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4036/2021

Beantwortung der Anfrage AN/1830/2021 der Fraktion Die Linke.Köln betr. Otto-Langen-Quartier

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.11.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

17683 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Stei Sa 
Vorlagen-Nummer  26.11.2021 
 4036/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1830/2021 der Fraktion Die Linke.Köln 
betr. Otto-Langen-Quartier 
 
Die Fraktion Die Linke hat in der 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 
2020/2025 am 09.09.2021 eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Situation und 
weiteren Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers gestellt. Die Fragen zielen auf das seitens Land 
NRW und NRW.URBAN beabsichtigte Verkaufsverfahren zur Veräußerung der Landeseigenen Flä-
chen und die Einbindung der Stadt Köln in den Prozess und die Planungsvorgaben, die parallel lau-
fende Fortführung des Bauleitplanverfahrens bezüglich der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öf-
fentlichkeit sowie die Abstimmungen der Stadt mit dem Land bezüglich einer möglichen Direktverga-
be der Flächen an die Stadt. 
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Das Bieterverfahren wird von NRW.URBAN in Abstimmung mit der Stadt Köln durchgeführt 
(2038/2021, Anlage 4). Auch die Annahme des Kaufangebots steht gemäß den Richtlinien des 
Grundstücksfonds NRW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Köln (ebda.). Wel-
chen Einfluss nimmt die Stadt Köln auf die konkrete Ausgestaltung des Bieterverfahrens, auf 
die konkrete Ausgestaltung der Kaufverträge und kann NRW.URBAN im Streitfall auch gegen 
die Stadt Köln Entscheidungen durchsetzen? 
Stellen Sie bitte dar, welche Alternativen Vergabeverfahren zwischen Land und Stadt erörtert 
worden sind und ob die Stadtverwaltung im Falle einer nicht aufzulösenden Kontroverse mit 
NRW.URBAN die Ausübung des Vorkaufsrechts beabsichtigt. 
 
2. Wann ist die Bekanntmachung der Verkaufsabsicht, d.h. der offizielle Beginn des Bieterverfah-
rens, geplant und welche Zeit ist für die jeweiligen Schritte des Verfahrens geplant? 
Bitte stellen Sie den gesamten Zeitplan dar und welche Auswirkungen die angekündigte Öf-
fentlichkeitsbeteiligung auf den zeitlichen Ablauf des Bieterverfahrens hat. 
 
3. Auf welcher städtebaulichen Grundlage soll das Bieterverfahren erfolgen? Welche Ergebnisse 
des Werkstattverfahrens zum Mülheimer Süden sollen als Planungsvorgaben aufgenommen 
werden, insbesondere: Welche Vorgaben für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung sollen 
Eingang finden, z.B. hinsichtlich des Anteils öffentlich geförderter Wohnungen?  
 
4. Beabsichtigt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als eine umfassende 
und qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Leitlinien für Öffentlichkeitsbetei-
ligung durchzuführen und wie fließen die inhaltlichen Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteili-
gung in das Bieterverfahren ein? 
 
5. Laut Mitteilung 2038/2021 lehnt das Land NRW eine Erstandienung des Landesgrundstücks 
zugunsten der Stadt Köln ab. Dazu erklärte Frau Scharrenbach, Ministerin des MHKBG, im

