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2008/0514

Gründung der 8KU Renewables GmbH und Beteiligung der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) an der 8KU Renewables GmbH mit 12,5 %.

Magistratsvorlage 17.11.2008

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2008/0514

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2008/0514

9240 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.11.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Rechtsamt – Stadt-
wirtschaftskoordination – 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0514 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Gr ündung der 8KU Renewables GmbH und Beteiligung der HEAG Südhessische 
Energie AG (HSE) an der 8KU Renewables GmbH  
 
Vorlage vom: 17.11.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Gründung der 8KU Renewables GmbH und Beteiligung der HEAG Südhessische Energie AG 
(HSE) an der 8KU Renewables GmbH wird zugestimmt.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.11.2008: 
 
 
Begründung: 
 
Die Bedeutung und Erkenntnis des notwendigen Ausbaus der erneuerbaren 
Energieerzeugung nimmt aufgrund des Klimawandels und der Sensibilisierung der 
Bevölkerung zu. Mit dem Aufbau von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten wird eine 
Entkoppelung von den fossilen Energieträgern erst möglich. 
 
Die Erschließung eines nennenswerten Erneuerbaren-Portfolios ist für die HSE also eine 
wichtige ökonomische und ökologische Notwendigkeit. 
 
Aufgrund ähnlicher Einschätzung der energiewirtschaftlichen Grundsituation und aufgrund 
vergleichbarer Ausgangsbedingungen haben die 8 Kooperationsunternehmen 
 
/i1 MVV Energie AG - Mannheim 
/i1 RheinEnergie AG - Köln 
/i1 Stadtwerke Leipzig GmbH  
/i1 HEAG Südhessische Energie AG (HSE) - Darmstadt 
/i1 Stadtwerke München GmbH 
/i1 Mainova AG – Frankfurt a. M. 
/i1 N-ERGIE Aktiengesellschaft - Nürnberg 
/i1 Stadtwerke Hannover AG 
 
beschlossen, in einer gemeinsamen Gesellschaft Projekte im Bereich der Erneuerbaren 
Energieerzeugung, die aufgrund der Größenordnung allein nicht zu akquirieren und 
umzusetzen sind, zu entwickeln. Für die Gesellschaft wird ein bestehender Mantel genutzt. 
Sitz der Gesellschaft ist Berlin. 
 
Es besteht bei den 8KU-Unternehmen die übereinstimmende Auffassung, dass sich diese 
Größenordnung in einem Gemeinschaftsansatz mit einem Kooperationsunternehmen, der 
„8KU Renewables GmbH“ am besten umsetzen lässt. Es besteht Klarheit darüber, dass die 
Maßnahmen zur Erschließung von Projektmöglichkeiten in diesem Gemeinschaftsansatz 
realisiert werden und die konkrete Investitionsentscheidung jedem Unternehmen und seinen 
Gremien selbst obliegt. 
 
In dieser gemeinsamen Gesellschaft werden Projekte entscheidungsreif geprüft bzw. ggf. 
entwickelt. Den einzelnen 8KU-Unternehmen wird so die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam 
mit 7 anderen KU-Partnern unter größerer Risikostreuung in einzelne Projekte zu 
investieren. Dezidierte Projektgesellschaften fungieren als Anlageneigner. 
 
Die „8KU Renewables GmbH“ wird für die HSE ein Teilsegment, um ihr Erzeugungsportfolio 
im Bereich der Erneuerbaren Energien auszubauen. Weiterhin sind eigenständige 
Investitionen seitens der HSE in regenerative Erzeugungsanlagen vorgesehen und auch 
nach der Beteiligung an der neuen Gesellschaft möglich. 
 
Im einzelnen: 
 
a) Unternehmenszweck und Höhe des  prozentualen Anteils an der Beteiligung 
 
Gegenstand des Unternehmens ist die Identifikation, Prüfung und Entwicklung von Projekten 
der Gesellschafter im Bereich erneuerbarer Energien zur langfristigen Stärkung einer 
ökologischen und kostengünstigen Versorgung der Bevölkerung. Gegenstand des 
Unternehmens ist ferner die Wahrnehmung von administrativen Geschäftsbesorgungen für 
Projektgesellschaften im Bereich erneuerbare Energien. Dies beschränkt sich auf 
Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit der Projektrealisierung.

