3397/2018
Vorstellung des Gleichstellungsplans 2019 bis 2023
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I „Auf geht´s - nach oben!“ 1. Gleichstellungsplan für 2019 – 2023 I Impressum/Kontakt Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin Personal- und Verwaltungsmanagement Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln II Inhalt 1 Vorwort ................................ ................................ ................................ .............................. IV 2 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ................................ ........ 1 3 Bestandsaufnahme und Ziele ................................ ................................ .............................. 2 3.1 TOTAL E-QUALITY -Award ................................ ................................ ......................... 2 3.2 Zahlen, Daten, Fakten ................................ ................................ ................................ 2 3.2.1 Geschlechterverteilung des Stammpersonals ............................................................... 2 3.2.2 Laufbahnverteilung1 ........................................................................................................... 3 3.2.3 Entgelt- und Besoldungsgruppen .................................................................................... 3 3.2.4 Job-Familien ....................................................................................................................... 4 3.2.5 Führung ............................................................................................................................... 6 3.2.6 Teilzeit ................................................................................................................................. 7 3.3 Die Ziele ................................ ................................ ................................ .................... 10 4 Maßnahmen................................ ................................ ................................ ....................... 13 4.1 TOTAL E-QUALITY –Award ................................ ................................ ...................... 13 4.2 Geschlechterorientierte Quotensteigerung ................................ ................................ . 13 4.2.1 Ausbau von Führen in Teilzeit (FiT) .............................................................................. 13 4.2.2 Vorbereitung auf Bewerbung und Veränderung ......................................................... 13 4.3 Beförderungsstellen ................................ ................................ ................................ ... 14 4.3.1 Gezielte Zulassung von mehr Frauen oder Männern ................................................. 14 4.3.2 Ausschreibung von Beförderungsstellen ...................................................................... 14 4.3.3 Orientierungscenter als flankierende Maßnahme ....................................................... 14 4.3.4 Coaching als flankierende Maßnahme ......................................................................... 14 4.4 Flexibilisierung von Arbeit ................................ ................................ .......................... 15 4.4.1 Ausweitung Homeoffice / mobiles Arbeiten ................................................................. 15 4.4.2 Möglichkeit, situationsabhängig kurzfristig die Arbeitszeit zu ändern...................... 15 4.4.3 Mikrobeschäftigung bei persönlicher Bedarfslage (< 10 Std. in der Woche) ......... 16 4.4.4 Entwicklung von Langzeitarbeitskonten ....................................................................... 16 4.5 Ausbau Kinderbetreuung ................................ ................................ ........................... 16 4.5.1 Kitaplätze (vom Säugling bis zur Einschulung) ........................................................... 16 4.5.2 Tages- und Großtagespflege ......................................................................................... 16 4.5.3 Familienservice ................................................................................................................ 17 4.5.4 Eltern-Kind-Büros ............................................................................................................. 17 III 4.6 Wiedereinstieg und Bindung ................................ ................................ ...................... 17 4.6.1 Pilot: „Am Ball bleiben“ .................................................................................................... 17 4.6.2 Virtuelle Schulungsmodule zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg .................... 17 4.6.3 Umfangreiches Personalentwicklungsangebot ........................................................... 17 4.6.4 Hospitation / Praktika in Fachbereichen ....................................................................... 17 4.6.5 Videokonferenz bei Heimarbeit ...................................................................................... 17 4.6.6 Intranet-Zugang während Elternzeit / Beurlaubung .................................................... 17 4.6.7 Mikrobeschäftigung.......................................................................................................... 17 4.7 Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit ................................ ................................ 18 4.7.1 Beratungsangebote zu Unterhaltszahlungen und Steuerklassenwahl .................... 18 4.7.2 Lebenslanges Lernen: frühzeitige Schulungen in Richtung Verwaltung ................. 18 4.7.3 Angebot der Prüfungsvorbereitung für den Aufstieg .................................................. 18 4.7.4 Qualifizierungsangebot an untere Einkommensgruppen ........................................... 18 4.7.5 Qualifizierungsangebot an leistungsgewandelte Beschäftigte.................................. 18 4.8 Netzwerke ................................ ................................ ................................ .................. 18 4.8.1 Treffen weiblicher Führungskräfte mit der Oberbürgermeisterin .............................. 19 4.8.2 Frauennetzwerke ............................................................................................................. 19 4.8.3 Väternetzwerke ................................................................................................................ 19 4.8.4 Kollegiales Mentoring ...................................................................................................... 19 5 Zeit-Maßnahmen-Planung ................................ ................................ ................................ . 20 6 Controlling und Berichtswesen ................................ ................................ ........................... 20 7 Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................................ ......... 20 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten ................................ ................................ ...................... 20 9 Ausblick ................................ ................................ ................................ ............................. 