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3166/2022

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen

Beschlussvorlage Ausschuss 12.10.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 10.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 24.09.2025

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

xxx Anlage 7 Auszug BP TOP 10.5 SteA 27.10.2022

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Ansehen

Anlage 7 BP TOP 10.5 SteA 27.10.2022

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Ansehen

Anlage 6 Bestandsplan

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Ansehen

Anlage 5 Städtebauliches Konzept

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Ansehen

Anlage 8 Auszug BP BV 5 03.11.2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Projektbeschreibung

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Flächennutzungsplan

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 18.04.2023

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 24.09.2025

4715 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3166/2022
Stand: 17.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB 
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 27.10.2022: 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha -benbezoge-
ner Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b 
BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln -Bilderstöckchen  
3166/2022  
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU -
Fraktion, der Volt-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder -stöckchen, Vorlage 
3166/2022"  
AN/1913/2022  
 
Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs - bzw. Zusatzantrag wie folgt 
abstimmen:  
I  
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:  
 Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – so-
weit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer 
qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, so-
wie die geplante Fassadengestaltung darstellen.  
 Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei-rates 
sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.  
 Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovol-
taik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technis ch möglich.

2 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt:  
II  
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage ( Änderungen in fett):  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln -Bilderstöckchen nach § 12 
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Ar-
beitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln -Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, 
das Planungsrecht zur Errichtung von  drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der 
Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.  
b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Einschrän-
kung zustimmt.  
Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten  entwickelt werden, die – soweit 
der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer quali-
tätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, sowie die 
geplante Fassadengestaltung darstellen.  
 
Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates sind 
der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.  
 
Die Flachdächer werden z usätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik 
bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
Der oben genannte Einleitungsbeschluss ist am 01.12.2022 gefasst worden. Seitdem sind fol-
gende Schritte abgearbeitet worden: 
 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Aushangs im Januar für 
drei Wochen ist abgeschlossen worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
sind nicht eingegangen. 
 Ein begleitendes Stadtplanungsbüro ist seitens der Vorhabenträgerin beauf-
tragt worden, welches die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Trä-
ger öffentlicher Belange sichtet und auswertet. 
 Die in der Politik gewünschte Qualifizierung des Entwurfes findet aktuell statt. 
Dabei wird das beauftragte Büro dem Gestaltungsbeirat voraussichtlich meh-
rere Entwürfe zur Diskussion vorlegen. 
 Durch das zeitlich bis Ende 2024 befristete Planverfahren und die Schaffung 
von Wohnbebauung ist das Projekt in der PKW priorisiert worden. Damit ist 
weitere personelle Unterstützung im Projekt gesichert. Ein regelmäßiger Aus-
tausch zwischen Vorhabenträgerin, der Stadt Köln und weiteren Projektbeteilig-
ten ist vereinbart. 
Nächste Schritte/aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes ( sowie die der 248. Änderung des 
Flächennutzungsplanes) Am Bilderstöckchen in K-Bilderstöckchen ist am 27.08.2025 
(Amtsblatt Nr. 35 August 2025 unter den Nrn. 168+179) im Amtsblatt erfolgt. Der 
Bebauungsplan hat somit Rechtskraft erlangt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

3 
 
Das Verfahren ist abgeschlossen, ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

801 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende 
Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung?  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

xxx Anlage 7 Auszug BP TOP 10.5 SteA 27.10.2022

3326 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 31.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 
öffentlich 
10.5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in 
Köln-Bilderstöckchen 
3166/2022 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 
der CDU-Fraktion, der VOLT-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder-
stöckchen, Vorlage 3166/2022" 
AN/1913/2022 
 
Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs- bzw. Zusatzantrag wie 
folgt abstimmen:  
I  
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss: 
 Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – 
soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten 
einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung auf-
zeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen.  
 Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen,  den Vorschlägen des 
Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei-
rates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vor-
zulegen. 
 Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photo-
voltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch 
möglich.

Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt:  
II  
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen in fett): 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach 
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebau-
ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten 
Verfahren –Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen– einzulei-
ten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäu-
sern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Be-
richtigung angepasst. 
b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, 
die – soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche 
Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektoni-
schen Entwicklung aufzeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung 
darstellen.  
 Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen 
des Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestal-
tungsbeirates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur 
Kenntnis vorzulegen. 
 Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit 
Photovoltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit 
technisch möglich. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 31.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 
öffentlich

Anlage 7 BP TOP 10.5 SteA 27.10.2022

3024 Zeichen

er

Die Oberbürgermeisterin 35

Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss

Frau Hill-Schmidt

Telefon: (0221) 32834
Eax, 9: (0221)
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de

Datum: 31.10.2022

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022

öffentlich

10.5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) gemäß $ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit $ 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in
Köln-Bilderstöckchen
3166/2022

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der CDU-Fraktion, der VOLT-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder-
stöckchen, Vorlage 3166/2022"

AN/1913/2022

Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs- bzw. Zusatzantrag wie
folgt abstimmen:

|

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:

«e Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die —
soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt — unterschiedliche Möglichkeiten
einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung auf-
zeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen.

«e Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des
Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei-
rates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vor-
zulegen.

« Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photo-
voltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch
möglich.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt:

Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen in fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss

a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach
8 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit $ 13b BauGB.ein Bebau-
ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten
Verfahren -Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen- einzulei-
ten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäu-
sern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Be-
richtigung angepasst.

verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Ein-

schränkung zustimmt.

«e Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden,
die — soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt — unterschiedliche
Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektoni-
schen Entwicklung aufzeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung
darstellen.

e Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen
des Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestal-
tungsbeirates sind der BV 5 sowie dem StadtBnEwicklungsalisschußs zur
Kenntnis vorzulegen.

e Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit
Photovoltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit
technisch möglich.

b

z

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 Bestandsplan

163 Zeichen

Am Bilderstöckchen - Bestandsplan
Mittelpunkt: 354250, 5648966
1:3000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 15.09.2022Seite 1 / 1
Anlage 6

Anlage 5 Städtebauliches Konzept

31 Zeichen

Anlage 5Städtebauliches
Konzept

Anlage 8 Auszug BP BV 5 03.11.2022

2133 Zeichen

PR
Die Oberbürgermeisterin 6:2 Stadt Köln

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

Herr Rupsch

Telefon: (0221) 221-95313
Fx : (0221) 221-95447
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de

Datum: 04.11.2022

Auszug

aus der Niederschrift der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes

vom 03.11.2022
öffentlich

9.2.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-

benbezogener Bebauungsplan) gemäß $ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit $ 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in
Köln-Bilderstöckchen

3166/2022

Herr Thelen verweist auf den geänderten Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
und schlägt vor, diesen zu übernehmen.

Dies wird einstimmig beschlossen.

Sodann wird über die so geänderte Gesamtvorlage abgestimmt und die Bezirksver-
tretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

1.

2.

3.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung,
in Köln-Bilderstöckchen nach $ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit $
13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
im beschleunigten Verfahren -Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-
Bilderstöckchen einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von
drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im
Rahmen der Berichtigung angepasst.

Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die — so-
weit der Grundstückszuschnitt es zulässt — unterschiedliche Möglichkeiten einer
qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, so-
wie die geplante Fassadengestaltung darstellen. Z

Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates
sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.

. Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovol-

taik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch mög-
lich.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von GUT & Klima Freunde beschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6739 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 3166/2022 
Freigabedatum  12.10.2022 
   
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB 
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetz-
buch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-
Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfa-
milienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung 
angepasst. 
b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan nicht aufzustellen und somit das 
Planungsrecht für das oben genannte Flurstück nicht zu ändern. Es bleibt bei der nach Flächennut-
zungsplan dargestellten Grünfläche. Das geplante Wohnungsbauvorhaben kann nicht errichtet wer-
den. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Eine Versiegelung von Flächen hat negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auch das keine 
Umweltprüfung sowie Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung stattfinden wird, kann negative Folgen haben. 
Auf freiwilliger Basis wird die GAG jedoch einen Ausgleich schaffen. 
 
Begründung 
Die GAG hat mit Schreiben vom 05.09.2022 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes zur Realisierung von drei Mehrfamilienhäusern mit rd. 95 WE gestellt. 
 
