1151/2024
Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (kurz: Parkgebührenordnung 2025)
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Anlage 5 Übersichtsplan Langzeitparkplätze Innenstadt Stand 11 2024
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Bis zu 24 Stunden parken für 5 Euro an Werktagen (Montag bis Samstag) auch an Sonn- und Feiertagen gebührenpflichtig
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 1151/2024 Freigabedatum 22.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (kurz: Parkgebührenordnung 2025) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die neue Parkgebührenordnung 2025 mit einer Festsetzung neuer Gebühren und struktureller Anpassungen. Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln vom 21. November 2019 außer Kraft. Verkehrsausschuss 26.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 02.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Verkehrsausschuss 28.01.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 2 2. Der Rat beschließt, dass mit Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Einnah- men aus Gebühren für die so genannten selbstständigen Parkflächen in Köln dieser Umsatzsteueranteil in der zum Zeitpunkt geltenden Steuerhöhe abgeführt wird (vsl. ab dem 01.01.2027). 3. Der Rat stellt den finanziellen Bedarf zur technischen Ertüchtigung der Parkscheinauto- maten für die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 513.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung unter Berücksichtigung des § 82 GO. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretungen und der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales dieser Vor- lage uneingeschränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Punkt 3 "Umsetzung+Finanzierung" € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025/2026 a) Erträge s. Punkt 3 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1. Einordnung Eine Anpassung der allgemeinen Parkgebühren hat zuletzt vor fünf Jahren stattgefunden. In der damaligen Vorlage 0445/2018 hat die Verwaltung ihre Absicht dargelegt, die Park- gebührenordnung regelmäßig zu überarbeiten und an die allgemeine Entwicklung der Le- benshaltungskosten anzupassen. Darüber hinaus existiert der Auftrag zur Anhebung der Parkgebühren gemäß Ratsbeschluss zu AN/2635/2021 zum Thema „Masterplan Parken“ vom 14.12.2021. Laut Statistischem Bundesamt ist im Zeitraum von 2019 bis 2023 der allgemeine Verbrau- cherpreisindex um insgesamt 17,2 Prozent gestiegen. Der Baupreisindex für Bauwerke, Ingenieurbau und Instandhaltung verzeichnet im gleichen Zeitraum in der Rubrik Straßen einen Anstieg um 49,6 Prozent. Die Personalkosten im öffentlichen Dienst sind im glei- chen Zeitraum um 30,2 Prozent gestiegen (alle Angaben mit Stand April 2024). Die hier vorgeschlagene Gebührenanhebung steht nach Einschätzung der Verwaltung in einem angemessenen Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung. Sie unterstützt au- ßerdem die Konsolidierungsbemühungen für einen stabilen kommunalen Haushalt in den kommenden Jahren. 4 Als bedeutsames verkehrliches Steuerungselement zahlt die Anpassung der Gebühren auf die strategischen Ziele ein, die sich Verwaltung und Politik in den letzten Jahren gege- ben haben, z. B. innerhalb der Stadtstrategie 2030 Plus, im nachhaltigen Mobilitätsplan (SUMP) und gemäß der „Strategie Klimaneutrales Köln 2035“ (s. Maßnahme 4.2.2.3; vgl. Vorlagen-Nr.: 2547/2022). Der Verkehrssektor hat für das Erreichen dieses Ziels einen wichtigen Beitrag zu leisten. 2. Neue Parkgebührenordnung 2025 Bei der Überarbeitung der aktuell gültigen Parkgebührenordnung hat sich die Verwaltung an den Vorgaben aus dem Ratsbeschluss „Masterplan Parken“ vom 14.12.2021 orientiert. Sie lauten: Die Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet soll nach Zonen erfolgen. Die maximale Parkdauer beim Kurzeitparken wird auf zwei bis vier Stunden begrenzt. Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll angehoben werden. Die ersten 15 Minuten Parken sollen kostenfrei sein (vgl hierzu auch Punkt 2. f.) Die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen für z. B. Sozialdienstleistende, Pflegekräfte, Handwerker*innen und Menschen mit Einschränkungen finden weiterhin Anwendung. Die neue Gebührenordnung 2025 liegt dieser Vorlage als Anlage 2 bei. Im Folgenden wird auf Veränderungen und wichtige Punkte eingegangen: a. Städtische Parkzonenaufteilung Die aktuelle Parkzonenregelung in Form zweier Zonen mit unterschiedlichen Rege- lungen zur Parkdauer und Gebührenhöhe hat sich grundsätzlich bewährt. Das heißt, dass an der Zone „Innenstadt“ (diese entspricht dem Gebiet des Bezirkes 1) und ei- ner sich daran anschließenden Zone (entspricht dem Gesamtgebiet der Bezirke 2-9) weiterhin festgehalten wird. b. Kurzzeitparken Das Kurzzeitparken in den Bezirken 2-9 wird auf eine Höchstparkdauer von 4 Stun- den begrenzt. Im Bezirk 1 wird sie maximal 2 Stunden betragen. Abweichungen von der Höchstparkdauer, die sich aufgrund örtlicher Besonderheiten ergeben, sind in der Anlage 3 dargestellt. Der Parkgebührensatz für den Bezirk 1 wird auf 1,00 Euro je Zeiteinheit festgelegt. Die Gebühr in den Stadtbezirken 2-9 beträgt 0,50 Euro je Zeiteinheit. Die Zeiteinheit beträgt in allen Bezirken 12 Minuten. Das Handy-Parken wird in kleineren Zeiteinheiten berechnet. Hier beträgt die Zeitein- heit in allen Bezirken 6 Minuten. Für Handy-Zahlende ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro je 6 Minuten im Bezirk 1 und 0,25 Euro je 6 Minuten in den an- deren Bezirken. Die Berechnung der Parkgebühr an Langzeitparkplätzen erfolgt in größeren Zeiteinheiten. Hier beträgt die Zeiteinheit in allen Bezirken 60 Minuten. Hieraus ergeben sich folgende Parkgebühren in den beiden Zonen je Stunde: Bezirk 1: 5,00 Euro je Stunde (aktuell 4,00 Euro je Stunde) Bezirke 2-9: 2,50 Euro je Stunde (aktuell 2,00 Euro je Stunde) Ein Blick in andere deutsche Großstädte zeigt, dass die neue Gebührenhöhe in Köln auf ähnlichem Niveau wie in diesen Kommunen liegen wird (s. Tabelle). Parkgebühren pro Stunde Berlin 2,00 € bis 4,00 € Dortmund 0,50 € bis 2,50 € 5 Düsseldorf 2,00 € bis 4,50 € Essen 1,60 € bis 2,80 € Frankfurt Main 2,00 € bis 4,00 € Hamburg 1,50 € bis 3,50 € Köln (NEU) 2,50 € und 5,00 € Leipzig 1,00 € bis 3,00 € 3,00 € bis 9,00 € für Busse München 2,00 € und 2,50 € Stuttgart 1,20 € und 4,70 € c. Langzeitparken Beim Langzeitparken beträgt die Parkgebühr aktuell 5,00 Euro pro Tag (24h). Es be- steht die Möglichkeit, sieben Tage im Voraus zu bezahlen, also für 35,00 Euro einen kompletten Wochenzeitraum parken zu können. Das Langzeitparken wird überwie- gend in dicht besiedelten Wohngebieten angeboten und ist für jene besonders attrak- tiv, die in diesen Wohngebieten selbst gar nicht leben und wohnen. Dies sind vor allem Einpendler*innen, die mit dem Kfz nach Köln fahren. Für sie ist die Nutzung der günstigen Parkfläche in der Regel günstiger als ein Tagesticket für den ÖPNV im Verkehrsverbund. Das veränderte Arbeitsverhalten nach der Corona- Pandemie (mehr Homeoffice und weniger Tage im Büro) hat die Attraktivität von Langzeitparkplätzen noch weiter erhöht. Die aktuell günstigen Konditionen für das Langzeitparken setzen aus Sicht der Ver- waltung falsche Anreize bei den Verkehrsteilnehmenden. Um dieser für die Stadt nachteiligen Entwicklung entgegenzuwirken, soll die Parkgebühr für das Langzeitpar- ken künftig 30,00 Euro pro Tag betragen. Die Möglichkeit, einen Parkschein für sieben Tage zu buchen, entfällt in Zukunft. Die maximale Parkdauer an den ausgewiesenen Langzeitparkplätzen beträgt künftig 24 Stunden. Die vorgeschlagene Erhöhung wird nach Einschätzung der Verwaltung die beabsichtigte verkehrliche Lenkungswirkung entfalten. Neben der Preisanpassung wird strukturell zusätzlich das Angebot des Langzeitpar- kens in der Innenstadt innerhalb der Kölner Ringe vollständig beendet (vgl. Anlage 5). Von dieser Änderung ist auch ein Teilbereich des Theodor-Heuss-Rings betroffen. In den Stadtbezirken 2-9 bleiben die heutigen Parkflächen für das Langzeitparken in ihrem bisherigen Umfang bestehen. d. Ausnahmeregelungen für Parkflächen am Zoo und Umgebung Die städtischen Parkflächen unterhalb der linksrheinischen Zoobrücke werden durch den Zoo zeitweise bewirtschaftet, und zwar vom ersten Tag der Osterferien bis An- fang November an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und Brückenta- gen sowie zu allen Schulferienzeiten in NRW. Außerhalb dieser Zeiten bewirtschaftet die Stadt diese Parkflächen. Aktuell beträgt die durch den Zoo erhobene Parkgebühr 5,00 Euro am Tag. Die neue Gebührenhöhe