20 IV 1 Vorwort Das intensive Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in der Stadt- verwaltung Köln Tradition, wie die fünf umgesetzten Frauenförderpläne seit 2001 eindrucks- voll belegen. Gleichstellungsarbeit fokussierte sich bei der Stadt Köln in der Vergangenheit haupt- sächlich auf die Förderung von Frauen als unterrepräsentiertes Geschlecht. Und hier hat die Stadt Köln beachtliche Fortschritte erzielt: Das städtische Stammpersonal verteilt sich zu 62,8% auf Frauen, und sogar in Führungspositionen finden sich inzwischen 46% Frauen. Warum also weiter die Gleichstellung vorantreiben? Weil Gleichstellung wie Rudern gegen den Strom ist: Sobald man damit aufhört, treibt man zurück. Und weil sich die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern in den vergangenen Jahren zunehmend verändert hat: Noch nie waren Frauen so gut ausgebildet wie heute. Noch nie waren die Übergänge zwischen Arbeit und Freizeit so fließend wie heute. Noch nie waren die technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie günstiger als heute. Und noch nie haben sich die Familienstrukturen so nachhaltig gewandelt wie in den letzten Jahren. Das bisher fixierte Bild der Geschlechter ist in Bewegung geraten, weg vom traditio- nellen Hauptverdienermodell hin zu einer partnerschaftlichen Lösung von Erwerbs- und Fa- milienarbeit. Diesen Veränderungen hat das Landesgleichstellungsgesetz begrifflich mit der Ablösung des bisherigen Frauenförderplanes durch den Gleichstellungsplan Rechnung getragen. Dementsprechend wird hier nach fünf Frauenförderplänen nun der erste Kölner Gleichstel- lungsplan für die kommenden Jahre 2019-2023 vorgelegt. Ziel ist nach wie vor die Förde- rung von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel ist es aber auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern. Zukunftsfähige Geschlechtergerechtigkeit muss in beide Richtungen gelebt werden. Für Frauen bedeutet dies, nicht nur mutig und zuversichtlich das eigene berufliche Vorankom- men in den Vordergrund zu stellen, sondern auch den Männern zuzutrauen, z.B. aktive Va- terschaft auch in ihrem Berufsalltag zu leben. Für Männer heißt gelebte Gleichstellung, den Mut und die innere Einstellung zu entwickeln, auch selbst Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Anspruch zu nehmen. Denn so können unterschiedliche Lebenser- fahrungen und Sichtweisen beider Geschlechter in die Entscheidungsprozesse einfließen. Der Schlüssel liegt in zeitgemäßen Arbeitsbedingungen, die Chancengleichheit für beide V Geschlechter schaffen. Dieser Gleichstellungsplan wird beleuchten, wo dies bereits gelingt, aber auch, wo noch nachgebessert werden muss, so dass das Ziel erreicht wird: „Auf geht´s – nach oben!“ Henriette Reker Petra Engel Dr. Stephan Keller Oberbürgermeisterin Amt für Gleichstellung Stadtdirektor von Frauen und Männern 1 2 Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage bildet das am 20.11.1999 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, be- stehende Benachteiligungen abzubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern. Am 15.12.2016 ist das reformierte Landesgleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Daraus resul- tierte die Umbenennung des Frauenförderplanes in einen Gleichstellungsplan. § 5 Abs. 10 LGG bestimmt den Gleichstellungsplan als ein wesentliches Instrument der Personalplanung, insbe- sondere der Personalentwicklung in der Verwaltung. In § 5 Abs. 1 LGG ist vorgeschrieben, dass jede Dienststelle mit mehr als 20 Beschäftigten je- weils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufstellen und fort- schreiben muss. Dieser ist gemäß Absatz 4 vom Rat zu beschließen. Gemäß § 6 LGG sind Gegenstand des Gleichstellungsplanes Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Grundlage hierfür sind eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose der zu besetzenden Stellen. Weiterhin ist festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen, sozialen und fortbilden- den Maßnahmen die o. g. Zielvorgaben erreicht werden sollen. 2 3 Bestandsaufnahme und Ziele 3.1 TOTAL E-QUALITY -Award Die Stadt Köln hat 2013 zum ersten Mal und 2016 erneut das TOTAL E-QUALITY -Prädikat erhalten. Mit diesem Prädikat zeichnet der gemeinnützige Verein TOTAL E-QUALITY Deutsch- land jeweils für drei Jahre Unternehmen aus, die sich in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik für Chancengleichheit von Frauen und Männern einsetzen. Überzeugt haben die Jury vor allem das umfangreiche Qualifizierungs- und Personalentwicklungsprogramm für Frauen sowie die große Bandbreite an Modellen flexibler Arbeitszeiten und die damit einhergehenden Möglichkei- ten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Prädikat geht die Stadt Köln erneut die Selbstverpflichtung ein, die Chancengleichheit als Unternehmensgrundsatz umzusetzen. Mit dieser wiederholten Auszeichnung erfährt die Stadt Köln nicht nur einen vorzeigbaren Imagegewinn und eine entsprechende Attraktivitätssteigerung, sie erfährt auch eine Würdigung der erzielten Erfolge und wird in ihrer Gleichstellungspraxis bestätigt. 3.2 Zahlen, Daten, Fakten Alle nachfolgenden Auswertungen beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31.12.2017. 3.2.1 Geschlechterverteilung des Stammpersonals Das städtische Stammpersonal verteilt sich zu 62,8% auf Frauen (11495) und zu 37,2% auf Männer (6806). Abb. 1: Geschlechterverteilung des Stammpersonals Im Vergleich zum maßgeblichen Stichtag des 5. Frauenförderplans am 31.12.2013 (64% Frau- en, 36% Männer) bedeutet dies eine Verschiebung um 1,2 Prozentpunkte zugunsten des Män- neranteils. 37,2% 62,8% Männer Frauen 3 3.2.2 Laufbahnverteilung1 Bei der Verteilung von Frauen und Männern ergibt sich folgendes Bild: Abb. 2: Geschlechterverteilung auf Laufbahnen 1Aus Gründen der Vergleichbarkeit zu den Daten aus dem bisherigen Frauenf örderplan erfolgt die Zuordnung der durch die Dienstrechtsreform 2016 neu definierten Laufbahngruppen bei Beamtinnen und Beamten nach den bisherigen Laufbahnbezeichnungen. In allen Laufbahnen sind Frauen stärker vertreten als Männer. Während dies in der einfachen Laufbahn mit einem Anteil von über 70% deutlich der Fall ist, entspricht die Verteilung der Frauen und Männer in der mittleren und gehobenen und damit in den Laufbahnen mit den höchsten Beschäftigungszahlen annähernd der gesamtstädtischen Geschlechterverteilung des Stammpersonals. Im höheren Dienst sind mit 51,6% mehr Frauen beschäftigt als Männer. Das Ziel des 5. Frauenförderplans, den Frauenanteil in den höheren Laufbahnen von 49% auf 55% zu steigern, konnte zwar nicht vollständig erreicht werden, gleichwohl ist ein Zuwachs um 2,6 Prozentpunkte zu verzeichnen. Besonders stark vertreten sind die Frauen in den einfachen, d. h. den einkommensschwächsten Laufbahnen. Gekoppelt mit einer Teilzeitbeschäftigung (siehe auch Ziff. 3.2.6 Teilzeit – Lauf- bahnen und Arbeitszeit) oder einer Lebenssituation als alleinstehende oder alleinerziehende Frau sind die erzielbaren Einkünfte durchaus kritisch zu sehen, auch mit Blick auf eine spätere Alterssicherung. 