Mandari Insight

2006/0508

Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Fördervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V.

Magistratsvorlage 28.07.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

44.5 KB · application/pdf

Ansehen

2006/0508

16.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

2989 Zeichen

M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag
Entwurf (Stand: 2. August 2006)
Fördervertrag
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt),
vertreten durch ………………………,
und
dem Darmstadt Citymarketing e.V. (Verein),
vertreten durch …………………,
Vorbemerkung
Aufgabe des Vereins ist die Belebung des Einzelhandels- und Dienstleistungsstand-
orts in der City Darmstadt und dessen da uerhafte attraktive Gestaltung für Kunden
und Besucher.
Zu diesem Zweck führt der Verein mit Mi tteln, die von seinen Mitgliedern aufge-
bracht werden vielfältige Maßnahmen durch. Die Stadt erkennt die Förderwürdig-
keit der Aufgabenwahrnehmung des Vereins an und möchte diese durch Zuschüs-
se nach den folgenden Regelungen unterstützen.

M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag
2
§ 1
Gewährung jährlicher Zuschüsse
(1) Die Stadt gewährt dem Verein einen Zuschuss in Höhe des 1,5fachen der Mit-
tel, die ihm auf Grund der Zuwendungen seiner Mitglieder gemäß Beitragsordnung
für die in § 2 der Vereinssatzung definierten Zwecke zur Verfügung stehen, zumin-
dest jedoch in einer Höhe von jährlich € 100.000,00. Der Zuschuss ist in seiner
Höhe zudem auf einen Jahresbetrag von € 200.000,00 begrenzt, auch wenn das
jährliche Beitragsaufkommen diesen Betrag übersteigt. Er ist nicht an irgend wel-
che Gegenleistungen oder Voraussetzungen geknüpft.
(2) Die Zuschüsse können vom Vereinsvorstand aufgrund einer Schätzung des Jah-
resbeitragsaufkommens in vierteiljährlichen Teilbeträgen jeweils zum 1. Werktag
eines Quartals abgerufen werden und werden unverzüglich ausgezahlt.
(3) Soweit Überzahlungen oder Unterzahlungen der Zuschüsse nicht im laufenden
Jahr ausgeglichen werden, erfolgt der Ausgleich im Folgejahr.
§ 2
Leistungen des Vereins
(1) Der Verein verwendet seine Mitgliederbeiträge und die städtischen Zuschüsse
ausschließlich zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke. Er kann Rücklagen
bilden, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet
sind.
(2) Der Verein entscheidet nach seinem Ermessen, für welche Maßnahmen im Sin-
ne des Absatzes 1 Mittel eingesetzt werd en, ohne dass die Stadt hierauf Einfluss
nimmt. Bei einer Mittelverwendung zu Zwecken, die nicht vom Vereinszweck er-
fasst werden, kann die Stadt die Zuschüsse insoweit zurückfordern.
(3) Der Verein unterhält ein Rechnungs wesen nach den Grundsätzen ordnungsmä-
ßiger Buchhaltung und erstellt bis zum 30. Juni eines Jahres den Jahresabschluss.

M_Vertrag_Schvertr._DAR_Fördervertrag
3
Der Jahresabschluss kann von einem Beauftragten der Stadt auf Kosten der Stadt
geprüft werden.
§ 3
Dauer des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Jahre 2007 und 2008 abgeschlossen und kann durch
Erklärung der Stadt jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
(2) Auch nach Beendigung des Vertrages stehen der Stadt die Prüfungsrechte und
eventuelle Rückgewähransprüche aus Überzahlungen für die Vertragsjahre zu.
Darmstadt, den
Wissenschaftsstadt Darmstadt D armstadt Citymarketing e.V.
……………………… ……………………….
Magistrat Vorstand

2006/0508

3490 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.08.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Hauptamt 
Rechtsamt 
Kämmerei 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0508 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Fördervertrag zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V.     
 
Vorlage vom: 02.08.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss eines Fördervertrags zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V. gemäß des beiliegenden Vertragsentwurfs zu.   
2. Mittel in Höhe der möglichen Maximalzuwendung für Citymarketingmaßnahmen werden im Haushalt 
2007 vorsorglich bereit gestellt.   
 
 
Anlagen: Fördervertragsentwurf Darmstadt Citymarketing e.V. 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung: 
 
Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2006/0397 (dort S. 5f der Begründung), Beschluss-Nr. 389, dem die 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 6. Juli 2006 z ugestimmt hatte, war die 
Verwaltung beauftragt, einen schuldrechtlichen Vertrag vorzubereiten, welcher die finanzielle 
Beteiligung der Stadt an den Marketingmaßnahmen des Darmstadt Citymarketing e.V. regelt. 
 
Oben genannter Beschluss gab als Rahmenbedingungen vor, dass den Gewerbetreibenden der 
City durch das Engagement der Stadt ein Anreiz zur eigenen finanziellen Bete iligung geboten 
werden sollte. Konkret wurde festgelegt, dass die Stadt dem Verein eine Zuwendung in Höhe von 
des 1,5-fachen der Mittel, die dem Verein aufgrund von Zuwendungen seiner Mitglieder für die in § 
2 der Vereinsatzung definierten Zwecke zur Verfügung stehen, gewähren soll. 
 
Auf diese Weise wird der herausragenden Bedeutung der City als Einzelhandels- und 
Dienstleistungsstandort für die Stellung Darmstadts als Oberzentrum in Südhessen und damit 
übergreifend für die Zukunftssicherung der Gesamtstadt Rechnung getragen. 
 
Über den gesamten Zeitraum der Umstrukturierung des Stadt- und hier insbesondere des 
Citymarketings hinweg, waren der Oberbürgermeister und seine Dezernentenkollegen in einem 
intensiven Diskurs mit den Einzelhändlern der City und Vertretern der IHK begriffen, um eine 
möglichst große Akzeptanz für den Neuanfang zu erreichen. Dies wurde auch mit dem kürzlich neu 
konstituierten Vorstand des Darmstadt Citymarketing e.V. fortgeführt. 
 
Dabei ergab sich, dass aus haushaltstechnischen Gründen nicht nur die Festlegung eines jährlichen 
Maximalbetrags („Deckelbetrag“) notwendig ist, sondern auch ein Mindestbetrag festgelegt werden 
sollte, den die Stadt bereit ist, jährlich für Citymarketingmaßnahmen beizusteuern. Dies wirkt bei 
den relevanten Cityakteuren als vertrauensbildende Maßnahme und senkt bei Einzelhändlern und 
Gastronomen die Hemmschwelle, sich selbst finanziell in Verantwortung zu bringen. 
Die Maximalzuwendung wird vor diesem Hintergrund auf 200 000 €/a festgelegt. Die 
Minimalzuwendung beträgt 100 000 €/a. 
 
02.08.06 
15kol 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister   Bürgermeister 
Dez. I     Dez. II 
 
 
Anlage: Entwurf des Fördervertrags

Beratungsverlauf (4)

TOP 22
TOP 38
TOP 6
TOP 558

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0508
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00