Die Grundstücke befinden sich am nördlichen Bebauungsrand von Köln-Bilderstöckchen und schlie-
ßen dort an die Wohngebäude mit der Adresse „Am Bilderstöckchen 60-70“ an. Die Grundstücke be-
finden sich sowohl im Eigentum der GAG als auch in städtischem Besitz. Sie werden derzeit nicht 
baulich genutzt, da sie als Außenbereich nach § 35 BauGB eingestuft sind. Die Fläche fügt sich durch 
den teilweisen Baumbestand optisch in den angrenzenden Bürgerpark ein.  
 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht für das Plangebiet nicht. Im Flächennutzungsplan ist die 
Fläche zur Hälfte als Grünfläche dargestellt, des Weiteren sind sowohl ein Teilbereich im Westen als 
auch im Osten als Wohnbaufläche dargestellt. Zudem befindet sich das Plangebiet teilweise im Land-
schaftsplan. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, um Planungs-
recht für das Vorhaben zu schaffen. 
 
Das Vorhaben erfüllt alle Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB, nach 
dem auch Außenbereichsflächen, für welche die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden 
soll, in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden können. Bedingung dafür ist unter anderem, 
dass der Aufstellungsbeschluss bis zum Ablauf des 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum 
Ablauf des 31.12.2024 zu fassen ist. Ebenso darf lediglich die Zulässigkeit von Vorhaben zur Wohn-
nutzung bis zu einer Grundfläche von 10.000 m² begründet werden.  
Die GAG plant hier die Schaffung von ca. 95 Wohneinheiten, die Grundstücksgröße bleibt mit ca. 
6.500 m² unter der maximalen Grundfläche. Zudem handelt es sich bei der Ergänzung mit Mehrfami-
lienhäusern um die Arrondierung bestehender Siedlungsflächen, es knüpft also unmittelbar an einen 
im Zusammenhang bebauten Ortsteil an, ohne jedoch damit die Möglichkeit einer Siedlungserweite-
rung zu schaffen.  
 
Das Verfahren nach § 13b BauGB bietet die Möglichkeit, keine Umweltprüfung (und Umweltbericht) 
durchzuführen, da keine Anhaltspunkte auf die Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten oder 
durch Störfallbetriebe bestehen. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgt aufgrund der Verfahren-
sart ebenfalls nicht; jedoch wird zum einen auf freiwilliger Basis ein Ausgleich durch die GAG ge-
schaffen und zum anderen wird durch die Baumschutzsatzung der Ausgleich entfallender Bäume 
sichergestellt. Die Sicherung und Durchsetzung dieser Vereinbarung wird im Rahmen des Durchfüh-
rungsvertrages geregelt. Ebenso kann von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen 
werden, wenn auf andere Art und Weise eine Bürgerinformation durchgeführt wird. Der Flächennut-
zungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen; von dieser Möglichkeit soll hier aus Effizienz-
gründen Gebrauch gemacht werden (s. Anlage 2).

3 
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Arrondierung der bestehenden Bebauungsstruktu-
ren am nördlichen Rand von Bilderstöckchen mit Mehrfamilienhäusern. Mit der hier angedachten 
Schaffung von ca. 95 Wohneinheiten unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells kann ein 
wichtiger Beitrag zur Wohnraumschaffung im angespannten Kölner Wohnungsmarkt geleistet werden.  
Durch das im Baugesetzbuch festgelegte späteste Ende des Bauleitplanverfahrens zum 31.12.2024 
ist hier eine zügige Erarbeitung des Bebauungsplanes erforderlich. Insgesamt ist mit diesem Verfah-
ren eine vergleichsweise schnelle Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum möglich.  
 
Im Rahmen des Bebauungsplanes werden die Belange der Verlagerung des Bolzplatzes sowie der 
Umgang mit Altablagerungen behandelt. Das Kooperative Baulandmodell sieht eine städtebaulich-
architektonische Qualifizierung der Vorhaben vor. Aufgrund des lang gestreckten und nur gering tie-
fen Grundstückszuschnitts (s. Anlage 1) und der Bedingung, keine Möglichkeit zur Siedlungserweite-
rung zu schaffen, ist die Ausrichtung und städtebauliche Setzung der Mehrfamilienhäuser auf dem 
Grundstück (s. Anlage 4) daher bereits vorgegeben.  
 
