AN/1053/2017
Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung im Verbund mit erneuerbaren Energien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Linke Änderungsantrag nach § 13 (1)
7775 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.07.2017 AN/1053/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 11.07.2017 Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung im Verbund mit erneuerbaren Energien Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: Geänderter Beschluss: Der vorliegende SPD Antrag AN/1004/2017 wird in der Form geändert, dass die folgenden „fett“ dargestellten Textpassagen ergänzt und die „durchgestrichenen“ gestrichen werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis Ende 2017 darzustellen, wie der Bau von mehr extensiv- und intensiv (Intensivbegrünung = meist aufwendige Begrünung, die intensiv gepflegt werden muss. Extensivbegrünung = naturnah angelegte Begrünung, die sich weitgehend selbst erhält und weiterentwickelt) begrünten Dächern und die Begrünung von Fassaden im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien bei Neubauten und auch auf und an geeigneten Bestandsgebäuden forciert werden können. Zur Entwicklung einer tragfähigen und wirkungsvollen Strategie sollen StEB, GAG, weitere Wohnungsbaugenossenschaften sowie auch mit Blick auf gewerblich genutzte Gebäude die IHK und HWK eingebunden werden. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: a) Als Grundlage für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Instrumente sowie insbesondere zur späteren Evaluation sind möglichst auf der Grundlage bestehender Daten und anhand pragmatischer Methoden Aussagen zum Status Quo der begrünten Dach- und Fassadenflächen im Stadtgebiet zu treffen. Eine Potenzialanalyse soll einen Anhaltspunkt liefern für die Festlegung konkreter Zielvorgaben, die mit einer Offensive für Dachbegrünung in den kommenden fünf Jahren erreicht werden können. Hierbei sind auch die vorhandenen und potenziellen Fassaden- und Dachflächen zur Installation erneuerbarer Energien zu erfassen und darzustellen. (Solaratlas) b) Die Möglichkeiten einer kommunalen Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sollen geprüft werden. Analog der Städte mit Vorbildcharakter, die da sind: Hannover und München für Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Hamburg, Stuttgart und Bremen für Fassadenbegrünung, erstellt die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur vorbildlichen Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung in Köln. c) Über bereits bestehende Möglichkeiten, direkte Zuschüsse für Begrünungsmaßnahmen zu erhalten und reduzierte Niederschlagswassergebühren zu beantragen, sollen Bauherren und Hausbesitzer genauso umfassend informiert und beraten werden, wie über die Vor- und Nachteile einer Dach- und Fassadenbegrünung im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien. d) Die Möglichkeiten, über eine aktive Stadtentwicklung Dach- und Fassadenbegrünung in Köln zu forcieren, sollen voll ausgeschöpft werden. Diese reichen von Festsetzungen in Bebauungsplänen - auch als ortsnahe ökologische Ausgleichsmaßnahmen - über den Erlass von Gestaltungssatzungen bis hin zur Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität. Diese dient in erster Linie der Umsetzung einer sozialen Wohnungspolitik und soll dabei im Sinne der Umweltgerechtigkeit auch Konzepte für Dach- und Fassadenbegrünung unter dem Wertungskriterium „Begrünung“ berücksichtigen. e) Es ist ausreichend Personal vorzuhalten, welches die Einhaltung der Gestaltungssatzungen in Köln überprüft und Verstöße ahndet. f) Bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude, sowie Gebäude der stadteigenen und stadtnahen Betriebe, soll werden die Stadt Köln und die stadteigenen und stadtnahen Betriebe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. g) Es sind Möglichkeiten darzustellen, mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und geeigneten Beteiligungsformaten in Kooperation mit BUND und Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB), Aufmerksamkeit für die Themen "Dachbegrünung" und „Fassadenbegrünung“ im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien zu schaffen und diese zu bewerben. Begründung: Die oben dargestellten Ergänzungen erscheinen uns notwendig, da die Bedeutung der Dach- und Fassadenbegrünung dargestellt ist, aber die Bedeutung der Fassaden und Dächer für den globalen und lokalen Umweltschutz auch genannt werden muss. Hier wäre der mögliche Einsatz von Photovoltaik, Solarthermie und im Einzelfall vielleicht auch mal Kleinwindkraft im Hinblick auf die Zielsetzung mindestens genauso wichtig, insbesondere, was die lokalen und globalen Aspekte des Stadtklimas angeht. Der Verbund von Dach- und Fassadengrün mit dem Einsatz regenerativer Energien kombiniert eine auf die Ursachen des Klimawandels und der Luftverschmutzung bezogene Prävention, Vermeidung von Luftverschmutzung