V/0377/2014
Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses
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Beschlussvorlage
2687 Zeichen
V/0377/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Bürger- und Ratsservice
Betrifft
Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses
Beratungsfolge
12.06.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Es wird ein Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz gebildet.
2. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus ….. Mitgliedern.
3. Folgende Mitglieder werden in den Ausschuss entsandt:
Mitglieder Stellvertretungen
…
4. Der Vorsitz und die beiden stellvertretenden Vorsitze werden durch die Fraktionen außerhalb
des nach § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehenen
Verfahrens bestimmt.
Begründung:
Nach § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz entscheidet die neue Vertretung nach Vorprüfung durch
einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der
Wahl von Amts wegen. Um handlungsfähig zu sein, schlägt die Verwaltung vor, bereits in der kon-
stituierenden Sitzung des Rates den Wahlprüfungsausschuss zu bilden und zu besetzen. In der
Wahlperiode 2009-2014 bestand der Ausschuss aus 11 Mitgliedern. Da die Bildung des Wahlprü-
fungsausschusses im Vorgriff auf die Bildung der übrigen Ausschüsse erfolgt, ist eine Verständi-
gung über den Ausschussvorsitz und die beiden stellvertretenden Ausschussvorsitze erforderlich.
Vorlagen-Nr.:
V/0377/2014
Auskunft erteilt:
Herr Kupferschmidt
Ruf:
492-3300
E-Mail:
Kupferschmidt@stadt-muenster.de
Datum:
30.05.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0377/2014
Gleichstellung von Frauen und Männern
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung
zu achten.
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder
die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“
i. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0377/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.05.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37