Mandari Insight

3437/2021

Stellungnahme zum Antrag (AN/1729/2021) der Fraktion Die Linke zur Erfassung der Luftqualität im Kölner Norden

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 30.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.03.2022, TOP 2.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

7707 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  30.09.2021 
 3437/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 
 
Antrag (AN/1729/2021) der Fraktion Die Linke zur Erfassung der Luftqualität im Kölner Norden 
Vor dem Hintergrund der Emissionen aus zahlreichen Industriebetrieben im Kölner Norden hat die 
Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Erfassung der Luftqualität im Kölner Norden gem. § 3 der Ge-
schäftsordnung AN/1729/2021 mit dem folgenden Beschlussvorschlag zur Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün am 02.09.2021 vorgelegt: 
1) Die Stadt Köln richtet eine Messstelle für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich von 
Köln Merkenich ein. 
2) In dieser Messstelle sollen die Feinstäube gesondert nach den Fraktionen: PM10, PM2,5 
und PM 0,1 erfasst werden. 
3) Die erfassten Feinstäube sollen im Hinblick auf ihre Quellgruppen analysiert werden. 
4) Der Ausschuss und die Öffentlichkeit sind über die Ergebnisse und Analyse in geeigneter 
Form zu informieren. 
5) Sollten die Kapazitäten und Qualifikationen innerhalb der Stadtverwaltung zur Erfassung 
und Analyse der Stäube nicht ausreichend sein, kann dies auch in Kooperation mit einer 
Hochschule im Rahmen einer Studie stattfinden. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1) Die Stadt Köln richtet eine Messstelle für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich von Köln 
Merkenich ein. 
 
Grundsätzlich ist die Überwachung der Luftqualität die Aufgabe der Länder. In NRW betreibt das 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW ein landesweites Messnetz. Auf 
Kölner Stadtgebiet wird die Luftqualität mit insgesamt 16 Passivsammlern und 4 kontinuierlich betrie-
benen Messstationen überwacht. 
Im Kölner Norden betreibt zusätzlich der Chemiekonzern Currenta eine werkseigene Messstation zur 
Überwachung der Luftqualität. Dort werden kontinuierlich die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stick-
stoffoxide und Feinstaub gemessen. Die jährlichen Messergebnisse werden der Stadtverwaltung re-
gelmäßig zur Verfügung gestellt. Die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung werden 
deutlich eingehalten. 
Bei den im Antrag genannten Betrieben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen, die 
gemäß TA Luft von der zuständigen Genehmigungsbehörde regelmäßig überprüft werden. Die Emis-
sionen werden in der Regel über Schornsteine in höhere Luftschichten abgeleitet. Aufgrund der groß-
räumigen Verteilung des Abgasstroms ist eine spürbare Auswirkung auf die Immissionsbelastung an 
den Messpunkten im Kölner Stadtgebiet nicht zu erwarten. Die Emissionen dieser Anlagen werden 
über Ferntransport in Hauptwindrichtung weiter transportiert und bilden einen Beitrag zum regionalen 
Hintergrund. 
Mit der LANUV-Station in Köln-Chorweiler (3,5 km Luftlinie entfernt), liegen über einen 40-jährigen 
Messzeitraum Daten zu den Luftschadstoffen Stickstoffdioxid, Ozon, Feinstaub PM10 und PM2,5, 
Benzo[a]pyren und Schwermetalle bereits vor. Darüber hinaus werden meteorologische Daten er-
fasst. Die Messdaten sind über die Internetseite des LANUV öffentlich einsehbar und werden regel-

2 
 
mäßig aktualisiert1. Eine Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung 
liegt in dem gesamten Messzeitraum nicht vor. Die Grenzwerte für PM10 und PM2,5 werden eben-
falls deutlich eingehalten. 
Die Lage der Station Köln-Chorweiler befindet sich im städtischen Vorort und ist umgeben von aufge-
lockerter Bebauung. Von der Klassifizierung ist die Station als städtische Hintergrundstation einge-
stuft. 
Sowohl von der räumlichen Nähe als auch von der Stationscharakteristik ist der Standort mit den Ge-
gebenheiten im Stadtteil Merkenich vergleichbar. Beide Standorte weisen keine hohe Verkehrsbelas-
tung auf, so dass nicht mit hohen lokalen Immissionen zu rechnen ist. Die Zusatzbelastungen für 
Stickoxide und Feinstaub aus den industriellen Emissionsquellen werden in Abhängigkeit der Wind-
richtung und der Quellhöhe über die Stadtgrenze hinaus weiter transportiert und sind in unmittelbarer 
Nähe kaum nachweisbar. 
Für die Fragestellung der Luftreinhaltung ergeben sich daher auf kommunaler Ebene aus diesem 
Messprojekt keine neuen Erkenntnisse. 
 
