3988/2024
Beantwortung einer Anfrage des Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates betreffend "Sicherheitspersonal im Ausländeramt" (AN/1545/2024)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2798 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/33 AN/1545/2024 Vorlagen-Nummer 07.01.2025 3988/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 21.01.2025 Beantwortung einer Anfrage des Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates betreffend "Sicherheitspersonal im Ausländeramt" (AN/1545/2024) Auf die schriftliche Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates (AN/1545/2024) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Inwieweit wird sichergestellt, dass das Sicherheitspersonal nicht diskriminiert? Nimmt das Sicherheitspersonal an den Fortbildungsangeboten der Stadt Köln zu „Dis- kriminierungsfreiem Handeln“ teil? Das eingesetzte Sicherheits- und Servicepersonal wird regelmäßig von dem beauftragten Si- cherheitsdienstleister im Umgang mit Menschen, insbesondere in Bezug auf Umgangsformen, Stressverhalten und Kommunikation (Stichwort: kulturelle Sensibilisierung) geschult. Diskrimi- nierungen jeglicher Art werden durch den beauftragten Sicherheitsdienstleister nicht akzeptiert und führen bei Feststellung zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Das Sicherheitspersonal nimmt nicht an den Fortbildungsangeboten der Stadt Köln teil, son- dern hat entsprechende eigene Angebote über den beauftragten Wachdienst. 2. Warum wird das Sicherheitspersonal mit der Aufgabe betraut, inhaltliche Fragen der Bürger*innen zu beantworten, anstatt dafür qualifiziertes Verwaltungspersonal einzu- setzen? Wurde das Sicherheitspersonal in dem Bereich geschult? Grundsätzlich ist das Sicherheits- und Servicepersonal des beauftragten Sicherheitsdienstleis- ters nicht dazu befugt, inhaltliche Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. Die Aufgaben sind klar definiert und umfassen insbesondere die Unterstützung bei der Durchset- zung der Hausordnung der Liegenschaft. Es ist jedoch möglich, dass aufgrund sprachlicher Barrieren Bürgerinnen und Bürger von Si- cherheitskräften eine Übersetzung inhaltlicher Informationen wünschen. Das Sicherheitspersonal wird dementsprechend angehalten, inhaltlich, fachliche Fragen ge- rade nicht zu beantworten. Diese werden vom Personal der Ausländerbehörde beantwortet. 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bürger*innen weiter- hin fachlich fundierte Auskünfte von entsprechend ausgebildetem Personal erhalten? Das Sicherheitspersonal ist häufig der Erstkontakt, den alle Antragstellenden wahrnehmen, doch fachlich werden die Antragstellenden von den Mitarbeitenden des Infopoints beraten und 2 im Weiteren von den Sachbearbeitenden, die die jeweiligen Anträge bearbeiten. Das Sicher- heits- und Servicepersonal hat hier weder einen Auftrag, noch ist das Personal entsprechend geschult, um fachlich die Antragstellenden zu beraten. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3988/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.01.2025
- Erstellt
- 16.12.2024 18:11