3.2.3 Entgelt- und Besoldungsgruppen Die detaillierte Darstellung der Verteilung der Frauen und Männer auf die einzelnen Entgelt- und Besoldungsgruppen in den Laufbahnen ist in der Anlage 1 enthalten. Eine Unterrepräsentanz der Frauen unterhalb 50% besteht in folgenden Entgelt (EGr) bzw. Be- soldungsgruppen(BGr): 27,9% 36,1% 40,5% 48,4% 72,1% 63,9% 59,5% 51,6% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% eD mD gD hD Männer Frauen 4 Unterrepräsentierte Bereiche Laufbahn EGr / BGr Frauenanteil in % Mittlere Laufbahn/ A7 30,9 A8 44,3 A9 24,0 A9+Z 21,9 Chor VG 44,3 E7 38,1 E9A 0 S8 0 Gehobene Laufbahn A12 46,8 A13 45,22 A13+Z 0 E10 48,8 E11 37,0 E12 40,4 Orchester 38,4 Höhere Laufbahn A14 43,4 A15 37,1 A16 26,9 AT-A16 22,2 AT-B3 0 B2 33,3 B3 33,3 E15UE + Fest 38,1 Sonstige 37,4 Diese Unterrepräsentanzen sind in den mittleren und gehobenen Laufbahnen oft berufsspezi- fisch, siehe hierzu nachfolgend die Ausführungen zu den Job-Familien. Insbesondere in der höheren Beamtenlaufbahn sind Frauen unterdurchschnittlich vertreten 3.2.4 Job-Familien Bei allen Mitarbeitenden wurden nach ihrer bei der Stadt Köln ausgeübten Tätigkeit und auf- grund zusätzlich erworbener Berufe, die Berufsbilder auf Basis der Klassifizierung der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010) hinterlegt. Bei der Stadt Köln sind rd. 650 verschiedene Berufsbilder vorhanden. Um diese sinnvoll zu- sammenfassen zu können, wurden die Berufe zu Jobfamilien gruppiert. Beim Blick auf die Job-Familien ist eine deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in den MINT- Bereichen Informatik (9,7%) und Technik (27,7%), in den gewerblich-technischen Berufen (33,3%) sowie im Bereich Sicherheit und Überwachung (19,9%) zu erkennen. Männer sind dagegen vor allem in den Job-Familien ärztliche und therapeutische Tätigkeiten (20%) sowie Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten (8,1%) unterrepräsentiert. Diese Verteilung geht einher mit der tradierten Zuordnung zu klassischen Frauen- und Männer- berufen. In den Verwaltungsberufen überwiegt der Anteil der weiblichen Beschäftigten (66,7 bzw. 85,1%), insbesondere in den unteren Vergütungsgruppen. 5 Abb. 3: Geschlechterverteilung nach Jobfamilien Abb. 4: Geschlechterverteilung nach Jobfamilien bei der Feuerwehr. Insbesondere bei den MINT-Berufen und denen mit ärztlichen und therapeutischen Tätigkeiten, aber auch für die Tätigkeiten im Erziehungsbereich und im Bereich der Sicherheit und Überwa- 20,0% 8,1% 33,3% 14,9% 90,3% 52,3% 72,3% 66,7% 57,0% 34,7% 80,1% 80,0% 91,9% 66,7% 85,1% 9,7% 47,7% 27,7% 33,3% 43,0% 65,3% 19,9% 1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten 2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten 3a - Verwaltung 3b - sonstige Verwaltungsberufe 4 - MINT Informatik 4 - MINT Mathematik, Naturwissenschaften 4 - MINT Technik 5 - Gewerblich-technische Berufe 6 - Kultur 7 - Lehrende bildende Tätigkeiten 8 - Sicherheit und Überwachung Männer Frauen 63,6% 32,8% 0,0% 100,0% 98,3% 83,3% 50,0% 99,5% 36,4% 67,2% 100,0% 0,0% 1,7% 16,7% 50,0% 0,5% 1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten 3a - Verwaltung 3b - sonstige Verwaltungsberufe 4 - MINT Informatik 4 - MINT Technik 5 - Gewerblich-technische Berufe 7 - Lehrende bildende Tätigkeiten 8 - Sicherheit und Überwachung Gesonderte Betrachtung der Feuerwehr Männer Frauen 6 chung (z. B. Feuerwehr) handelt es sich um die akuten Fachkräftemangelbereiche. Die Perso- nalgewinnung und -erhaltung erfordert in diesen Bereichen über das tradierte Rollenverständnis hinaus die aktive Akquise neuer Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern. 3.2.5 Führung Im Stammpersonal der Stadt Köln verteilt sich der Anteil der Führungspositionen zu 46% auf Frauen und zu 54% auf Männer. Legt man das Verhältnis von Frauen und Männern im Stamm- personal von 62,8% zu 37,2% zugrunde, so stellt dies gegenüber dem 5. Frauenförderplan eine Steigerung um lediglich zwei Prozentpunkte dar. Abb. 5: Verteilung der Führungspositionen nach Geschlecht Die Führungsebenen teilen sich wie folgt auf Frauen und Männer auf (Basis: Ist-Besetzung): Führungs- ebene Führungsposition Frauen Frauen in % Männer 1 Dezernatsleitung 5 71,4% 2 2 Amtsleitung 11 36,7% 19 2 stellvertretende Amtsleitung 10 30,3% 23 2 Bürgeramtsleitung 4 44,4% 5 2 Leitung eigenbetriebsähnliche Einrichtung 1 20,0% 4 2 stellv. Leitung eigenbetriebsähnliche Einrichtung 1 100,0% 0 3 Leitung Punktdienststelle 5 27,8% 13 3 Leitung stellvertretende Punktdienststelle 11 78,6% 3 4 Stabsstellenleitung 19 51,4% 18 4 stellvertretende Stabsstellenleitung 1 50,0% 1 4 Abteilungsleitung 49 41,9% 68 5 Referentenstelle 17 50,0% 17 5 Sachgebiet 215 44,8% 265 5 Sachgruppe 254 48,9% 265 Nur in den repräsentativen Ebenen der Dezernate (71%), der stellvertretenden Leitung von ei- genbetriebsähnlichen Einrichtungen (100%) und stellvertretenden Leitung von Punktdienststel- len (79%) besteht eine überragende Repräsentanz der Frauen. Im Bereich der Amtsleitungen 54% 46% Männer Frauen 7 (38%), der Leitung eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen (20%), der Leitung von Punktdienst- stellen (28%) und stellvertretenden Amtsleitungen (30%) liegt die Quote der Frauen nicht nahe 50%. Diese Verwerfungen zeigen, dass der Übergang zu einer geschlechterorientierten Quote auf allen Führungsebenen erforderlich ist. 3.2.6 Teilzeit Vom städtischen Stammpersonal sind 69,4% in Vollzeit und 30,6% in Teilzeit beschäftigt. Abb. 6: Gesamtstädtische Teilzeitquote Diese Teilzeitbeschäftigten wiederum verteilen sich zu 88,9% auf Frauen und zu 11,1% auf Männer. Abb. 7: Verteilung Teilzeit nach Geschlecht Bezogen auf den Personalbestand der Frauen sind 43,3% der Frauen in Teilzeit beschäftigt, während 56,7% der Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Ziel des 5. Frauenförder- plans war eine Reduzierung der allgemeinen Teilzeitquote von Frauen auf 39% um für mög- lichst viele Frauen einen Beschäftigungsumfang zu erreichen, der ein existenzsicherndes Ein- kommen und eine hinreichende eigene Altersvorsorge gewährleistet. 69,4% 30,6% Vollzeit Teilzeit 88,9% 11,1% Frauen Männer 8 Abb. 8: Teilzeitquote der Frauen Bei den Männern zeigt sich ein anderes Bild. Hier stehen 90,9% der Männer in einer Vollzeitbe- schäftigung und 9,1% arbeiten in Teilzeit. Die mit dem 5. Frauenförderplan angestrebte Einbe- ziehung von mehr Männern in eine flexible Arbeitszeitgestaltung (Zielwert Teilzeitquote von 11%) zur Vereinbarung von Familien- und Berufsleben konnte noch nicht erreicht werden. Abb. 9: Teilzeitquote der Männer 3.2.6.1 Laufbahnen und Arbeitszeit Die nachfolgende Grafik stellt dar, wie sich die Arbeitszeiten der Frauen in den einzelnen Lauf- bahnen darstellen. Abb. 10: Arbeitszeit von Frauen in den Laufbahnen 56,7% 43,3% Vollzeit Teilzeit 90,9% 9,1% Vollzeit Teilzeit 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 eD mD gD hD Teilzeit Vollzeit 9 Die Anteile der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung von Frauen in den einzelnen Laufbahnen verteilen sich prozentual folgendermaßen: Laufbahn Vollzeit Teilzeit Einfache Laufbahn 39,7% 60,3% Mittlere Laufbahn 58,1% 41,1% Gehobene Laufbahn 59,4% 40,6% Höhere Laufbahn 63,8% 36,2% Augenfällig ist, dass in der einkommensschwachen einfachen Laufbahn auch die Teilzeitquote besonders hoch ist, was mit Blick auf existenzsichernde Einkommen und die Alterssicherung durchaus kritisch zu sehen ist. Der Teilzeitanteil von Frauen in den höheren Laufbahnen hat sich mit 36,2% (Ausgangswert des 5. Frauenförderplans 36%) gegenüber der Zielmarke von 33% für 2017 verstetigt. 