Vor diesem Hintergrund ist eine klassische Mehrfachbeauftragung mit Blick auf die knappe Zeitspan-
ne zur Erarbeitung und Finalisierung des Bebauungsplanes mit Satzungsbeschluss bis Ende 2024 
jedoch nicht zielführend. Um dennoch eine qualitätsvolle städtebauliche und hochbauliche Entwick-
lung sicherzustellen, ist vorgesehen, das Projekt hinsichtlich seiner architektonisch-freiräumlichen 
Ausgestaltung im Gestaltungsbeirat zu qualifizieren. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Flächennutzungsplan 
Anlage 4 Projektbeschreibung 
Anlage 5 städtebauliches Konzept 
Anlage 6 Bestandsplan

Anlage 4 Projektbeschreibung

6368 Zeichen

1 
Anlage 4 
 
Projektbeschreibung „Am Bilderstöckchen“, Köln-Bilderstöckchen 
 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Im Zuge der projektierten Neubaumaßnahme bzw. Arrondierung zu dem GAG/Grubo 
Bestandsgrundstück „Am Bilderstöckchen 60-70“ in Köln-Bilderstöckchen ist u.a. auf 
einem städtischen Teilgrundstück die Errichtung von insgesamt ca. 95 Wohneinheiten in 
drei Gebäudekomplexen geplant. Die fünfgeschossigen Gebäudeteile sind als eine 
sogenannte ergänzende Hinterland-Bebauung zum teilweise achtgeschossigen, 
bestehenden Geschosswohnungsbau geplant.  
Die Gesamtmaßnahme umfasst neben den öffentlich geförderten (ca. 50 %) und 
freifinanzierten Wohneinheiten auch eine entsprechende Tiefgarage mit nahezu 110 
PKW-Stellplätzen. Die Gebäude erhalten ein Flachdach (geplant ist eine extensive 
Dachbegrünung), ohne Staffelgeschoss.  
Die benannten angrenzenden Wohnbestände der Grund und Boden GmbH (Grubo) 
wurden saniert. 
Im Hinblick auf die geplante Neuorganisation des Plangebietes werden die 
Außenanlagen einschließlich der Kinderspielplätze, der Grünflächen und der inneren 
Erschließung überarbeitet bzw. ergänzt und neugestaltet. Die Anzahl der oberirdischen 
(Bestands)PKW-Stellplätze wird von aktuell 40 auf 10 Plätze reduziert. Die entfallenden 
Stellplätze werden in der o.g. neuen Tiefgarage verortet. 
Die Zuwegung der Neubaumaßnahme kann nur über das Bestandsgrundstück der 
GAG/Grubo erfolgen. Eine Erschließung über die nördlich gelegene Robert-Perthel-
Straße ist nicht möglich. 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Dadurch wird die Neuaufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich, mit welchem die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden sollen. Das 
Projekt trägt zur Schaffung von dringend benötigtem zeitgemäßem (öffentlich 
geförderten) Wohnraum in Köln bei.  
 
Erläuterungen zum Plangebiet 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Nippes, im Stadtteil Köln-Bilderstöckchen. Das 
Grundstück ist als Wohnbaupotenzial der Stadt Köln Nr. 5.08/ STEK Wohnen als kurz-
/mittelfristige Realisierungsoption für Wohnungsbau ausgewiesen. Das Gebiet wird durch 
die Straße „Am Bilderstöckchen“ im Süden, der Robert-Perthel-Straße im Norden und der 
Escher Straße im Westen begrenzt. Direkt nordwestlich an das Plangebiet grenzt eine 
Grünfläche (Bürgerpark) an, auf der sich ein Bolzplatz befindet. Südöstlich, jenseits der 
Straße „Am Bilderstöckchen“, schließt sich ein weiteres Wohngebiet an, das von 
Geschosswohnungsbau geprägt ist. Eine Kita als direkter Nachbar an der Straße „Am 
Bilderstöckchen“ und eine Jugendeinrichtung ergänzen das Bild. 
 
Flächennutzungsplan, Landschaftsplan 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) hauptsächlich als 
Grünfläche/Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet dargestellt.

2 
 
Bolzplatz/Wegeverbindung 
Die Verlegung des vorhandenen Bolzplatzes - hier ist die Einhaltung von entsprechenden 
Mindestabständen zur geplanten Wohnnutzung (ca. 60 m) relevant - ist noch nicht erfolgt. 
Hier wird die Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und der unteren 
Naturschutzbehörde, ob eine Verlegung des Bolzplatzes im geschützten Bereiches des 
Landschaftsschutzgebietes grundsätzlich möglich ist, erforderlich Der Wegebau einer 
neuen Fuß- und Radwegeverbindung wurde zwischenzeitlich so durchgeführt, dass 
sowohl die mögliche Verlegung des Bolzplatzes sichergestellt wird, als auch 
umfangreiche Rodungsarbeiten vermieden werden können. 
 
