AN/1162/2023
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Alkohol - und Drogenverbotszone im Görlinger Zentrum in
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Antrag nach § 3 (CDU BV4)
3736 Zeichen
Herr Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Str. 419 - 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1162/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Einrichten einer Alkohol - und Drogenverbotszone im Görlinger Zentrum in Bocklemünd Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten zu prüfen, ob und welcher Form eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf und kann, nach der der Konsum oder Genuss vo n Alkohol in der Öffentlichkeit ganztägig auf öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten, im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd, im Görlinger Zentrum bis zur Einmündung Wilhelm -Löhrs-Platz, dem Ollenhauer- und dem Schumacherring untersagt wird, wobei dies nicht für Bereiche gelten soll, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind. Das Ergebnis der Prüfung und eine entsprechende Beschlussvorlage ist der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221-221 94 305 Fax: 0221 -221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln Gründe: Das Görlinger Zentrum wird durch eine Vielz ahl von Kindergärten (Frühförderzentrum für Kinder, Kindertagesstätte „Die wilden Füchse“ und Kindertagesstätte im evangelischen Pfarrzentrum) und Schulen (Max-Ernst Gesamtschule) sowie weitere sozialen Einrichtungen (Bürgerschaftshaus, Sozialkulturelles Zentrum, evangelisches Pfarrzentrum, katholisches Pfarrzentrum) geprägt. Der § 11 a der Kölner Stadtordnung sieht ein Verbot von Alkohol - und Drogenkonsum im Umkreis von 100 Metern von Kindergärten und Schulen im öffentlichen Raum vor. Im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen ist das Konsumieren von Alkohol und/oder Drogen im öffentlichen Raum verboten. Außengastronomie ist dabei genau so wenig betroffen, wie private Gelände. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Alkoholverbote heute übli ch. Wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist, darf eine Gemeinde Regelungen treffen, um diese zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Dabei setzt ihr jedoch das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit Grenzen (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz). Es gi lt auch, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In Görlinger Zentrum, in unmittelbarer Nähe zu den oben genannten Einrichtungen finden tagsüber öffentliche Trinkgelage, Anpöbeln von Passanten, Gefährdung anderer durch Liegenlassen von Flaschen und deren Bruchstücken, Ausschlafen von Rausch, Schmierereien, Wegwerfen und Zurücklassen von Abfall und Verrichten der Notdurft an Hauswänden statt. Dies wird durch Bürger:innen berichtet und kann sich auch durch die Polizei bestätigt werden. Es existierten konkreten Erkenntnisse über Alkoholkonsum und Fehlverhalten. Die Betreiber:innen von Geschäften und Lokalen, sowie die Leiter:innen von Kindergärten, Schulen und Sozialeinrichtungen müssen nur befragt werden. Zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer behö rdlichen Maßnahme gehört, ob diese geeignet, erforderlich und angemessen ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Wir bitten um Prüfung des Antrages. gez. gez. Martin Berg Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (4)
- Venloer Straße 419
- Schumacherring
- Görlinger-Zentrum
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1162/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 30.05.2023
- Erstellt
- 30.05.2023 12:38