2006/0508
Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Fördervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
2989 Zeichen
M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag Entwurf (Stand: 2. August 2006) Fördervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt), vertreten durch ………………………, und dem Darmstadt Citymarketing e.V. (Verein), vertreten durch …………………, Vorbemerkung Aufgabe des Vereins ist die Belebung des Einzelhandels- und Dienstleistungsstand- orts in der City Darmstadt und dessen da uerhafte attraktive Gestaltung für Kunden und Besucher. Zu diesem Zweck führt der Verein mit Mi tteln, die von seinen Mitgliedern aufge- bracht werden vielfältige Maßnahmen durch. Die Stadt erkennt die Förderwürdig- keit der Aufgabenwahrnehmung des Vereins an und möchte diese durch Zuschüs- se nach den folgenden Regelungen unterstützen. M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag 2 § 1 Gewährung jährlicher Zuschüsse (1) Die Stadt gewährt dem Verein einen Zuschuss in Höhe des 1,5fachen der Mit- tel, die ihm auf Grund der Zuwendungen seiner Mitglieder gemäß Beitragsordnung für die in § 2 der Vereinssatzung definierten Zwecke zur Verfügung stehen, zumin- dest jedoch in einer Höhe von jährlich € 100.000,00. Der Zuschuss ist in seiner Höhe zudem auf einen Jahresbetrag von € 200.000,00 begrenzt, auch wenn das jährliche Beitragsaufkommen diesen Betrag übersteigt. Er ist nicht an irgend wel- che Gegenleistungen oder Voraussetzungen geknüpft. (2) Die Zuschüsse können vom Vereinsvorstand aufgrund einer Schätzung des Jah- resbeitragsaufkommens in vierteiljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 1. Werktag eines Quartals abgerufen werden und werden unverzüglich ausgezahlt. (3) Soweit Überzahlungen oder Unterzahlungen der Zuschüsse nicht im laufenden Jahr ausgeglichen werden, erfolgt der Ausgleich im Folgejahr. § 2 Leistungen des Vereins (1) Der Verein verwendet seine Mitgliederbeiträge und die städtischen Zuschüsse ausschließlich zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke. Er kann Rücklagen bilden, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet sind. (2) Der Verein entscheidet nach seinem Ermessen, für welche Maßnahmen im Sin- ne des Absatzes 1 Mittel eingesetzt werd en, ohne dass die Stadt hierauf Einfluss nimmt. Bei einer Mittelverwendung zu Zwecken, die nicht vom Vereinszweck er- fasst werden, kann die Stadt die Zuschüsse insoweit zurückfordern. (3) Der Verein unterhält ein Rechnungs wesen nach den Grundsätzen ordnungsmä- ßiger Buchhaltung und erstellt bis zum 30. Juni eines Jahres den Jahresabschluss. M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag 3 Der Jahresabschluss kann von einem Beauftragten der Stadt auf Kosten der Stadt geprüft werden. § 3 Dauer des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Jahre 2007 und 2008 abgeschlossen und kann durch Erklärung der Stadt jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. (2) Auch nach Beendigung des Vertrages stehen der Stadt die Prüfungsrechte und eventuelle Rückgewähransprüche aus Überzahlungen für die Vertragsjahre zu. Darmstadt, den Wissenschaftsstadt Darmstadt D armstadt Citymarketing e.V. ……………………… ………………………. Magistrat Vorstand
2006/0508
3490 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 18.08.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Hauptamt Rechtsamt Kämmerei Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0508 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Fördervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V. Vorlage vom: 02.08.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss eines Fördervertrags zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V. gemäß des beiliegenden Vertragsentwurfs zu. 2. Mittel in Höhe der möglichen Maximalzuwendung für Citymarketingmaßnahmen werden im Haushalt 2007 vorsorglich bereit gestellt. Anlagen: Fördervertragsentwurf Darmstadt Citymarketing e.V. Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2006/0397 (dort S. 5f der Begründung), Beschluss-Nr. 389, dem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 6. Juli 2006 z ugestimmt hatte, war die Verwaltung beauftragt, einen schuldrechtlichen Vertrag vorzubereiten, welcher die finanzielle Beteiligung der Stadt an den Marketingmaßnahmen des Darmstadt Citymarketing e.V. regelt. Oben genannter Beschluss gab als Rahmenbedingungen vor, dass den Gewerbetreibenden der City durch das Engagement der Stadt ein Anreiz zur eigenen finanziellen Bete iligung geboten werden sollte. Konkret wurde festgelegt, dass die Stadt dem Verein eine Zuwendung in Höhe von des 1,5-fachen der Mittel, die dem Verein aufgrund von Zuwendungen seiner Mitglieder für die in § 2 der Vereinsatzung definierten Zwecke zur Verfügung stehen, gewähren soll. Auf diese Weise wird der herausragenden Bedeutung der City als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort für die Stellung Darmstadts als Oberzentrum in Südhessen und damit übergreifend für die Zukunftssicherung der Gesamtstadt Rechnung getragen. Über den gesamten Zeitraum der Umstrukturierung des Stadt- und hier insbesondere des Citymarketings hinweg, waren der Oberbürgermeister und seine Dezernentenkollegen in einem intensiven Diskurs mit den Einzelhändlern der City und Vertretern der IHK begriffen, um eine möglichst große Akzeptanz für den Neuanfang zu erreichen. Dies wurde auch mit dem kürzlich neu konstituierten Vorstand des Darmstadt Citymarketing e.V. fortgeführt. Dabei ergab sich, dass aus haushaltstechnischen Gründen nicht nur die Festlegung eines jährlichen Maximalbetrags („Deckelbetrag“) notwendig ist, sondern auch ein Mindestbetrag festgelegt werden sollte, den die Stadt bereit ist, jährlich für Citymarketingmaßnahmen beizusteuern. Dies wirkt bei den relevanten Cityakteuren als vertrauensbildende Maßnahme und senkt bei Einzelhändlern und Gastronomen die Hemmschwelle, sich selbst finanziell in Verantwortung zu bringen. Die Maximalzuwendung wird vor diesem Hintergrund auf 200 000 €/a festgelegt. Die Minimalzuwendung beträgt 100 000 €/a. 02.08.06 15kol Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister Dez. I Dez. II Anlage: Entwurf des Fördervertrags
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0508
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00