V/0253/2022
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist
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Beschlussvorlage
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V/0253/2022 V/0253/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist Beratungsfolge 24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist wird gewählt: Frau Kerstin Loeser 62 Jahre alt oder Herr Christian Mentrup 41 Jahre alt oder Herr Manfred T erhaar 62 Jahre alt. Alle Bewerber*innen haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Hafen/Geist. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Mayweg ist seit 5 Jahren als Schiedsmann im Bezirk Hafen/Geist tätig. Aus persönlichen Gründen steht Herr Mayweg für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Rechts- und Ausländeramt 13.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler T elefon:492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0253/2022 Neuwahl erforderlich ist. Frau Loeser, Herr Mentrup und Herr T erhaarhaben sich beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen hier nicht vor. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von allen Bewerber*innen erfüllt. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0253/2022 Kurzüberblick Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0253/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2022
- Erstellt
- 06.04.2022 13:05