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3557/2025

ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007,

Mitteilung Ausschuss 16.01.2026

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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2024

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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2024

6583 Zeichen

Anlage 
 
 
 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln 
für das Jahr 2024 
 
gemäß Artikel 7 Abs.1  
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,  
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         Stand 12/2025

2

3 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2024 gemäß Artikel 7 (1) der 
Verordnung 1370/2007 (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) der 
Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr 
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der 
Europäischen Union (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) verpflichtet, einmal 
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen 
Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.  
 
1) Betreiber des öffentlichen Dienstes 
Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020 
einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen 
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und 
auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine 
Laufzeit von 22,5 Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der 
Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007“) 
bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB vergeben. Der ÖDLA definiert 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des aktuellen 
Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt Köln. Er 
setzt damit die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen 
Verkehr der Stadt Köln (3. Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2017, Köln Mobil 2025, Kölner 
Perspektiven 2030+, Green City Masterplan und der jährliche Bericht zur geplanten ÖPNV-
Netzentwicklung) aufgeführt sind. Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen 
Verpflichtungen unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB 
vonseiten der Stadt Köln ein ausschließliches Recht gewährt, das die Verkehrsdienste, die 
Gegenstand des ÖDLA sind, schützt. 
 
2) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung 
2.1) Bedienungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr 
Im Jahr 2024 betrieben die KVB 14 Stadtbahnlinien (einschließlich der Interimslinien 14 und 
19, die aufgrund der Sperrung der Mülheimer Rheinbrücke betrieben wurden) sowie 70

4 
 
Buslinien, davon 11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß 
Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz 
unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 
Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern 
über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2024 sieben Stadtbahnlinien (die 
Interimslinien 14 und 19 wurden als Ergänzung zur unterbrochenen Linie 18 dem 
Hochflurnetz zugeordnet), zum Niederflurnetz zählten fünf Stadtbahnlinien. Auf allen 
Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Die Linienlänge betrug zum 31.12.2024 im 
gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten Busnetz 707 Kilometer. Der 
Fahrzeugbestand zum 31.12.2024 betrug 405 Stadtbahnfahrzeuge und 476 Busse (einschl. 
von Subunternehmern betriebene Busse). Die Gesamtleistung im Jahr 2024 betrug 16,2 
Millionen Nutzzugkilometer bei der Stadtbahn und 22,5 Mio. Nutzwagenkilometer beim Bus. 
Es wurden 236,2 Millionen Fahrgäste befördert. 
 
2.2) Beförderungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr 
Grundsätzliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot enthält der 3. Nahverkehrsplan 
der Stadt Köln (Stand 2017). Darüber hinaus sind im ÖDLA detaillierte Anforderungen an die 
Qualität der Leistungserbringung durch den Betreiber festgelegt. Die KVB ist dem 
Aufgabenträger verpflichtet jährlich einen Qualitätsbericht vorzulegen. Dieser beinhaltet u.a. - 
jeweils getrennt nach Bus- und Stadtbahn-Angebot ausgewertet - Erfüllungsgrade zu 
Fahrzeug- und Haltestellen-Qualitätskriterien sowie zu Ausfall- und Verspätungsquoten.  
Die an Stadtbahnfahrzeuge gestellten Qualitätsanforderungen wurden - bis auf wenige 
Fahrzeuge, die diese punktuell nicht erfüllen – im Jahr 2024 zu 100% erfüllt. Die Busse der 
KVB erfüllen die geforderten Qualitätsstandards ohne Ausnahmen. An Stadtbahnhaltestellen 
wurden 1% der „obligatorischen“ Qualitätskriterien nicht erfüllt, was überwiegend an der 
Fahrgastinformation liegt. Bei den Bushaltestellen lag dieser Wert im Jahr 2024 ebenfalls bei 
1%, weshalb das Konzept zur Verbesserung bzw. Neugestaltung der Bushaltestellen 
fortgeführt wird. Im Jahr 2024 kam es aufgrund von Personalausfällen, Technik und 
Fremdereignissen bei der Stadtbahn zu Ausfällen von 74.446 Umlaufstunden (7,7% der 
gesamten Umlaufstunden) und beim Bus zu Ausfällen von 41.581 Umlaufstunden (2,8% der 
gesamten Umlaufstunden). Zur Darstellung der Pünktlichkeit wird der Anteil der pünktlichen 
Haltestellenabfahrten bis zu der definierten Toleranzgrenze von verspäteten Abfahrten unter 
drei Minuten ausgewiesen. Die Pünktlichkeitsgrade der Stadtbahnlinien liegen im Jahr 2024 
im Bereich von 59,6% bis 92,9% und die der Buslinien im Bereich von 59,8% bis 97,3%.

5 
 
Ausführliche Auswertungen der KVB sowie Bewertungen der Angebotsqualität aus 
Kundensicht sind dem "Qualitätsbericht 2024 der KVB" (siehe Vorlagen-Nr. 2232/2025 des 
Verkehrsausschusses der Stadt Köln) zu entnehmen. 
3) Gewährte Ausgleichsleistung gegenüber den Betreibern 
Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 185,5 (davon 65,2 Mio. € Bus und 
120,3 Mio. € Stadtbahn). Zusätzlich wurden Ertragszuschüsse i.H.v. 137,3 Mio. € (davon 
103,8 Mio. € für Stadtbahn und 33,5 Mio. € für Bus) im Jahr 2024 als Erträge wirksam. Diese 
setzen sich zusammen aus Ausgleichsleistungen auf Basis von Gesetzen bzw. 
Förderrichtlinien i.H.v. 118,1 Mio € (im Wesentlichen Fahrgeldsurrogate und 
Ausgleichsleistungen für das Deutschlandticket), Zahlungen des Aufgabenträgers an den 
Betreiber i.H.v. 18,5 Mio. (im Wesentlichen aus interlokalen Verkehren) sowie aus sonstigen 
Zuschüssen i.H.v. 0,7 Mio. €. Hinzu kommen allgemein verfügbare Investitionsförderungen 
nach Bundes- und Landesrecht.

Mitteilung Ausschuss

1516 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 16.01.2026 
 3557/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 20.01.2026 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, 
Hier: Berichtsjahr 2024 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet ge-
mäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 
2016/2338, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits-
bereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines 
öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistun-
gen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2024 
bis 31.12.2024. In Bezug auf die Angebotsqualität wird darin auf die Mitteilung zum „Qualitäts-
bericht 2024 der Kölner Verkehrs-Betriebe“ (Vorlage-Nr. 2232/2025) verwiesen.  
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den 
städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ -> „Mobilität“ unter https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/bericht-zum-oeffentlichen-personennahverkehr ver-
öffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt.  
 
 
Gez. Egerer 
 
Anlage  
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2024

Beratungsverlauf (1)

20.01.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3557/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.01.2026
Erstellt
12.12.2025 10:51