2 
 
Sommer 2020 (LT-Drs. 17/10179) auf eine Anfrage im Landtag: „Da lediglich auf 30% der für 
Wohnen vorgesehenen Grundstücksfläche geförderter Wohnraum errichtet werden soll und 
darüber hinaus die Projektentwicklung für freifinanzierten Wohnungsbau sowie für Gewerbe-, 
Büro- und Dienstleistungsnutzungen keinen kommunalen Zweck im Sinne der Verwaltungs-
vorschriften zu § 15 Absatz 3 HHG 2020 darstellt, kommt ein Verkauf auf Grundlage dieser 
Vorschrift nicht in Betracht." Demnach erwartet das Land NRW in der städtischen Planung 
gemeinwohlorientierten Ziele – insbesondere beim Wohnungsbau. 
Wurden in den Gesprächen mit dem Land NRW weitere Gründe gegen einen Direkterwerb 
genannt und lassen sich aus Sicht der Verwaltung die fehlenden Voraussetzungen durch eine 
Weiterentwicklung des städtebaulichen Planungskonzepts zu einer gemeinwohlorientierten 
Quartiersentwicklung erfüllen, z. B. durch einen hohen Anteil (50% und mehr) öffentlich geför-
derter Wohnungen, durch die Realisierung besonderer Wohnformen für Menschen mit Behin-
derung oder psychischen Beeinträchtigungen und die Etablierung nicht-kommerzieller Kul-
turnutzungen? 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
Die Stadt Köln hat ein großes Interesse an einer zügigen Durchführung des Verfahrens in enger Ab-
stimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) und 
NRW-Urban als Treuhänderin für den Grundstücksfonds, um den für die Gesamtentwicklung des 
Mülheimer Südens wichtigen Baustein mit dem Ziel einer vielseitigen urbanen Nutzungsmischung 
unter Berücksichtigung der historischen Bedeutung des Otto-Langen-Quartiers zu entwickeln.  
 
Zu 1.: 
Mit dem Ministerium wurde vereinbart, dass die Stadt Köln die maßgeblichen städtebaulichen Rah-
menbedingungen vorgibt und die entsprechenden Ausbietungsparameter für das seitens des Landes 
angestrebte Bieterverfahren auf Basis des bereits durchgeführten Werkstattverfahrens für den Ge-
samtraum Mülheimer Süden konkretisiert. Ausgangspunkt für den Veräußerungsprozess ist somit 
eine umfassende Zusammenstellung aller Faktoren seitens der Stadt Köln, die die Planung und das 
Preisgebot beeinflussen und bestimmen. Diese beinhalten nicht nur städtebauliche, freiraumgestalte-
rische und umweltrelevante Themen sondern insbesondere nutzungsstrukturelle und gemeinwohlori-
entierte Fragestellungen sowie den Umgang mit dem denkmalgeschützten und erhaltenswerten Ge-
bäudebestand auf dem Areal. Zu berücksichtigen sind bei der angestrebten Konzeptentwicklung im 
Bieterverfahren grundsätzlich die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln 
und die für das Vergabeverfahren zu definierenden Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte 
Quartiersentwicklung. Das Verfahren umfasst ausschließlich die Flächen des Landes NRW – diese 
müssen unabhängig von den städtischen Flächen im Otto-Langen-Quartier entwickelbar sein.  
 
Der Qualitätswettbewerb wird durch ein paritätisch besetztes und politisch legitimiertes Auswahlgre-
mium begleitet. Es trifft die Auswahl der finalen Entwicklungskonzepte als Grundlage für das an-
schließende Verhandlungsverfahren über den Kaufpreis. Die Einbindung der Politik erfolgt durch eine 
entsprechende Besetzung des Auswahlgremiums. Es setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der 
politischen Fraktionen, Vertreter*innen der Stadt Köln, Vertreter*innen des Landes sowie externen 
Fachberater*innen. Der Beschluss zur Besetzung des Gremiums soll zusammen mit dem Vorgaben-
beschluss zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst werden. Die Stadt 
Köln hat damit neben der Vorgabe der Planungsparameter weitere umfangreiche Einflussmöglichkei-
ten bei der Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers.  
 
