3999/2021
Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Bewegunsparcours
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 3999/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorgehensweise für das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Bewegunsparcours Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung eine systematische Öffentlichkeitsbeteili- gung zur Errichtung des Bewegungsparcours im Buschpark in Bocklemünd-Mengenich auf der Grundlage des beigefügten Beteiligungskonzeptes durchzuführen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 29.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat am 18.06.2020 den Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen (siehe Vorlage 1056/2020). Ziel des Ausbaus ist es, einen systematischen Umgang mit Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln zu ge- stalten und die Beteiligungskultur in Köln weiter zu stärken. Entsprechend des Ratsbeschlusses soll ein Beteiligungsverfahren aus dem Bereich Sport nach den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt werden. Als gut geeignetes Vorha- ben sieht die Verwaltung die Errichtung eines Bewegungsparcours in Bocklemünd-Mengenich – Buschpark. Dieser Standort wurde mittels einer Standortanalyse erarbeitet und ist Bestandteil des Äußeren Grüngürtels. Somit bildet er optimale Bedingungen für ein neues Bewegungsangebot. Der besagte Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Spielangebot für Kinder und einer Hunde- freilauffläche. Aufgestellt werden sollen Fitnessgeräte für ein umfassendes und vielseitiges Trai- ningsangebot. Mit Hilfe der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Kenntnisse, Bedarfe und Erwartungen der potenti- 3 ellen Nutzer*innen sichtbar gemacht und eine hohe Akzeptanz seitens der Bürger*innen erzielt wer- den. Den detaillierten Inhalt des Beteiligungsverfahrens sowie den avisierten zeitlichen Ablauf können dem Beteiligungskonzept (Anlage 1) entnommen werden. Für die Durchführung der Maßnahme zur Erstellung eines Bewegungsparcours steht gemäß Be- schlussvorlage Nr. 1437/2021 (Anlage 2) ein Budget in Form einer Anschubfinanzierung in Höhe von 29.300€ zur Verfügung. Weitere Finanzierungen sind in 2022 beabsichtigt.
Beteiligungskonzept_Buschpark
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1 von 3 Beteiligungskonzept Bewegungsparcours Bocklemünd- Mengenich – Buschpark Stand: 22.11.2021 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Kontext Aufgrund der Anregung eines Bürgers, welcher zwei Standorte für eine neue Bewegungsstation vorschlug, hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eine entsprechende Standortanalyse für Bewegungsparcours erstellt. Aus dieser Standortanalyse ist der Buschpark in Bocklemünd- Mengenich als idealer Standort hervorgegangen. Hinzu kommt, dass das Integrierte Stadtentwicklungskonzept diesen Standort als Fitness-Station bereits vorsieht. Dies wurde am 15. Mai 2020 als Mitteilung (Vorlagen-Nr. 1307/2020) an die Bezirksregierung 4 (Ehrenfeld) weitergegeben. Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) Der Gestaltungsspielraum ist ausschließlich bezüglich der Standortvorgaben und dem vorhandenen Budget eingeschränkt. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Rahmenbedingungen wurde eine Geräteauswahl getroffen. Die Kombination v erschiedener Geräte ist frei wählbar. Es liegen darüber hinaus keine übergeordneten Planungen vor, die den Gestaltungsspielraum beschränken würden. Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Aufgrund der Betroffenheit der Bürger*innen und der Möglichkeit der Einbeziehung verschiedener Akteur*innen wird bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung eine hohe Akzeptanz erreicht. Weiterhin verfügen die Bürger*innen über entscheidungsrelevante Kenntnisse und können so ihre Bedarfe und Erwartungen preisgeben. Die zusätzlichen Perspektiven und Anregungen bereichern das Vorhaben. Durch die im Stadtraum Köln bereits vorhandenen Bewegungsparcours kann ein Vergleich zu ähnlichen Bewegungsangeboten gezogen werden und möglicherweise neue Aspekte für die Planung dargelegt werden. Umsetzungsbedingungen Für das Vorhaben steht eine Person beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur Verfügung. Insgesamt ist ein Budget in Höhe von 75.000 Euro vorgesehen. Eine Anschubfinanzierung in Höhe von 29.300 Euro ist aus dem Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramm 2021 im Stadtbezirk Ehrenfeld bewilligt worden (Vorlagen-Nr. 1437/2021). Weitere Finanzierungen sind im Jahr 2022 beabsichtigt. 2 von 3 II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthema Für Sportler*innen jeden Alters und sportlichen Leistungsvermögens soll ein neues Bewegungsangebot im Buschpark Mengenich entstehen. Der Standort im Buschpark ist Bestandteil des Äußeren Grüngürtels und bildet optimale Bedingungen für ein neues Bewegungsangebot. Der besagte Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Spielangebot für Kinder und einer Hundefreilauffläche. Aufgestellt werden sollen Fitnessgeräte für ein umfassendes und vielseitiges Trainingsangebot. Dieses soll sowohl für junge Sportler*innen, als auch für ältere Menschen geeignet sein und dementsprechend genutzt werden können. Damit der tatsächliche Bedarf der späteren Nutzer*innen bei dieser Geräteauswahl berücksichtigt werden kann, wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Rahmenbedingungen eine Geräteauswahl getroffen, aus der ausgewählt werden kann. Beteiligungsziele Die Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt das Ziel, Bedarfe, Ansprüche und Wünsche der Zielgruppen zu erfahren und die Akzeptanz, Identifikation sowie Nutzungsvielfalt zu maximieren. Dazu soll die Beteiligung an folgenden Zielen ausgerichtet werden: - breite Information der Anwohner*innen und damit potentiellen Nutzer*innen aus dem Umfeld des Standortes - zielgruppengerechte Ansprache der verschiedenen Nutzer*innengruppen Beteiligungsstufe Mitgestaltung / Mitverantwortung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, das Vorhaben aktiv mitzugestalten und an der konkreten Planung mitzuwirken. Zielgruppen Nutzer*innen: Anwohner*innen aus dem Umfeld des Standorts wie bspw. Mengenich, Neu Bocklemünd und Pesch, darunter Kinder und Jugendliche, sowie Senior*innen, Familien, junge Erwachsene, Menschen mit Migrationshintergrund.Betroffene: Junge Familien mit Kindern unter 14 Jahren, Sportverbände, Nutzer*innen der HundefreilaufflächeInteressierte: Umweltverbände, Kinder- und Jugendverbände Zur gezielten Ansprache der verschiedenen Zielgruppen stehen die Sozialraumkoordinator*innen unterstützend als Multiplikator*innen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, welche Sport- und Umweltverbände von dem Vorhaben konkret betroffen oder daran interessiert sind. 3 von 3 III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und KommunikationsmaßnahmenDie Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst neben einem zweiwöchigen Online-Dialog eine analoge Beteiligung via Flyer, die Rückmeldebögen beinhalten. Eine zeitliche Übersicht, die auch die Kommunikationsmaßnahmen beinhaltet, ist dem nachfolgend dargestellten Zeitstrahl zu entnehmen: IV. Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der Öffentlichkeitsbeteiligung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt II genannten Zielen: - Wurden die Zielgruppen erreicht? - Fühlen sich die Anwohner*innen gut informiert? Die einzelnen Evaluationsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3999/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.11.2021
- Erstellt
- 12.11.2021 09:57