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Drohender Abriss von Häusern durch die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg

Anfrage nach § 4 BV2 (CDU) AN/1814/2021 vom 30.08.2021

Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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    CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1814/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Drohender Abriss von Häusern durch die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Stadt Köln ist mit der Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg seit einiger Zeit in Verhandlungen über die Überlassung eines Grundstücks per Kauf - oder Erbbauvertrag. Es geht dabei um ein „soziales Wohnprojekt“ mit 15 Häusern und insgesamt 109 Woh- nungen. im Rahmen der Übe rnahme der Grundstücke für das Sozialbauprojekt der Mietergenos- senschaft, sollten Teilgrundstücke von der Stadt Köln erworben werden. Dabei geht es auch um Teilgrundstücke, die an das Gelände die Siedlergenossenschaft Kalscheurer Weg grenzen. Diese Teilgru ndstücke gehören aktuell noch der Stadt Köln. Die Stadt Köln hatte dies der Mietergenossenschaft zur Auflage gemacht, um zu gewährleisten, dass die auf diesen Grundstücken befindlichen Bauten der Siedlerfamilien langfristig gesichert sind. Das entsprechend e Land wurde vom Bebauungsplan ausgeschlossen, um den auf den Grenzflächen lebenden Familien Sicherheit zu geben. Die Häuser lie- gen zum Teil auf beiden Grundstücken, d.h. die Grundstücksgrenze n verlaufen quer durch die Räume der Häuser. Die Verträge mit de r Stadt Köln sollten von der Mieterge- nossenschaft sozialverträglich übernommen werden. Aktuell beinhalten sie eine dreimo- natige Kündigungsfrist für die Siedlerfamilien. Die Mietergenossenschaft hat sich in ihrer CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Satzung „zu guter, sicherer und sozial veran twortbarer Wohnungsversorgung“ auf Dau- er verpflichtet. Wie die CDU -Fraktion von Betroffenen erfahren hat, plant die Mietergenossenschaft nun, die Verträge mit den Siedlerfamilien nicht zu verlängern, sondern nach deren Kün- digung die Aufbauten abzureißen. Einer der Siedler hat zudem bereits die mündliche Ankündigung erhalten, sein Gebäude räumen zu müssen. Die betroffenen Menschen und Familien sind nun sehr besorgt um ihre Häuser und Exis- tenzen und diejenigen mit Häusern auf beiden Grundstücken können ihr e Häuser nun nicht nur nicht veräußern – sie sehen sich einer drohenden Räumung durch die Mieter- genossenschaft ausgesetzt. Angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung möchte die CDU -Fraktion von der Verwal- tung wissen: 1. Trifft es zu, dass die Stadt Köln als Beteiligte im Transfer der Grundstücke für den Erhalt der Häuser Sorge tragen wollte? 2. Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass ein soziales Wohnprojekt damit beginnt, dass Menschen ihre Wohnungen und Häuser verlassen müssen und auf die Straße gesetzt werden? 3. Hat die Stadt Köln im Erbbauvertrag zur Bedingung gemacht, dass die Vertrags- bedingungen der beiden Genossenschaften nach dem Verkauf der Grundstücke an die Mietergenossenschaft sozialverträglich geändert werden? 4. Ist der Verwaltung bekannt, ob es seitens der Mietergenossenschaft ein Angebot an die Bewohner der in Rede stehenden Häuser gibt, während der Bauzeit ak- zeptable Ausweichquartiere zur Verfügung zu stellen und nach Fertigstellung die neu errichteten Wohnungen zu beziehen, so wie das die Kölner Wohnungsge- nossenschaften in vergleichbaren Fällen tun? 5. Hat die Verwaltung eine solche Lösung zur Bedingung für das Zustandekommen eines Erbbauvertrages gemacht, kann sie das nachträglich noch tun oder wie be- absichtigt die Verwaltung, das Problem, das durch die Grundstücksveräußerung entsteht, zu lösen? gez. Schykowski gez. Heinzlmeier

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.6, Entscheidung. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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