3.2.6.2 Führung in Teilzeit Lediglich knapp ein Viertel, nämlich 25,9% der Frauen in einer Führungsposition üben diese in Teilzeit aus. Klammert man die Kindertagesstätten bei dieser Betrachtung aus, dann sind 22,2% der weiblichen Führungskräfte in Teilzeit beschäftigt. Abb. 11: Beschäftigungsanteil der Frauen in Führungsposition (incl. Kita) Abb. 12: Beschäftigungsanteil der Frauen in Führungspositionen (ohne Kita) Auf der Hierarchieebene der Sachgruppen und Sachgebiete hat sich die Teilzeitbeschäftigung von Frauen bereits etabliert, insbesondere in den darüber liegenden Führungsebenen wird die Möglichkeit der Führung in Teilzeit bisher nur selten in Anspruch genommen. 74,1% 25,9% Vollzeit Teilzeit 77,8% 22,2% Vollzeit Teilzeit 10 Fazit: Je höher die Führungsebene, desto seltener wird diese Tätigkeit in Teilzeit wahrgenom- men. Der nachfolgenden Grafik ist die Verteilung der voll- und teilzeitbeschäftigten Frauen auf die verschiedenen Führungspositionen zu entnehmen: Abb. 13: Anzahl voll- und teilzeitbeschäftigte Frauen in Führungspositionen 3.3 Die Ziele Vergleicht man die heutigen mit den Ergebnissen des 1. Frauenförderplans, dann kann man für die Stadt Köln einen deutlich positiven Langzeittrend konstatieren, der die stetigen aktiven Be- mühungen um die Gleichstellung als deutlichen Erfolg ausweist. Damals waren zum Beispiel 60,3% des Stammpersonals Frauen und 39,7% Männer (heute 62,8% : 37,2%). Der Frauenanteil am Stammpersonal ist seitdem spürbar gestiegen, und zwar in allen Positio- nen. Die Stadt Köln ermöglicht zur Vereinbarkeit von Familien- und Berufspflichten in großem Um- fang Teilzeitbeschäftigung in allen Laufbahnen und auf allen Führungspositionen und die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter machen davon zunehmend Gebrauch. Diese Vergleichswerte ste- hen exemplarisch dafür, dass die Stadt Köln auf dem Weg der Gleichstellung von Frau und Mann schon sehr weit vorangeschritten ist und viele positive Veränderungen bereits erreicht hat. 11 Trotz des grundsätzlich positiven Langzeittrends sind Verwerfungen festzustellen, insbesondere was den Zugang von Frauen zu Führungspositionen und die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen von Frauen mit einem existenzsichernden Einkommen betrifft. Abb. 14: Auszug aus dem 1. Frauenförderplan 2001-2003 12 Auf der Basis der dargestellten Ist-Werte, unter Berücksichtigung bestehender Vakanzen und der aktuellen Prognosen zur Fluktuation, Demografie und Personalakquise werden daher fol- gende, als realistisch eingeschätzte Zielwerte bis 2024 definiert: Handlungsfeld Frauenanteil Ist Soll Anmerkung Laufbahnen - gehobene - höhere 59,5% 51,6% 62%* 62%* Bestandssicherung Bestandssicherung Unterrepräsentierte Entgelt-/ Besoldungs- gruppen 0% bis 48,8% 50% Job-Familie - MINT-Informatik - MINT-Mathematik, Naturwissensch. - MINT-Technik - Gewerblich-technische Berufe - Kultur - Sicherheit und Überwachung 9,7% 47,7% 27,7% 33,3% 43% 19,9% 11% 50% 29% 35% 50% 21% Verteilung der Führungspositionen 46% 50% Bestandssicherung Einzelne Führungspositionen <50% >50% 50% 62%* Bestandssicherung Teilzeitquote - Frauen - einfache Laufbahnen - höhere Laufbahnen - Führungspositionen ohne Kita 43,3% 60,3% 36,2% 25,9% 40% 55% 40% 30% * Der Zielwert von 62% orientiert sich am Anteil der Frauen am Gesamtbestand des Stammper- sonals. 13 4 Maßnahmen Im Folgenden werden die Maßnahmen beschrieben, die im Geltungszeitraum des ersten Gleichstellungsplans im Sinne des LGG zu einer Förderung der Gleichstellung beitragen sollen. Innerhalb der jeweiligen Zeitplanung der Maßnahmen werden unter Beachtung der Beteili- gungsrechte, Konzepte entwickelt, die unter anderem die rechtlichen und finanziellen Rahmen- bedingungen beinhalten. 4.1 TOTAL E-QUALITY –Award Eine erneute Bewerbung ist für 2019 geplant. 4.2 Geschlechterorientierte Quotensteigerung 4.2.1 Ausbau von Führen in Teilzeit (FiT) 4.2.1.1 Geschlechterunabhängige Schulungen: FiT Schulungen zum Thema Führen in Teilzeit sind nicht nur gedacht, um den Anteil weiblicher und männlicher Führungskräften zu erhöhen, sondern generell die Akzeptanz von Teilzeit- Führungskräften zu erhöhen. Schwerpunkte der Qualifizierungen sind: - Führungstraining und die Vorstellung von Führungsinstrumenten für Führungskräfte in Teilzeit - Die Teilnehmenden sowie die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werben für FiT bei den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. Zielplanung ab 2019 4.2.1.2 Mentoring für Frauen und Männer in Teilzeit Erfahrene Führungspersönlichkeiten begleiten und beraten Teilzeitkräfte mit Potential. Zielplanung ab 2019 4.2.1.3 Erarbeitung von Maßnahmen zu einem innovativen Teilzeitkonzept Bestandteil dieses Konzeptes: Maßnahmen zur Verbesserung des Teilzeitklimas die Formulierung von Schwachstellen Chancen und Erwartungshaltungen Hinterfragen von Präsenzkultur im Unternehmen Ein Workshop dazu war Bestandteil des 5. Frauenförderplans und ist eine Maßnahme des Ers- ten Kölner Gleichstellungsaktionsplans. Zielplanung ab 2020 4.2.2 Vorbereitung auf Bewerbung und Veränderung 4.2.2.1 Coaching /Prozessbegleitung Diese Maßnahme dient der Unterstützung der weiblichen und männlichen Beschäftigten bei ihrer Führung in Teilzeit. Zielplanung ab 2019 14 4.2.2.2 Geschlechterspezifische Schulung zu Bewerbungen Frauen und Männer haben unterschiedliche Unterstützungsbedarfe, um sich auf ein Bewer- bungsgespräch vorzubereiten. Zielplanung ab 2020 4.3 Beförderungsstellen 4.3.1 Gezielte Zulassung von mehr Frauen oder Männern Das LGG ermöglicht in § 9 Absatz 1 eine Steuerung der Zulassung von Bewerbenden zu Aus- wahlverfahren zur Herstellung von Geschlechterparität: „In Bereichen, in denen Frauen unterre- präsentiert sind, sind mindestens ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie die geforderte Qualifikation für die Besetzung des Arbeitsplatzes oder des zu übertragenden Amtes erfüllen.“ Die Maßnahme erfordert keine zusätzlichen Ressourcen. In den unterrepräsentierten Bereichen wird dies ab sofort eingeführt. 4.3.2 Ausschreibung von Beförderungsstellen Ein weiteres Instrument zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen kann die gezielte Ausschreibung von Vakanzen als Beförderungsstellen sein. Beschäftigte in geringer bewerteten Aufgabengebieten, bei denen häufig zugleich ein höherer Frauenanteil besteht, erhalten so vermehrt die Möglichkeit, in einem Stellenbesetzungsverfahren für höherwertige Aufgaben zu- gelassen zu werden und dort sich als Leistungsbeste durchzusetzen. Für den sachgerechten und transparenten Einsatz können die Dienststellen entsprechende Zu- lassungsvoraussetzungen aufstellen. 