A-N/0004/2010
Eindeutige Vorrechtssituation zugunsten der Fußgänger auf dem Parkplatz Idenbrockplatz
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A-N-0004-2010-Eindeutige Vorrechtssitutation zugunsten der Fußgänger auf dem Parkplatz Idenbrockplatz
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A-N/0004/2010 • !" #$ %&'(!)! '&*#+%&'(!)! ' ,$ -. • /011222. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord Münster, den 8. 1. 2010 A n t r a g : Die BV Nord möge beschließen: „Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Parkplatz Idenbrockplatz an den durch Verbundstein- Pflasterung angedeuteten Querungsstellen für Fußgänger über die Fahrfläche des Parkplatzverkehrs durch Einrichtungen oder Markierungen eine eindeutige Vorrechtssituation zugunsten der Fußgänger auszuweisen.“ Begründung: Über dem Parkplatz Idenbrockplatz ist vom Discounter bis zur Rückfront Apotheke ein in Nordwest-Richtung verlaufender Fußweg angelegt. Dieser kreuzt in ganzer Länge dreimal die Fahrbahn des Park-/Suchverkehrs. Diese Querungsstellen sind durch Verbundstein- Pflasterung von der Asphaltfläche des Fahrzeugverkehrs deutlich abgehoben. Durch diese Pflasterung wähnen sich immer wieder Fußgänger dem Fahrzeugverkehr gegenüber irrigerweise bevorrechtigt und treten vor die herannahenden Fahrzeuge. Gegenteilig kann auch beobachtet werden, dass zur Klärung der Situation Fußgänger und Pkw-Führer durch Handzeichen gegenseitig ihre Rücksicht bekunden und sich zunächst keiner weiterbewegt, aber dann aufgrund dessen plötzlich beide zeitgleich ihren Weg weiter fortsetzen wollen. Auch führt diese mißverständliche Situation vereinzelt zu aggressiv geführten Verbalauseinandersetzungen. Moll Sauerwald Bloch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (1)
- Idenbrockplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0004/2010
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 18.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37