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A-W/0001/2007

Verlagerung der Bezirksverwaltung West an den Pantaleonplatz

Antrag an die BV West 11.01.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.01.2007, TOP 6.5

Originalantrag

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Originalantrag

4973 Zeichen

	


	  

	

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Fraktion in der BV West  
Münster, 10. Januar 2007 
 
 
An die 
Bezirksvorsteherin im Stadtbezirk Münster - West 
Frau Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1 
48161 Münster 
 
 
 
Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West an den Pantaleonplatz  
 
 
Die Bezirksvertretung Münster – West  möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt 
1.  ein Konzept für die Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West  an den Pantale- 
onplatz zu erarbeiten. Hierbei ist für eine adäquate Unterbri ngung des Veterinär- und Le- 
bensmittelüberwachungsamtes in einer anderen städtischen Liegenschaft sowie der ebenfalls 
im Dienstgebäude Schelmenstiege untergebrachten Kindergruppe in einer Roxeler Einrich- 
tung (z.B. in der Kinder- und Jugendeinrichtung Roxel - Nord) Sorge zu tragen. 
2.  weitere flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Pantaleonplatzes zu erarbeiten. 
3.  die Ämterstruktur innerhalb der Stadtverwaltung dergestalt zu optim ieren, dass bürgerorien- 
tierte Dienstleistungen in den Bezirksverwaltungen konzentriert werde n. In diesem Zusam- 
menhang ist gleichfalls die Möglichkeit zu schaffen, den Bezirksbea mten der Polizei im 
neuen Gebäude der Bezirksverwaltung am Pantaleonplatz Diensträume zur  Verfügung zu 
stellen. 
4.  die durch eine Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West anfa llenden Kosten und 
Gewinne (z.B. durch eine Veräußerung des Dienstgebäudes Schelmenstie ge) detailliert dar- 
zustellen.  
 
 
Begründung:  
Der Pantaleonplatz in Münster Roxel leidet seit geraumer Zeit an einem langsamen aber kontinuier- 
lichen Sterben des dort angesiedelten Einzelhandels. Alle Dis kussionen, Debatten und Initiativen 
von Politik und Verwaltung haben nicht zu dem Ziel geführt, Wirtschaftskra ft in das Zentrum Ro- 
xels zu ziehen. 
Gleichzeitig ist festzustellen, dass das Dienstgebäude der Bezirksverwaltung Münster – West an der 
Schelmenstiege eher in einer Rand- denn in einer Zentrallage angesi edelt ist und dass von den ver- 
fügbaren knapp 750 m 2 nur etwa 220 m 2 von der Bezirksverwaltung als Bürofläche genutzt werden.

Eine Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West an den Panta leonplatz schlägt somit zwei 
Fliegen mit einer Klappe: Zum einen wird das Serviceangebot für die  Bürgerinnen und Bürger in 
zentraler Lage angesiedelt; die Wahrnehmung der Bezirksverwaltung vor Ort wird damit erhöht, sie 
ist näher am Bürger; zum anderen erfährt der Pantaleonplatz durch diese Maßnahme eine deutliche 
Aufwertung, so dass durchaus zu erwarten ist, dass sich synergetisch a uch wieder Einzelhandel an 
dieser Stelle ansiedeln wird. 
Um den letztgenannten Effekt weiter zu verstärken, erscheint es m ehr als sinnvoll, möglichst viele 
bürgerorientierte Serviceleistungen der Stadtverwaltung in den Bezirks verwaltungen anzusiedeln. 
Exemplarisch sei hier nur die Möglichkeit genannt, Kfz - Zulassunge n in den Bezirksverwaltungen 
durchzuführen. Es ist in diesem Fall mit Sicherheit zu erwarten, da ss sich in unmittelbarer Nähe ein 
Betrieb ansiedelt, der u.a. auch die benötigten Nummernschilder herstellt. 
Unter dem Motto „Bürgerservice aus einer Hand“ lässt sich auch de r Vorschlag zur Unterbringung 
der Bezirksbeamten der Polizei im neuen Dienstgebäude der Bezirksverwaltung subsumieren. 
Die Tatsache, dass bei der Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßna hme kein Sitzungssaal für 
die Bezirksvertretung mehr zur Verfügung steht, ist nur auf den erst en Blick negativ zu bewerten. 
Bei näherem Hinsehen bietet dieser Umstand die große Chance, die Si tzungen in allen Stadtteilen 
im Bezirk West durchzuführen. Der interessierte Bürger muss nicht länger zur Politik nach Roxel 
fahren, sondern die Politik kommt zum Bürger! 
In Zeiten knapper Kassen darf natürlich der finanzielle Aspekt einer derartigen Maßnahme nicht 
unberücksichtigt bleiben. Zwar steht zu erwarten, dass durch den Kauf ode r die Anmietung von 
Räumlichkeiten am Pantaleonplatz Kosten entstehen, denen aber gleich falls Einnahmen aus einer 
möglichen Veräußerung des Dienstgebäudes Schelmenstiege und Einsparungen aus dem Wegfall 
der dort anstehenden Sanierungsmaßnahmen entgegenstehen. Eine saubere Kalkula tion von Ausga- 
ben und Einnahmen ist daher unabdingbar. 
Insgesamt bietet dieser Antrag in der Gesamtschau entscheidende V orteile, Politik und Verwaltung 
näher zum Bürger zu bringen und stellt gleichzeitig jenseits von Beil eidskundgebungen und Sonn- 
tagsreden einen konkreten Schritt in Richtung Belebung des Pantaleonplatzes dar.  
 
 
 
gezeichnet       gezeichnet 
Ediger, Stähler, Ahrens und Fraktion   Prof. Dr. Poll

Beratungsverlauf (1)

18.01.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0001/2007
Typ
Antrag an die BV West
Datum
11.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37