1. Personenbezogene Kriterien, z. B. Teilnahme an Personalentwicklungsmaßnahmen (u. a. modulare Qualifizierung) 2. Stellenbezogene Kriterien, Definition von Sprungbrettfunktionen (wie Referentenstellen), Querschnittsaufgaben, stellvertretende Führungskräfte in Fachkarrieren Die Maßnahme erfordert keine zusätzlichen Ressourcen. Zielplanung ab 2019 4.3.3 Orientierungscenter als flankierende Maßnahme Auf freiwilliger Basis werden persönliche Kompetenzprofile erstellt, von denen aus gezielte Entwicklungstipps und –maßnahmen angeboten werden können. Das Bewerben von MINT- Berufen kann Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes sein. Mittels Orientierungscentern können auch Personengruppen angesprochen werden, die eine gewisse Distanz zu üblichen Personal- entwicklungsmaßnahmen innehaben. Die Maßnahme erfordert zusätzliche Ressourcen und muss konzeptionell ausgearbeitet wer- den. Zielplanung ab 2021 4.3.4 Coaching als flankierende Maßnahme Coaching wird allen Beschäftigten bereits seit vielen Jahren angeboten, und zwar je nach An- liegen sowohl durch interne, zumeist kollegiale als auch externe Coaches. Die Inanspruchnah- me setzt üblicherweise Eigeninitiative der interessierten Beschäftigten voraus. Coaching ist ein 15 ausgezeichnetes Instrument, um Personalentwicklung höchst individuell und damit in der Regel besonders wirksam zu fördern. Die Inanspruchnahme des Coaching-Angebotes soll weiterhin freiwillig sein. Im Unterschied zur bisherigen Praxis sollen die in Frage kommenden Coaches gezielt angesprochen werden, z. B. aus einem Orientierungscenter heraus. Die im Coaching zu bearbeitenden Themen erhalten damit auch eine zusätzliche Qualitätssi- cherung. Zielplanung ab 2019 4.4 Flexibilisierung von Arbeit Die Flexibilisierung der Arbeit hinsichtlich Zeit und Ort der Arbeitserledigung ist der wesentliche Faktor für die Vereinbarkeit von Familien- und Berufspflichten und damit zugleich auch für die Attraktivität der Stadt Köln als Arbeitgeberin für Frauen und Männer. 4.4.1 Ausweitung Homeoffice / mobiles Arbeiten Das Arbeiten im Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten ist bei der Stadt Köln zwar gelebte Praxis, bietet aber noch deutlich Raum für eine Ausweitung. Homeoffice / mobiles Arbeiten bewirkt po- sitive Effekte in vielen Belangen der Gleichstellung: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeberin, verbesserte Personalgewinnungsmöglichkeiten insbesondere mit Blick auf die Unterrepräsentanzen bei den Job-Familien und im oberen Management Unterstützung der Existenzsicherung durch Angebot zur Arbeitsleistung statt Beurlaubung oder geringer Teilzeitbeschäftigung und damit Gewährleistung höherer Einkommen gesteigerte Motivation, höhere Positionen anzustreben, wenn auch in diesen Funktionen Homeoffice/mobiles Arbeiten ermöglicht wird Wissensbewahrung und Bindung an die Stadt Köln, statt Wissens- und Bindungsverlust bei langfristiger Beurlaubung Das Angebot von Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten ist offensiv zu bewerben. Damit einherge- hend sind Hemmschwellen auf Ebene der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Vorgesetzten abzu- bauen und ein zeitgemäßer Zugang zu digitalen Medien zu unterstützen. Zielplanung ab 2019 4.4.2 Möglichkeit, situationsabhängig kurzfristig die Arbeitszeit zu ändern Besonders berufstätige Eltern oder pflegende Personen sind bei statisch festgelegten Wochen- arbeitsstunden vor besondere Herausforderungen gestellt, wenn sich z. B. der Betreuungsbe- darf ändert. Das ist regelmäßig der Fall beim Übergang der Kinder von der häuslichen Betreu- ung in eine Kindertagesstätte, bei der Einschulung, beim Übergang in die weiterführenden Schulen, bei sich ändernden Pflegebedarfen oder auch situativ bei besonderen Bedarfslagen. Hierfür sind Konzepte zu entwickeln, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermehrt er- möglichen, ihre vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch Reduzierung oder Erhöhung kurz- fristig anzupassen. Zielplanung ab 2020 16 4.4.3 Mikrobeschäftigung bei persönlicher Bedarfslage (< 10 Std. in der Woche) Mikrobeschäftigungen von bis zu zehn Wochenstunden stellen die Dienststellen vor besondere organisatorische Herausforderungen, sie führen auch nicht zu einem existenzsichernden Ein- kommen. Bei einer persönlichen Bedarfslage stellen sie aber eine Alternative zu einer Beschäf- tigungsunterbrechung insbesondere aus familiären Gründen dar, die Rückkehr vor allem bei langjährigen Berufspausen fällt umso leichter. Die Mikrobeschäftigung unterstützt zudem den Wissenstransfer und -erhalt und hält die Bindung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zur Stadt Köln und zur Beschäftigungsdienststelle aufrecht. Einer sozialen und inhaltlichen Ent- fremdung vom Arbeitsleben während einer z. B. familienbedingt gewählten beruflichen Auszeit kann damit dauerhaft vorgebeugt werden. Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Mik- robeschäftigung sollen daher definiert und geschaffen werden. Zielplanung ab 2021 4.4.4 Entwicklung von Langzeitarbeitskonten Anspar- und Ausgleichsmöglichkeiten von Zeitguthaben sind derzeit eher kurzfristig angelegt und von der Höhe her limitiert. Langzeitarbeitskonten dienen dazu: Arbeitszeiten zu flexibilisieren, um sie an individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Beschäf- tigten einerseits und an die dienstlichen Erfordernisse anzupassen, mittel- bis langfristige Auszeiten zu ermöglichen, einen befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen, z. B. zur Betreuung und Pflege von Angehörigen oder Kindern, die Lebensarbeitszeit zu verkürzen, den demografischen Wandel zu bewältigen und Wissensmanagement zu organisieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll der mittel- bis langfristige Aufbau von nennenswerten Zeitguthaben für flexible Arbeitszeitgestaltung bei dennoch konstantem Einkommen ermöglicht werden. Zielplanung ab 2021 4.5 Ausbau Kinderbetreuung 4.5.1 Kitaplätze (vom Säugling bis zur Einschulung) Die Konkurrenz der Arbeitgeber bei der Beschäftigtensuche ist längst Realität. Das Interesse von Jobsuchenden an Unterstützungsangeboten für Familien wächst. Durch nicht ausreichende Kinderbetreuung erzwungene Auszeiten von Beschäftigten in Mangelberufen reißen anhaltende Löcher in den Personalbestand. Die Schaffung von Kitaplätzen bis hin zu Betriebs-Kitas für Be- schäftigte ist daher notwendig, unabhängig von der allgemeinen Kitaversorgung in Köln. Zu finden ist ein Modus, der die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten und Ver- waltung zusammenführt. 4.5.2 Tages- und Großtagespflege Kitas und die Tages-/Großtagespflege sind die Basis für Kinderbetreuung. Die oben stehenden Ausführungen zu den Kitaplätzen sind auch hier zutreffend. Pro Einrichtung gilt: Tagespflege: 1 Kindertagespflegeperson für 1 bis 5 Kinder Großtagespflege: mind. 2 Kindertagespflegepersonen und max. 9 Kinder 17 4.5.3 Familienservice Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten in allen familiären Fragen (z. B. Kinderbetreuung, Pflege von Familienangehörigen) Unterstützung. 4.5.4 Eltern-Kind-Büros Die Zahl von kindgerechten Büros für die Mitnahme von Kindern z. B. bei Betreuungsausfall soll erhöht werden. Neben der Eignung der Räumlichkeiten und der Möblierung müssen adäquate sanitäre Einrichtungen vorhanden sein. Bei neu hinzukommenden Verwaltungsgebäuden wird das Angebot bereits standardmäßig eingeplant. 4.6 Wiedereinstieg und Bindung 4.6.1 Pilot: „Am Ball bleiben“ Das bisherige Informationsangebot in Seminarform soll modernisiert werden. 