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V/0377/2014

Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses

Vorlagen 28.05.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.06.2014, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2687 Zeichen

V/0377/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Es wird ein Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz gebildet. 
 
2. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus ….. Mitgliedern. 
 
3. Folgende Mitglieder werden in den Ausschuss entsandt: 
 
Mitglieder  Stellvertretungen 
   
    
…    
 
4. Der Vorsitz und die beiden stellvertretenden Vorsitze werden durch die Fraktionen außerhalb 
des nach § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehenen 
Verfahrens bestimmt. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz entscheidet die neue Vertretung nach Vorprüfung durch 
einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der 
Wahl von Amts wegen. Um handlungsfähig zu sein, schlägt die Verwaltung vor, bereits in der kon-
stituierenden Sitzung des Rates den Wahlprüfungsausschuss zu bilden und zu besetzen. In der 
Wahlperiode 2009-2014 bestand der Ausschuss aus 11 Mitgliedern. Da die Bildung des Wahlprü-
fungsausschusses im Vorgriff auf die Bildung der übrigen Ausschüsse erfolgt, ist eine Verständi-
gung über den Ausschussvorsitz und die beiden stellvertretenden Ausschussvorsitze erforderlich. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0377/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0377/2014 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung 
zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder 
die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

12.06.2014 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0377/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37