KDigital 8/2023
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 28.04.2023
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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 28.04.2023)
668 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung - öffentlich - KDigital 8/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221-1474871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.09.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Digitalisierung 20.10.2023 3. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Kommis- sion für Digitalisierung am 28.04.2023 Beschlussvorschlag: Die Kommission für Digitalisierung genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Niederschrift K. Digitale 28.04.2023_komplett
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Niederschrift K. Digitale 28.04.2023_komplett)
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1
Datum: 09.06.2023
Aktenzeichen:
Auskunft erteilt:
Eva Kuhl
Telefon: (0221) 147 - 4871
eva.kuhl@bezreg-koeln.nrw.de
Kommission für Digitalisierung
des Regionalrates
des Regierungsbezirkes Köln
Niederschrift über die wesentlichen Ergebnisse
der 5. Sitzung der Kommission für Digitalisierung
des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
am 28. April 2023
Beginn:10:00 Uhr
Ende: 12:13 Uhr
Ort: Plenarsaal Bezirksregierung Köln
Herr Moll (Vorsitzender) eröffnet die Sitzung und heißt die Anwesenden herzlich
willkommen. Besonders begrüßt er Herrn Regierungspräsident Dr. Wilk, Herrn Dr.
Brakmann, Frau Wallrath sowie Frau Söns.
Er weist daraufhin, dass Aufnahmen in Bild und Ton nicht gestattet sind. Sodann erfolgt
der Einstieg in die Tagesordnung:
TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Tagesordnung fristgerecht am 14. April 2023
bekannt gegeben worden sei. Der letzte Nachversand erfolgte am 27. April 2023.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Ergänzungen oder Änderungen der Tagesordnung
erkennbar nicht der Fall sind. Weiter nimmt er Bezug auf den TOP 9.3, zu dieser Anfrage
2
noch keine Beantwortung vorliegt. Er unterbreitet den Vorschlag, TOP 9.3 mit
Anerkennung der Tagesordnung, in die nächste Sitzung im Oktober zu vertagen. Hiermit
besteht Einverständnis.
TOP 2 Mitunterzeichnung der Niederschrift
Als Mitunterzeichner wird von der Fraktion DIE LINKE./Volt Herr Friedrich Jeschke
benannt.
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der
04. Sitzung der Kommission Digitalisierung am 28. Oktober 2022
Drucksache Nr. KDigital 1/2023
Beschluss:
Die Kommission für Digitalisierung genehmigt die Niederschrift mehrheitlich
bei einer Enthaltung.
TOP 4 Digitalisierung im Regierungsbezirk Köln, Herr Regierungspräsident
Dr. Wilk
Herr Moll (Vorsitzender) dankt Herrn Regierungspräsident Dr. Wilk für sein Kommen
und übergibt das Wort an diesen.
Herr Dr. Wilk (Regierungspräsident) beginnt seinen Vortrag mit der Feststellung, dass
die Digitalisierung für ihn eine Herzensangelegenheit sei. So habe er bis heute einen
Lehrauftrag an der TU Dortmund zum Thema „Digitales Bauen“ inne, welcher noch aus
der Zeit in seiner Funktion als Leiter der Obersten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen
herrühre. Betreffend die Bezirksregierung Köln stellt er fest, dass, auch wenn an vielen
Stellen noch Verbesserungsbedarf bestehe, so habe er ausdrücklich großen Respekt
vor der komplexen Arbeit der IT-Kollegen im Haus. Vieles werde sich in den nächsten
Jahren noch ändern müssen.
3
Ein Aspekt der Digitalisierung sei das Homeoffice. Homeoffice biete die Chance,
„attraktiver Arbeitgeber“ zu sein. Bei dem notwendigen und schwierigen Akquirieren von
Personal sei dieser Aspekt nicht unerheblich, denn wer „attraktiver Arbeitgeber“ sei,
finde möglicherweise schneller qualifiziertes Personal. Die Bezirksregierung Köln biete
derzeit eine 50%-im-Durchschnitt-Regelung an. Gleichzeitig müsse man das Thema
„Social Distancing“ im Blick haben. Im Ergebnis sei Homeoffice immer nur ein Angebot,
so dass der gewünschte persönliche Kontakt zu Kollegen immer möglich sei.
Ein umfangreiches Thema werde die Einführung der Elektronischen Verwaltungsarbeit
(E-VA) im Haus sein. Die Vorbereitungen liefen auf Hochtouren. Die Ministerien sind
bereits in der Elektronischen Verwaltungsarbeit angekommen, so dass die Bezirks-
regierung hoffentlich in der vorteilhaften Situation sei, die sog. „Kinderkrankheiten“ nicht
mehr durchlaufen zu müssen. Für eine gute Umsetzung sei, neben den technischen
Herausforderungen, ein hoher Weiterbildungsaufwand erforderlich.
