3557/2025
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007,
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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2024
6583 Zeichen
Anlage
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln
für das Jahr 2024
gemäß Artikel 7 Abs.1
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338
Stand 12/2025
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ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2024 gemäß Artikel 7 (1) der
Verordnung 1370/2007 (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) der
Europäischen Union
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der
Europäischen Union (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) verpflichtet, einmal
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen
Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.
1) Betreiber des öffentlichen Dienstes
Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020
einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und
auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine
Laufzeit von 22,5 Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der
Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007“)
bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB vergeben. Der ÖDLA definiert
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des aktuellen
Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt Köln. Er
setzt damit die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen
Verkehr der Stadt Köln (3. Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2017, Köln Mobil 2025, Kölner
Perspektiven 2030+, Green City Masterplan und der jährliche Bericht zur geplanten ÖPNV-
Netzentwicklung) aufgeführt sind. Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB
vonseiten der Stadt Köln ein ausschließliches Recht gewährt, das die Verkehrsdienste, die
Gegenstand des ÖDLA sind, schützt.
2) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung
2.1) Bedienungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr
Im Jahr 2024 betrieben die KVB 14 Stadtbahnlinien (einschließlich der Interimslinien 14 und
19, die aufgrund der Sperrung der Mülheimer Rheinbrücke betrieben wurden) sowie 70
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Buslinien, davon 11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß
Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz
unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90
Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern
über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2024 sieben Stadtbahnlinien (die
Interimslinien 14 und 19 wurden als Ergänzung zur unterbrochenen Linie 18 dem
Hochflurnetz zugeordnet), zum Niederflurnetz zählten fünf Stadtbahnlinien. Auf allen
Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Die Linienlänge betrug zum 31.12.2024 im
gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten Busnetz 707 Kilometer. Der
Fahrzeugbestand zum 31.12.2024 betrug 405 Stadtbahnfahrzeuge und 476 Busse (einschl.
von Subunternehmern betriebene Busse). Die Gesamtleistung im Jahr 2024 betrug 16,2
Millionen Nutzzugkilometer bei der Stadtbahn und 22,5 Mio. Nutzwagenkilometer beim Bus.
Es wurden 236,2 Millionen Fahrgäste befördert.
2.2) Beförderungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr
Grundsätzliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot enthält der 3. Nahverkehrsplan
der Stadt Köln (Stand 2017). Darüber hinaus sind im ÖDLA detaillierte Anforderungen an die
Qualität der Leistungserbringung durch den Betreiber festgelegt. Die KVB ist dem
Aufgabenträger verpflichtet jährlich einen Qualitätsbericht vorzulegen. Dieser beinhaltet u.a. -
jeweils getrennt nach Bus- und Stadtbahn-Angebot ausgewertet - Erfüllungsgrade zu
Fahrzeug- und Haltestellen-Qualitätskriterien sowie zu Ausfall- und Verspätungsquoten.
Die an Stadtbahnfahrzeuge gestellten Qualitätsanforderungen wurden - bis auf wenige
Fahrzeuge, die diese punktuell nicht erfüllen – im Jahr 2024 zu 100% erfüllt. Die Busse der
KVB erfüllen die geforderten Qualitätsstandards ohne Ausnahmen. An Stadtbahnhaltestellen
wurden 1% der „obligatorischen“ Qualitätskriterien nicht erfüllt, was überwiegend an der
Fahrgastinformation liegt. Bei den Bushaltestellen lag dieser Wert im Jahr 2024 ebenfalls bei
1%, weshalb das Konzept zur Verbesserung bzw. Neugestaltung der Bushaltestellen
fortgeführt wird. Im Jahr 2024 kam es aufgrund von Personalausfällen, Technik und
Fremdereignissen bei der Stadtbahn zu Ausfällen von 74.446 Umlaufstunden (7,7% der
gesamten Umlaufstunden) und beim Bus zu Ausfällen von 41.581 Umlaufstunden (2,8% der
gesamten Umlaufstunden). Zur Darstellung der Pünktlichkeit wird der Anteil der pünktlichen
Haltestellenabfahrten bis zu der definierten Toleranzgrenze von verspäteten Abfahrten unter
drei Minuten ausgewiesen. Die Pünktlichkeitsgrade der Stadtbahnlinien liegen im Jahr 2024
im Bereich von 59,6% bis 92,9% und die der Buslinien im Bereich von 59,8% bis 97,3%.
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Ausführliche Auswertungen der KVB sowie Bewertungen der Angebotsqualität aus
Kundensicht sind dem "Qualitätsbericht 2024 der KVB" (siehe Vorlagen-Nr. 2232/2025 des
Verkehrsausschusses der Stadt Köln) zu entnehmen.
3) Gewährte Ausgleichsleistung gegenüber den Betreibern
Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 185,5 (davon 65,2 Mio. € Bus und
120,3 Mio. € Stadtbahn). Zusätzlich wurden Ertragszuschüsse i.H.v. 137,3 Mio. € (davon
103,8 Mio. € für Stadtbahn und 33,5 Mio. € für Bus) im Jahr 2024 als Erträge wirksam. Diese
setzen sich zusammen aus Ausgleichsleistungen auf Basis von Gesetzen bzw.
Förderrichtlinien i.H.v. 118,1 Mio € (im Wesentlichen Fahrgeldsurrogate und
Ausgleichsleistungen für das Deutschlandticket), Zahlungen des Aufgabenträgers an den
Betreiber i.H.v. 18,5 Mio. (im Wesentlichen aus interlokalen Verkehren) sowie aus sonstigen
Zuschüssen i.H.v. 0,7 Mio. €. Hinzu kommen allgemein verfügbare Investitionsförderungen
nach Bundes- und Landesrecht.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 16.01.2026 3557/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 20.01.2026 ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, Hier: Berichtsjahr 2024 Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet ge- mäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits- bereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistun- gen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024. In Bezug auf die Angebotsqualität wird darin auf die Mitteilung zum „Qualitäts- bericht 2024 der Kölner Verkehrs-Betriebe“ (Vorlage-Nr. 2232/2025) verwiesen. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ -> „Mobilität“ unter https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/bericht-zum-oeffentlichen-personennahverkehr ver- öffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt. Gez. Egerer Anlage ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3557/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.01.2026
- Erstellt
- 12.12.2025 10:51