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AN/1053/2017

Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung im Verbund mit erneuerbaren Energien

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 14.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2017

Linke Änderungsantrag nach § 13 (1)

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Linke Änderungsantrag nach § 13 (1)

7775 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Vorsitzende des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.07.2017 
AN/1053/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
 
Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und 
Fassadenbegrünung im Verbund mit erneuerbaren Energien 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung des Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: 
 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Der vorliegende SPD Antrag AN/1004/2017 wird in der Form geändert, dass die folgenden 
„fett“ dargestellten Textpassagen ergänzt und die „durchgestrichenen“ gestrichen werden. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis Ende 2017 darzustellen, wie der Bau von mehr 
extensiv- und intensiv (Intensivbegrünung = meist aufwendige Begrünung, die 
intensiv gepflegt werden muss. Extensivbegrünung = naturnah angelegte 
Begrünung, die sich weitgehend selbst erhält und weiterentwickelt) begrünten 
Dächern und die Begrünung von Fassaden im Verbund mit dem Einsatz 
regenerativer Energien bei Neubauten und auch auf und an geeigneten 
Bestandsgebäuden forciert werden können. Zur Entwicklung einer tragfähigen und 
wirkungsvollen Strategie sollen StEB, GAG, weitere Wohnungsbaugenossenschaften 
sowie auch mit Blick auf gewerblich genutzte Gebäude die IHK und HWK eingebunden 
werden. 
Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: 
 
a) Als Grundlage für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Instrumente sowie 
insbesondere zur späteren Evaluation sind möglichst auf der Grundlage

bestehender Daten und anhand pragmatischer Methoden Aussagen zum Status 
Quo der begrünten Dach- und Fassadenflächen im Stadtgebiet zu treffen. Eine 
Potenzialanalyse soll einen Anhaltspunkt liefern für die Festlegung konkreter 
Zielvorgaben, die mit einer Offensive für Dachbegrünung in den kommenden fünf 
Jahren erreicht werden können. 
Hierbei sind auch die vorhandenen und potenziellen Fassaden- und 
Dachflächen zur Installation erneuerbarer Energien zu erfassen und 
darzustellen. (Solaratlas) 
 
b) Die Möglichkeiten einer kommunalen Förderung von Dach- und 
Fassadenbegrünung sollen geprüft werden. Analog der Städte mit 
Vorbildcharakter, die da sind: Hannover und München für Förderung von 
Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Hamburg, Stuttgart und Bremen für 
Fassadenbegrünung, erstellt die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur 
vorbildlichen Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung in Köln. 
 
c) Über bereits bestehende Möglichkeiten, direkte Zuschüsse für 
Begrünungsmaßnahmen zu erhalten und reduzierte Niederschlagswassergebühren 
zu beantragen, sollen Bauherren und Hausbesitzer genauso umfassend informiert 
und beraten werden, wie über die Vor- und Nachteile einer Dach- und 
Fassadenbegrünung im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien. 
 
d) Die Möglichkeiten, über eine aktive Stadtentwicklung Dach- und 
Fassadenbegrünung in Köln zu forcieren, sollen voll ausgeschöpft werden. Diese 
reichen von Festsetzungen in Bebauungsplänen - auch als ortsnahe ökologische 
Ausgleichsmaßnahmen - über den Erlass von Gestaltungssatzungen bis hin zur 
Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität. Diese dient in erster Linie 
der Umsetzung einer sozialen Wohnungspolitik und soll dabei im Sinne der 
Umweltgerechtigkeit auch Konzepte für Dach- und Fassadenbegrünung unter 
dem Wertungskriterium „Begrünung“ berücksichtigen. 
 
e) Es ist ausreichend Personal vorzuhalten, welches die Einhaltung der 
Gestaltungssatzungen in Köln überprüft und Verstöße ahndet. 
 
f) Bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude, sowie Gebäude der 
stadteigenen und stadtnahen Betriebe, soll werden die Stadt Köln und die 
stadteigenen und stadtnahen Betriebe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. 
 
g) Es sind Möglichkeiten darzustellen, mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und 
geeigneten Beteiligungsformaten in Kooperation mit BUND und 
Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB),  Aufmerksamkeit für die 
Themen "Dachbegrünung" und „Fassadenbegrünung“ im Verbund mit dem 
Einsatz regenerativer Energien zu schaffen und diese zu bewerben.  
 