und Anpassung an den Klimawandel. Bereits 2009 hatte DIE LINKE mit ihrer Anregung zur Erstellung eines Solaratlasses inklusive eines Solarpotenzialkatasters einen Vorstoß in diese Richtung unternommen, der leider nicht aufgenommen wurde. Daher sollte es nun auch nicht die ursprünglich beantragte isolierte Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse für Dachbegrünung geben, sondern eine kombinierte mit Fassadengrün und möglichen erneuerbaren Energien. Durch die Weiterentwicklung und die fallenden Preise gerade im Bereich der Photovoltaik entfällt das Gegenargument, dass die CO2-Vermeidungskosten zu hoch seien, fast völlig. Auch das Gegenargument, dass Dach- und Fassadenbegrünung eben in Konkurrenz zur Energiegewinnung stehen, stimmt nicht, da sie sich sinnvoll ergänzen. (Da zum Beispiel ein Gründach eine erheblich geringere Oberflächentemperatur aufweist als ein nacktes oder bekiestes Dach, bleibt auch das Photovoltaik-Modul über einem Gründach kühler und eine hohe Leistung somit erhalten.) Die Stadt Köln muss nicht bei jeder Maßnahme das Rad neu erfinden und darf sich durchaus Fördermaßnahmen bei anderen Städten abgucken. So wird ein Zwischenschritt vermieden und die gewünschte Entwicklung beschleunigt. Umweltbelastungen sind erfahrungsgemäß sozialräumlich ungleich verteilt, die Ausgleichsmaßnahmen ebenso, nur in die andere Richtung. Hier kann die Begrünung von Dächern und Fassaden ein kleines Stück zu mehr Umweltgerechtigkeit beitragen. In Köln gibt es etliche Gestaltungssatzungen bis hin zur Vorgartensatzung. Erfahrungsgemäß werden diese bei der Neuanlage auch penibel eingehalten oder Ausnahmen beantragt. Im Lauf der Zeit geraten diese aber durch Eigentümerwechsel und Personalwechsel bei der Stadt Köln in Vergessenheit und werden bei nicht antragspflichtigen Veränderungen ignoriert. Die Stadt Köln hat augenscheinlich nicht ausreichendes Personal, um dies zu kontrollieren und zu sanktionieren. Daher sollte die Stadt Köln entweder dieses zusetzen oder die nicht eingehaltenen da nicht kontrollierten Satzungen zurücknehmen. Die Vorbildfunktion durch die Stadt Köln alleine reicht natürlich bei weitem nicht aus, weshalb mindestens die städtischen und stadtnahen Betriebe in das Konzept einzubeziehen sind. Da mit dem BUND und der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. kompetente Partner zur Verfügung stehen, sollte die Stadt Köln auf deren Expertise und Kooperation zurückgreifen. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Linke Änderungsantrag nach § 13
7775 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.07.2017 AN/1053/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 11.07.2017 Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung im Verbund mit erneuerbaren Energien Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: Geänderter Beschluss: Der vorliegende SPD Antrag AN/1004/2017 wird in der Form geändert, dass die folgenden „fett“ dargestellten Textpassagen ergänzt und die „durchgestrichenen“ gestrichen werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis Ende 2017 darzustellen, wie der Bau von mehr extensiv- und intensiv (Intensivbegrünung = meist aufwendige Begrünung, die intensiv gepflegt werden muss. Extensivbegrünung = naturnah angelegte Begrünung, die sich weitgehend selbst erhält und weiterentwickelt) begrünten Dächern und die Begrünung von Fassaden im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien bei Neubauten und auch auf und an geeigneten Bestandsgebäuden forciert werden können. Zur Entwicklung einer tragfähigen und wirkungsvollen Strategie sollen StEB, GAG, weitere Wohnungsbaugenossenschaften sowie auch mit Blick auf gewerblich genutzte Gebäude die IHK und HWK eingebunden werden. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: a) Als Grundlage für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Instrumente sowie insbesondere zur späteren Evaluation sind möglichst auf der Grundlage bestehender Daten und anhand pragmatischer Methoden Aussagen zum Status Quo der begrünten Dach- und Fassadenflächen im Stadtgebiet zu treffen. Eine Potenzialanalyse soll einen Anhaltspunkt liefern für die Festlegung konkreter Zielvorgaben, die mit einer Offensive für Dachbegrünung in den kommenden fünf Jahren erreicht werden können. Hierbei sind auch die vorhandenen und potenziellen Fassaden- und Dachflächen zur Installation erneuerbarer Energien zu erfassen und darzustellen. (Solaratlas) b) Die Möglichkeiten einer kommunalen Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sollen geprüft werden. Analog der Städte mit Vorbildcharakter, die da sind: Hannover und München für Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Hamburg, Stuttgart und Bremen für Fassadenbegrünung, erstellt die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur vorbildlichen Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung in Köln. c) Über bereits bestehende Möglichkeiten, direkte Zuschüsse für