Mit voranschreitender Digitalisierung müsse aber auch die entsprechende technische
Ausstattung für Mitarbeiter/innen stetig verbessert werden. Mit der technischen
Ausstattung in seinem Haus sei er selbst sehr zufrieden. Allerdings habe er wiederum
auch erfahren, dass, beispielhaft erwähnt, Außendienstler teilweise noch mit Handys
ausgestattet seien, die nicht internetfähig wären, so dass hier in Teilen auf die Nutzung
von privaten Handys zurückgegriffen werden müsste. Dies wurde sofort geändert. So
wirkt sich auch die technische Ausstattung auf den Aspekt „attraktiver Arbeitgeber“ aus.
Ein weiterer Aspekt der Digitalisierung im Regierungsbezirk sei das Thema Breitband-
ausbau. Dieser Ausbau sei in dem hier sehr engstrukturierten Ballungsgebiet Köln recht
gut, der Strukturwandel im linksrheinisch gelegenen Rheinischen Revier schreite voran.
Aber auch den ländlichen Raum rechtsrheinisch dürfe man selbstverständlich nicht aus
dem Blick verlieren.
Herr Dr. Wilk (Regierungspräsident) beendet seinen Beitrag mit dem Fazit, dass die
Kommission für Digitalisierung ein sehr wichtiges Gremium sei; diese einzustellen wäre
ein völlig falsches Signal. Ganz ausdrückliche unterstützte er die Arbeit der Kommission.
Herr Moll (Vorsitzender) dankt Herrn Dr. Wilk (Regierungspräsident) für die
Ausführungen und leitet zu Fragen aus dem Auditorium über.
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Herr Götz (CDU) möchte zum einen wissen, ob E-VA mit einer Strategie verbunden sei,
zum anderen ob dieses System ausschließlich innerhalb dieser Behörde Anwendung
finde oder auch eine Kommunikation nach außen (mit Kommunen, Bürgern, anderen
Behörden) vorsehe.
Herr Dr. Wilk (Regierungspräsident) erläutert, das hinter E-VA ein sehr
ausdifferenziertes System von elektronischer Akte, elektronischer Laufmappe und
ersetzendem Scan stehe, das bis Ende des Jahres eingeführt werde. Die
Landesregierung arbeite bereits mit E-VA, entsprechende „Kinderkrankheiten“ dürften
daher beseitigt sein, wovon die Bezirksregierung nur profitieren würde. Weiter bestehe
zwar die Möglichkeit Verschriftlichungen zu Papier zu bringen, diese würden jedoch
reduziert, beispielsweise indem Büro-Drucker abgeschafft würden. Dieser auch zu
verstehende leichte „pädagogische“ Druck ist Teil der Strategie auf dem Weg zu einer
massiven Reduzierung von Papier. Ein weiterer konzeptioneller Baustein der E-VA ist
die digitale Poststelle, welche aktuell in der Bezirksregierung Köln vorbereitet würde.
Bezugnehmend auf die zweite Frage erläutert Herr Dr. Wilk (Regierungspräsident), dass
das System innerhalb der Landesregierung kompatibel sei, insbesondere aufgrund
digitaler Schnittstellen. Außerhalb der Landesregierung habe das System seine
Grenzen, dort wo es genutzt werden könne, würde man dies auch tun, ein Austausch
mit dem Bürger könne jedoch nicht per E-VA erfolgen.
Herr Jeschke (DIE LINKE./Volt) fragt nach, wie Mitarbeiter mitgenommen würden,
losgelöst von der Bereitstellung von technischer Ausstattung.
Herr Dr. Wilk (Regierungspräsident) erläutert, dass eine Vielzahl von digitalen
Schulungen in bestimmten Rhythmen angeboten würden. Digitale Schulungen hätten
den Vorteil, dass sie mehrfach abgespielt werden könnten, sofern nochmaliger
Erklärungsbedarf bestünde. Er bitte jedoch auch bereits an dieser Stelle präventiv für
Verständnis, sollte dieser Change-Prozess nicht durchgehend problemlos verlaufen.
Herr Ewald (CDU) spricht die aus seiner Sicht unglückliche Bildung von „digitalen Inseln“
an. Herr Dr. Wilk (Regierungspräsident) ergänzt, dass diese „digitalen Inseln“ in der Tat
oftmals dadurch entstünden, wenn einzelne Akteure ihre Partikularinteressen vertreten
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würden. Die Digitalisierung solle gerade dies jedoch entzerren. Herr Dr. Wilk
(Regierungspräsident) bietet Herrn Ewald hierzu einen bilateralen Austausch an.
Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich bei Herrn Dr. Wilk (Regierungspräsident) sowohl
für den Vortrag als auch für die Beantwortung der Fragen und schließt den
Tagesordnungspunkt.
Kenntnisnahme:
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
TOP 5
Digitalisierungsstrategie des Landes NRW - Stand der Umsetzung der
Digitalisierung als Teil kritischer Infrastruktur, Herr Dr. Markus Brakmann,
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW
Herr Moll (Vorsitzender) begrüßt Herrn Dr. Brakmann und erteilt – unter Hinweis auf
eine noch offene Frage der Fraktion DIE LINKE./ Volt zur KRITIS-Verordnung – diesem
das Wort.
Herr Dr. Brakmann erläutert, dass er den Schwerpunkt seines heutigen Vortrags auf
das Thema „IT-Sicherheit“ gelegt hat. Konkret, was sei für das Land erforderlich, welche
Angebote könne man Kommunen hierzu machen.
Begleitend zu seiner Präsentation führt Herr Dr. Brakmann aus, dass ihm IT-Sicherheit
stets latent Sorgen bereite. In einer so vernetzten Welt wie der unseren sei eine
wesentliche Handlungsgrundlage die Sicherheit im Verbund („das Ganze ist so stark,
wie der schwächste Punkt“) herzustellen. Sicherheit sei ein Prozess, der organisiert
werden müsse.
Herr Dr. Brakmann stellt in aller Kürze die Aufgabe des Herr Prof. Dr. Meyer-Falcke vor,
welcher CIO ist und die Informationstechnik in der Landesverwaltung, die
Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Bundesebene koordiniert.
6
Nach Beendigung der Präsentation leitet Herr Moll (Vorsitzender) über zu Fragen.
Herr Dobbelstein (SPD) spricht die Abitur-Panne an. Er stellt zur Frage, warum im
Vorfeld kein Download-Test der Aufgaben erfolgte bzw. warum die Aufgaben an externe
Dienstleister vergeben worden seien. Herr Dr. Brakmann verweist hier an das
Schulministerium. Herr Dr. Wilk (Regierungspräsident) erläutert, dass diese Panne
vornehmlich eine Verkettung vieler unglücklicher Umstände, jedoch auch menschliches
Versagen, gewesen sei. Im Kern sei für diese Panne ursächlich, dass parallel zu dem
entsprechenden Upload von in Rede stehenden 96% eine E-Mail-Benachrichtigung
erfolgte, entsprechende Daten (die Aufgaben) könnten heruntergeladen werden.
Herr Jeschke (DIE LINKE./Volt) fragt nach, ob bekannt sei, welche bzw. wie viele
Kommunen die KRITIS-Verordnung umgesetzt hätten bzw. welche diese noch nicht
umgesetzt hätten und daher noch nicht Teil der Warnliste des KWID seien. Herr Dr.
Brakmann führt aus, dass er die jeweiligen Kommunen nicht nennen wolle, um diese
nicht „an den Pranger“ zu stellen. Mit u.a. der Einführung der EU-Richtlinie NIS2, welche
alsbald in nationales Recht umgesetzt werden müsse und über diese man einen
KRITIS-Status erhalte, würden über Kurz oder Lang auch die Kommunen Teil der
KRITIS werden.
Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich für die sehr ausführliche Präsentation bei Herrn
Dr. Brakmann.
Kenntnisnahme:
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
TOP 6 Ausbau und Zukunft des Mobilfunks in NRW, Frau Wallrath
(wissenschaftliche Mitarbeiterin des Competence Center 5G.NRW)
Drucksache Nr. KDigital 5/2023
Frau Wallrath eröffnet den Tagesordnungspunkt mit einer kurzen Einführung und der
Frage „Warum reicht 4G und Glasfaser nicht?“. Digitalisierung fände sowohl im privaten
als auch beruflichen Bereich statt. Als Beispiele seien App-Nutzungen, Navigation, die
7
Steuerung von Haushaltsgeräten, das Streamen von Videos oder auch Virtual Mentality
genannt. 5G sei das höchstleistungsfähige Netz, besehende Technologien seien
weitestgehend ausgereizt. Sodann stellt Frau Wallrath die Präsentation vor. Im
Anschluss an diese gibt es Wortmeldungen.
Herr Jeschke (DIE LINKE./Volt) bedankt sich für die sehr informative Präsentation. Ihm
sei der Glasfaser-Ausbau wichtig, welcher für flächendeckendes 5G nötig sei. Er fragt
an, ob eine Zusammenarbeit mit dem geförderten Breitbandausbau bestehe. Frau
Wallrath erklärt, dass die Förderung des Glasfaser-Ausbaus nicht in den
Themenbereich des Competence Centers fiele, sicherlich aber die Mobilfunk- und
Breitband-Koordinatoren hier eine Schnittstelle bilden würden.