für das Langzeitparken auf städtischen Parkflächen von 30,00 Euro am Tag würde bedeuten, dass in den Zeiten, wo der Zoo diese Flächen nicht bewirtschaftet, diese Gebühr gezahlt werden müsste. Dies wäre nicht familien- freundlich und würde der Förderung des Kölner Zoos als Anziehungspunkt der Stadt widersprechen. Außerdem würde dies in den angrenzenden Wohngebieten, wo keine Parkraumbewirtschaftung existiert, einen Parksuchverkehr und Parkdruck zur Folge haben, den es zu vermeiden gilt. 6 Die Verwaltung empfiehlt deshalb, eine Sonderregelung für die Parkflächen am Zoo vorzusehen. Diese besagt, dass bei städtischer Bewirtschaftung der Parkflächen eine Höchstparkdauer von 12 Stunden und eine Gebühr von 6,00 Euro gelten sollen. An der Riehler Straße im Bereich zwischen An der Schanz und Frohngasse soll diese Regelung ebenfalls gelten. e. Förderung der Kfz-Elektromobilität Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sind an städtischen Parkflächen, die mit Ladesäulen ausgestattet sind, auch künftig wei- terhin während des Ladevorgangs von Parkgebühren befreit. Mit einem Zuwachs elektrischer Fahrzeugen und einem weiteren Ausbau von Ladesäulen kann dies mit- tel- und langfristig bedeuten, dass es hier mit zunehmender Tendenz zu geringeren Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung kommt. Die Verwaltung betrachtet die- ses Vorgehen jedoch als Beitrag der Stadt zur Förderung der Kfz-Elektromobilität. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung kontinuierlich beobachten. f. 15 Minuten-Parken („Brötchentaste“) Gegenwärtig besteht an ausgewählten Parkscheinautomaten (Kennzeichnung „gel- ber Ring“ auf Automat) die Möglichkeit, mit der so genannten „Brötchentaste“ einen Parkschein zu erwerben, der dazu berechtigt, für die Dauer von maximal 15 Minuten unentgeltlich zu parken. Die Verwaltung empfiehlt, an dieser Regelung festzuhalten. Von einer Ausweitung rät sie ab, da hierdurch einerseits sehr hohe Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt entstehen würden und andererseits dies der strategisch gewünschten Verkehrslenkung entgegenwirken würde. g. Parkregelungen für Ärzt*innen, Pflegedienste, Hebammen, Handwerker*innen und behinderte Menschen Die aktuellen Regelungen für besondere Personen- und Berufsgruppen behalten wei- terhin ihre Gültigkeit (z. B. Handwerkerparkausweis). h. Umsatzsteuerpflicht für bestimmte städtische Parkflächen ab 2027 Juristische Personen des öffentlichen Rechts waren bisher in eher seltenen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich mit der Einführung des § 2 b Umsatzsteuerge- setz (UStG) geändert. Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde praktisch neu geordnet. Hintergrund der Regelungen ist es, dass die juristischen Personen des öffentlichen Rechts zukünftig marktrelevante Leistungen unter den gleichen Bedingungen anbie- ten sollen wie private, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Es soll einer etwaigen Marktverzerrung entgegengewirkt werden. Ob die entgeltliche Überlassung von Park- flächen durch die Stadt Köln einen Betrieb gewerblicher Art begründet, ist in Abhän- gigkeit von den Eigenschaften der überlassenen Parkflächen zu beurteilen. Für diese Zwecke ist zwischen „unselbstständigen Parkflächen“, „selbstständigen Parkflächen“ und Parkhäusern bzw. bewachten Parkplätzen zu differenzieren. Als unselbstständige Parkplätze gelten Parkplätze, Parkbuchten und Rastplätze, so- weit sie mit einer Fahrbahn in Zusammenhang stehen und somit Teil der öffentlichen Straßenfläche sind. Die Überlassung jener Parkflächen begründet einen Hoheitsbe- trieb, welcher gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG) nicht der Er- tragsbesteuerung unterliegt. Stets als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art gilt hingegen die Überlassung von Parkflächen in Parkhäusern oder bewachten Parkplätzen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die gegenständlichen Parkflächen durch einen gemeindlichen Wid- mungsakt der öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die von der Stadt Köln unterhaltenen Parkflächen (Parkbuchten/-streifen), die nicht entlang der Straße, sondern über einen Zufahrtsweg, Bürgersteig, etc. erreichbar sind und mit Parkscheinautomaten betrieben werden, sind als selbstständige Parkflä- 7 chen zu beurteilen, da sie ihrer Beschreibung nach aufgrund der räumlichen Tren- nung von der Fahrbahn durch einen Bürgersteig oder einen Grünstreifen nicht Teil des Straßenkörpers sind. Diese steuerliche Neureglung ist bereits seit 01.01.2017 in Kraft. Jedoch hat der Ge- setzgeber den Kommunen eine Übergangsfrist gewährt, zuletzt bis zum 31.12.2024. Diese wurde jüngst nochmals um zwei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Für die Stadt Köln hat dies zur Folge, dass nach jetzigem Stand zum 01.01.2027 die selbstständigen Parkflächen, dies sind aktuell 3.359 Parkflächen und ca. 80 Park- scheinautomaten, organisatorisch in einen Betrieb gewerblicher Art (kurz „BgA“) zu- sammengeführt werden müssen und die Einnahmen aus diesem Betrieb umsatzsteu- erpflichtig sind und der Körperschaftssteuer unterliegen. Um die Parkgebühren inklusive der Umsatzsteuer zu berechnen und die Umsatz- steuer auf den Parkscheinen auszuweisen, ist eine geänderte Software bzw. eine technische Ertüchtigung an den entsprechenden Parkscheinautomaten erforderlich. Für die von der Umsatzsteuerpflicht betroffenen Parkflächen ergeben sich ab dem oben genannten Stichtag folgende Parkgebühren unter Berücksichtigung der Um- satzsteuer von aktuell 19 % (die ausgewiesenen Nettogebühren sind auf zwei Nach- kommastellen gerundet): Kurzzeitparken im Bezirk 1: 1,00 Euro (Nettogebühr 0,84 Euro zzgl. Umsatzsteuer) je Zeiteinheit. Eine Zeiteinheit im Bezirk 1 beträgt 12 Minuten. Für Handy-Zahlende ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro (Nettogebühr 0,42 Euro zzgl. Umsatzsteuer) je 6 Minuten. Kurzzeitparken in den Bezirken 2-9: 0,50 Euro (Nettogebühr 0,42 Euro zzgl. Umsatzsteuer) je Zeiteinheit. Eine Zeiteinheit beträgt sie 12 Minuten. Für Handy-Zahlende ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 0,25 Euro (Nettogebühr 0,21 Euro zzgl. Umsatzsteuer) je 6 Minuten in den Bezirken 2-9. Langzeitparken in allen Bezirken: Die Parkgebühr beträgt 30,00 Euro pro Tag (Nettogebühr 25,21 Euro zzgl. Umsatz- steuer). Die Gebühr für die Parkflächen am Zoo und an der Riehler Straße beträgt 6,00 Euro pro 12 Stunden (Nettogebühr 5,04 Euro zzgl. Umsatzsteuer). Die Gebührenordnung inkl. Umsatzsteuer liegt als Anlage 4 dieser Vorlage bei. 3. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung 2025 erfordert die technische Ertüchti- gung der rd. 2.700 städtischen Parkscheinautomaten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 501.800 Euro (Preisstand 2024). Darin enthalten sind die Anpassung der Software und das Anbringen neuer Bedien- sowie Gebührenschilder. Die Materialbeschaffung und die Umrüstarbeiten für den Gesamtbestand der städtischen Parkscheinautomaten erstre- cken sich auf einen Zeitraum von mindestens ca. 9 Monaten. Bis die technische Anpassung am jeweiligen Parkscheinautomaten an die neuen Tarife vollzogen ist, werden weiterhin die Gebührentarife der Parkgebührenordnung vom 21. November 2019 erhoben. Es ist geplant, mit der technischen Anpassung der Parkschein- automaten im Stadtbezirk 1 und an den Langzeitparkplätzen zu beginnen. Es gilt der je- weils am Automaten ausgeschilderte Tarif. Die Kosten für die Ertüchtigung der von der Umsatzsteuerpflicht betroffenen rd. 80 Park- scheinautomaten betragen ca. 11.200 Euro (Preisstand 2024). Die Umrüstarbeiten neh- men eine Vorlaufzeit von etwa zwei Monaten für die Umstellung der Programmierung der Automaten in Anspruch. Nach dem Austausch der Gebührenschilder und der Implemen- tierung der Softwareanpassungen können die Automaten in Anspruch genommen wer- den. 8 Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 513.000 Euro. Sie sind im Haushaltsplan- entwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Pro- duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht eingeplant. Die Ertragsseite wird verwaltungsseitig so eingeschätzt, dass beim Kurzzeitparken vo- raussichtlich Mehr- und beim Langzeitparken Mindererträge entstehen. Eine dezidierte Ertragskalkulation ist wegen der nur sehr grob einzuschätzenden Preiselastizität nicht möglich. Die Verwaltung geht davon aus, dass die im Jahr 2023 erzielten Erträge in Höhe von rd. 21,25 Mio. Euro laut aktueller Prognose auch im Haushaltsjahr 2024 erreicht wer- den. Für die Jahre 2025 und 2026 inkl. mittelfristiger Finanzplanung werden jahresbezo- gene Erträge auf gleich hohem Niveau erwartet. Demzufolge sind im Haushaltsplanent- wurf 2025/2026 (inkl. Mittelfristplanung 2027 – 2029) im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Teilplanzeile 4 – öf- fentlich - rechtliche Leistungsentgelte, jährlich 21,25 Mio. Euro berücksichtigt. In Abhän- gigkeit zum Parkverhalten sind insgesamt auch Mehrerträge bei den Parkgebühren denk- bar. Die Verwaltung wird die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen der neuen Parkge- bührenordnung nach vollständiger Umsetzung evaluieren. 4. Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu er- füllen. Die neue Parkgebührenordnung 2025 leistet mit ihren verkehrlichen Wirkungen ei- nen wichtigen Beitrag, dieses Ziel zu erreichen. Insgesamt kann die Maßnahme als wirk- samer Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 5. Dringlichkeitsbegründung Aufgrund von unerwartet langen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabe- frist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen. Anlagen • Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung • Anlage 2: Neue Parkgebührenordnung 2025 • Anlage 3: Sonderreglungen Kurzzeitparken aufgrund örtlicher Besonderheiten • Anlage 4: Liste umsatzsteuerpflichtiger Parkscheinautomaten (vsl. ab 01.01.2027) • Anlage 5: Übersichtsplan Langzeitparkplätze in der Innenstadt Stand 14.11.2024
Anlage 3 Sonderreglung Kurzzeitparken aufgrund örtlicher Gegebeneheiten
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Aufstellort Bezirk/Gebiet Abschnitt von Abschnitt bis Gebührenzeit Gebühr je 15 Minuten HPD Tarifbesonderheit Auenweg Deutz Kreisverkehr KölnMesse Tor T Sachsenbergstraße Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 5 BV 1 ist Vorschlag der Verwaltung, die Stellplätze als Langzeitparkplätze einzurichten nicht gefolgt und hat HPD von 5 Stunden beschlossen Auenweg Deutz Staatenhaus Sachsenbergstr. Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 5 BV 1 ist Vorschlag der Verwaltung, die Stellplätze als Langzeitparkplätze einzurichten nicht gefolgt und hat HPD von 5 Stunden beschlossen Auenweg Deutz Staatenhaus Sachsenbergstr. Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 5 BV 1 ist Vorschlag der Verwaltung, die Stellplätze als Langzeitparkplätze einzurichten nicht gefolgt und hat HPD von 5 Stunden beschlossen Auenweg Deutz Staatenhaus Sachsenbergstr. Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 5 BV 1 ist Vorschlag der Verwaltung, die Stellplätze als Langzeitparkplätze einzurichten nicht gefolgt und hat HPD von 5 Stunden beschlossen Auenweg Deutz Staatenhaus Sachsenbergstr. Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 5 BV 1 ist Vorschlag der Verwaltung, die Stellplätze als Langzeitparkplätze einzurichten nicht gefolgt und hat HPD von 5 Stunden beschlossen Charles-de-Gaulle-Platz ggü. Laterne 63 Deutz Auenweg Kennedy-Ufer Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Nachträgliche Bewirtschaftung der Stellplätze am Straßenrand wegen Differenzierung Umsatzsteuer, HPD angepasst an Platzfläche Charles-de-Gaulle- Platz Charles-de-Gaulle-Platz ggü. Laterne 69 Deutz Auenweg Kennedy-Ufer Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Nachträgliche Bewirtschaftung der Stellplätze am Straßenrand wegen Differenzierung Umsatzsteuer, HPD angepasst an Platzfläche Charles-de-Gaulle- Platz Charles-de-Gaulle-Platz Lt. 2 Deutz Auenweg Kennedy-Ufer Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Beschluss BV 1-PSA auf Platzfläche Charles-de- Gaulle-PLatz Charles-de-Gaulle-Platz Lt. 4 Deutz Auenweg Kennedy-Ufer Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Beschluss BV 1-PSA auf Platzfläche Charles-de- Gaulle-PLatz Charles-de-Gaulle-Platz Lt. 7 Deutz Auenweg Kennedy-Ufer Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Beschluss BV 1-PSA auf Platzfläche Charles-de- Gaulle-PLatz Elstergasse 3 Nördlich Neumarkt Tunisstr. Auf der Ruhr Mo-Sa 08:00 - 18:00 1,00 € 0 Höchstparkdauer 30 Minuten Hermann-Pünder-Str. Deutz Kennedy-Ufer Hyatt Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Umsetzung Beschluss Masterplan Parken-Wechsel von Langzeitparken zu Kurzzeitparken- HPD analog Messeumfeld u.a.Charles-de-Gaulle-Platz Hermann-Pünder-Str. 3 Deutz Mindener Str. Kennedy-Ufer Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Umsetzung Beschluss Masterplan Parken-Wechsel von Langzeitparken zu Kurzzeitparken- HPD analog Messeumfeld u.a.Charles-de-Gaulle-Platz Josephstr. 8 Parkpalette oben Severinsviertel Platz Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Längere Parkmöglichkeiten für Besuchende des Krankenhauses Josephstr. 8 Parkpalette unten Severinsviertel Platz Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Längere Parkmöglichkeiten für Besuchende des Krankenhauses Josephstr. 8 Platz Severinsviertel Platz Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Längere Parkmöglichkeiten für Besuchende des Krankenhauses Kennedy-Ufer Deutz Messeplatz Ausfahrt Hyatt Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Umsetzung Beschluss Masterplan Parken-Wechsel von Langzeitparken zu Kurzzeitparken- HPD analog Messeumfeld u.a.Charles-de-Gaulle-Platz Kennedy-Ufer 2 Deutz Messeplatz Anlieferung Hyatt Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Umsetzung Beschluss Masterplan Parken-Wechsel von Langzeitparken zu Kurzzeitparken- HPD analog Messeumfeld u.a.Charles-de-Gaulle-Platz Kennedy-Ufer 2 Deutz Unterführung Hyatt Hermann-Pünder-Str. Mo-So 09:00 - 23:00 1,00 € 14 Umsetzung Beschluss Masterplan Parken-Wechsel von Langzeitparken zu Kurzzeitparken- HPD analog Messeumfeld u.a.Charles-de-Gaulle-Platz Rolandstr. 57 Insel Südliche Neustadt II Maria-Hilf-Str. Zugweg Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Rolandstr. 80 Insel Südliche Neustadt II Merowinger Str. Maria-Hilf-Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Rolandstr. 8-10 Insel Südliche Neustadt II Zugweg Ohmstr. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Rolandstr. 9 Insel Südliche Neustadt II Ohmstr. Bonner Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Rolandstr. 95 Insel Südliche Neustadt II Merowinger Str. Maria-Hilf-Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Sachsenring 69 Südliche Neustadt I Overstolzenstr. Kleingedankstr. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, anliegende Dienstleistungseinrichtungen, kaum Stellplätze, hoher Stellplatzumschlag erwünscht Sachsenring 75 Südliche Neustadt I Hardefuststr. Overstolzenstr. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, anliegende Dienstleistungseinrichtungen, kaum Stellplätze, hoher Stellplatzumschlag erwünscht Sachsenring 77 Südliche Neustadt I Eifelstr. Hardefuststr. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, anliegende Dienstleistungseinrichtungen, kaum Stellplätze, hoher Stellplatzumschlag erwünscht Sachsenring 85 Südliche Neustadt I Eifelstr. Hardefuststr. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, anliegende Dienstleistungseinrichtungen, kaum Stellplätze, hoher Stellplatzumschlag erwünscht Teutoburgerstr. 12 Insel Südliche Neustadt II Bonner Str. Alteburger Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Teutoburgerstr. 27 Insel Südliche Neustadt II Alteburger Str. Mainzer Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Volksgartenstr. 20 (Insel) Südliche Neustadt II Metzer Str. Vorgebirgstr. Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Volksgartenstr. 4 (Insel) Südliche Neustadt II Martin-Luther-Platz Mo-Sa 09:00 - 23:00 1,00 € 2 Änderung auf HPD 2 Stunden, überwiegend Wohnen mit z.T Geschäfte/ Gastronomie in den Nachbarstraßen Aufstellort Bezirk/Gebiet Abschnitt von Abschnitt bis Gebührenzeit Gebühr je 15 Minuten HPD Tarifbesonderheit Kirchstr. 2 Rodenkirchen Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Gudrunstr. 2 Rodenkirchen Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Oststr. 13 Rodenkirchen Barbarastr. Parkplatz 21 Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Maternusstr. 