Die durchzuführenden Verhandlungsverfahren zum Kaufpreis und der Bestimmung des Höchstbie-
tenden aus den durch das Auswahlgremium bestimmten final qualifizierten Teams aus Investoren und 
Architekten sowie deren Konzepte im Anschluss an den europaweiten Teilnahmewettbewerb obliegen 
NRW.URBAN und dem Land NRW als Eigentümer der Fläche. Die anschließende konkrete Ausge-
staltung des Kaufvertrages obliegt ebenfalls NRW.URBAN und dem Land NRW als Eigentümer der 
Fläche. Die Stadt Köln wird bei der Ausgestaltung des Kaufvertrags beteiligt, insbesondere in Bezug 
auf Regelungen das weitere Verfahren zur Planung und Entwicklung der Flächen im Anschluss an 
den Verkauf in Kooperation mit der Stadt Köln betreffend. Zum Beispiel soll der Vertrag die Verpflich-
tung zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln, den Abschluss einer Pla-

3 
 
nungsvereinbarung, Rechtsnachfolgeregelungen oder die Rahmenbedingungen für eine mögliche 
Weiterveräußerung der Flächen enthalten. Weiterhin sind unter anderem Verpflichtungen zur zeitli-
chen und inhaltlichen Umsetzung des im Bieterverfahren eingereichten Konzepts des Käufers vorge-
sehen, insbesondere bezüglich der denkmalgeschützten und im Konzept als erhaltenswert eingestuf-
ten Bausubstanz sowie der Flächen für gemeinwohlorientierte Nutzungen.  
 
Zu Beginn der Abstimmungen mit dem Land NRW und NRW.URBAN über das durchzuführende 
Vergabeverfahren wurden seitens der Stadt Köln ein Verfahren entsprechend einer Konzeptvergabe 
nach angebotenem Preis und der Qualität des eingereichten Konzepts bei einer Gewichtung mit je-
weils 50% vorgeschlagen und zunächst mit dem MHKBG vereinbart. Das Finanzministerium NRW hat 
diesem vorgeschlagenen Verfahren vor dem Hintergrund des geltenden Haushaltsrechts und der 
LHO nicht zugestimmt. Nach Einschätzung des Finanzministeriums ist ein solches Verfahren unter 
Hinweis auf § 7 LHO nicht zulässig, da das Interesse des Landes grundsätzlich darauf gerichtet sein 
müsse, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Gleichwohl teilte das Finanzministerium die Auf-
fassung des MHKBG und der Stadt Köln, dass bestimmte städtebauliche Rahmenbedingungen im 
Vorfeld festzulegen sind, da ein Investor nur zum Erwerb der Liegenschaft bereit ist, wenn er davon 
ausgehen kann, dass die Stadt entsprechendes Baurecht schafft. 
 
Die Ausübung des Vorkaufsrechts auf der Grundlage der durch den Rat am 26.03.2020 beschlosse-
nen Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet "Otto-Langen-Quartier" in Köln-
Mülheim nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch setzt ein konkretes Kaufangebot mit Kauf-
preis und einen entsprechenden Kaufvertrag voraus. Dieser kann erst nach Abschluss des Qualifizie-
rungs- und Bieterverfahrens vorliegen, an dessen Ergebnis maßgeblich auch die politischen Vertre-
ter*innen im Rahmen der Juryteilnahme beteiligt sind. Sofern aus dem Vergabeverfahren kein positi-
ves Ergebnis hervorgeht und kein Bieter mit zustimmungsfähigem Konzept gefunden wird, fehlt die 
Grundlage für einen Kaufvertrag und damit auch die Grundlage für die Ausübung des besonderen 
Vorkaufsrechts. 
 
Zu 2.: 
Grundlage für die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ausschreibung durch NRW.URBAN ist 
der Beschluss der politischen Gremien der Stadt Köln über  
 Planungsziele und städtebauliche Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren, 
 die Besetzung des Auswahlgremiums für das Bieterverfahren, 
 die Vorgaben zu den Ergebnissen der erneut durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Bebauungsplanverfahren "Otto-Langen-
quartier" in Köln-Mülheim.  
 