4.6.2 Virtuelle Schulungsmodule zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg Der IT-Einsatz verbessert den zeitlich und räumlich unabhängigen Zugang zu Qualifizierungs- angeboten bei Minimierung des Teilnahmeaufwandes und damit den beruflichen Wiederein- stieg. 4.6.3 Umfangreiches Personalentwicklungsangebot Das Angebot wendet sich an Beurlaubte, die ihre beruflichen Kompetenzen auch während ihrer Berufspause aktuell halten möchten. 4.6.4 Hospitation / Praktika in Fachbereichen Hospitationen und Praktika während des Beurlaubungsausklangs erleichtern die Rückkehr, ins- besondere weil Wiedereinstiegsangebote von der früheren Tätigkeit abweichen können. 4.6.5 Videokonferenz bei Heimarbeit Gegenüber Telefonat oder E-Mail wird die Kommunikation vielfältiger, Vorurteile in Bezug auf das mobile Arbeiten werden geringer, der soziale Kontakt zur Dienststelle und den Kolleginnen und Kollegen wird gefördert. 4.6.6 Intranet-Zugang während Elternzeit / Beurlaubung Die Beschäftigten sollen sich zukünftig auch während einer beruflichen Auszeit auf dem Lau- fenden halten können, so z. B. zu allgemeinen und fachspezifischen Neuigkeiten, Weiterbil- dungsmöglichkeiten und Stellenangeboten. Die Informationsplattform für Beschäftigte schlecht- hin ist das Intranet der Verwaltung. Die Maßnahme erfordert zusätzliche Ressourcen. Zielplanung ab 2021 4.6.7 Mikrobeschäftigung Ungeachtet gesetzlicher, langfristiger Beurlaubungsmöglichkeiten aus familiären Gründen möchte die Verwaltung den vor der Wahl stehenden Beschäftigten mit der Mikrobeschäftigung eine Alternative anbieten, von der beide Seiten profitieren. Mikrobeschäftigung kann – neben den in Ziffer 4.3.3 genannten Vorteilen – auch bei anhaltend hoher Anzahl unbesetzter Stellen zur Arbeitsentlastung beitragen. Die Betroffenen profitieren von einem weiterhin erzielten Ein- 18 kommen, ihrem Wissenserhalt und dem entfallenden Einarbeitungsaufwand, z. B. bei Rückkehr aus einer längerfristigen Beurlaubung. Unter anderem muss die Abbildung dieser Maßnahme im Stellenplan und den damit verbunde- nen möglichen Haushaltsauswirkungen konzipiert werden. Daher wird diese Maßnahme erst ab dem Jahr 2021 umsetzbar sein. Zielplanung ab 2021 4.7 Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit 4.7.1 Beratungsangebote zu Unterhaltszahlungen und Steuerklassenwahl Hier handelt es sich um Unterstützungsangebot an die Beschäftigten bei der Inanspruchnahme zustehender Unterhaltsansprüche und Sozialleistungen in finanziellen Notlagen. Dieses könnte flankiert werden durch ein Beratungsangebot zu den möglichen Auswirkungen der Steuerklas- senwahl. Zielplanung ab 2020 4.7.2 Lebenslanges Lernen: frühzeitige Schulungen in Richtung Verwaltung Diese Qualifikation erfolgt im Rahmen der Prävention oder als Absicherung gegen Berufsunfä- higkeit gerade für Beschäftigte in Spezialberufen (z. B. Ordnungsdienst und in den Kitas). Ziel ist eine Erweiterung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Erhöhung der möglichen Einsatzgebiete. Zielplanung ab 2020 4.7.3 Angebot der Prüfungsvorbereitung für den Aufstieg Dieses Angebot wird sich zunächst insbesondere an die Beschäftigten richten, die in die Lauf- bahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) aufsteigen möchten. Zielplanung ab 2019 4.7.4 Qualifizierungsangebot an untere Einkommensgruppen Anvisiert ist eine Aufstiegsperspektive für Geringverdienende in den unteren Entgeltgruppen. Begonnen werden soll mit einem Angebot an Reinigungskräfte (z. B. Verwaltungslehrgang I). Zielplanung ab 2020 4.7.5 Qualifizierungsangebot an leistungsgewandelte Beschäftigte Qualifizierungen in Form von Umschulungen sichern Personen , wie z. B. leistungsgewandelten Erzieherinnen, oder von Berufsunfähigkeit bedrohten Beschäftigten eine qualifizierte und an- gemessene Weiterbeschäftigung. Zielplanung ab 2020 4.8 Netzwerke Frauen müssen sichtbarer werden, müssen in Erscheinung treten und sich zeigen, um sich Auf- stiegs- und neue Karrierewege besser erschließen zu können. Sie müssen in Netzwerken von- einander profitieren, um ihre Ziele besser erreichen zu können. Derartige Netzwerke sind ge- eignet, Mitarbeiterinnen für höhere Führungsaufgaben zu motivieren und zu gewinnen, weil sie positive Erfahrungen vermitteln und Unterstützung bieten. 19 4.8.1 Treffen weiblicher Führungskräfte mit der Oberbürgermeisterin Die Oberbürgermeisterin trifft sich mit den weiblichen Führungskräften zu einem Arbeitsaus- tausch, dessen Format noch ausgestaltet wird. Zielplanung ab 2019 4.8.2 Frauennetzwerke Die bestehenden Netzwerke für Frauen der höheren Laufbahnen (StadtFrauen) und der mittle- ren und gehobenen Laufbahnen (KölnFrauen) werden regelmäßig fortgeführt, etwa um ver- gleichbare berufliche Fragestellungen und Erfahrungen miteinander zu besprechen. Zielplanung ab 2019 4.8.3 Väternetzwerke Mit einem Väternetzwerk werden Väter aktiv mit in die Gleichstellungspolitik der Stadt Köln ein- bezogen. Männer sollen ihre Rollen als Arbeitnehmer und Väter leben können und in diesen Rollen auch angesprochen und wertgeschätzt werden. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, sich zu informieren, untereinander auszutauschen, zu vernetzen und beide Rollen in Einklang zu bringen. Die Väter gezielt in den Blick zu nehmen, baut Vorurteile gegenüber männlichen Mitarbeitern ab, die länger in Elternzeit gehen, Teilzeit arbeiten oder ihre Arbeitszeit flexibilisieren möchten, nimmt Vätern Unsicherheiten und vernetzt sie miteinander, fördert die Zufriedenheit, Motivation und Produktivität sowie die Bindung und Identifikation mit der Arbeitgeberin Stadt Köln, macht Vätern deutlich, dass familienfreundliche Maßnahmen auch für sie nutzbar sind, Langfristig stützt dies eine geschlechtergerechtere Verteilung des Arbeitens in Teilzeit, der Be- urlaubungen sowie der Führungspositionen. Daher soll ein stadtinternes Väternetzwerk initiiert werden, das ähnlich wie die Frauennetzwerke laufbahnorientiert eingerichtet werden kann. Zielplanung ab 2019 4.8.4 Kollegiales Mentoring Lebens- und unternehmenserfahrene Beschäftigte begleiten auf freiwilliger Basis eine / einen Mentee. Sie stellen im Rahmen eines kollegialen Mentoring bewährtes Wissen zur Verfügung, erörtern mit den Mentees politisch-taktische Vorgehensweisen und eröffnen diesen Netzwerke. Offenes Feedback und kritische Diskussion sind wesentliche Voraussetzungen für ein erfolgrei- ches Mentoring. Die Themen bestimmen Mentees und Mentorinnen bzw. Mentoren untereinan- der. Zur Qualitätssicherung erhalten die kollegialen Mentorinnen und Mentoren eine Grundqua- lifikation in Beratung. Die Mentees können auf diese Weise Unterstützung dabei erlangen, qua- lifiziertere Aufgaben anzustreben und weitere Karrierewege zu beschreiten. Kollegiales Mento- ring soll allen interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden Zielplanung ab 2020 20 5 Zeit-Maßnahmen-Planung Eine Übersicht der Zeit-Maßnahmen-Planung ist in der Anlage 2 enthalten. 6 Controlling und Berichtswesen Über den Stand der Umsetzung der formulierten Ziele und Maßnahmen des Gleichstellungspla- nes wird dem „Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales“ nach Beratung im Stadtvorstand berichtet. Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen. Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungs- plan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen (§ 5 Abs. 7 LGG NRW). Anschließend folgt eine jährliche Berichterstattung. 