 
Begründung: 
Die oben dargestellten Ergänzungen erscheinen uns notwendig, da die Bedeutung der 
Dach- und Fassadenbegrünung dargestellt ist, aber die Bedeutung der Fassaden und

Dächer für den globalen und lokalen Umweltschutz auch genannt werden muss. Hier wäre 
der mögliche Einsatz von Photovoltaik, Solarthermie und im Einzelfall vielleicht auch mal 
Kleinwindkraft im Hinblick auf die Zielsetzung mindestens genauso wichtig, insbesondere, 
was die lokalen und globalen Aspekte des Stadtklimas angeht. Der Verbund von Dach- 
und Fassadengrün mit dem Einsatz regenerativer Energien kombiniert eine auf die 
Ursachen des Klimawandels und der Luftverschmutzung bezogene Prävention, 
Vermeidung von Luftverschmutzung und Anpassung an den Klimawandel.  
Bereits 2009 hatte DIE LINKE mit ihrer Anregung zur Erstellung eines Solaratlasses 
inklusive eines Solarpotenzialkatasters einen Vorstoß in diese Richtung unternommen, der 
leider nicht aufgenommen wurde. Daher sollte es nun auch nicht die ursprünglich 
beantragte isolierte Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse für Dachbegrünung geben, 
sondern eine kombinierte mit Fassadengrün und möglichen erneuerbaren Energien. 
Durch die Weiterentwicklung und die fallenden Preise gerade im Bereich der Photovoltaik 
entfällt das Gegenargument, dass die CO2-Vermeidungskosten zu hoch seien, fast völlig. 
Auch das Gegenargument, dass Dach- und Fassadenbegrünung eben in Konkurrenz zur 
Energiegewinnung stehen, stimmt nicht, da sie sich sinnvoll ergänzen. (Da zum Beispiel 
ein Gründach eine erheblich geringere Oberflächentemperatur aufweist als ein nacktes 
oder bekiestes Dach, bleibt auch das Photovoltaik-Modul über einem Gründach kühler und 
eine hohe Leistung somit erhalten.)   
Die Stadt Köln muss nicht bei jeder Maßnahme das Rad neu erfinden und darf sich 
durchaus Fördermaßnahmen bei anderen Städten abgucken. So wird ein Zwischenschritt 
vermieden und die gewünschte Entwicklung beschleunigt. 
Umweltbelastungen sind erfahrungsgemäß sozialräumlich ungleich verteilt, die 
Ausgleichsmaßnahmen ebenso, nur in die andere Richtung. Hier kann die Begrünung von 
Dächern und Fassaden ein kleines Stück zu mehr Umweltgerechtigkeit beitragen. 
In Köln gibt es etliche Gestaltungssatzungen bis hin zur Vorgartensatzung. 
Erfahrungsgemäß werden diese bei der Neuanlage auch penibel eingehalten oder 
Ausnahmen beantragt. Im Lauf der Zeit geraten diese aber durch Eigentümerwechsel und 
Personalwechsel bei der Stadt Köln in Vergessenheit und werden bei nicht 
antragspflichtigen Veränderungen ignoriert. Die Stadt Köln hat augenscheinlich nicht 
ausreichendes Personal, um dies zu kontrollieren und zu sanktionieren. Daher sollte die 
Stadt Köln entweder dieses zusetzen oder die nicht eingehaltenen da nicht kontrollierten 
Satzungen  zurücknehmen. 
Die Vorbildfunktion durch die Stadt Köln alleine reicht natürlich bei weitem nicht aus, 
weshalb mindestens die städtischen und stadtnahen Betriebe in das Konzept 
einzubeziehen sind.  
Da mit dem BUND und der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. kompetente Partner 
zur Verfügung stehen, sollte die Stadt Köln auf deren Expertise und Kooperation 
zurückgreifen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Michael Weisenstein 
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