8-10 Rodenkirchen Hauptstr. Wilhelmstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Höninger Weg 245 Rodenkirchen Zollstocksweg Gottesweg Mo-Sa 10:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Höninger Weg 210 Rodenkirchen Zollstocksweg Gottesweg Mo-Sa 10:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Höninger Weg 185 Rodenkirchen Gottesweg Theophanostraße Mo-Sa 10:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Höninger Weg 173 Rodenkirchen Gottesweg Theophanustraße Mo-Sa 10:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Höninger Weg 176 Rodenkirchen Gottesweg Theophanostraße Mo-Sa 10:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Höninger Weg 198 Rodenkirchen Gottesweg Theophanostraße Mo-Sa 10:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Kerpener Str. 2 Lindenthal Süd I Meister-Ekkehard-Str. Universitätsstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 hoher Stellplatzumschlag erwünscht Berrenrather Str. 161 Sülz-Nord I Arnulfstr. Konradstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Berrenrather Str. 230 Sülz-Nord I Gustavstr. Marsiliusstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Berrenrather Str. 201 Sülz-Nord I Nikolausplatz Wittekindstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Berrenrather Str. 213 Sülz-Nord I Wittekindstr. Sülzburgstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Berrenrather Str. 359 Sülz-Nord II Gerolsteiner Str. Manderscheider Pl. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Zülpicher Str. 296 Lindenthal Süd II Jos.-Stelzmann-Str. Leichtensternstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Zülpicher Str. 257 Lindenthal Süd I Ägidiusstr. Redwitzstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Zülpicher Str. 272 Lindenthal Süd I Robert-Koch-Str. Jos.-Stelzmann-Str. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Zülpicher Str. 239 Lindenthal Süd I Weyertal Ägidiusstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Zülpicher Str. 236 Lindenthal Süd I Weyertal Robert-Koch-Str. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Zülpicher Str. 193 Lindenthal Süd I Gymnicher Str. Weyertal Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Zülpicher Str. 180 Lindenthal Süd I Universitätsstr. Gymnicher Str. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Kirchweg 123/125 Lindenthal Kölner Weg Maarstraße Mo-Fr 09:00 - 18:00 + Sa 09:00 - 14:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 240 Lindenthal Süd II Lindenthalgürtel Landgrafenstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 224 Lindenthal Süd II Landgrafenstr. Wittgensteinstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 206 Lindenthal Süd II Wittgensteinstr. Theresienstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 196 Lindenthal Süd II Theresienstr. Schumannstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 182 Lindenthal Süd II Schumannstr. Lindenburger Allee Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 154 Lindenthal Süd II Lindenburger Allee Geibelstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 132 Lindenthal Süd I Geibelstr. Hans-Sachs-Str. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 76 Lindenthal Süd I Classen-Kappelmann- Str. Universitätsstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 56 Lindenthal Süd I Classen-Kappelmann- Str. Universitätsstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Geibelstr. 29 Lindenthal Süd I Dürenerstr. Arno-Holz-Str. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 0 Höchstparkdauer 30 Minuten. Postfiliale Dürener Str. 54 Lindenthal Süd I Universitätsstr. Herbert-Lewin-Str. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 87 Lindenthal Süd I Herbert-Lewin-Str. Classen- Koppelmann-Str. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 121 Lindenthal Süd I Classen-Kappelmann- Str. Karl-Schwering-Platz Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 171 Lindenthal Süd II Geibelstr. Klosterstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 199 Lindenthal Süd II Klosterstr. Theresienstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 223 Lindenthal Süd II Theresienstr. Hillerstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 243 Lindenthal Süd II Hillerstr. Landgrafenstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dürener Str. 155 Lindenthal Süd II Karl-Schwering-Platz Geibelstr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 210 Ehrenfeld Franz-Geuer-Str. Leostr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 219 Ehrenfeld Leostr. Piusstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 224 Ehrenfeld Leostr. Gutenbergstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 240 Ehrenfeld Gutenbergstr. Simrockstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 260 Ehrenfeld Simrockstr. Körnerstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 273 Ehrenfeld Thebäerstr. Geisselstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 310 Ehrenfeld Philippstr. Hansemannstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 349 Ehrenfeld Keplerstr. Sömmeringstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 336 Ehrenfeld Hansemannstr. Ehrenfeldgürtel Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 363 Ehrenfeld Sömmeringstr. Ehrenfeldgürtel Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 177 Ehrenfeld Fuchsstr. Innere Kanalstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 193a Ehrenfeld Piusstr. Innere Kanalstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 274 Ehrenfeld Körnerstr. Wahlenstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 323 Ehrenfeld Keplerstr. Neptunstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Venloer Str. 259 Ehrenfeld Klarastr. Philippstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Subbelrather Str. 138 Ehrenfeld Gutenbergstraße Lukasstraße Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsbereich, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Subbelrather Str. (Peter- Bauer-Str. 1) Ehrenfeld III Peter-Bauer-Str. Gutenbergstr. Mo-Sa 09:00 - 21:00 0,50 € 2 Geschäftsbereich, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Viersener Str. 12 (Wilhelmplatz) Nippes Auguststr. Christinastr. Mo-Fr 08:00 - 19:00 + Sa 08:00 - 14:00 0,50 € 8 verlängerte Parkmöglichkeiten für Marktbeschicker Christinastr. 66 (Wilhelmplatz) Nippes Wilhelmstr. Viersener Str. Mo-Fr 08:00 - 19:00 + Sa 08:00 - 14:00 0,50 € 8 verlängerte Parkmöglichkeiten für Marktbeschicker Auguststr. 31 (Wilhelmplatz) Nippes Viersener Str. Wilhelmstr. Mo-Fr 08:00 - 19:00 + Sa 08:00 - 14:00 0,50 € 8 verlängerte Parkmöglichkeiten für Marktbeschicker Wilhelmstr. 53 (Wilhelmplatz) Nippes Christinastr. Auguststr. Mo-Fr 08:00 - 19:00 + Sa 08:00 - 14:00 0,50 € 8 verlängerte Parkmöglichkeiten für Marktbeschicker Mercatorstr. (Parkplatz - Haselnußweg) Chorweiler Haselnußweg Haselnußweg Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 hoher Stellplatzumschlag erwünscht, angrenzendes Einkaufszentrum Florenzer Str. Chorweiler Athener Ring Parkhaus City- Center Mo-Sa 09:00 - 20:00 0,50 € 2 nur 4 Parkplätze vor einer med. Praxis, daher höhere Parkfrequenz erwünscht Mühlenstr. 49 Platz Porz Mo-Fr 09:00 - 19:00 + Sa 09:00 - 16:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. 182 Porz-Wahn Porz ggü. Heidestr. Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Siegburger Str. 363 Porz Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Siegburger Str. 366 Porz Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Rathausstr. ggü. 2 Porz Mo-Fr 09:00 - 19:00 + Sa 09:00 - 16:00 0,50 € 2 Parkplätze am Bezirksrathaus, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Karlstr. ggü. 16 Porz Mo-Fr 09:00 - 19:00 + Sa 09:00 - 16:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Josefstr. 18 Porz Mo-Fr 08:00 - 19:00 + Sa 08:00 - 16:00 0,50 € 0 Höchstparkdauer 30 Minuten Kaiserstr. 3 Porz Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Dülkenstraße ggü. 18 (Seniorenstift) Porz Stichstraße am Elisa- Seniorenstift Mo-Fr 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Besucherparkplätze am Seniorenwohnheim, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Olpener Str. 803 Platz Kalk Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 kleine Parkplatzfläche im Geschäftsbereich, daher höhere Parkfrequenz erwünscht Dillenburger Str. 25 Kalk Ottmar-Pohl-Str. Rolshover Str. Mo-Fr 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Hoher Publikumsverkehr öffentliche Verwaltungsämter, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht Olpener Str. 855 Kalk Hovenstr. Flehbachstr. Mo-Fr 09:00 - 17:00 + Sa 09:00 - 13:00 0,50 € 2 kleiner Geschäftsbereich mit wenig Parkplätzen, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht Olpener Str. 827 Kalk Hovenstr. Flehbachstr. Mo-Fr 09:00 - 17:00 + Sa 09:00 - 13:00 0,50 € 2 kleiner Geschäftsbereich mit wenig Parkplätzen, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht Olpener Str. 946 (Kirche) Kalk Hovenstr. Brücker Mauspfad Mo-Fr 09:00 - 17:00 + Sa 09:00 - 13:00 0,50 € 2 Kirche, Altenheim mit wenig Parkplätzen, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht Olpener Str. 795 Kalk Flehbachstr. In der Handschaft Mo-Fr 09:00 - 17:00 + Sa 09:00 - 13:00 0,50 € 2 kleiner Geschäftsbereich mit wenig Parkplätzen, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht Olpener Str. 870 Kalk In der Handschaft Pohlstadtsweg Mo-Fr 09:00 - 17:00 + Sa 09:00 - 13:00 0,50 € 2 kleiner Geschäftsbereich mit wenig Parkplätzen, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht. Olpener Str. 833 Kalk Hovenstr. Flehbachstr. Mo-Fr 09:00 - 17:00 + Sa 09:00 - 13:00 0,50 € 2 kleiner Geschäftsbereich mit wenig Parkplätzen, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht. Olpener Str. 912 Kalk Pohlstadtsweg Hovenstr. Mo-Fr 09:00 - 17:00 + Sa 09:00 - 13:00 0,50 € 2 kleiner Geschäftsbereich mit wenig Parkplätzen, daher hohe Parkplatzfrequenz erwünscht. Buchheimer Str. 56 Platz Mülheim Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 2 Umliegender Geschäftsbesatz, hoher Stellplatzumschlag erwünscht. Im Weidenbruch 135 Mülheim Mo-Sa 09:00 - 18:00 0,50 € 1 Kleiner Geschäftsbereich, hoher Stellplatzumschlag erwünscht. Genovevastr. 