 
Zu 2) In dieser Messstelle sollen die Feinstäube gesondert nach den Fraktionen: PM10, PM2,5 und 
PM 0,1 erfasst werden. 
 
An der Station des LANUV NRW in Köln-Chorweiler finden Messungen von Feinstaub (PM10, PM2,5) 
statt. Wie unter 1) beschrieben ist der Standort repräsentativ für die Standortbedingungen in Merken-
ich. 
Die Messung von Ultrafeinstaub wird derzeit vorwiegend aus wissenschaftlichem Interesse im Auftrag 
der Landesumweltämter betrieben. Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen existiert derzeit kein 
Vergleichswert, der eine Beurteilung der durch eine neue, eigene Messstation gewonnenen Daten 
ermöglichen würde. Für Ultrafeinstaub existiert weder ein Grenzwert noch eine Sachverständigen-
empfehlung der WHO in Form eines Zielwertes. 
Die Erfassung von Ultrafeinstaub ist nicht Bestandteil des Routinemessprogramms für Luftschadstof-
fe. Bei der Messung wird unterschieden zwischen der Partikelanzahlgrößenverteilung sowie der Mas-
senkonzentration an Rußpartikeln. Sollen Erkenntnisse über die Größenverteilung gewonnen werden, 
fallen für das Messgerät ca. 100.000 Euro an. Bei der Einrichtung einer Dauermessstelle kommen 
Kosten für Messgeräte zur kontinuierlichen Erfassung von PM10 und PM2,5 und für den Messcontai-
ner hinzu (ca. 50.000 Euro), sowie Wartung, laufende Kosten und Personalkosten (ca. 100.000 Euro). 
Insgesamt ist mit Kosten von ca. 300.000 Euro zu rechnen. 
Aufgrund der fehlenden Aussagekraft beabsichtigt die Umweltverwaltung nicht, neben dem Messnetz 
des Landes, ein städtisches Messnetz bzw. eine Dauermessstelle für Luftschadstoffe einzurichten. 
 
 
Zu 3) Die erfassten Feinstäube sollen im Hinblick auf ihre Quellgruppen analysiert werden. 
 
Eine Quellgruppenanalyse liegt für NRW im Rahmen eines Projektes des LANUV vor, indem die Zu-
sammensetzung des regionalen Hintergrundniveaus für die Luftschadstoffe PM10, PM2,5 und Stick-
stoffdioxid im Messjahr 2006 nach Quellgruppen untersucht wurde. Die Basis dieser Untersuchung 
bilden Modellsimulationen mit dem Europäischen Ausbreitungs- und Depositionsmodell EURAD. Die 
Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in der Region Köln der Hauptanteil der Feinstaubemissionen in 
der Hintergrundbelastung entsprechend der Hauptwindrichtung über Ferntransport aus industriellen 
Emissionen aus den Beneluxstaaten stammt. 
 
 
Zu 4) Der Ausschuss und die Öffentlichkeit sind über die Ergebnisse und Analyse in geeigneter Form 
zu informieren. 
 
Eine Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Luftschadstoffmessungen findet über den 
Internetauftritt des Landesumweltamtes statt. 
                                                 
1Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – Messergebnisse: 
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte -und-trends

3 
 
 
 
Zu 5) Sollten die Kapazitäten und Qualifikationen innerhalb der Stadtverwaltung zur Erfassung und 
Analyse der Stäube nicht ausreichend sein, kann dies auch in Kooperation mit einer Hochschule im 
Rahmen einer Studie stattfinden. 
 
Der Einstieg in eine wissenschaftliche Messkampagne hinsichtlich Ultrafeinstaub ist eine Landesauf-
gabe in Kooperation mit einem Forschungsinstitut, da die Aussagekraft und Erkenntnisse in Bezug 
auf die kommunalen Aufgaben aufgrund fehlender Grenzwerte fragwürdig sind. Hinzu kommt, dass 
bei der Stadtverwaltung keine personellen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind. 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

31.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3437/2021
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
30.09.2021
Erstellt
28.09.2021 12:18