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AN/1814/2021

Drohender Abriss von Häusern durch die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg

Anfrage nach § 4 BV2 (CDU) 30.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.2.6

Anfrage (CDU BV2)

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Anfrage (CDU BV2)

4406 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1814/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
Drohender Abriss von Häusern durch die Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Stadt Köln ist  mit der Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg seit einiger Zeit in 
Verhandlungen über die Überlassung eines Grundstücks per Kauf - oder Erbbauvertrag. 
Es geht dabei um ein „soziales Wohnprojekt“ mit 15 Häusern und insgesamt 109 Woh-
nungen. 
 
im Rahmen der Übe rnahme der Grundstücke für das Sozialbauprojekt der Mietergenos-
senschaft, sollten Teilgrundstücke von der Stadt Köln erworben werden. Dabei geht es 
auch um Teilgrundstücke, die an das Gelände die Siedlergenossenschaft Kalscheurer 
Weg grenzen. Diese Teilgru ndstücke gehören aktuell noch der Stadt Köln. Die Stadt 
Köln hatte dies der Mietergenossenschaft zur Auflage gemacht, um zu gewährleisten, 
dass die auf diesen Grundstücken befindlichen Bauten der Siedlerfamilien langfristig 
gesichert sind. Das entsprechend e Land wurde vom Bebauungsplan ausgeschlossen, 
um den auf den Grenzflächen lebenden Familien Sicherheit zu geben. Die Häuser lie-
gen zum Teil auf beiden Grundstücken, d.h. die Grundstücksgrenze n verlaufen quer 
durch die Räume der Häuser. Die Verträge mit de r Stadt Köln sollten von der Mieterge-
nossenschaft sozialverträglich übernommen werden. Aktuell beinhalten sie eine dreimo-
natige Kündigungsfrist für die Siedlerfamilien. Die Mietergenossenschaft hat sich in ihrer 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
Satzung „zu guter, sicherer und sozial veran twortbarer Wohnungsversorgung“ auf Dau-
er verpflichtet.  
 
Wie die CDU -Fraktion von Betroffenen erfahren hat, plant die Mietergenossenschaft 
nun, die Verträge mit den Siedlerfamilien nicht zu verlängern, sondern nach deren Kün-
digung die Aufbauten abzureißen.  Einer der Siedler hat zudem bereits die mündliche 
Ankündigung erhalten, sein Gebäude räumen zu müssen. 
 
Die betroffenen Menschen und Familien sind nun sehr besorgt um ihre Häuser und Exis-
tenzen und diejenigen mit Häusern auf beiden Grundstücken können ihr e Häuser nun 
nicht nur nicht veräußern – sie sehen sich einer drohenden Räumung durch die Mieter-
genossenschaft ausgesetzt. 
 
Angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung möchte die CDU -Fraktion von der Verwal-
tung wissen: 
 
 
1. Trifft es zu, dass die Stadt Köln als Beteiligte im Transfer der Grundstücke für den 
Erhalt der Häuser Sorge tragen wollte? 
2. Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass ein soziales Wohnprojekt damit 
beginnt, dass Menschen ihre Wohnungen und Häuser verlassen müssen und auf 
die Straße gesetzt werden? 
3. Hat die Stadt Köln im Erbbauvertrag zur Bedingung gemacht, dass die Vertrags-
bedingungen der beiden Genossenschaften nach dem Verkauf der Grundstücke 
an die Mietergenossenschaft sozialverträglich geändert werden? 
4. Ist der Verwaltung bekannt, ob es seitens der Mietergenossenschaft ein Angebot 
an die Bewohner der in Rede stehenden Häuser gibt, während der Bauzeit ak-
zeptable Ausweichquartiere zur Verfügung zu stellen und nach Fertigstellung die 
neu errichteten Wohnungen zu beziehen, so wie das die Kölner Wohnungsge-
nossenschaften in vergleichbaren Fällen tun? 
5. Hat die Verwaltung eine solche Lösung zur Bedingung für das Zustandekommen 
eines Erbbauvertrages gemacht, kann sie das nachträglich noch tun oder wie be-
absichtigt die Verwaltung, das Problem, das durch die Grundstücksveräußerung 
entsteht, zu lösen? 
 
gez. Schykowski  gez. Heinzlmeier

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industriestraße 161
  • Kalscheurer Weg

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Details

Aktenzeichen
AN/1814/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (CDU)
Datum
30.08.2021
Erstellt
30.08.2021 11:47