70 Mülheim Bergisch Gladbacher Str. Heidkampstr. Mo-Sa 09:00 - 23:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Keupstr. 50 Mülheim Schanzenstr. Holweider Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Keupstr. 49 Mülheim Schanzenstr. Holweider Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Keupstr. 90 Mülheim Schanzenstr. Holweider Str. Mo-Sa 09:00 - 23:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. 22-24 Mülheim Wiener Platz Merkerhofstraße Mo-Sa 09:00 - 20:00 0,50 € 2 Teilweise Ladezone; Bewirtschaftet ab 12 Uhr Frankfurter Str. 34a Mülheim Merkerhofstraße Fürstenbergstraße Mo-Sa 12:00/18:00 - 20:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. 54 Mülheim Fürstenbergstraße Lassallestraße Mo-Sa 12:00/18:00 - 20:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. / Lassallestr. Mülheim Graf-Adolf-Straße Lassallestraße Mo-Sa 09:00 - 20:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. / Glücksburgstraße Mülheim Graf Adolf-Straße Glücksburgstraße Mo-Sa 12:00 - 20:00 0,50 € 2 Teilweise Ladezone; Bewirtschaftet ab 18 Uhr Frankfurter Str. 85 - 87 Mülheim Montanusstraße Wiesbadener Straße Mo-Sa 12:00/18:00 - 20:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. 63 Mülheim Wiesbadener Str. Lassallestr. Mo-Sa 09:00 - 20:00 0,50 € 2 Teilweise Ladezone; Bewirtschaftet ab 18 Uhr Frankfurter Str. 55 Mülheim Lassallestr. Elisabeth-Breuer- Str. Mo-Sa 12:00 - 20:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. 39 Mülheim Elisabeth-Breuer-Str. Rhodiusstr. Mo-Sa 12:00 - 20:00 0,50 € 2 Geschäftsstraße, hoher Stellplatzumschlag gewünscht Frankfurter Str. 29 Mülheim Rhodiusstr. Wiener Platz Mo-Sa 09:00 - 20:00 0,50 € 2 Teilweise Ladezone; Bewirtschaftet ab 18 Uhr
Anlage 7 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 .12.2024 141/1 68 Beschlussvorlage 1151/2024: Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentli- chen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (kurz: Parkgebührenordnung 2025) Einschließlich Bedarfsprüfung zur technischen Ertüchtigung der rund 2.700 städtischen Parkscheinautomaten Voraussichtliche Auftragssumme rund 431.100 Euro netto, 513.000 Euro brutto (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/03/24) Sehr geehrte Damen und Herren, Ergebnisse von Bedarfsprüfungen, die eine Einbindung des Rates oder seiner Aus- schüsse erfordern, sind vor ihrer Umsetzung dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Stellungnahme vorzulegen (§ 7 Absatz 1 Buchstabe e) Rechnungsprüfungsordnung, ergänzt durch die „Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.08.2024)“ in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Buchstabe a) Zuständigkeitsordnung). Die oben genannte Bedarfsprüfung zur technischen Ertüchtigung der städtischen Parkscheinautomaten wurde dem RPA nicht vor Einbindung der Ausschüsse vorge- legt. Dies wurde erst offenkundig nachdem die Beschlussvorlage am 22.11.2024 als Tagesordnungspunkt für den Verkehrsausschuss (26.11.2024) freigegeben wurde. Nach Hinweis auf die bestehenden Regelungen haben Sie mir die Beschlussvorlage (1151/2024) am 11.12.2024 per Mail zur Stellungnahme übermittelt. Den Bedarf begründen Sie mit einer Überarbeitung der aktuell gültigen Parkgebüh- renordnung aus 2019. Diese soll zur Angleichung an die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten und zur Umsetzung des „Masterplans Parken“ angepasst werden. Bezüglich der Details verweise ich auf die Ausführungen in der Vorlage. Die Einführung der neuen Parkgebührenordnung 2025 erfordere eine technische Er- tüchtigung der rund 2.700 städtischen Parkscheinautomaten. Hierfür sei neben der Beschaffung neuer Bedien- sowie Gebührenschilder auch eine Anpassung der Soft- 17 1 - 2 - ware notwendig. Insgesamt veranschlagen Sie Kosten in Höhe von rund 513.000 Euro brutto. Nach Auskunft 64 Amt für Verkehrsmanagement erfolgen die Umrüstarbeiten durch externes Personal im Rahmen des Wartungsvertrages für Parkscheinautomaten. In der monatlichen Wartungspauschale seien die notwendigen Leistung enthalten, so dass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Der Bedarf ist in der Beschlussvorlage nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 11 Stellungnahme zu Fragen im Verkehrsausschuss und aktualisierter Beschlussvorschlag
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Anlage 11 Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen von RM Teresa De Bellis -Olinger (CDU) im Verkehrsausschuss am 18.03.2025 zur Ratsvorlage der neuen Parkge- bührenordnung 2025 (1151/2024) In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.03.2025 bat RM Teresa De Bellis - Olinger um eine Präzisierung bezogen auf folgende Fragen zur Parkgebührenordnung 2025: 1. Wie kann das stadtweit gültige 15-Minuten freie Parken in der Gebührenord- nung noch präziser verankert werden? 2. Wie ermitteln sich die in Anlage 10 zur Vorlage ausgewiesenen zusätzlichen Umrüstkosten für das 15-Minuten freie Parken? 3. Ist die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung finanziell gesichert? Antworten der Verwaltung Zu 1) Die Verwaltung schlägt vor, den § 2 Abs. 4 in der Parkgebührenordnung 2025 (An- lage 2) wie folgt zu fassen bzw. zu präzisieren: An allen mit Parkscheinautomaten bew irtschafteten öffentlichen Parkflächen im Stadtgebiet Köln können Fahrzeuge für bis zu 15 Minuten gebührenfrei parken. Dazu ist am Parkscheinautomaten ein Parkschein zu ziehen, der Auskunft über den zeitlichen Beginn und das Ende der 15-minütigen freien Parkberechtigung gibt. Der Bezug dieses Parkscheins erfolgt an allen Parkscheinautomaten stadt- w eit über die so genannte „Brötchentaste“. Damit wird klar, dass das 15-Minuten freie Parken stadtweit gilt. Es wird ferner präzi- siert, wie ein Nachweis über den Ankunftszeitpunkt erbracht wird. Wenn Fahrzeuge auch ohne Parkschein, also ohne die klare Ausweisung eines Parkbeginns, 15 Minu- ten geparkt werden könnten, würde in der Praxis die Arbeit der Verkehrsüberwa- chung deutlich erschwert bzw. faktisch unmöglich gemacht. Die Verwaltung wäre im Streitfall daran gehindert, den durch das Überziehen der kostenfreien Parkzeit be- gangenen Parkverstoß zu beweisen. Damit das 15 Minuten freie Parken eindeutig geregelt ist, muss in der Parkgebührenordnung auf das Ziehen eines Kurzpark- scheins per sogenannter „Brötchentaste“ verwiesen werden. Das in Wien praktizierte Modell per vorab zu beziehendem 15-Minuten-Parkschein, auf dem händisch die An- kunftszeit zu vermerken ist, ist mit Zusatzaufwand seitens der Verwaltung verbunden und entspricht nicht dem Ansinnen des Masterplan Parken, die Parkraumbewirtschaf- tung möglichst digital abzuwickeln. Zu 2) Die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung inkl. des 15-Minuten freien Par- kens durch die Einführung der „Brötchentaste“ an allen Parkausweisautomaten verur- sacht Gesamtkosten in Höhe von ca. 513.000 Euro. Dieser Betrag ergibt sich durch Multiplikation der rd. 2.700 Automaten mit den Einzelumrüstkosten je Automat in Höhe von 190 Euro. Der in Anlage 10 ausgewiesene Betrag in Höhe von 683.000 Euro basiert auf einem Übertragungsfehler von Zahlen aus einem älteren Entwurf ei- ner Vorlage. Für das Versehen bittet die Verwaltung um Entschuldigung. Zu 3) Die Umrüstkosten sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht ein- geplant. Für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen der Parkgebüh- renordnung wird von einem mindestens gleichbleibenden Einnahmeniveau ausge- gangen. Zu den Auswirkungen des Änderungsantrags AN/1710/2024 wird die Ver- waltung frühestens einige Monate nach der Komplettumstellung der neuen Parkge- bührenordnung eine genauere Ertragsprognose abgeben können.