3 
 
 
Die HSE wird – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien aller weiteren 7 
Gesellschaften – 12,5 % der Anteile halten, so dass sich für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt mittelbar über die HEAG eine Beteiligung von 6,2812 % ergeben wird. Der Anteil 
der HSE entspricht 25 TEUR bei einem Stammkapital von 200 TEUR. Die Beteiligungshöhe 
der HSE kann sich, sofern sich nicht alle weiteren Gesellschaften beteiligen würden, ggf. 
noch erhöhen. 
 
b) Konformität des Unternehmensgegenstandes des neuen Unternehmens mit dem 
Unternehmenszweck der HSE 
 
Gem. § 2 ihrer Satzung ist die HSE im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes 
„Energieversorgung“ zu allen Maßnahmen berechtigt, die diesem Zweck dienen. Das 
umfasst auch die Gründung von Unternehmen. Die neue Gesellschaft deckt die Themen ab, 
die für die zukünftige Energieversorgung von großer Bedeutung sein werden, und dient 
damit dem Unternehmensgegenstand der HSE. 
 
c) Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft des neuen Unternehmens  
 
(1) Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung 
 
Im Businessplan für die Gesellschaft ergeben sich auf der Basis der Initialstrategie Kosten in 
Höhe von 2,9 Mio. Euro im Jahr 2009, 3,3 Mio. Euro im Jahr 2010 und 4,0 Mio. Euro im Jahr 
2011. Hierbei ist unterstellt, dass ein maximales Projektspektrum geprüft wird. Somit ist mit 
maximalen Kosten pro 8KU-Unternehmen im dritten Jahr von rund 500 TEUR zu rechnen. 
Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht vorgesehen. Erlöse der Gesellschaft ergeben sich 
aus der Grundvergütung der Gesellschafter wie auch weiteren Erlösen aus Projektprüfungen 
und –entwicklungen, bei denen nur die 8KU-Unternehmen dabei sind, die dieses jeweils 
explizit entscheiden, und aus Leistungsverrechnungen, Weiterverrechnung externer 
Aufwendungen etc.  
 
Die „8KU Renewables GmbH“ akquiriert und prüft Projekte bis zu einem Zeitpunkt, wo 
einzelne oder alle 8KU-Unternehmen über eine Investition gesondert entscheiden und das 
Projekt in eine Projektgesellschaft überführt wird. Bei einer Projektumsetzung in den 
Projektgesellschaften wird der Ertrag der Investition dort generiert, so dass die „8KU 
Renewables GmbH“ aufgrund ihres Gesellschaftszwecks selbst keine nachhaltigen 
Gewinnerzielungsabsichten aus den Anlageninvestitionen hat, sondern erste Schritte in der 
Wertschöpfungskette abdeckt. Der Gewinn fällt in den Projektgesellschaften an, die 
wiederum von der Dienstleistung der „8KU Renewables GmbH“ abhängig sind.  
 
(2) Chancen des Unternehmens am Markt 
Das Unternehmen ist eine reine Dienstleistungsgesellschaft für ihre Gesellschafter. Die 
Chancen auf dem Markt beziehen sich daher vor allem auf die Projektfindungs- und 
Projektbewertungskompetenz im Dienste der Gesellschafter. Da insbesondere internationale 
Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien z. T. eine Größenordnung haben, die für den 
einzelnen Gesellschafter der „8KU Renewables GmbH“ allein nicht zu realisieren ist, wird 
durch die Zusammenarbeit in der „8KU Renewables GmbH“ erwartet, Zugang zu diesen 
großen renditestarken Projekten zu erhalten. 
 
(3) Risiken der Beteiligung. 
 
Die Risiken beschränken sich auf die Zahlungsverpflichtung der anteiligen Gesellschafts- 
und Prüfungskosten für drei Jahre (siehe (1)). 
 
d) Anforderungen nach § 122 HGO.

4 
 
Die Voraussetzungen des § 122 HGO sind erfüllt. Die Bedeutung der regenerativen 
Energieerzeugung nimmt erheblich zu. Durch die Unabhängigkeit von fossilen 
Energieträgern wird die Energieversorgung langfristig gesichert. Die gesicherte 
Energieversorgung ist ein öffentlicher Zweck der Daseinsvorsorge. 
 
Der Zweck der Gesellschaft kann nicht durch irgend einen privaten Dritten ebenso gut erfüllt 
werden. 
 
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der GmbH sichergestellt. 
 
Der angemessene Einfluss der Gemeinde wird durch den Aufsichtsrat der beteiligten 
Gesellschaften sichergestellt. Durch die Gesellschafterversammlung und den 
Projektausschuss werden die Interessen der HSE gewahrt. 
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft sollen, soweit nicht 
weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften 
entgegenstehen, entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften 
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden. Die 
Prüfungspflicht nach § 53 HGrG ist in der Satzung geregelt. 
 
e) Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO 
 
Bei der Tätigkeit handelt es sich um keine Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO. 
 
f) Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft: 
 
(1) Es besteht die Möglichkeit, ggf. durch das neue Unternehmen Aufträge an 
mittelständische Unternehmen zu vergeben 
 
(2) Durch das neue Unternehmen werden die Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft 
und des Handels nicht in nennenswertem Umfang negativ verändert. 
 
(3) Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit / aus 
Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet. 
 
Der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin. Der Geschäftsbereich der örtlichen Kammern ist somit 
nicht betroffen. Es wird deshalb auf Stellungnahme der Kammern gemäß § 121 Abs. 6 HGO 
verzichtet. 
 
Darmstadt, den 19.11.2008 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0514
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.11.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00