Herr Borning (CDU) hat mehrere Anmerkungen: die touristische Infrastruktur,
insbesondere in Waldgebieten, würde sehr beworben, gerade im Wald gäbe es jedoch
kein 5G. Haben die Netzbetreiber die Verpflichtung zum Ausbau der weißen Flecken?
Im Grenzgebiet zu Holland und Belgien beispielsweise fände eine Abschirmung statt.
Gäbe es hier vielleicht eine Europäische Lösung?
Frau Wallrath teilt mit, die Netzbetreiber müssten die Versorgungsdaten an das Land
schicken. Dies würde oftmals nicht geschehen. Hier könne lediglich Druck seitens des
Wirtschaftsministeriums auf die Netzbetreiber ausgeübt werden.
Herr Yilmaz (DIE LINKE./Volt) fragt nach, warum die Versorgung mit 5G in Haushalten
stagniere. Weiter möchte er wissen, welche Folgen es mit sich ziehen würde, sollte
HUAWAII nicht mehr liefern?
Frau Wallrath sehe keine Stagnation bei der Versorgung mit 5G in Haushalten.
Grundsätzlich spiele 5G eine übergeordnete Rolle in der Industrie und Produktion und
nicht in Haushalten. Letztere Frage sei eine sehr gute Frage, welche Frau Wallrath
jedoch nicht beantworten kann, da sie nicht wisse, welche Technik von HUAWAII in
Deutschland aktuell verbaut würde und ob es hier Anbieter gäbe, die eine solche
hypothetische Lücke beliefern könnten.
Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich bei Frau Wallrath für die Präsentation.
8
Kenntnisnahme:
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
TOP 7
Bericht der Gigabit-Geschäftsstelle des Regierungspräsidiums Köln, Frau Söns
(Bezirksregierung Köln)
Drucksache Nr. KDigital 4/2023
Frau Söns teilt dem Auditorium mit, dass sie von der Gigabit-Geschäftsstelle in ein
anderes Dezernat gewechselt sei. Ihre Nachfolgerin, Verena Ueberschaer, hat zum
01.04.2023 nahtlos die Leitung der Gigabit-Geschäftsstelle übernommen, welche
bereits im Jahr 2017 für 1 Jahr dort tätig war.
Herr Jakob (SPD) stellt eine Frage zum Digitalpakt Schule, konkret zur Software
betreffend die Schnittstelle „Schulverwaltung / Ausstattung“ (Zuständigkeit Kommune)
und „Unterricht / Bildung“ (Zuständigkeit Land). Frau Söns antwortet, dass für die
Software die Schulträger zuständig seien. Herr Jakob (SPD) ergänzt, er wolle die Frage
auf schriftlichem Wege nebst Einzelfallbeispielen konkretisieren.
Herr Götz (CDU) hat ebenfalls eine Frage zum Digitalpakt Schule: Wie viele Schulen
wurden - dargestellt in Prozent - erreicht? Die Anzahl der Anträge sei ersichtlich, daraus
sei aber nicht ersichtlich wieviel Prozent dies bilde.
Ebenfalls zum Digitalpakt Schule meldet sich Herr Jeschke (DIE LINKE./Volt) zu Wort.
Er möchte wissen, welche Schulformen wie viele Anträge gestellt haben (differenzierte
prozentuale Verteilung). Weiter möchte er wissen, wie Lehrkräfte fortgebildet und
abgeholt würden.
Alle Fragen zum Digitalpakt Schule sollen im Nachgang zu dieser Sitzung beantwortet
werden und der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.
Kenntnisnahme:
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
9
TOP 8 Anträge
Es liegen keine Anträge vor.
TOP 9 Anfragen
TOP 9.1
Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen
im Schulunterricht vom 30.03.2023
Drucksache Nr. KDigital 2/2023
Herr Moll (Vorsitzender) führt aus, dass zu dieser Anfrage eine schriftliche
Beantwortung vorläge.
Herr Ewald (CDU) teilt mit, dass auf die Anfrage zu 100% nicht eingegangen worden
sei. Er bittet darum das Thema in der nächsten Sitzung erneut aufzugreifen. Herr Moll
(Vorsitzender) stimmt dem zu und regt hierzu einen Vortrag an.
Kenntnisnahme:
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
9.2 Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.04.2023: Digitale Beteiligung zur
Neuaufstellung des Regionalplans Köln und zur Braunkohlenplanänderung
Garzweiler II
Drucksache Nr. KDigital 3/2023
Herr Moll (Vorsitzender) nimmt Bezug auf die schriftlich vorliegende Beantwortung und
erteilt für Nachfragen Herrn Götz (CDU) das Wort.
