V/0139/2005
Änderung zum Entwurf der Haushaltssatzung
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Beschlussvorlage
2510 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung zum Entwurf der Haushaltssatzung Beratungsfolge 02.03.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Münster folgenden Änderung des § 2 Sätze 2 und 3 der Haushaltssatzung vorzunehmen: „Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushalts- jahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsände- rungsrisiken abschließen (z. B. Derivate) . Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.“ Begründung: Die Verwaltung hat im Jahre 1999 im Einvernehmen mit der Finanz- und Beteiligungskommission den Einstieg in das Geschäft mit Zinssicherungs instrumenten (Derivaten) vorgenommen. Um Er- fahrungen zu sammeln und die Chancen/Risiken zu begrenzen, wurde übereinstimmend das Ver- tragsvolumen im Bereich der Fremdwährung (Schweizer Franken) und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind – auf je 15 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass einige potenzielle Geschäftspartner zur Rechtssicherheit ein Beschluss des Rates fordern. Dies soll mit Aufnahme des o.g. Absatzes in die Haushaltssatzung erfolgen. Nach nunmehr 5-jähriger Erfahrung mit derartigen Instrumenten ist festzustellen, dass seit dem Einstieg bis Ende 2004 im Bereich der Schweizer Franken ein Gesamtvorteil von rd. 4,2 Mio. € und im Derivatbereich 3 Mio. € erzielt wurde. Weiter ist festzuhalten, dass durch Ausnutzung günstiger Marktkonstellationen die Grenzen der Variabilisierung schnell erreicht sind, so dass die Verwaltung empfiehlt, die Grenze auf 30 % zu erweitern. Mit der Erweiterung des Gestaltungsbereiches auf 30 % werden die Chancen erweitert, für weitere Kredite die durchschnittlichen Kosten zu senken. Die Grenze im Bereich der Fremdwährung soll beibehalten werden, da neben dem Zinsänderungs- risiko das Währungsrisiko zu beachten ist. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Vorlagen-Nr.: V/0139/2005 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: DeppeR@stadt-muenster.de Datum: 16.02.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0139/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37