Anlage 4 Liste umsatzsteuerpflichtiger Parkscheinautomaten
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PSA-Liste Stand: 11.08.2022 PSA Nummer Aufstellort Bezirk/Gebiet Abschnitt von Abschnitt bis 77 Achterstr. 29 Platz Severinsviertel Rosenstr. Achtergäßchen 76 Achterstr. 52 Severinsviertel Landsbergstr. Rosenstr. 25 Am Marktplatz 1 (Ensen)Platz Porz 1696 Am Salzmagazin/Eintrachtstr. Eigelsteinviertel Parkplatz 24 An der Flora (Zoobrücke rechts) lrh. ohne BWP rückseitig zu PSA 2779 2779 An der Flora (Zoobrücke rechts) lrh. ohne BWP rückseitig zu PSA 24 1492 An der Kemperwiese 2 Mülheim Dellbrücker Hauptstr. Wiesenstr. 28 An der Kemperwiese 4 Mülheim Platz 2190 Auerbachplatz Sülz-Nord II Platzfläche 2569 Auerbachplatz Am Kiosk Sülz-Nord II Platzfläche 22 Barbarastr. 47-49 Platz Rodenkirchen 11 Buchheimer Str. 56 Platz Mülheim 1754 Charles-de-Gaulle-Platz Lt. 4 Deutz Auenweg Kennedy-Ufer 1753 Charles-de-Gaulle-Platz Lt. 7 Deutz Auenweg Kennedy-Ufer 2719 Christian-Schult-Str. 22 Ehrenfeld III Christian-Schult-Str./SpielplatzEverhardstr. 399 Dagobertstr. 3 / Turiner Str. Eigelsteinviertel Dagobertstraße 1769 Emil-Schreiterer-Platz 5 Weiden-Nord Goethestr. Schillerstr. 72 Frankfurter Str. 182 Porz-Wahn Porz ggü. Heidestr. 23 Frohngasse (Zoobrücke links) lrh. ohne BWP 2778 Frohngasse (Zoobrücke links) lrh. ohne BWP vor Betonpfeiler 18 Fuchsstraße (Parkplatz) Ehrenfeld Venloer Str. Sportplatz 2580 Geleniusstr. ggü. 1 Lindenthal Nord III Piusstr. Haselbergstr. 148 Hansaring 102 Insel Eigelsteinviertel Lübecker Straße Eigelstein 149 Hansaring 55 Insel Eigelsteinviertel Am Kümpchenshof Adolf-Fischer-Straße 534 Hansaring 82 Insel Agnesviertel I Lübecker Straße Krefelder Straße 29 Hansaring ggü. 83 (Mittelinsel) Eigelsteinviertel Ritterstraße Bremer Str. 837 Haselnußweg 23 Chorweiler Haselnußweg Haselnußweg (Parkplatz) 1521 Hauptstr. 426 (Parkplatz Ausfahrt) Porz Karlstraße Bergerstraße PSA-Liste Stand: 11.08.2022 PSA Nummer Aufstellort Bezirk/Gebiet Abschnitt von Abschnitt bis 1520 Hauptstr. 432 (Parkplatz Einfahrt) Porz Karlstraße Bergerstraße 13 Hauptstr. 85 / Rathaus Rodenkirchen 1563 Helenenwallstr./Siegburger Str. Platz Deutz I Parkplatz 2570 Hermesgasse/Friedhofsparkplatz Alt Niehl Feldgärtenstraße Hermesgasse 2753 Höninger Weg ggü. 166 Platz Rodenkirchen 7 Jahnstr. 9 Griechenmarktviertel Mauritiuswall Humboldtstr. 8 Jan-Wellem-Str. 2 Mülheim Platz 1674 Josephstr. 8 Parkpalette oben Severinsviertel Platz 88 Josephstr. 8 Parkpalette unten Severinsviertel Platz 87 Josephstr. 8 Platz Severinsviertel Platz 17 Kirchstr. 2 Rodenkirchen 2310 Konrad-Adenauer-Ufer (Höhe Zoobrücke) Nördliche Neustadt Elsa-Brandström-Str. Tiergartenstr. 2311 Konrad-Adenauer-Ufer (Höhe Zoobrücke) Nördliche Neustadt Elsa-Brandström-Str. Tiergartenstr. 857 Konrad-Adenauer-Ufer ggü. 101 lrh. ohne BWP Theodor-Heuss-Ring E.-Brandström-Str. 271 Konrad-Adenauer-Ufer ggü. 41 Kunibertsviertel Theod.-Heuß-Ring Machabäerstr. 270 Konrad-Adenauer-Ufer ggü. 63 Kunibertsviertel Theod.-Heuß-Ring Machabäerstr. 269 Konrad-Adenauer-Ufer ggü. 71 Kunibertsviertel Theod.-Heuß-Ring Machabäerstr. 856 Konrad-Adenauer-Ufer ggü. 83 lrh. ohne BWP Theodor-Heuss-Ring E.-Brandström-Str. 858 Konrad-Adenauer-Ufer ggü. 85 lrh. ohne BWP Theodor-Heuss-Ring E.-Brandström-Str. 272 Konrad-Adenauer-Ufer ggü.19 Kunibertsviertel Theod.-Heuß-Ring Machabäerstr. 128 Liverpooler Platz Chorweiler Platzfläche 414 Liverpooler Platz Chorweiler Platzfläche ggü. PSA 5 5 Liverpooler Platz A Chorweiler Platzfläche 563 Mercatorstr. (Parkplatz) Chorweiler Haselnußweg Haselnußweg 194 Mohrenstr. 17 Gereonsviertel Innenhof 14 Mühlenstr. 49 Platz Porz PSA-Liste Stand: 11.08.2022 PSA Nummer Aufstellort Bezirk/Gebiet Abschnitt von Abschnitt bis 2312 Niederländer Ufer (Höhe Zoobrücke) Nippes Frohngasse Abfahrt Zoobrücke 2313 Niederländer Ufer (Höhe Zoobrücke) Nippes Abfahrt Zoobrücke Tiergartenstr. 2314 Niederländer Ufer (Höhe Zoobrücke) Nippes Tiergartenstr. Tiergartenstr. 1574 Niehler Gürtel Nippes 1920 Niehler Gürtel Nippes Niehler Kirchweg Neusser Str. 1921 Niehler Gürtel Nippes Niehler Kirchweg Neusser Str. 1922 Niehler Gürtel Nippes Niehler Kirchweg Neusser Str. 1940 Niehler Kirchweg 41 Nippes Festplatz Neusser Str. 125 Olpener Str. 803 Platz Kalk 1708 Opladener Str. (Platz) Deutz Deutz-Mülheimer-Str. Ottoplatz 1552 Oskar-Jäger-Str. 2/ BA Lindenthal I Lindenthal Aachener Straße Oskar-Jäger-Straße 1553 Oskar-Jäger-Str. 2/ BA Lindenthal II Lindenthal Aachener Straße Oskar-Jäger-Straße 21 Oststr. 12 Platz Rodenkirchen Platzfläche 816 Oststr. 12 Rückseite Rodenkirchen Bezirksamt P-Pl. PSA 21 2192 Otto-Gerig-Str. (Zufahrt Parkplatz) Deutz V 231 Oversburgstr. (Severinsbrücke) Georgsviertel westlicher Teil 232 Oversburgstr. (Severinsbrücke) Georgsviertel östlicher Teil 1509 Pfarrer-Oermann-Platz Porz Parkplatz 1539 Philipp-Reis-Str. Porz Bergerstr. Philipp-Reis-Str. 1414 Philipp-Reis-Str. (Parkplatz) Porz Friedrichstr. Goethestr. 2573 Piusstr./Geleniusstr. Einfahrt A (Parkplatz) Lindenthal Nord III Geleniusstr. (Parkplatz) Haselbergstr. (Parkplatz) 2574 Piusstr./Geleniusstr. Einfahrt B (Parkplatz) Lindenthal Nord III Geleniusstr. (Parkplatz) Haselbergstr. (Parkplatz) 1742 Severinsbrücke rrh. (Einfahrt Helenenwallstr.) Deutz I + V Helenenwallstr. Teutonenstr. PSA-Liste Stand: 11.08.2022 PSA Nummer Aufstellort Bezirk/Gebiet Abschnitt von Abschnitt bis 1743 Severinsbrücke rrh. (Einfahrt Teutonenstr.) Deutz I + V Helenenwallstr. Teutonenstr. 3 Turkuplatz Chorweiler Athener Ring Willi-Suth-Allee