Linke Änderungsantrag nach § 13

7775 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Vorsitzende des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.07.2017 
AN/1053/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
 
Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und 
Fassadenbegrünung im Verbund mit erneuerbaren Energien 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung des Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: 
 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Der vorliegende SPD Antrag AN/1004/2017 wird in der Form geändert, dass die folgenden 
„fett“ dargestellten Textpassagen ergänzt und die „durchgestrichenen“ gestrichen werden. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis Ende 2017 darzustellen, wie der Bau von mehr 
extensiv- und intensiv (Intensivbegrünung = meist aufwendige Begrünung, die 
intensiv gepflegt werden muss. Extensivbegrünung = naturnah angelegte 
Begrünung, die sich weitgehend selbst erhält und weiterentwickelt) begrünten 
Dächern und die Begrünung von Fassaden im Verbund mit dem Einsatz 
regenerativer Energien bei Neubauten und auch auf und an geeigneten 
Bestandsgebäuden forciert werden können. Zur Entwicklung einer tragfähigen und 
wirkungsvollen Strategie sollen StEB, GAG, weitere Wohnungsbaugenossenschaften 
sowie auch mit Blick auf gewerblich genutzte Gebäude die IHK und HWK eingebunden 
werden. 
Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: 
 
a) Als Grundlage für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Instrumente sowie 
insbesondere zur späteren Evaluation sind möglichst auf der Grundlage

bestehender Daten und anhand pragmatischer Methoden Aussagen zum Status 
Quo der begrünten Dach- und Fassadenflächen im Stadtgebiet zu treffen. Eine 
Potenzialanalyse soll einen Anhaltspunkt liefern für die Festlegung konkreter 
Zielvorgaben, die mit einer Offensive für Dachbegrünung in den kommenden fünf 
Jahren erreicht werden können. 
Hierbei sind auch die vorhandenen und potenziellen Fassaden- und 
Dachflächen zur Installation erneuerbarer Energien zu erfassen und 
darzustellen. (Solaratlas) 
 
b) Die Möglichkeiten einer kommunalen Förderung von Dach- und 
Fassadenbegrünung sollen geprüft werden. Analog der Städte mit 
Vorbildcharakter, die da sind: Hannover und München für Förderung von 
Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Hamburg, Stuttgart und Bremen für 
Fassadenbegrünung, erstellt die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur 
vorbildlichen Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung in Köln. 
 
c) Über bereits bestehende Möglichkeiten, direkte Zuschüsse für 
Begrünungsmaßnahmen zu erhalten und reduzierte Niederschlagswassergebühren 
zu beantragen, sollen Bauherren und Hausbesitzer genauso umfassend informiert 
und beraten werden, wie über die Vor- und Nachteile einer Dach- und 
Fassadenbegrünung im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien. 
 
d) Die Möglichkeiten, über eine aktive Stadtentwicklung Dach- und 
Fassadenbegrünung in Köln zu forcieren, sollen voll ausgeschöpft werden. Diese 
reichen von Festsetzungen in Bebauungsplänen - auch als ortsnahe ökologische 
Ausgleichsmaßnahmen - über den Erlass von Gestaltungssatzungen bis hin zur 
Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität. Diese dient in erster Linie 
der Umsetzung einer sozialen Wohnungspolitik und soll dabei im Sinne der 
Umweltgerechtigkeit auch Konzepte für Dach- und Fassadenbegrünung unter 
dem Wertungskriterium „Begrünung“ berücksichtigen. 
 
e) Es ist ausreichend Personal vorzuhalten, welches die Einhaltung der 
Gestaltungssatzungen in Köln überprüft und Verstöße ahndet. 
 
f) Bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude, sowie Gebäude der 
stadteigenen und stadtnahen Betriebe, soll werden die Stadt Köln und die 
stadteigenen und stadtnahen Betriebe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. 
 
g) Es sind Möglichkeiten darzustellen, mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und 
geeigneten Beteiligungsformaten in Kooperation mit BUND und 
Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB),  Aufmerksamkeit für die 
Themen "Dachbegrünung" und „Fassadenbegrünung“ im Verbund mit dem 
Einsatz regenerativer Energien zu schaffen und diese zu bewerben.  
 
