Gesellschaftszwecks selbst keine nachhaltigen Gewinnerzielungsabsichten aus den Anlageninvestitionen hat, sondern erste Schritte in der Wertschöpfungskette abdeckt. Der Gewinn fällt in den Projektgesellschaften an, die wiederum von der Dienstleistung der „8KU Renewables GmbH“ abhängig sind. (2) Chancen des Unternehmens am Markt Das Unternehmen ist eine reine Dienstleistungsgesellschaft für ihre Gesellschafter. Die Chancen auf dem Markt beziehen sich daher vor allem auf die Projektfindungs- und Projektbewertungskompetenz im Dienste der Gesellschafter. Da insbesondere internationale Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien z. T. eine Größenordnung haben, die für den einzelnen Gesellschafter der „8KU Renewables GmbH“ allein nicht zu realisieren ist, wird durch die Zusammenarbeit in der „8KU Renewables GmbH“ erwartet, Zugang zu diesen großen renditestarken Projekten zu erhalten. (3) Risiken der Beteiligung. Die Risiken beschränken sich auf die Zahlungsverpflichtung der anteiligen Gesellschafts- und Prüfungskosten für drei Jahre (siehe (1)). d) Anforderungen nach § 122 HGO. 4 Die Voraussetzungen des § 122 HGO sind erfüllt. Die Bedeutung der regenerativen Energieerzeugung nimmt erheblich zu. Durch die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wird die Energieversorgung langfristig gesichert. Die gesicherte Energieversorgung ist ein öffentlicher Zweck der Daseinsvorsorge. Der Zweck der Gesellschaft kann nicht durch irgend einen privaten Dritten ebenso gut erfüllt werden. Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der GmbH sichergestellt. Der angemessene Einfluss der Gemeinde wird durch den Aufsichtsrat der beteiligten Gesellschaften sichergestellt. Durch die Gesellschafterversammlung und den Projektausschuss werden die Interessen der HSE gewahrt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft sollen, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden. Die Prüfungspflicht nach § 53 HGrG ist in der Satzung geregelt. e) Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO Bei der Tätigkeit handelt es sich um keine Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO. f) Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft: (1) Es besteht die Möglichkeit, ggf. durch das neue Unternehmen Aufträge an mittelständische Unternehmen zu vergeben (2) Durch das neue Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert. (3) Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet. Der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin. Der Geschäftsbereich der örtlichen Kammern ist somit nicht betroffen. Es wird deshalb auf Stellungnahme der Kammern gemäß § 121 Abs. 6 HGO verzichtet. Darmstadt, den 19.11.2008 Walter Hoffmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0514
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.11.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00