Die Beschlüsse werden seitens der Verwaltung zu Beginn des Jahres 2022 avisiert. Der offizielle Be-
ginn des Bieterverfahrens soll unmittelbar im Anschluss voraussichtlich im 1. Quartal 2022 erfolgen. 
Da das Verfahren in der Verantwortlichkeit von NRW.URBAN bzw. den zuständigen Ministerien des 
Landes liegt, kann seitens der Verwaltung kein konkreter Beginn des Verfahrens genannt werden. 
 
Die Durchführung des Vergabeverfahrens ist derzeit seitens NRW.URBAN mit folgenden Verfahrens-
schritten und Bearbeitungszeiträumen vorgesehen: 
Bewerbung und Auswahl der Teilnehmer - ca. 10 Wochen 
 1. Bearbeitungsphase der ausgewählten Teilnehmer und Sitzung des Auswahlgremiums zur 
Auswahl der Teilnehmer für die zweite Bearbeitungsphase - ca. 12 Wochen 
 2. Bearbeitungsphase der reduzierten Teilnehmer zur weiteren Konkretisierung der Planung 
und Sitzung des Auswahlgremiums zur Wahl der 2 bis 3 besten Konzepte - ca. 25 Wochen 
 Konzeptüberarbeitung durch die Bieter mit Abgabe eines Kaufpreisangebotes und Ermittlung 
des Höchstbietenden durch Preisverhandlungen mit NRW.URBAN (Preiswettbewerb) - ca. 13 
Wochen 
 Weiteres politisches Verfahren: 
Beschluss der politischen Gremien der Stadt Köln über die Zustimmung zum Verkauf an Höchstbie-
tenden und Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts sowie Beschluss des Landtags über 
Grundstücksverkauf

4 
 
Das Ergebnis des Vergabeverfahrens ist dann die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfah-
ren voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2023. 
 
Zu 3.: 
Das Otto-Langen-Quartier ist zentraler Bestandteil der städtebaulichen Gesamtentwicklung im Mül-
heimer Süden. Die grundlegenden nutzungsstrukturellen, freiraumplanerischen und städtebaulichen 
Ansätze für dieses Gebiet konnten im Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 
2013/2014 gefunden werden. Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen standen damals (wie 
heute) die denkmalgeschützten und erhaltenswerten Industriebauten, die in ihrer besonderen Aus-
prägung und Vielzahl einzigartig im Stadtgebiet sind. Die grundsätzliche Entwicklungsperspektive und 
die Ergebnisse des Werkstattverfahrens sind auch weiterhin eine wesentliche Grundlage für die Ent-
wicklung des Otto-Langen-Quartiers.  
 
Auf dieser Grundlage werden derzeit alle Faktoren, die die Planung und das Preisgebot beeinflussen 
und bestimmen für den vorgesehenen Veräußerungsprozess umfassend zusammengestellt. Diese 
beinhalten nicht nur städtebauliche, freiraumgestalterische und umweltrelevante Themen sondern 
insbesondere nutzungsstrukturelle und gemeinwohlorientierte Fragestellungen sowie der Umgang mit 
dem denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal.  
 
Vor diesem Hintergrund wird bei der Verteilung der zukünftigen Nutzungen im neuen Quartier das 
Areal zunächst in zwei Bereiche gegliedert. Bedingt durch die definierten Schutzradien der Liegeplät-
ze für sogenannte Kegelschiffe mit Gefahrgütern im Mülheimer Hafen, innerhalb derer keine sensib-
len Nutzungen wie Wohnen, Kindertagesstätten oder öffentliche Spielplätze zulässig sind, sollen sich 
gewerbliche Nutzungen zum Auenweg und dem Hafengebiet orientieren. Neben Dienstleistungen und 
klassischem Gewerbe sind hier auch Kulturbetriebe und andere Betriebe der Kreativwirtschaft inner-
halb der Bestandsgebäude sowie einer möglichen Neubebauung auf den freien Grundstücksflächen 
denkbar. Außerhalb der Kegelschiffradien soll ein gemischt genutztes Quartier für Wohnen, Gewerbe, 
Kultur und soziale Infrastruktur sowohl unter Einbeziehung des denkmalgeschützten und erhaltens-
werten Gebäudebestands als auch in Form von Neubebauung entstehen. Die Abfolge von privaten 
sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen soll eine durchlässige, hohe Aufenthaltsqualität ermögli-
chen.  
 