7 Rahmenbedingungen Alle aufgezeigten Maßnahmen zur Zielerreichung stehen unter dem Vorbehalt, dass die not- wendigen Ressourcen im Rahmen des Haushaltes zur Verfügung gestellt werden können. Ein restriktiver Umgang mit den Ressourcen versteht sich vor diesem Hintergrund von selbst. 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Der 1. Gleichstellungsplan gilt für die Stadtverwaltung Köln einschließlich der eigenbetriebsähn- lichen Einrichtungen und tritt mit dem Beschluss des Rates in Kraft. Er gilt bis zum Inkrafttreten des 2. Gleichstellungsplanes. 9 Ausblick Die Stadtverwaltung Köln galt und gilt immer noch als Vorbild in Frauenförderung und Gleich- stellung. Dies ist nicht zuletzt dem unermüdlichen Engagement des ehemaligen Frauenamtes, heute Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, zu verdanken, getragen und unterstützt durch den politischen Willen von Rat und Verwaltungsspitze. Und tatsächlich kann die Stadt Köln sich mit ihrer geleisteten Arbeit und ihren Ergebnissen se- hen lassen. Die Gleichstellung hat inzwischen ein Niveau erreicht, das dem Verfassungsgedan- ken der Gleichbehandlung und Chancengleichheit insgesamt sehr nahe kommt. Dieses hohe Niveau ist aber lediglich eine Momentaufnahme und kann nur beibehalten werden, wenn auch die Gleichstellungsarbeit kontinuierlich fortgesetzt wird, denn: Wer gut sein will, muss täglich besser werden. 21 Nachhaltige Gleichstellung braucht: 1. Voraussicht: Heute schon für morgen mitdenken In den kommenden 5 Jahren werden ca. 11% der Beschäftigten ihre Altersgrenze erreichen und aus dem Dienst der Stadt Köln ausscheiden. Für die Managementebene gilt dies für 15% der Beschäftigten, sogar 40 % aller Führungskräfte werden in den kommenden 10 Jah- ren altersbedingt die Stadt Köln verlassen. Allein die hieraus resultierenden Nachbesetzungen brauchen eine angemessene Lenkung auch in Bezug auf die Gleichstellung. 2. Entwicklung - Anpassung - Flexibilität Gleichstellungsmaßnahmen sind Teil der Personalentwicklung, die den gleichen Verände- rungen unterliegt wie die Menschen, die sie darauf vorbereiten soll. Der Erfolg von Gleich- stellungsmaßnahmen hängt in hohem Maße davon ab, wie weit es gelingt, die Beschäftigten durch Personalentwicklung im fließenden Prozess gesellschaftlicher und beruflicher Verän- derungen mitzunehmen. 3. Kontinuität Gleichstellung braucht eine verlässliche Ressourcenausstattung, damit nicht, wie in der Vergangenheit geschehen, Maßnahmen aus Ressourcenmangel zurückgestellt werden müssen. Im Gleichstellungsplan liegt die Chance, diese Rahmenbedingungen gemeinsam zu verwirkli- chen. Wenn wir diese Chance konsequent ergreifen und Gleichstellung in der täglichen Arbeit leben, wird Köln auch in Zukunft eine Vorreiterrolle in der Frauenförderung, Gleichstellung so- wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie einnehmen. 1 Anlage 1 0,00% 10,00% 20,00% 30,00% 40,00% 50,00% 60,00% 70,00% 80,00% 90,00% 100,00% 110,00% E1 E2 E3 E4 FEST GPL P5 S2 S3 Verteilung im einfachen Dienst Männer Frauen GPL: Platzanweiserin Orchester P: Pflegetarif *FEST: Eine Zuordnung zu einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ist aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich (z. B. bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). * 2 0,00% 10,00% 20,00% 30,00% 40,00% 50,00% 60,00% 70,00% 80,00% 90,00% 100,00% 110,00% Verteilung im mittleren Dienst Männer Frauen *FEST: Eine Zuordnung zu einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ist aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich (z. B. bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). * 3 0,00% 10,00% 20,00% 30,00% 40,00% 50,00% 60,00% 70,00% 80,00% 90,00% 100,00% 110,00% Verteilung im "gehobenen Dienst" (LG 2.1) Männer Frauen *FEST: Eine Zuordnung zu einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ist aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich (z. B. bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). * 4 0,00% 10,00% 20,00% 30,00% 40,00% 50,00% 60,00% 70,00% 80,00% 90,00% 100,00% 110,00% Verteilung im "höheren Dienst" (LG 2.2) Männer Frauen *FEST: Eine Zuordnung zu einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe ist aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich (z. B. bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). * 1 Anlage 2 Maßnahme 2019 2020 2021 2022 2023 TOTAL E-QUALITY-Award Beantragung der Neuerteilung des Awards Quotensteigerung / Abbau von Unterrepräsentanz Ausbau von Führen in Teilzeit (FiT) Geschlechterunabhängige Schulungen: FiT Mentoring für Frauen und Männer in Teilzeit Erarbeitung von Maßnahmen zu einem innovativen Teilzeitkon- zept Vorbereitung auf Bewerbung und Veränderung Coaching / Prozessbegleitung Geschlechterspezifische Bewerberschulung Beförderungsstellen Gezielte Zulassung von mehr Frauen oder Männern Ausschreibung von Beförderungsstellen Orientierungscenter als flankierende Maßnahme Coaching als flankierende Maßnahme Flexibilisierung von Arbeit Ausweitung Homeoffice / mobiles Arbeiten Möglichkeit, situationsabhängig kurzfristig die Arbeitszeit zu än- dern Mikrobeschäftigung bei persönlicher Bedarfslage (<5 Std. in der Woche) Entwicklung von Langzeitarbeitskonten Ausbau von Kinderbetreuung Kitaplätze (vom Säugling bis zur Einschulung) Tages- und Großtagespflege Familienservice Eltern-Kind-Büros Wiedereinstieg und Bindung Pilot: "Am Ball bleiben" Virtuelle Schulungsmodule zur Vorbereitung auf den Wiederein- stieg Umfangreiches Personalentwicklungsangebot Hospitation / Praktika in Fachbereichen Intranet-Zugang während Elternzeit / Beurlaubung Mikrobeschäftigung Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit Beratungsangebote zu Unterhaltszahlungen und Steuerklassen- wahl Lebenslanges Lernen: Frühzeitige Schulungen in Richtung Ver- waltung Angebot der Prüfungsvorbereitung für den Aufstieg Qualifizierungsangebot an untere Einkommensgruppen Qualifizierungsangebot an leistungsgewandelte Beschäftigte Netzwerke Jährliches Treffen weiblicher Führungskräfte mit der Oberbürger- meisterin Frauennetzwerke 2 Väternetzwerke Kollegiales Mentoring Bis zum Zieljahr ist die Maßnahme fertig konzipiert und kann in der Folgezeit realisiert und evaluiert werden Zeitliche Festlegung ist zum Redaktionsschluss nicht möglich und wird im Zuge des jährlichen Controllings aktualisiert.
Beschlussvorlage Rat