Herr Götz möchte zum einen wissen, wie er sich das Einpflegen von analogen
Posteingängen, also solchen, die nicht über das Portal eingehen, vorstellen darf. Zum
anderen fragt er an, ob die Vorgehensweise, nämlich Anfragen, die während eines
10
Verfahrens gestellt und aus Benachteiligungsgründen nicht beantwortet würden, nicht
geändert werden könnte.
Zur ersten Frage teilt Frau Müller (Bezirksregierung Köln) mit, dass eine postalisch
eingegangene (z.B.) Stellungnahme gescannt und sodann eingepflegt würde. Dies sei
ein einfacher Vorgang, mit dem man sich jedoch beschäftigen müsse. Das Portal, mit
dem viele Mitarbeiter parallel arbeiten würden, sei hervorragend. Zu Frage 2 erklärt Frau
Müller (Bezirksregierung Köln), dass derzeit Informationen intern blieben, da man sich
aktuell in der Phase der Abwägung befände und noch keine Endabwägung
vorgenommen worden sei. Herr Götz (CDU) teilte Verständnis hierfür. Möglicherweise
sei die Beantwortung an dieser Stelle missverständlich, da dort die „Öffentliche
Auslegung“ in Rede stehe und nicht explizit die Phase der Abwägung.
Kenntnisnahme:
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
9.3 Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 18.04.2023: Verwendete
Betriebssysteme im Regierungsbezirk Köln
Drucksache Nr. KDigital 6/2023
Vorliegende Anfrage wird in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Kommission
für Digitalisierung aufgenommen und beantwortet.
TOP 10 - Mitteilungen
10.1 der Bezirksregierung
Keine Mitteilungen
10.2 des Vorsitzenden
Herr Moll (Vorsitzender) möchte die kommende Sitzung zu dem Thema „Digitale
Transformation im Rheinisches Revier“ abhalten.
11
Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung um
12.13h.
gez. Bert Moll
(Vorsitzender
der Kommission)
gez. Friedrich Jeschke
(Mitunterzeichner)
Aufgestellt:
Eva Kuhl
(Geschäftsstelle)
Fragen aus der Kommission für Digitalisierung am 28.04.2023
zu TOP 7:
1.)
Herr Jakob hatte eine Frage zum Digitalpakt Schule, konkret zur Schnittstelle „Schulver-
waltung / Ausstattung“ (Zuständigkeit Kommune) und „Unterricht / Bildung“ (Zuständigkeit
Land), konkret zur Software. Frau Söns hatte ihm geantwortet, dass für die Software die Schul-
träger zuständig seien. Herr Jakob wollte die Frage auf schriftlichem Wege konkretisieren inkl.
Einzelfallbeispielen.
Zu 1):
Auf der Basis dieser sehr allgemeinen Formulierung lässt sich die Frage seitens der
Geschäftsstelle Gigabit.NRW aus unserem Zuständigkeitsbereich als Bewilligungsbehörde
nicht beantworten. Hierzu bedarf es zumindest der bereits angekündigten Konkretisierung.
Ganz grundsätzlich gilt, wie es bereits auch der Fragestellung entnommen werden kann, dass
für die pädagogisch-didaktische Schulung der Lehrkräfte das Land zuständig ist. Hier kann
Dez. 46 Ansprechpartner sein. Für die Ausstattung der Schulverwaltung mit entsprechender
Software ist jedoch der Schulträger verantwortlich.
2.)
Herr Götz hat ebenfalls eine Frage zum Digitalpakt Schule: wieviel Schulen wurden in %
erreicht? Die Anzahl der Anträge sei einsehbar, daraus sei aber eben nicht ersichtlich wieviel
Prozent dies sei.
Zu 2):
Der Geschäftsstelle liegt keine Übersicht über alle Schulen im Regierungsbezirks vor. Hier ist
Dez 48 Ansprechpartner. Darüber hinaus haben wir in der Geschäftsstelle auf der Grundlage
der vorliegenden Förderanträge auch keine Erfassung sowie Auswertung in Bezug auf die
einzelnen Schulen. Die Anträge werden seitens der Schulträger gestellt, die für uns auch die
Zuwendungsempfänger sind.
3.)
Zum DigitalPakt Schule, Herr Jeschke: welche Schulformen haben wie viele Anträge
gestellt (differenzierte prozentuale Verteilung)? Wie werden Lehrkräfte fortgebildet und
abgeholt? Zu dieser Frage hatte Frau Söns vorgeschlagen sich mit Abteilung 4 „Bildung in der
digitalen Welt“ kurzzuschließen.