Zu berücksichtigen sind bei der angestrebten Konzeptentwicklung grundsätzlich die Anforderungen 
des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln und die für das Vergabeverfahren zu definierenden 
Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung. Dazu wird die Verwaltung den 
politischen Gremien einen geeigneten Vorschlag unterbreiten. Derzeit werden die durch den zukünfti-
gen Erwerber zu erfüllenden Kriterien und Mindestanforderungen an eine gemeinwohlorietierte Ent-
wicklung des Quartiers als Grundlage für das Vergabeverfahren durch die Verwaltung entwickelt und 
konkretisiert. 
 
Zu 4.: 
Um dem großen Interesse der Öffentlichkeit an der weiteren Entwicklung des Areals Rechnung zu 
tragen, wurde eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
durchgeführt. Eine Durchführung nach den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung war dabei nicht 
vorgesehen, da das Bebauungsplanverfahren zum "Otto-Langen-Quartier" keinen Beschlüssen durch 
das Pilotgremium oder dem Ausschuss für Umwelt und Grün unterliegt und auch keine Vorlage des 
Dezernats III ist. Eine Durchführung nach den Leitlinien gemäß Ratsbeschluss zur Pilotphase, wo-
nach zusätzlich zu den Pilotgremien in weiteren Handlungsfeldern nach Möglichkeit bis Ende 2022 
jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den Qualitätsstandards für Öffent-
lichkeitsbeteiligung durchgeführt werden sollen, war nicht vorgesehen. 
 
Pandemiebedingt wurde auf eine öffentliche Abendveranstaltung verzichtet. Die Bürger*innen konn-
ten in der Zeit vom 23.09. bis 07.10.2021 schriftliche Stellungnahmen an den Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks Mülheim richten sowie sich über die Internetseiten der Stadt Köln zum Verfahren 
und den Planungszielen für das Otto-Langen-Quartier informieren. Auf der städtischen Homepage 
waren vielfältige und sehr umfangreiche Informationen zum Planungsprogramm zusammengetragen, 
zudem gab es die Möglichkeit eines Austausches im Forum. Die eingegangenen Stellungnahmen 
werden in der Bezirksvertretung Mülheim beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtent-

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wicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser 
Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs. Gleichzeitig sollen 
die abgegebenen Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit nach Abwägung aller Belange Be-
rücksichtigung in den planerischen Vorgaben für das Vergabeverfahren finden. Auch diese Vorgaben 
werden vor Beginn des Vergabeverfahrens von den politischen Gremien beschlossen (siehe hierzu 
auch Ausführungen unter 2.). 
 
Zu 5.: 
Die Verwaltung hat zahlreiche Gespräche – auch auf Ministerebene geführt – um den städtischen 
Handlungsspielraum auszuloten. Eine Direktvergabe der Landesflächen an die Stadt oder eine Toch-
tergesellschaft wurde seitens des Finanzministeriums des Landes NRW vor dem Hintergrund des 
geltenden Haushaltsrechts und der LHO abgelehnt (siehe hierzu auch Ausführungen unter Punkt 1). 
Die Anforderungen unter anderem für eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung im Otto-
Langen-Quartier als ein wesentliches Vergabekriterium für das Bieterverfahren werden derzeit von 
der Verwaltung erarbeitet und der Politik im Rahmen der Beschlussfassung zu den Planungszielen 
und städtebaulichen Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren (s. 2.) vorgelegt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4036/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.11.2021
Erstellt
16.11.2021 12:32