Anlage 10 Stellungnahme zum Beschluss des Verkehrsausschusses
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/ 2 Anlage 10 Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung des Verkehrsaus- schusses am 28.01.2025 1. Anlass Der Verkehrsausschuss hat dem Rat mit Beschluss zum Änderungsantrag (AN/1710/2024) zur Vorlagen-Nr. 1151/2024 – Gebührenordnung für die Nutzung ge- bührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (kurz: Parkgebührenordnung 2025) – empfohlen: Der Text der Gebührensatzung wird in § 2 Nummer 4 wie folgt ersetzt: 4. Im gesamten Stadtgebiet können Fahrzeuge an Parkscheinautomaten bis zu 15 Minuten gebührenfrei parken. Sofern eine Parkfläche hiernach für bis zu 15 Minuten gebührenfrei belegt werden darf, ist dies am Parkscheinautomaten kenntlich gemacht“ 2. Einführung der stadtweiten „Brötchentaste“ Die Änderung sieht die Einführung der so genannten „Brötchentaste“ an allen rund 2.700 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Köln vor. Die Einführung des gebühren- freien Parkens für 15 Minuten erfordert die Ausgabe spezieller Tickets. Diese Vari- ante sieht vor, dass lediglich ein gebührenfreier Parkschein für die Dauer von 15 Mi- nuten gelöst werden kann. Bei Parkvorgängen, die über diesen Zeitraum hinausge- hen, ist für die gesamte Parkdauer ein gebührenpflichtiger Parkschein zu lösen. Dies entspricht dem bisher in zahlreichen Geschäftsstraßen vorhandenem Modell der so genannten „Brötchentaste“. Im Rahmen des Beschlusses „15 Minuten kostenfreies Parken“ (Vorlage 1186/2016) wurden bereits 116 Parkscheinautomaten mit dieser speziellen Anforderungstaste ausgestattet. Die Einführung des „15 Minuten kosten- freies Parken“ erfolgte bisher nur in bestimmten Bereichen, an denen festgelegte Kri- terien, wie zum Beispiel die Nähe zu Einrichtungen des täglichen Bedarfes, erfüllt wurden. 3. Haushaltsmäßige Auswirkungen Für die Anpassung der ca. 2.700 Parkscheinautomaten an die neuen Gebührentarife wurden bisher 513.000 € veranschlagt. Die Zusatzkosten für das Anbringen der spe- ziellen „Brötchentaste“ betragen 190 € (brutto) je umzurüstendem Parkscheinauto- mat. Die Material- und Umrüstarbeiten müssen vor Ort durchgeführt werden. Da die Anpassungen aufwändig sind, verlängern sich die Umrüstarbeiten von den ursprüng- lich angedachten 9 Monaten auf ca. 15 Monate. Insgesamt erhöhen sich mit der An- passung der Parkgebühren verbundenen Umrüstkosten an den betroffenen Park- scheinautomaten auf 683.000 € Euro. Eine Hochrechnung der Ertragsminderung bei einer flächendeckenden Einführung der „Brötchentaste“ kann aufgrund fehlender Parameter und Erfahrungswerte aus - 2 - den Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten (Bewohner- parken) nicht belastbar ermittelt werden. Bisher ist es im Stadtgebiet nur an 116 Parkscheinautomaten möglich, für 15 Minuten frei zu Parken. Bei diesen Standorten handelt es sich um Geschäftsbereiche, die den täglichen Bedarf abdecken. Bei einer stadtweiten Ausweitung des 15-minütigen freien Parkens können die Erfahrungen mit der „Brötchentaste“ nicht übertragen werden, da die Brötchentaste dann größtenteils in den Wohngebieten mit Bewohnerparken zur Verfügung steht. Fest steht, dass es durch die stadtweite Einführung der Brötchentaste möglich wird, an allen 46.000 bewirtschafteten Stellplätzen die ersten 15 Minuten kostenlos zu par- ken. Dadurch wird sich die Zahl der Parkscheine für das 15 Minuten freie Parken er- höhen und es werden absehbar weniger Parkgebühren eingenommen. Dadurch, dass die Parkgebühren eine Ertragsposition in der Haushaltsplanung 2025/2026 dar- stellen, müssen die Mindererträge künftig an anderer Stelle im Haushalt kompensiert werden.
Anlage 9 Vorabauszug Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vom 03.02.2025
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Waiß Telefon: (0221) 24183 Fax: (0221) 26565 E-Mail: 11-Gremien@stadt-koeln.de Datum: 04.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 03.02.2025 öffentlich 10.1 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öf- fentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (kurz: Parkgebüh- renordnung 2025) (zurückgestellt aus der Sitzung vom 02.12.2024; bitte halten Sie Ihre Unterlagen bereit) 1151/2024 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 28.01.2025, AN/1710/2024 Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt die neue Parkgebührenordnung 2025 mit einer Festsetzung neuer Gebühren und struktureller Anpassungen. Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenord- nung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln vom 21. November 2019 außer Kraft. 2. Der Rat beschließt, dass mit Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Gebühren für die so genannten selbstständigen Parkflächen in Köln dieser Umsatzsteueranteil in der zum Zeitpunkt geltenden Steuerhöhe ab- geführt wird (vsl. ab dem 01.01.2027). 3. Der Rat stellt den finanziellen Bedarf zur technischen Ertüchtigung der Park- scheinautomaten für die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 513.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung unter Berücksichtigung des § 82 GO. 4. Im gesamten Stadtgebiet können Fahrzeuge an Parkscheinautomaten bis zu 15 Minuten gebührenfrei parken. Sofern eine Parkfläche hiernach für bis zu 15 Mi- nuten gebührenfrei belegt werden darf, ist dies am Parkscheinautomaten kennt- lich gemacht. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt.