Begrünungsmaßnahmen zu erhalten und reduzierte Niederschlagswassergebühren zu beantragen, sollen Bauherren und Hausbesitzer genauso umfassend informiert und beraten werden, wie über die Vor- und Nachteile einer Dach- und Fassadenbegrünung im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien. d) Die Möglichkeiten, über eine aktive Stadtentwicklung Dach- und Fassadenbegrünung in Köln zu forcieren, sollen voll ausgeschöpft werden. Diese reichen von Festsetzungen in Bebauungsplänen - auch als ortsnahe ökologische Ausgleichsmaßnahmen - über den Erlass von Gestaltungssatzungen bis hin zur Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität. Diese dient in erster Linie der Umsetzung einer sozialen Wohnungspolitik und soll dabei im Sinne der Umweltgerechtigkeit auch Konzepte für Dach- und Fassadenbegrünung unter dem Wertungskriterium „Begrünung“ berücksichtigen. e) Es ist ausreichend Personal vorzuhalten, welches die Einhaltung der Gestaltungssatzungen in Köln überprüft und Verstöße ahndet. f) Bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude, sowie Gebäude der stadteigenen und stadtnahen Betriebe, soll werden die Stadt Köln und die stadteigenen und stadtnahen Betriebe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. g) Es sind Möglichkeiten darzustellen, mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und geeigneten Beteiligungsformaten in Kooperation mit BUND und Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. (FBB), Aufmerksamkeit für die Themen "Dachbegrünung" und „Fassadenbegrünung“ im Verbund mit dem Einsatz regenerativer Energien zu schaffen und diese zu bewerben. Begründung: Die oben dargestellten Ergänzungen erscheinen uns notwendig, da die Bedeutung der Dach- und Fassadenbegrünung dargestellt ist, aber die Bedeutung der Fassaden und Dächer für den globalen und lokalen Umweltschutz auch genannt werden muss. Hier wäre der mögliche Einsatz von Photovoltaik, Solarthermie und im Einzelfall vielleicht auch mal Kleinwindkraft im Hinblick auf die Zielsetzung mindestens genauso wichtig, insbesondere, was die lokalen und globalen Aspekte des Stadtklimas angeht. Der Verbund von Dach- und Fassadengrün mit dem Einsatz regenerativer Energien kombiniert eine auf die Ursachen des Klimawandels und der Luftverschmutzung bezogene Prävention, Vermeidung von Luftverschmutzung und Anpassung an den Klimawandel. Bereits 2009 hatte DIE LINKE mit ihrer Anregung zur Erstellung eines Solaratlasses inklusive eines Solarpotenzialkatasters einen Vorstoß in diese Richtung unternommen, der leider nicht aufgenommen wurde. Daher sollte es nun auch nicht die ursprünglich beantragte isolierte Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse für Dachbegrünung geben, sondern eine kombinierte mit Fassadengrün und möglichen erneuerbaren Energien. Durch die Weiterentwicklung und die fallenden Preise gerade im Bereich der Photovoltaik entfällt das Gegenargument, dass die CO2-Vermeidungskosten zu hoch seien, fast völlig. Auch das Gegenargument, dass Dach- und Fassadenbegrünung eben in Konkurrenz zur Energiegewinnung stehen, stimmt nicht, da sie sich sinnvoll ergänzen. (Da zum Beispiel ein Gründach eine erheblich geringere Oberflächentemperatur aufweist als ein nacktes oder bekiestes Dach, bleibt auch das Photovoltaik-Modul über einem Gründach kühler und eine hohe Leistung somit erhalten.) Die Stadt Köln muss nicht bei jeder Maßnahme das Rad neu erfinden und darf sich durchaus Fördermaßnahmen bei anderen Städten abgucken. So wird ein Zwischenschritt vermieden und die gewünschte Entwicklung beschleunigt. Umweltbelastungen sind erfahrungsgemäß sozialräumlich ungleich verteilt, die Ausgleichsmaßnahmen ebenso, nur in die andere Richtung. Hier kann die Begrünung von Dächern und Fassaden ein kleines Stück zu mehr Umweltgerechtigkeit beitragen. In Köln gibt es etliche Gestaltungssatzungen bis hin zur Vorgartensatzung. Erfahrungsgemäß werden diese bei der Neuanlage auch penibel eingehalten oder Ausnahmen beantragt. Im Lauf der Zeit geraten diese aber durch Eigentümerwechsel und Personalwechsel bei der Stadt Köln in Vergessenheit und werden bei nicht antragspflichtigen Veränderungen ignoriert. Die Stadt Köln hat augenscheinlich nicht ausreichendes Personal, um dies zu kontrollieren und zu sanktionieren. Daher sollte die Stadt Köln entweder dieses zusetzen oder die nicht eingehaltenen da nicht kontrollierten Satzungen zurücknehmen. Die Vorbildfunktion durch die Stadt Köln alleine reicht natürlich bei weitem nicht aus, weshalb mindestens die städtischen und stadtnahen Betriebe in das Konzept einzubeziehen sind. Da mit dem BUND und der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.V. kompetente Partner zur Verfügung stehen, sollte die Stadt Köln auf deren Expertise und Kooperation zurückgreifen. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1053/2017
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 14.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27