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V/0253/2022

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist

Vorlagen 12.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 24.05.2022, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1895 Zeichen

V/0253/2022
V/0253/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist
Beratungsfolge
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Als Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist wird gewählt:
Frau Kerstin Loeser
62 Jahre alt
oder
Herr Christian Mentrup
41 Jahre alt
oder
Herr Manfred T erhaar
62 Jahre alt.
Alle Bewerber*innen haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Hafen/Geist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Herr Mayweg ist seit 5 Jahren als Schiedsmann im Bezirk Hafen/Geist tätig. Aus persönlichen
Gründen steht Herr Mayweg für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine
Rechts- und Ausländeramt
13.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kistler
T elefon:492-3025
KistlerP@stadt-muenster.de

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V/0253/2022
Neuwahl erforderlich ist.
Frau Loeser, Herr Mentrup und Herr T erhaarhaben sich beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl
durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, für dieses Ehrenamt zur Verfügung.
Weitere Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen hier nicht vor.
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür
geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind,
werden von allen Bewerber*innen erfüllt.
I. V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

Anlage A

1253 Zeichen

Anlage A zur V/0253/2022
Kurzüberblick
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte
Beilegung von Konflikten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0110 Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0253/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2022
Erstellt
06.04.2022 13:05