3865/2021
Biologisch abbaubare Hundekottüten - Beantwortung der Anfrage AN/2061/2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5563 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3865/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 Biologisch abbaubare Hundekottüten - Beantwortung der Anfrage AN/2061/2021 Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt beantwortet: 1. Besteht die Möglichkeit, dass im Stadtbezirk Kalk Hundekottüten angeschafft werden, die biologisch abbaubar sind, wie sie auf z.B. Norderney üblich sind? Grundsätzlich ist die Beschaffung biologisch abbaubarer Hundekottüten (HKT) – einen erfolgrei- chen Piloten vorausgesetzt – möglich. Allerdings sind dabei nachfolgende Punkte zu berücksich- tigen. a.) Nach Rücksprache mit dem Lieferanten TSP Hamburg, der die biologisch abbaubaren HKT auf Norderney liefert, liegen die Beschaffungskosten mindestens drei Mal so hoch wie die Kosten für konventionellen HKT aus Recyclingmaterial. Bei einem jährlichen Volumen von 15 Millionen HKT bedeutet dies Mehrkosten in Hö he von mindestens 120.000 € pro Jahr. Die genauen Kosten müssten im Rahmen einer entsprechenden Marktrecherche / Ausschrei- bung ermittelt werden. b.) Die meisten der in der Vergangenheit angefragten Lieferanten konnten die Bereitstellung ei- ner solch hohen Stückzahl an biologisch abbaubaren HKT nicht zusichern. c.) Biologisch abbaubare HKT sind naturgemäß nur bedingt lagerfähig, was die bedarfsgerechte Belieferung eines Großabnehmers komplexer werden lässt. d.) Der Einsatz von biologisch abbaubaren HKT macht nur dann Sin n, wenn diese separat er- fasst und verwertet werden, da biologisch abbaubare HKT, die im Park bzw. der Grünanlage verbleiben, einerseits temperaturbedingt nur in der warmen Jahre szeit verrotten, anderer- seits – sofern sie verrotten – den Kot wieder freigeben. Ergänzend sei erwähnt, dass die An- zahl offizieller Beschwerden der Kölner Bü rger*innen (Quelle: App „Sag´s uns“) über nicht korrekt entsorgte HKT im Jahre 2020 12 Fälle betrug. Auf Grund der geringen Anzahl an Fällen gemeldeter HKT, die nicht korrekt entsorgt werden, ist damit auch ein sinnvoller Beitrag zum Tierschutz (Verzehr von Kunststoffen) zu hinterfra- gen. e.) Aktuell werden die gefüllten HKT in den Restmüll -Papierkörben gesammelt und thermisch verwertet. Eine separate Erfassung mit dem Zweck der stofflichen Verwertung bedingt einen zweiten Papierkorb je Standort sowie eine separate Logistik zur Sammlung, die mit entspre- chenden Mehrkosten verbunden ist. Zur Ermittlung der genauen Höhe der Zusatzkosten müssten eine entsprechende Kalkulation erstellt werden. Zur ersten Orientierung könnten – obwohl sich sicherlich Synergieeffekte ergeben – die jährlich anfallenden Kosten für die Be- 2 reitstellung, Leerung und Verwertung eines Restmüll-Papierkorbes (in Grünanlagen) in Höhe von ca. 280 € pro Jahr und Stück herangezogen werden. f.) Die stoffliche Verwertung der HKT setzt zwingend eine sortenreine Erfassung – ohne Stör- stoffe – voraus. Fehlwürfe sind nur in sehr geringen T oleranzbereich möglich. Erfahrungs- gemäß ist dies an öffentlichen Standorten kaum zu gewährleisten. Eine Nachsortierung ist nicht umsetzbar und aus hygienischen Gründen ausgeschlossen. g.) Die rückstandlose Abbaubarkeit im angegeben Zeitraum von sog. biologisch abbaubaren HKT ist umstritten. Es gibt diametral unterschiedliche Einschätzungen von Anlagenbetreibern und Herstellern. Für die meisten Verwertungsanlagen (z. B. Kompostierung) kommen diese Produkte nicht in Frage, da der Zersetzungsprozess deutlich länge r dauert als für die Anla- gen notwendig ist. Dies führt entweder zu aufwendigen Nachbearbeitungen oder sogar dazu, dass das Material im ungünstigsten Fall mit dem Kompost wieder ausgebracht wird. Dies kann die Qualität und Vermarktung der Komposte gefährden. In der Kompostierungsanlage Köln werden Komposte nach den strengen Qualitätskriterien der RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK Köln) hergestellt, die u. a. als organischer Dünger im Ökolandbau und auf landwirtschaftlichen Fläche n in Wasserschutzgebieten zum Einsatz kommen. Gemäß dieser darf Hundekot nicht zur Her- stellung von entsprechenden Komposten verwendet werden. Unter Berücksichtigung vorstehender Punkte stellt sich die Frage nach dem Mehrwert des Ein- satzes biologisch abbaubarer HKT. 2. Müssten dafür neue Mülleimer angeschafft werden? Ja, es müssten zusätzliche Papierkörbe angeschafft und installiert werden, da eine Erfassung in den bestehenden Papierkörben keinen wesentlichen Mehrwert bringt (siehe auch Antwort zu Frage 1). 3. Bestünde die Möglichkeit einer sukzessiven Umrüstung der bestehenden Mülleimer und mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen? Siehe dazu auch die Ausführungen zu Frage 1. 4. In welchem Stadtteil des Bezirkes könnte ein Pilotprojekt starten? Dies wäre überall möglich. 5. Könnte sich die Stadtverwaltung oder die AWB vorstellen, die sogenannte „Poop-BAG- Map“, eine Hundekotbeutel-Karte, einzuführen, damit benutzte Beutel schneller aus der Umwelt entfernt werden könnten? Die von der Stadt Köln angebotene App „Sag‘s uns“ bietet bereits die angesprochenen Funktio- nalitäten zur Meldung von unsachgemäß entsorgten Ablagerungen aller Art. Nach Auskunft der Initiatoren war die sogenannte „Poop-BAG-Map“ zur Identifizierung von abge- lagerten Hundekotbeuteln insbesondere dazu gedacht, auf die Problematik aufmerksam zu ma- chen. In der Stadt Köln besteht unseres Erachtens bereits ein Gespür für dieses Thema. 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3865/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 03.11.2021 15:58