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0302/2021

Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes aufgrund von Covid-19 in den Ganztagsangeboten der Sekundarstufe I und in der Kurzbetreuung bzw. "Schule von acht bis eins" in der Primarstufe für Januar 2021

Eilentscheidung Hauptausschuss 22.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 18.2

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 1, Vorabauszug TOP 5.2 Hauptausschuss 22.02.2021

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

7515 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0302/2021 
Freigabedatum 
 22.02.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes aufgrund von 
Covid-19 in den Ganztagsangeboten der Sekundarstufe I und in der Kurzbetreuung bzw. 
"Schule von acht bis eins" in der Primarstufe für Januar 2021 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 22.02.2021 Entscheidung 
Rat 23.03.2021 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Vorlage ist dringlich, weil die Ganztagsträger der Sekundarstufe I und die Träger in der Kurzbe-
treuung/“Schule von acht bis eins“ der Primarstufe in der aktuellen Situation kurzfristig Planungssi-
cherheit über die Erstattung der Einnahmeausfälle für den Monat Januar 2021 erhalten müssen. 
 
Eine Vorlage kann erst jetzt erfolgen, da das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig entschieden hat, 
den Kommunen für Januar 2021 die Hälfte des Ertragsausfalls zu erstatten. Diese Entscheidung gilt 
analog auch für die Erstattung der Ertragsausfälle der Ganztagsträger in der Sekundarstufe I und der 
Träger der Kurzbetreuung/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe, sofern diese auf die Erhe-
bung von Elternbeiträgen für Ganztagsangebote für den Monat Januar 2021 verzichtet haben bzw. 
eine Erstattung an die Eltern vornehmen mussten.  
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, dass den Ganztagsträgern der Sekundarstufe I sowie den Trägern 
der Kurzbetreuung/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für den Monat Januar 2021 die ent-
gangenen Elternbeiträge erstattet werden. 
 
Die Erstattung der Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 130.000 Euro erfolgt im Haus-
haltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teil-
planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Das Land NRW wird den hälftigen Er-
tragsausfall von rund 65.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  130.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja    65.000 €  50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise kommen auch auf der Ebene der Ganztagsangebote in 
der Sekundarstufe I und in den Kurzbetreuungsangeboten /“Schule von acht bis eins“ der Primarstufe 
zum Tragen. 
 
Beide Angebotsformen stellen wichtige Bausteine der schulischen Ganztagsbetreuung dar. So si-
chern Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I vor allem an Halbtagsschulen eine verlässliche au-
ßer- und nachunterrichtliche Betreuung und Förderung insbesondere für die Schülerinnen und Schü-
ler der Jahrgangsstufen 5 und 6. Über das Angebot der Kurzbetreuung/“Schule von acht bis eins“ in 
der Primarstufe, als ergänzendes System zur Offenen Ganztagsschule, wird eine Betreuung bis ma-
ximal 14 Uhr sichergestellt. Somit ergänzt diese Betreuungsform das System der Offenen Ganztags-
schulen und trägt maßgeblich zu einer Entlastung der Eltern bei. 
 
Zur Finanzierung dieser Betreuungsmaßnahmen werden neben Landesmitteln und kommunalen Mit-
teln (Kurzbetreuung) insbesondere auch Elternbeiträge von den Maßnahmenträgern selbst festge-
setzt und eingezogen. Die vereinnahmten Elternbeiträge sind oft um ein Vielfaches höher als die für 
die einzelnen Maßnahmen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel und sind somit ein wichtiger 
Bestandteil zur Finanzierung der personellen Ausstattung und der Qualitätssicherung. Dies gilt umso

3 
 
mehr für die Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I und hier insbesondere solche an Halbtags-
schulen, die nicht (mehr) auf zusätzliche kommunale Mittel zurückgreifen können. Elternbeiträge sind 
unabdingbar erforderlich zur Sicherstellung des notwendigen und seitens der Elternschaft erwarteten 
Betreuungsumfangs. 
 
Im Monat Januar 2021 wurden wegen der Aussetzung des Präsenzunterrichtes seitens der betroffe-
nen Träger die zur Finanzierung des pädagogischen Personals dringend benötigten und fest einge-
planten Elternbeiträge nicht vereinnahmt bzw. zurückerstattet. Dies geschah analog der Vorgehens-
weise bei Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Offene Ganztagsschulen und der Tagespfle-
ge. 
 
Zur Sicherstellung der Liquidität der Leistungsanbieter und somit zum Erhalt der gewachsenen Struk-
turen, ist Handlungsbedarf gegeben. Allein mit den eingenommenen öffentlichen Mitteln, also ohne 
Elternbeiträge, ist für viele der betroffenen Träger das pädagogische Personal nicht finanzierbar. Es 
gilt die bestehende personelle Infrastruktur zu erhalten und nicht zu gefährden. 
 
Gemäß dem Beschluss des Landeskabinetts, hat das Land sich für den Monat Januar 2021 zu einer 
anteiligen Erstattung von Beiträgen zur Betreuung in den gebundenen und offenen Ganztagsschulen 
sowie in den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im 
Zuge von COVID-19 entschlossen.  
 
Das Land wird somit die für den Monat Januar 2021 anfallenden Elternbeiträge für Angebote im 
Rahmen des Grundlagenerlasses BASS 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie 
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ zur 
Hälfte erstatten. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die andere Hälfte der ausfallenden Eltern-
beiträge die Kommunen selbst tragen. 
 
Die Gesamtheit der Mindereinnahmen an Elternbeiträgen liegt bei 130.000 Euro pro Monat. Bei hälfti-
ger Erstattung durch das Land beläuft sich der kommunale Erstattungsbetrag auf maximal 65.000 
Euro pro Monat. Zunächst ist eine Erstattung für Januar 2021 vorgesehen. Soweit das Land darüber 
hinaus Einschränkungen erlässt und eine weitere Erstattung von Beiträgen beschließt, muss ein neu-
er Beschluss herbeigeführt werden. 
 
Die Erstattung der Mindereinnahmen in Höhe von rund 130.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2021 
aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301; Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen. Das Land NRW wird den hälftigen Ertragsausfall von 
rund 65.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan-
zeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten. 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet.

Anlage 1, Vorabauszug TOP 5.2 Hauptausschuss 22.02.2021

1286 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 02.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 22.02.2021  
öffentlich 
5.2 Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbe-
triebes aufgrund von Covid-19 in den Ganztagsangeboten der Sekun-
darstufe I und in der Kurzbetreuung bzw. "Schule von acht bis eins" in 
der Primarstufe für Januar 2021 
0302/2021 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, dass den Ganztagsträgern der Sekundarstufe I so-
wie den Trägern der Kurzbetreuung/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für 
den Monat Januar 2021 die entgangenen Elternbeiträge erstattet werden. 
 
Die Erstattung der Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 130.000 Euro 
erfolgt im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen. Das Land NRW wird den hälftigen Ertragsausfall von rund 65.000 Euro im 
Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 
02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

22.02.2021 Hauptausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0302/2021
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
22.02.2021
Erstellt
27.01.2021 11:53