 
Begründung: 
Die oben dargestellten Ergänzungen erscheinen uns notwendig, da die Bedeutung der 
Dach- und Fassadenbegrünung dargestellt ist, aber die Bedeutung der Fassaden und

Dächer für den globalen und lokalen Umweltschutz auch genannt werden muss. Hier wäre 
der mögliche Einsatz von Photovoltaik, Solarthermie und im Einzelfall vielleicht auch mal 
Kleinwindkraft im Hinblick auf die Zielsetzung mindestens genauso wichtig, insbesondere, 
was die lokalen und globalen Aspekte des Stadtklimas angeht. Der Verbund von Dach- 
und Fassadengrün mit dem Einsatz regenerativer Energien kombiniert eine auf die 
Ursachen des Klimawandels und der Luftverschmutzung bezogene Prävention, 
Vermeidung von Luftverschmutzung und Anpassung an den Klimawandel.  
Bereits 2009 hatte DIE LINKE mit ihrer Anregung zur Erstellung eines Solaratlasses 
inklusive eines Solarpotenzialkatasters einen Vorstoß in diese Richtung unternommen, der 
leider nicht aufgenommen wurde. Daher sollte es nun auch nicht die ursprünglich 
beantragte isolierte Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse für Dachbegrünung geben, 
sondern eine kombinierte mit Fassadengrün und möglichen erneuerbaren Energien. 
Durch die Weiterentwicklung und die fallenden Preise gerade im Bereich der Photovoltaik 
entfällt das Gegenargument, dass die CO2-Vermeidungskosten zu hoch seien, fast völlig. 
Auch das Gegenargument, dass Dach- und Fassadenbegrünung eben in Konkurrenz zur 
Energiegewinnung stehen, stimmt nicht, da sie sich sinnvoll ergänzen. (Da zum Beispiel 
ein Gründach eine erheblich geringere Oberflächentemperatur aufweist als ein nacktes 
oder bekiestes Dach, bleibt auch das Photovoltaik-Modul über einem Gründach kühler und 
eine hohe Leistung somit erhalten.)   
Die Stadt Köln muss nicht bei jeder Maßnahme das Rad neu erfinden und darf sich 
durchaus Fördermaßnahmen bei anderen Städten abgucken. So wird ein Zwischenschritt 
vermieden und die gewünschte Entwicklung beschleunigt. 
Umweltbelastungen sind erfahrungsgemäß sozialräumlich ungleich verteilt, die 
Ausgleichsmaßnahmen ebenso, nur in die andere Richtung. Hier kann die Begrünung von 
Dächern und Fassaden ein kleines Stück zu mehr Umweltgerechtigkeit beitragen. 
In Köln gibt es etliche Gestaltungssatzungen bis hin zur Vorgartensatzung. 
Erfahrungsgemäß werden diese bei der Neuanlage auch penibel eingehalten oder 
Ausnahmen beantragt. Im Lauf der Zeit geraten diese aber durch Eigentümerwechsel und 
Personalwechsel bei der Stadt Köln in Vergessenheit und werden bei nicht 
antragspflichtigen Veränderungen ignoriert. Die Stadt Köln hat augenscheinlich nicht 
ausreichendes Personal, um dies zu kontrollieren und zu sanktionieren. Daher sollte die 
Stadt Köln entweder dieses zusetzen oder die nicht eingehaltenen da nicht kontrollierten 
Satzungen  zurücknehmen. 
Die Vorbildfunktion durch die Stadt Köln alleine reicht natürlich bei weitem nicht aus, 
weshalb mindestens die städtischen und stadtnahen Betriebe in das Konzept 
einzubeziehen sind.  
Da mit dem BUND und der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. kompetente Partner 
zur Verfügung stehen, sollte die Stadt Köln auf deren Expertise und Kooperation 
zurückgreifen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Michael Weisenstein 
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.11.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1053/2017
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27