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3865/2021

Biologisch abbaubare Hundekottüten - Beantwortung der Anfrage AN/2061/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.11.2021, TOP 9.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5563 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3865/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 
 
Biologisch abbaubare Hundekottüten - Beantwortung der Anfrage AN/2061/2021 
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt beantwortet: 
1. Besteht die Möglichkeit, dass im Stadtbezirk Kalk Hundekottüten angeschafft werden, die 
biologisch abbaubar sind, wie sie auf z.B. Norderney üblich sind? 
Grundsätzlich ist die Beschaffung biologisch abbaubarer Hundekottüten (HKT) – einen erfolgrei-
chen Piloten vorausgesetzt – möglich. Allerdings sind dabei nachfolgende Punkte zu berücksich-
tigen. 
a.) Nach Rücksprache mit dem Lieferanten TSP Hamburg, der die biologisch abbaubaren HKT 
auf Norderney liefert, liegen die Beschaffungskosten mindestens drei Mal so hoch wie die 
Kosten für konventionellen HKT aus Recyclingmaterial. Bei einem jährlichen Volumen von 15 
Millionen HKT bedeutet dies Mehrkosten in Hö he von mindestens 120.000 € pro Jahr. Die 
genauen Kosten müssten im Rahmen einer entsprechenden Marktrecherche / Ausschrei-
bung ermittelt werden. 
b.) Die meisten der in der Vergangenheit angefragten Lieferanten konnten die Bereitstellung ei-
ner solch hohen Stückzahl an biologisch abbaubaren HKT nicht zusichern. 
c.) Biologisch abbaubare HKT sind naturgemäß nur bedingt lagerfähig, was die bedarfsgerechte 
Belieferung eines Großabnehmers komplexer werden lässt. 
d.) Der Einsatz von biologisch abbaubaren HKT macht nur dann Sin n, wenn diese separat er-
fasst und verwertet werden, da biologisch abbaubare HKT, die im Park bzw. der Grünanlage 
verbleiben, einerseits temperaturbedingt nur in der warmen Jahre szeit verrotten, anderer-
seits – sofern sie verrotten – den Kot wieder freigeben. Ergänzend sei erwähnt, dass die An-
zahl offizieller Beschwerden der Kölner Bü rger*innen (Quelle: App „Sag´s uns“) über nicht 
korrekt entsorgte HKT im Jahre 2020 12 Fälle betrug. 
Auf Grund der geringen Anzahl an Fällen gemeldeter HKT, die nicht korrekt entsorgt werden, 
ist damit auch ein sinnvoller Beitrag zum Tierschutz (Verzehr von Kunststoffen) zu hinterfra-
gen. 
e.) Aktuell werden die gefüllten HKT in den Restmüll -Papierkörben gesammelt und thermisch 
verwertet. Eine separate Erfassung mit dem Zweck der stofflichen Verwertung bedingt einen 
zweiten Papierkorb je Standort sowie eine separate Logistik zur Sammlung, die mit entspre-
chenden Mehrkosten verbunden ist. Zur Ermittlung der genauen Höhe der Zusatzkosten 
müssten eine entsprechende Kalkulation erstellt werden. Zur ersten Orientierung könnten – 
obwohl sich sicherlich Synergieeffekte ergeben – die jährlich anfallenden Kosten für die Be-

2 
 
reitstellung, Leerung und Verwertung eines Restmüll-Papierkorbes (in Grünanlagen) in Höhe 
von ca. 280 € pro Jahr und Stück herangezogen werden. 
f.) Die stoffliche Verwertung der HKT setzt zwingend eine sortenreine Erfassung – ohne Stör-
stoffe – voraus. Fehlwürfe sind nur in sehr geringen T oleranzbereich möglich. Erfahrungs-
gemäß ist dies an öffentlichen Standorten kaum zu gewährleisten. Eine Nachsortierung ist 
nicht umsetzbar und aus hygienischen Gründen ausgeschlossen. 
g.) Die rückstandlose Abbaubarkeit im angegeben Zeitraum von sog. biologisch  abbaubaren 
HKT ist umstritten. Es gibt diametral unterschiedliche Einschätzungen von Anlagenbetreibern 
und Herstellern. Für die meisten Verwertungsanlagen (z. B. Kompostierung) kommen diese 
Produkte nicht in Frage, da der Zersetzungsprozess deutlich länge r dauert als für die Anla-
gen notwendig ist. Dies führt entweder zu aufwendigen Nachbearbeitungen oder sogar dazu, 
dass das Material im ungünstigsten Fall mit dem Kompost wieder ausgebracht wird. Dies 
kann die Qualität und Vermarktung der Komposte gefährden. 
In der Kompostierungsanlage Köln werden Komposte nach den strengen Qualitätskriterien 
der RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK Köln) hergestellt, 
die u. a. als organischer Dünger im Ökolandbau und auf landwirtschaftlichen Fläche n in 
Wasserschutzgebieten zum Einsatz kommen. Gemäß dieser darf Hundekot nicht zur Her-
stellung von entsprechenden Komposten verwendet werden. 
Unter Berücksichtigung vorstehender Punkte stellt sich die Frage nach dem Mehrwert des Ein-
satzes biologisch abbaubarer HKT. 
 
2. Müssten dafür neue Mülleimer angeschafft werden?  
Ja, es müssten zusätzliche Papierkörbe angeschafft und installiert werden, da eine Erfassung in 
den bestehenden Papierkörben keinen wesentlichen Mehrwert bringt (siehe auch Antwort zu 
Frage 1). 
 
3. Bestünde die Möglichkeit einer sukzessiven Umrüstung der bestehenden Mülleimer und 
mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen? 
Siehe dazu auch die Ausführungen zu Frage 1. 
 
4. In welchem Stadtteil des Bezirkes könnte ein Pilotprojekt starten? 
Dies wäre überall möglich. 
 
5. Könnte sich die Stadtverwaltung oder die AWB vorstellen, die sogenannte „Poop-BAG-
Map“, eine Hundekotbeutel-Karte, einzuführen, damit benutzte Beutel schneller aus der 
Umwelt entfernt werden könnten? 
Die von der Stadt Köln angebotene App „Sag‘s uns“ bietet bereits die angesprochenen Funktio-
nalitäten zur Meldung von unsachgemäß entsorgten Ablagerungen aller Art.  
Nach Auskunft der Initiatoren war die sogenannte „Poop-BAG-Map“ zur Identifizierung von abge-
lagerten Hundekotbeuteln insbesondere dazu gedacht, auf die Problematik aufmerksam zu ma-
chen. In der Stadt Köln besteht unseres Erachtens bereits ein Gespür für dieses Thema.

3

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3865/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.11.2021
Erstellt
03.11.2021 15:58