Anlage
Zu 3):
Aus den von uns in der Geschäftsstelle erfassten Antragsdaten und Listen können wir eine
Auswertung zur Verteilung entsprechend der Schulformen nicht vornehmen. Unsere
Erfassung orientiert sich wie unter 2) bereits ausgeführt an den antragstellenden Schul-
trägern. Uns liegt jedoch eine Auswertung aus dem landesweiten Fachverfahren mit Stand
Anfang Mai 2023 vor. Danach lässt sich die nachfolgende prozentuale Verteilung nach
Schulformen auf der Basis der in den vorliegenden Anträgen für unseren Regierungsbezirk
aufgeführten Maßnahmen bzw. Projekten entnehmen.
Hinzuweisen ist dabei darauf, dass aufgrund der verschiedenen Fördersäulen und mehrerer
Anträge pro Schulträger auch die Schulen mehrfach in der Auswertung erfasst sein können
und insoweit die prozentualen Angaben lediglich als Anhaltspunkt dienen können.
Schulform insgesamt
prozentualer Anteil der auf die
Schulform entfallenden Projekte
Berufskollegs 251 7,04%
Förderschulen 264 7,40%
Förderschule im Bereich des Berufskollegs 3 0,08%
Förderschule im Bereich des Gymnasium 1 0,03%
Gemeinschaftsschule (Schulversuch) 4 0,11%
Gesamtschule 266 7,46%
Grundschule 1701 47,69%
Gymnasium 475 13,32%
Hauptschule 130 3,64%
Pflegeschule 159 4,46%
Primus (Schulversuch) 3 0,08%
Realschule 214 6,00%
Schule für Kranke 16 0,45%
Sekundarschule 32 0,90%
Volksschule 4 0,11%
Waldorfschule 19 0,53%
Weiterbildungskolleg 25 0,70%
Gesamtzahl der Projekte schulbezogen 3567
Für die Frage der Fortbildung können wir, wie bereits unter 1) ausgeführt, hinsichtlich der
pädagogisch-didaktischen Kontexte auf Dez. 46 verweisen. Ansonsten ist für die digitalen
Infrastruktur und Geräte der jeweilige Schulträger in der Verantwortung.
Zu TOP 9.1
Herr Ewald sagt, dass die Frage aus seiner Sicht zu 100% nicht beantwortet worden sei und
würde diese gerne erneut in der nächsten Sitzung aufgreifen. Ich habe Herrn Ewald so
verstanden, dass die Frage erneut beantwortet werden soll. Hier bitte ich Sie, liebe Frau
Ueberschaer, mir eine kurze Rückmeldung zu geben, ob die Frage Ihrerseits überhaupt
„anders“ / erneut beantwortet werden kann oder ob es mehr Sinn macht, wenn über diese
Frage in der Sitzung, gemeinsam mit Ihnen, gesprochen würde.
Der Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der
Geschäftsstelle Gigabit.NRW. Hier können wir allenfalls auf die Abt. 4 als mögliche
Ansprechstelle verweisen. Darüber hinaus ist auf den Seiten des MSB ein Handlungsleitfaden
unter
https://schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/handlungsleitfaden_ki_msb_nr
w_230223.pdf
zu diesem Thema veröffentlicht.
Digitalisierungsstrategie des Landes NRW –
Stand der Umsetzung der Digitalisierung als Teil
kritischer Infrastruktur
28.04.2023, Bezirksregierung Köln
5. Sitzung der Kommission für Digitalisierung
Informations-
sicherheits-
Management
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digital isierung des Landes Nordrhein-Westfalen
2
Übersicht -
Angebote für
die Kommunen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digital isierung des Landes Nordrhein-Westfalen 3
Weiterbildungen
Ganzheitlich und ebenenübergreifend!
