V/0707/2007
Kanalerschließung Wersebebauung Wersetimpen Nr. 54 bis 139, Reetbusch Nr.61 bis 103 , Herlenbusch
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Beschlussvorlage
3417 Zeichen
V/0707/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Wersebebauung Wersetimpen Nr. 54 bis 139, Reetbusch Nr.61 bis 103 , Herlenbusch Nr. 31 bis 59 Beratungsfolge 11.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem Bau und der Übernahme des Schmutzwassersystems zu. II. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden insgesamt auf ca. 100.000 Euro geschätzt. Die Erschließungsträgerin, die GbR „Wersetimpen, Reetbusch, Herlenbusch“ trägt die Kosten zu 100 %. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Für die o. g. Sachentscheidung müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0707/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 05.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0707/2007 Begründung: Allgemeines Das Planun gsgebiet liegt im Osten von Münster im Stadtteil Handorf, südlich der Warendorfer Straße. Es erstreckt sich entlang des Ost- und Westufers der Werse über ca. 1,00 km Gewässer- strecke. Die Ansiedlung umfasst 58 Boots-/Wochenendhäuser und Stellplätze für Campingwagen mit ca. 120 Einwohnergleichwerten. Das Einzugsgebiet liegt im Geltungsbereich des Wersekonzeptes und bedarf somit einer Neurege- lung der Abwasserbeseitigung. Die z.Zt. bestehende Abwasserentsorgung des Planungsgebietes erfolgt über Kleinkläranlagen und ist lt. Angaben der Unteren Wasserbehörde akut sanierungsbedürftig. Zudem ist der Pla- nungsbereich im Abwasserbeseitigungskonzept 2004 unter der Ordnungsnummer 1.1.120 erfasst und im kurzfristigen Realisierungszeitraum angesiedelt. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Überl egungen beabsichtigen die Eigentümer im Planungs- gebiet gemeinschaftlich den Bau eines Druckentwässerungssystems zur Ableitung des anfallen- den Schmutzwassers. Der Bau und Betrieb sowie die Übertragung der Anlage in städtisches Ei- gentum sind in einem Bau- und Finanzierungsvertrag geregelt. Die Verlegung des geplanten Druckrohrleitungssystem s erfolgt auf den privaten Grundstücksflä- chen der Anschlussnehmer. Die grundbuchliche Sicherung der Anlage auf privatem Grund ist ver- traglich vereinbart. Die Schmutzwasservorflut der Wersebebauung wird über das Pumpwerk Nobiskrug und die sich anschließende Druckrohrleitung zur Hauptkläranlage Coerde sichergestellt. Anschlusspunkt an das vorhandene Netz ist das Pumpwerk Nobiskrug. Das vorhandene Schmutzwassersystem besitzt ausreichende Kapazitäten um die Schmutzwas- sermenge von Q t = 0,58 l/s aus dem Planungsgebiet ableiten zu können. Die bestehende Entsorgung des anfallenden Regen- und Oberflächenwassers bleibt unberührt, da dieses ökologisch und ökonomisch sinnvoll, ortsnah versickert bzw. in die Werse eingeleitet wird. Beiträge Entwässerungsbeiträge werden nicht erhoben, da diese durch die Finanzierung der Maßnahme durch die Anschlussnehmer abgegolten sind. Die Verkehrsführung auf öffentlichen Straßen wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Der Baubeginn ist je nach Wetterlage noch für den Herbst 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 3 Monaten gerechnet. i.V. Schultheiß Stadtdirektor - 3 - V/0707/2007
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Warendorfer Straße
- Wersetimpen
- Reetbusch
- Herlenbusch
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0707/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37