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V/0139/2005

Änderung zum Entwurf der Haushaltssatzung

Vorlage 17.02.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 02.03.2005, TOP 3.1.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2510 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung zum Entwurf der Haushaltssatzung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt 
Münster folgenden Änderung des § 2 Sätze 2 und 3 der Haushaltssatzung vorzunehmen: 
 
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushalts-
jahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsände-
rungsrisiken abschließen (z. B. Derivate)
. Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der 
Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse - insoweit sie 
nicht abgesichert sind – auf  30 %
 des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.“ 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hat im Jahre 1999 im Einvernehmen mit der Finanz- und Beteiligungskommission 
den Einstieg in das Geschäft mit Zinssicherungs instrumenten (Derivaten) vorgenommen. Um Er-
fahrungen zu sammeln und die Chancen/Risiken zu begrenzen, wurde übereinstimmend das Ver-
tragsvolumen im Bereich der Fremdwährung (Schweizer Franken) und der variablen Abschlüsse - 
insoweit sie nicht abgesichert sind – auf je 15 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.  
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass einige potenzielle Geschäftspartner zur Rechtssicherheit ein 
Beschluss des Rates fordern. Dies soll mit Aufnahme des o.g. Absatzes in die Haushaltssatzung 
erfolgen. 
Nach nunmehr 5-jähriger Erfahrung mit derartigen Instrumenten ist festzustellen, dass seit dem 
Einstieg bis Ende 2004 im Bereich der Schweizer Franken ein Gesamtvorteil von rd. 4,2 Mio. € und 
im Derivatbereich 3 Mio. € erzielt wurde. Weiter ist festzuhalten, dass durch Ausnutzung günstiger 
Marktkonstellationen die Grenzen der Variabilisierung schnell erreicht sind, so dass die Verwaltung 
empfiehlt, die Grenze auf 30 % zu erweitern. Mit der Erweiterung des Gestaltungsbereiches auf 30 
% werden die Chancen erweitert, für weitere Kredite die durchschnittlichen Kosten zu senken. 
Die Grenze im Bereich der Fremdwährung soll beibehalten werden, da neben dem Zinsänderungs-
risiko das Währungsrisiko zu beachten ist. 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
Vorlagen-Nr.: 
V/0139/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
DeppeR@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.02.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

02.03.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0139/2005
Typ
Vorlage
Datum
17.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37