Angebote des
CERT NRW
Meldestelle, Austausch, MIRT, KWID
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digital isierung des Landes Nordrhein-Westfalen 4
KWID -
Angebot
Kommunaler Warn- und
Informationsdienst (KWID)
Einfach und schnell selbst anmelden unter:
https://kwid.nrw.doi-de.net
• Kostenfrei verfügbar für alle NRW-Kommunen seit 02/2022
• Mail-Updates zu aktuellen Sicherheitslücken in Hard- und
Software mit dedizierter Auswahl-Funktion
• Wertvolle Informationsquelle für kommunale IT
• Weniger als 50% aller NRW-Kommunen angeschlossen,
keine erkennbare Steigerung mehr zu verzeichnen
Ziel : Anbindung aller Kommunen an den KWID für den
entscheidenden täglichen Informationsvorsprung
Interoperabilität und Kompatibilität durch
Modularität und offene Standards
Optimierung von Datenaustausch, -
speicherung, -nutzung zwischen Cloud-Lösungen
von Bund, Ländern & Kommunen
Wiederverwendbarkeit von Applikationen durch
Containertechnologie
Reduktion von Abhängigkeiten von Cloud-
Anbietern
Erhöhung der Resilienz
Stärkung von Datenschutz und
Informationssicherheit
Die Deutsche
Verwaltungs-
cloud-Strategie
stärkt die Digitale
Souveränität und
Resilienz durch
Schaffung
gemeinsamer
Standards
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digital isierung des Landes Nordrhein-Westfalen 5
ILLUSTRATIV Clouds des
Bundes
Clouds
der
Länder
Clouds der
Kommunen
GAIA-X
Externe
Anbieter
Clouds des
Bundes
Clouds
der
Länder
Clouds der
Kommunen
GAIA-X
Externe
Anbieter
✔
✔
✔
✔
✔
Herausforderungen bestehender Cloud-Lösungen Ziel: Standardisierung der Cloud-Lösungen
Keine Verbindung zwischen Clouds der
öffentlich-rechtlichen Rechenzentren
Keine einheitlichen Schnittstellen zur
Vernetzung der Cloud-Lösungen
ILLUSTRATIV
Übergreifende für föderale Cloud-Lösungen ÖV
Föderale
Struktur
Keine übergreifende Wiederverwendbarkeit
von Anwendungen zwischen Cloud-Lösungen
Dr. Markus Brakmann
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
+49 211 8618 4720
markus.brakmann@mhkbd.nrw.de
Ausbau und Zukunft des Mobilfunks in
NRW
Eva Wallrath, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Competence
Center 5G. NRW
– 2 –
Schlüsseltechnologie der digitalen
Transformation?
– 3 –
Innovationspotenzial von 5G
Kerneigenschaften 4G 5G
Max.
Datenübertragungsrate 100 Mbit/s 10.000 Mbit/s
Max. Verbindungsdichte 10.000 Endgeräte pro
km²
1 Mio. Endgeräte pro
km²
Min. Latenz 30-50 ms < 1 ms
Quelle: https://iot.telefonica.de/wp-content/uploads/2020/07/Telefonica-5G-Anwendungsbereiche_und_Kriterien.jpg
– 4 –
Mobilfunknetzausbau in NRW
2018 20232019
Mobilfunkpakt NRW
Ziel:
• zügiger Mobilfunkausbau
(Netzabdeckung und
Netzkapazität)
• Schließung von „weißen
Flecken“
• stabile Rahmenbedingungen
für die Unternehmen
• Ausbau von 5G-Netzen
2021
Mobilfunkpakt
5G-Mobilfunkstrategie
Förderwettbewerb 5g.NRW 1. Runde
Competence Center 5G.NRW
Förderung von Mobilfunkkoordinator*innen
Mobilfunkpakt NRW 2.0
Ziel:
• Förderung der
Mobilfunkkoordinator*innen
• Flächendeckende 5G-
Infrastruktur bis Ende 2024
• Verbesserung der LTE-
Versorgungsqualität bis 2024
2022
Verlängerung CC 5G.NRW
20252024
Verlängerung Förderung von Mobilfunkkoordinator*innen
Förderwettbewerb 5g.NRW 2. Runde
– 5 –
Mobilfunkkoordination in NRW
• 29 Mobilfunkkoordinator*innen
• 8 im Regierungsbezirk Köln
• Unterstützung von Kreisen und
kreisfreien Städte bei der Umsetzung
des Ausbaus mit flächendeckenden
Mobilfunknetzen
Quelle: Eigene Abbildung.