8012 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/1 Vorlagen-Nummer 3397/2018 Freigabedatum 08.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorstellung des Gleichstellungsplans 2019 bis 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den ersten Gleichstellungsplan 2019 – 2023. Die einzelnen Maßnahmen sind aus bereits im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln zu realisieren. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Begründung: Der Rat hat die Geltungsdauer des Frauenförderplans gemäß Beschluss vom 28.09.2017 auf den 31.12.2018 verlängert. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NW von 15.12.2016 (LGG) wird der Frauenförderplan durch einen Gleichstellungsplan ersetzt, der gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 (LGG) den Frauenförderplan fortschreibt. Der erste Gleichstellungsplan steht unter dem Motto „Auf geht´s – nach oben“. Er belegt, dass die Langzeitentwicklung hinsichtlich der Ziele Frauenförderung, Gleichstellung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie grundsätzlich positiv verläuft. Der Frauenanteil in der Verwaltung beträgt ca. 63 %, 46 % der Führungspositionen sind mit Frauen besetzt. Bei detaillierter Betrachtung ist erkennbar, dass der Frauenanteil in den Top-Führungspositionen noch ausgebaut werden muss. Auf der Basis dieser Erkenntnisse, der gesetzlichen Zielvorgaben aus dem LGG und der vorgenom- menen Datenanalyse zur Beschäftigtenstruktur hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Gleich- stellungsbeauftragten verschiedene Maßnahmenpakete zur Optimierung der Zielerreichung entwickelt. Geschlechterorientierte Quotensteigerung Der Abbau von Unterrepräsentanzen in allen Bereichen ist ein gesetzlich vorgegebener Schwerpunkt des LGG. Der Gleichstellungsplan enthält dementsprechend konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen für die Bereiche, in denen diese unterrepräsentiert sind (§ 6 Abs. 3 S. 1 LGG). Die Verwaltung richtet ihren Fokus auf den Ausbau von Führung in Teilzeit (FiT) und sieht hierzu Schulungen, Mentoring und die Erarbeitung von Maßnahmen zu einem innovativen Teilzeitkonzept vor. Zudem sollen Frauen und Männer gezielt auf Bewerbungsverfahren und Veränderungen vorbereitet werden. Dazu werden Coaching / Prozessbegleitung sowie geschlechterspezifische Bewerbungs- schulungen angeboten. Ein zweiter Maßnahmenschwerpunkt des Gleichstellungsplans wird auf die Ausschreibung von Be- förderungsstellen gelegt werden. Die Verwaltung beabsichtigt für Bereiche mit unterrepräsentierten Anteilen von Frauen oder Männern, zur potentiellen Chancenverbesserung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Stellen lediglich als Be- förderungsstellen auszuschreiben. Insbesondere Frauen, die in unteren Vergütungsgruppen über- durchschnittlich vertreten sind, wird so die Möglichkeit eröffnet, bei Stellenausschreibungen häufiger zugelassen zu werden und sich im Auswahlverfahren als Leistungsbeste durchzusetzen. Als flankierende Maßnahmen zur gezielten Personalentwicklung sind vorgesehen - Orientierungscenter für Potentialträgerinnen und -träger in allen Laufbahnen sowie - Coaching. Ein weiterer Maßnahmenblock befasst sich mit der Flexibilisierung von Arbeit. Die Verwaltung möchte den Frauen und Männern ermöglichen, durch eine weitergehende Flexibilisierung von Arbeitsparame- tern - über die bislang typischen wie Arbeitszeit und Arbeitsort hinaus - Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen. Als konkrete Maßnahmen sind vorgesehen: - Ausweitung des mobilen Arbeitens / Homeoffice mit entsprechender digitaler Ausstattung - Möglichkeit, situationsabhängig kurzfristig die Arbeitszeit zu ändern. - Mikrobeschäftigung (< 10 Stunden in der Woche) auf Wunsch der Beschäftigten, - Entwicklung von Langzeitkonten. Ein Maßnahmenpaket ist dem Schwerpunkt Ausbau der Kinderbetreuung gewidmet. Zur Unterstützung und Entlastung der Beschäftigten bei Engpässen in der Kinderbetreuung strebt die Verwaltung an, das Thema Kinderbetreuung auszubauen. Die Möglichkeit der Bereitstellung von Kita- 3 Plätzen im Betrieb und Großtagespflegen in neuen städtischen Gebäuden wird schon jetzt konkret geprüft. Dies würde gleichzeitig dazu beitragen, die Versorgung im Stadtgebiet Köln zu verbessern. Folgende Maßnahmen sieht die Verwaltung vor: - Einrichtung von Kita-Plätzen (vom Säugling bis zur Einschulung), - Tages-/Großtagespflege (geführt als Betriebskindertagesstätten durch Träger der freien Jugendhil- fe), - Familienservice (evtl. durch externe Dienstleister zur Information, Beratung, Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegeplätzen und der persönlichen Organisation von Beschäftigten) sowie - die Ausweitung von Eltern-Kind-Büros. Wiedereinstieg und Anschluss halten ist ein weiterer Maßnahmenschwerpunkt Mit diesem Schwerpunkt soll für die Beschäftigten erreicht werden, dass diese die Möglichkeit der nahtlosen Weiterbeschäftigung erhalten oder z. B. während einer familienbedingten Auszeit mit der Stadt Köln in Verbindung bleiben und somit eine Rückkehr in die aktive Tätigkeit erleichtert wird. Hier- für plant die Verwaltung folgende Maßnahmen: - Pilot „am Ball bleiben“ (Eine Maßnahme für beurlaubte Beschäftigte. In Seminaren werden unter anderem Fragen in Bezug auf die Rückkehr in den Beruf beantwortet und Informationen über etwai- ge Neuerungen und Veränderungen in der Stadtverwaltung vermittelt) - Virtuelle Schulungsmodule (Maßnahme im Rahmen der Digitalisierung: als Vorbereitung auf den Wiedereinstieg sowie der Möglichkeit die Arbeit räumlich flexibel in veränderten Lebenssituationen auszuüben) - Hospitationen / Praktika - Videokonferenzen bei mobilem Arbeiten / Homeoffice - Intranet-Zugang (Während der Elternzeit oder Beurlaubung wird der Zugang zum städtischen Intra- net ermöglicht.) - Mikrobeschäftigung (Eine im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeit realisierte Mikrobeschäftigung ermöglicht insbesondere in den ersten Lebensjahren des Kindes oder einer pflegebedingten Auszeit den beruflichen Kontakt aufrecht zu halten und Wissensverluste zu begrenzen.) Weitere Maßnahmen sind vorgesehen im Themenbereich Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit Frauen arbeiten vielfach in Teilzeitbeschäftigung und in den niedrigeren Einkommensgruppen. Bei familiären Veränderungen (z. B. Scheidung/Alleinerziehung/Tod des Besserverdieners) sind sie auf- grund des geringen Einkommens häufig in der Existenz bedroht. Die Verwaltung möchte präventiv und beratend wirken und Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Einkommenssituation anbie- ten. Unter diesem Schwerpunkt plant die Verwaltung folgende Maßnahmen: - Beratungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Themen wie Unterhaltszahlungen und Steuerklassenwahl - Lebenslanges Lernen: frühzeitige Qualifizierungen in anderen Berufsfeldern der Verwaltung - Angebot der Prüfungsvorbereitung für den Aufstieg - Qualifizierungsangebot an leistungsgewandelte Beschäftigte oder an Reinigungskräfte Netzwerke sind Gegenstand eines weiteren Maßnahmenschwerpunktes. Vorgesehen sind: - Treffen mit der OB - Frauennetzwerke für alle Laufbahnen (den Bekanntheitsgrad von Frauen fördern) - Väternetzwerke (externe Beratung für (werdende) Väter zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf) - Kollegiales Mentoring 4 Die Verwaltung strebt eine Laufzeit des Gleichstellungsplans für den Zeitraum von fünf Jahren an. Begründung der Dringlichkeit: Die Einbringung in der Novembersitzung ist erforderlich, um auch bei Beratungsbedarf sicherzustel- len, dass der Gleichstellungsplan bis Ende des Jahres beschlossen ist. Die Verabschiedung des Gleichstellungsplans in diesem Jahr ist erforderlich, da ohne gültigen Gleichstellungsplan Einstellungen, Beförderungen und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplans auszusetzen sind (§ 5 Abs. 8 LGG NW).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3397/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.11.2018
- Erstellt
- 17.10.2018 15:00