Anlage 8 Auszug Verkehrsausschuss 28.01.2025
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: DezIII-session@stadt-koeln.de Datum: 29.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.01.2025 öffentlich 4.2 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öf- fentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (kurz: Parkgebüh- renordnung 2025) 1151/2024 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 28.01.2025 AN/1710/2024 1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion): Die Beschlussfassung wird wegen Beratungsbedarf zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/1710/2024): Der Text der Gebührensatzung wird in §2 Nummer 4 wie folgt ersetzt: 4. Im gesamten Stadtgebiet können Fahrzeuge an Parkscheinautomaten bis zu 15 Mi- nuten gebührenfrei parken. Sofern eine Parkfläche hiernach für bis zu 15 Minuten ge- bührenfrei belegt werden darf, ist dies am Parkscheinautomaten kenntlich gemacht. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke. bei Enthaltung der SPD-Fraktion 3. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 2 1. Der Rat beschließt die neue Parkgebührenordnung 2025 mit einer Festsetzung neuer Gebühren und struktureller Anpassungen. Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenord- nung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln vom 21. November 2019 außer Kraft. 2. Der Rat beschließt, dass mit Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Gebühren für die so genannten selbstständigen Parkflächen in Köln dieser Umsatzsteueranteil in der zum Zeitpunkt geltenden Steuerhöhe ab- geführt wird (vsl. ab dem 01.01.2027). 3. Der Rat stellt den finanziellen Bedarf zur technischen Ertüchtigung der Park- scheinautomaten für die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 513.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung unter Berücksichtigung des § 82 GO. 4. Der Text der Gebührensatzung w ird in §2 Nummer 4 w ie folgt ersetzt: 4. Im gesamten Stadtgebiet können Fahrzeuge an Parkscheinautomaten bis zu 15 Minuten gebührenfrei parken. Sofern eine Parkfläche hiernach für bis zu 15 Minuten gebührenfrei belegt w erden darf, ist dies am Parkscheinautomaten kenntlich gemacht. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion, die Frak- tion Die Linke. und die FDP-Fraktion
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeit wird im laufenden Verfahren über Pressemitteilungen informiert. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 6 Auszug Bezirksvertretung Rodenkirchen 02.12.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024 öffentlich 9.2.10 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (kurz: Parkgebührenordnung 2025) 1151/2024 Protokollerklärung der FDP-Fraktion: „Mobilität ist, sei es auf dem Lande oder in einer Großstadt wie Köln, elementar wich- tig. Denn nur mit einer gewährleisteten Mobilität ist der Zugang zum Arbeitsplatz, Gesund- heits- und Bildungswesen sowie für die Befriedigung weiterer elementarer Bedürfnisse (z.B. Einkauf, Teilhabe am soziales Leben, Kinderbetreuung) überhaupt gesichert. Eine Sicherung der Mobilität mittels des ÖPNV ist mit dem Scheitern der Verkehrs- wende in Köln nicht gegeben. So wird für ein sogenanntes stabileres Fahrplanangebot (Vorlagen-Nr. 3445/2024) das Fahrplanangebot immer weiter reduziert. Dies ist insbesondere für Arbeitnehmer, Eltern oder Senioren nicht mehr vermittelbar, die, fern jeder Parteiideologie, einfach nur schnell und verlässlich von A nach B kom- men müssen. Diese notwendige Mobilität wird daher, auch vor dem Hintergrund nicht wegzudisku- tierender stetig steigender Halterzahlen von privaten Kfz, mittels PKW erreicht. Daher ist es verfehlt, finanziell diejenigen strafen zu wollen, die auf eine funktionierende Mo- bilität angewiesen sind und ggf. über die für steigende Parkgebühren notwendigen fi- nanziellen Mittel schlichtweg nicht verfügen. Für die Fraktion der FDP kommt eine Erhöhung der Parkgebühren frühestens erst dann in Betracht, wenn es der KVB gelingt, wieder einen für eine Großstadt angemes- sen und funktionierenden Fahrplan anzubieten.“ Die SPD-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag. 1. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Die Brötchentaste soll für den Stadtbezirk Rodenkirchen ggfs. ausgeweitet wer- den. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Sodann lässt Herr Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt die neue Parkgebührenordnung 2025 mit einer Festsetzung neuer Gebühren und struktureller Anpassungen. Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenord- nung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln vom 21. November 2019 außer Kraft. 2. Der Rat beschließt, dass mit Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Gebühren für die so genannten selbstständigen Parkflächen in Köln dieser Umsatzsteueranteil in der zum Zeitpunkt geltenden Steuerhöhe ab- geführt wird (vsl. ab dem 01.01.2027). 3. Der Rat stellt den finanziellen Bedarf zur technischen Ertüchtigung der Park- scheinautomaten für die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 513.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung unter Berücksichtigung des § 82 GO. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretun- gen und der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internatio- nales dieser Vorlage uneingeschränkt zustimmen. 4. Die Brötchentaste soll für den Stadtbezirk Rodenkirchen ggfs. ausgeweitet werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt.
Anlage 2 Parkgebührenordnung 2025
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Anlage 2 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung) vom 2024 Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und § 4 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV NRW 2016 Nr. 16 vom 08.07.2016, S. 515-538) in Verbindung mit § 38 Buchst. b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528) jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Köln in de r Sitzung am xx.xx.2024 die Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung) beschlossen. Gebührenordnung § 1 (1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen an Parkscheinautomaten nur mit Parkschein zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. (2) 1Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung können außer am Parkscheinautomaten auch über weitere zugelassene Systeme (Handysysteme u. a.) zur Bezahlung von Parkgebühren entrichtet werden. 2Der Beschilderungszusatz „nur mit Parkschein" und Angabe der örtl ichen Gebührenzeiträume beinhaltet auch die Möglichkeit, die weiteren am Parkscheinautomaten kenntlich gemachten Bezahlsysteme zu nutzen. 3Die Mindestparkdauer beträgt bei Benutzung der Parkscheinautomaten 12 Minuten. 4Bei der Benutzung alternativ zugelassener weiterer Systeme (u. a. Handyparksysteme) beträgt die Mindestparkdauer 6 Minuten. (3) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren ent sprechend dem unterschiedlichen Wert des Parkraumes für den Benutzer wie folgt festgesetzt: 1. 0,50 Euro je angefangene 6 Minuten für alle St raßen und Plätze im Stadtbezirk 1 (Innenstadt), 2. 0,25 Euro je angefangene 6 Minuten für alle anderen Parkplätze im Gebiet der Stadt Köln. (4) 1An den nach § 2b Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtigen Parkflächen ist die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer in den Parkgebühren enthalten. 2Sofern eine Parkgebühr der Umsatzsteuer unterliegt, ist dies am Parkscheinautomaten kenntlich gemacht. § 2 Abweichend von § 1 werden für die folgenden Parkplätze die Gebühren und Mindestparkdauerwie folgt festgesetzt: 1. 1An Langzeitparkplätzen beträgt die Gebühr im Stadtbezirk 1 5,00 Euro je angefangene 60 Minuten für die ersten 300 Minuten. 2Darüber hinaus beträgt die Gebühr pauschal 30 Euro für 24 Stunden. 3An Langzeitparkplätzen in den Stadtbezirken 2 bis 9 beträgt die Gebühr 2,50 Euro je angefangene 60 Minuten für die ersten 300 Minuten. 4Darüber hinaus beträgt die Gebühr pauschal 30 Euro für 24 Stunden . 5Vor Ort ist jeweils kenntlich gemacht, ob es sich um Langzeitparkplätze handelt. 2. Im Bereich des linksrheinischen Parkplatzes unterhalb der Zoobrücke sowie auf den Langzeitparkflächen im Bereich der Riehler Straße zwischen Frohngasse und An der Schanz beträgt die Parkgebühr pauschal 6,00 Euro für eine Parkdauer von 12 Stunden. 3. Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach dem Elektromobilitätsgesetz parken während des gesamten Ladevorganges kostenlos. 4. 1In Geschäftsstraßenabschnitten aller Stadtbezirke mit Ausnahme der Innenstadt und Ehrenfeld kann bestimmt werden, dass Fahrzeuge an Pa rkscheinautomaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten gebührenfrei parken. 2Sofern eine Parkfläche hiernach für bis zu 15 Minute n gebührenfrei belegt werden darf, ist dies am Parkscheinautomaten kenntlich gemacht. § 3 Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, kann die maximal zulässige Höchstparkdauer begrenzt werden. Die jeweils geltende Höchstparkdauer ist vor Ort kenntlich gemacht. § 4 (1) 1Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln (Parkgebührenordnung) vom 21. November 2019 außer Kraft. (2) 1Bis am jeweiligen Parkscheinautomaten die technische Anpassung an die Tarife dieser Gebührenordnung erfolgt ist, werden weiterhin die Gebührentarife der Parkgebührenordnung vom 21. November 2019 erhoben. 2Die technische Anpassung der Parkscheinautomaten beginnt in Stadtbezirk 1 sowie an den Langzeitparkplätzen nach § 2 Nr. 1. Es gilt der jeweils am Automaten ausgewiesene Tarif. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1151/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.02.2025
- Erstellt
- 03.04.2024 11:12