• 5G and Sustainability
Mobilfunknetzabdeckung NRW
Quelle: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html; Datenveröffentlichung: 10.2022,
Versorgung Fläche, alle Anbieter
Versorgung Privathaushalte in
NRW (10.2022)
4G 99,9%
5G 83,9%
Versorgung Fläche in
NRW (10.2022)
4G 97,8%
5G 65,8%
– 7 –
Versorgung Verkehrswege in NRW mit LTE/5G
10.2022
23,6
57,7
63
97,8 99 98,7
27,3
62,4
68,4
99,7 99,9 99,6
24,5
49,7
67
98,6 99,3 98
0
20
40
60
80
100
120
Vodafone
Telekom
Telefónica
Vodafone
Telekom
Telefónica
Vodafone
Telekom
Telefónica
Vodafone
Telekom
Telefónica
Vodafone
Telekom
Telefónica
Vodafone
Telekom
Telefónica
5G LTE 5G LTE 5G LTE
Schienenwege Autobahnen Wasserwege
Versorgung der Verkehrswege mit LTE/5G in NRW 10.2022
Quelle: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Downloads/Excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=5
– 8 –
Versorgung mit 5G im Ländervergleich 10.2022
95,41
90,32
87,93
78,8
71,15
70,84
68,06
65,75
65,35
64,91
64,84
59,89
56,71
51,29
50,21
42,93
0 20 40 60 80 100 120
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Land Berlin
Freistaat Sachsen
Land Schleswig-Holstein
Land Brandenburg
Land Sachsen-Anhalt
Land Nordrhein-Westfalen
Freistaat Thüringen
Freistaat Bayern
Land Niedersachsen
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Baden-Württemberg
Land Saarland
Land Rheinland-Pfalz
Land Hessen
Versorgung Fläche mit 5G nach Bundesländern
10.2022
97,58
96,53
94,23
85,82
83,89
76,03
75,82
72,85
71,05
69,52
67,2
65,46
62,17
61,67
59,2
54,31
0 20 40 60 80 100 120
Land Berlin
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie Hansestadt Bremen
Freistaat Sachsen
Land Nordrhein-Westfalen
Freistaat Bayern
Freistaat Thüringen
Land Brandenburg
Land Niedersachsen
Land Schleswig-Holstein
Land Sachsen-Anhalt
Land Baden-Württemberg
Land Saarland
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Hessen
Land Rheinland-Pfalz
Versorgung Haushalte mit 5G in NRW 10.2022
Quelle: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Downloads/Excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=5
– 9 –
Mobilfunknetzabdeckung in der Fläche
in NRW nach Regierungsbezirken
95,71 %
98,16 %
98,77 %
97,83 %
99,69 %
78,79 %
89,61 %
95,57 %
90,34 %
95,46 %
4,18 %
1,56 %
1,16 %
1,90 %
0,25 %
23,04 %
13,66 %
6,90 %
14,69 %
8,58 %
A R N S B E R G D E T M O L D D Ü S S E L D O R F K Ö L N M Ü N S T E R
4G 5G (kombiniert) weiße Flecken graue Flecken
Quelle: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html, Datenveröffentlichung: 10.2022, Versorgung Fläche, alle Anbieter
Quelle: Bundesnetzagentur. Sämtliche Angaben basieren auf Daten der Mobilfunknetzbetreiber (Stand Januar 2023) / © GeoBasis-DE / BKG (2022)
11.05.2023– 10 –
Versorgung im Regierungsbezirk Köln
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
70,00%
80,00%
90,00%
100,00%
Okt 21 Jan 22 Apr 22 Jul 22
5G-Versorgung Fläche durch mind. einen Netzanbieter Landkreise /
kreisfreie Städte
Bonn, Stadt Düren Euskirchen
Heinsberg Köln, Stadt Leverkusen, Stadt
Oberbergischer Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Sieg-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis Städteregion Aachen
Quelle: Bundesnetzagentur: Sämtliche Angaben basieren auf Daten der Mobilfunknetzbetreiber (Stand Oktober
2021/Januar 2022/April 2022). Zusätzliche Quellen: © GeoBasis-DE / BKG (2022) / Statistisches Bundesamt (2022)
Quelle: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Downloads/Excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=5
96,88
79,14
80,66
76,13
98,61
90,49
68,02
82,69
84,25
72,26
83,66
0 20 40 60 80 100 120
BONN, STADT
DÜREN
EUSKIRCHEN
HEINSBERG
KÖLN, STADT
LEVERKUSEN, STADT
OBERBERGISCHER KREIS
RHEIN-ERFT-KREIS
RHEIN-SIEG-KREIS
RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
STÄDTEREGION AACHEN
5G-Versorgung Haushalte alle Netzanbieter (10.2022)
99,69
81,56
83,63
80,84
95,48
80,42
68,19
84,31
89,78
81,14
87,25
0 20 40 60 80 100 120
BONN, STADT
DÜREN
EUSKIRCHEN
HEINSBERG
KÖLN, STADT
LEVERKUSEN, STADT
OBERBERGISCHER KREIS
RHEIN-ERFT-KREIS
RHEIN-SIEG-KREIS
RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
STÄDTEREGION AACHEN
5G-Versorgung Gewerbegebiete alle Netzbetreiber
(10.2022)
Herzlichen Dank
Kontakt:
Eva Wallrath
Competence Center 5G.NRW (CC5G.NRW)
Lehrstuhl für Technologien und Management der Digitalen
Transformation
Bergische Universität Wuppertal
T: 0049 202 439 1026
@: wallrath@uni-wuppertal.de
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KDigital 8/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
- Datum
- 20.10.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 13:49