3007/2025
Einwohnerfragen zur Instandsetzung der Longericher Straße
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3007/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einwohnerfragen zur Instandsetzung der Longericher Straße Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: Guten Tag Herr Rupsch, die letzte Sanierung der Longericherstr. war im Jahre 1981. In 2017 wurde der Beschluss ge- fasst, die Longericherstr. im o.a. Bereich instandzusetzen. Instandsetzung heißt Reparatur, keine Sanierung der gesamten Straßenbeläge, also auch eigentlich keine Umlegung von Kos- ten auf Anlieger, es sei denn, es werden zusätzlich Verbesserungsarbeiten gemacht. Im Sachstandsbericht mit der o.a. Vorl.Nr. wird gesagt, dass im Rahmen der "Reparaturarbeiten" der Longericherstr. und im Rahmen der Verkehrsberuhigung keine Markierungen für rechts vor links angebracht werden können. Der nächste Sachstandsbereicht ist für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. Also bald. In 2016 wurden die Anlieger der Longericherstr. informiert, dass im Rahmen des Schulneu- baus der Gesamtschule Ossietzkystr. der gesamte Bauverkehr über die Longericherstr. abge- wickelt wird. Es erfolgten mehrere Protetsschreiben der Anlieger, auch an Frau Reker mit 160 Unterschriften, weil die Anlieger befürchteten, dass die dann kaputte Strasse auf Kosten der Anlieger saniert wird. Bei einer Infoveranstaltung hierzu in der Aula der Schule Paul-Humburg- Str. mit dem Amtsleiter Herrn Harzendorf, versprach dieser, dass die Stadt Köln die entstan- denen Schäden an Straße und Bürgersteigen nach Beendigung der Baumaßnahme auf ei- gene Kosten reparieren wird. Hierzu gibt es wohl Protokolle und auch Herr Erkelenz und Herr Baumann haben hier Anträge eingereicht. Irgendwann nach 2017 wurde der Beschluss gefasst, die Longericher Straße im Rahmen der geplanten Fahrradroutenstraße von Köln Innenstadt über Chorweiler nach Dormagen mitein- zubeziehen und als Fahrradstraße zu deklarieren. Leider liegt mir hier nichts Schriftliches zu vor. Hierfür müsste die Straße ja auch instand gesetzt/ggf. auch saniert werden und es wür- den weitere Beläge aufgebracht. Lt. Vorlagebeschluss der Bezirkssitzung vom 13.5.25 (2936/2024) soll die Umsetzung der Radroute 8 am 20.2.26 beginnen. Per 1.1.24 erfolgte der Beschluss in NRW, dass Anlieger für Baumaßnahmen keine Beteili- gung mehr zahlen müssen. Dies soll auch kulanterweise für Beschlüsse rückwirkend bis 1.1.2018 gelten. Ich bin leider erst seit 14 Tagen in dieser Gruppe und mir fehlen viele Unterlagen und Hinter- grundinformationen. Und niemand in der Gruppe sieht sich in der Lage mal chronologisch auf- zulisten wann welche Beschlüsse und Eingaben gemacht wurden. 2 Meine Fragen nun: 1. welche Widmung hat die Longericher Straße? 2. waren beim Beschluss aus 2017 zur Instandsetzung der Longericher Straße Verbesserun- gen geplant und wenn ja, welche, und welche Kosten würden dann auf die Anlieger zu- kommen? 3. ist die Straße jetzt so zerstört, dass eine Sanierung unausweichlich ist? Muss es hierzu einen neuen Beschluss geben? 4. hat der Beschluss zur Umwidmung auf eine Fahrradstr. den Beschluss zur Instandsetzung ausgehebelt? Werden bei der Umsetzung der Bauarbeiten zur Fahrradstr. Anliegerkosten fällig? 5. fallen überhaupt Anliegerkosten an oder zieht der Beschluss NRW mit der Aufhebung von Anliegerkosten ab 1.1.2018? 6. für wann kann mit der Instandsetzung bzw. den Arbeiten zur Fahrradstr. gerechnet wer- den? Februar 2026? Herzliche Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3007/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.10.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 14:02