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3028/2018

AN/1294/2018 Reichsbürger in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 17.09.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4216 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/113 
AN/1294/2018 
Vorlagen-Nummer  14.09.2018 
 3028/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 
 
Reichsbürger in Köln, AN/1294/2018, Anfrage Ratsgruppe BUNT 
 
Die Ratsgruppe BUNT hat für die Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen / Vergabe / Internationales am 17.09.2018 die als Anlage angefügte Anfrage  
AN 1294/2018 gestellt. 
 
Es wurde um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
1. Welche neuen Kenntnisse über Probleme mit „Reichsbürgern“ usw. in Köln  
hat die Stadtverwaltung seit der Antwort (Vorlagen-Nr.: 2091/2017)? 
 
2. Wurden diese Kenntnisse an das MIK weitergeleitet? 
Welche Maßnahmen erfolgten daraufhin? 
 
3. Hat die Stadtverwaltung Kenntnisse über Ordnungswidrigkeiten von „Reichsbürgern“ usw. in 
Köln? Wenn ja, bitte je Fall nach Ort, Datum und Art der Ordnungswidrigkeit auflisten. 
 
zu 1: 
 
Auf die Beantwortung der entsprechenden Anfrage aus dem Vorjahr (Vorlagen-Nummer 2091/2017) 
wird verwiesen. Unverändert werden die bei der Verwaltung bekannt gewordenen Vorfälle mit sog. 
Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern (u.a. auch Selbstverwalter genannt) statistisch erfasst und an 
das für Verfassungsschutz zuständige Referat beim Innenministerium NRW sowie an den polizeili-
chen Staatsschutz gemeldet. 
 
Diese Meldung erfolgt unter restriktiver Beachtung der jeweils gültigen Verfahrensvorgaben des Lan-
desinnenministeriums NRW. 
 
Anknüpfend an die letztjährig bereitgestellte Statistik haben sich die gemeldeten Verdachtsfälle wie 
folgt entwickelt: 
 
09/2017:   7 Verdachtsmeldungen 
10/2017: 12 Verdachtsmeldungen 
11/2017:   6 Verdachtsmeldungen 
12/2017:   1 Verdachtsmeldungen 
01/2018:   5 Verdachtsmeldungen 
02/2018:   4 Verdachtsmeldungen 
03/2018:   7 Verdachtsmeldungen 
04/2018:   5 Verdachtsmeldungen 
05/2018:   6 Verdachtsmeldungen 
06/2018:   6 Verdachtsmeldungen

2 
 
07/2018:   2 Verdachtsmeldungen 
08/2018:   2 Verdachtsmeldungen 
 
Unverändert handelt es sich bei den v.g. Verdachtsmeldungen regelmäßig um verschriftlichte Ein-
wände gegen Maßnahmen der Vollstreckung durch die Kämmerei bzw. Feststellung auf Nichtbeste-
hen der Deutschen Staatsangehörigkeit respektive Interventionen gegen ordnungsbehördliche Maß-
nahmen. Diese sind im szenetypischen Duktus gehalten und sprechen regelmäßig der Bundesrepub-
lik Deutschland sowie der Stadt Köln und ihrer handelnden Akteure die Legitimität zum hoheitlichen 
Handeln ab. 
 
zu 2 
 
Ja, siehe Beantwortung zu 1. Welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall aus diesen Meldungen 
erwachsen, entzieht sich der Kenntnisnahme der Stadt Köln, da Polizei und Verfassungsschutz in-
nerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs autark agieren. 
 
Sofern von dort vereinzelt Unterlagen bzw. ergänzenden Informationen zu Verdachtsfällen angefragt 
wurden, hatte dies zumeist den Hintergrund, dass der Entzug etwaig ausgestellter waffenrechtlicher 
Genehmigungen geprüft worden ist. Zu den diesbezüglichen Ergebnissen liegen der Stadt Köln je-
doch keine Erkenntnisse vor. 
 
zu 3: 
 
Allgemeine Ordnungswidrigkeitsverfahren werden bei den Fachämtern nicht separat danach ge-
schlüsselt, ob die involvierten Akteure dem Personenkreis der Reichsbürger zuzurechnen sind. Eine 
auswertbare Gesamtaufstellung von Ordnungswidrigkeiten, die durch Reichbürger begangen worden 
sind, existiert daher nicht. 
 
Sofern ein gewisser Bezug zur v.g. Szene erkennbar wird, erfolgt außerhalb des eigentlich zu Grunde 
liegenden Sachverhalts die unter Punkt 1 beschriebene zentrale Sachverhaltsmeldung an die hierfür 
bei 11/Personal und Verwaltungsmanagement vorgehaltene Stelle. Aus der greifbaren Datenlage zu 
den unter Ziffer 1 benannten Verdachtsmeldungen lassen sich als exemplarische Betätigungsfelder 
ordnungswidrigen Verhaltens u.a. nennen: 
 
 Intervention gegen die Ahndung bagatellhafter Verkehrsordnungswidrigkeiten 
(z.B. Falschparken oder Übertretung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit) 
 Intervention gegen die amtlich verfügte Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3028/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.09.2018
Erstellt
12.09.2018 09:08