KoopBLM 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) zur 
Anwendung. 
 
Kennwerte 
Die Bebauungsstudie weist auf einem Baufeld von insgesamt 6.260 m² - bestehend aus 
einer Teilfläche des GAG/Grubo-Bestandes (ca. 869 m²) und dem ca. 5.391 m² großem 
Kaufgrundstück der Stadt Köln eine GRZ von ca. 0,3 und eine GFZ von ca. 1,5 auf. Die 
oberirdische BGF der geplanten Neubauten liegt bei ca. 9.200 m², die unterirdische BGF 
bei ca. 4.700 m². Die geplanten Wohnungsgrößen betragen für die öffentlich geförderten 
und frei finanzierten Wohnungen ca. 45 bis 107 m² bzw. 115 m² Wohnfläche. 
 
Energie 
Die Energieversorgung für die Gesamtmaßnahme könnte durch ein Blockheizkraftwerk 
gesichert werden. Eine Fernwärmeversorgung besteht nicht. Die einschlägigen 
Klimaleitlinien der Stadt Köln kommen in dem Projekt zum Tragen. 
 
Boden, Gründung 
Anhaltspunkte auf Altablagerungen oder Altstandorte liegen gemäß 
Altlastenverdachtsfläche Nr. 50702 vor. 
Nach einem Gutachten zur Altlastensituation beträgt die Mächtigkeit der Auffüllungen im 
beurteilten Baufeld einer ehemaligen Altdeponie ca. 20 bis 25 Meter. Für die Gründung 
der Neubauten sind, nach erfolgter Baugrunderkundung, umfangreiche und 
kostenintensive Baugrundverbesserungen durch Tiefenverdichtungen notwendig, da ein 
tragfähiger Grund durch die benannten erheblichen Bodenauffüllungen nicht vorhanden 
ist. Darüber hinaus wird gegebenenfalls eine Gas-Warnanlage zur Überwachung auf 
Methan(Gas), welches aus dem Erdreich herausdiffundiert, notwendig.  
 
Immissionen 
Hauptsächlich ist das Plangebiet von Straßenverkehrslärm, hier in erster Linie durch die 
Robert-Perthel-Straße, beeinträchtigt. An allen nordwestlichen Planfassaden liegen nach 
ersten Erkenntnissen über alle Geschosse der Lärmpegelbereich IV vor. Es sind passive 
Lärmschutzmaßnahmen einzuplanen. Die Freizeitlärmbelastung durch den Bolzplatz ist 
zu prüfen. 
 
Erschließung und ÖPNV

3 
Die Erschließung durch den ÖPNV ist über die Haltestellen „Am Bilderstöckchen“ 
(Buslinien 121, 127, 140 und 147) in ca. 150 m Entfernung gegeben. In akzeptabler 
Erreichbarkeit befinden sich außerdem die Stadt-Bahnhaltestelle Escher Straße (ca. 
1.200 m Entfernung, U-Bahn Linien 13) und Geldernstraße/Parkgürtel (ca. 1.300 m 
Entfernung, U-Bahn Linien 13 und S-Bahn S6 und S11) die den Anschluss an den Kölner 
Hauptbahnhof bildet. An das Grundstück grenzt ein Bereich mit einer 20% igen 
Minderungsmöglichkeit der erforderlichen Stellplätze an. Auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite gibt es Leerstände in den Tiefgaragen der GAG- Bestandsgebäude. 
 
Stadtentwässerung 
Die vorhandenen Kanäle (Schmutz- und Niederschlagswasser) Am Bilderstöckchen sind 
gemäß Aussage der Stadtentwässerungsbetriebe ausreichend dimensioniert. Eine 
intensive Dachbegrünung zur Aufnahme von Regenwasserspitzen ist planungsseitig 
angedacht.

Anlage 2 Geltungsbereich

366 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Am Bilderstöckchenin Köln - Nippes
010050200300 Meter

Anlage 3 Flächennutzungsplan

366 Zeichen

W
GE
GE
W
W
W
Anlage 3
Legende
Geltungsbereich
Gemischte Baufläche 
Wohnbaufläche 
Gewerbefläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Friedhof
Grünfläche
Kindereinrichtung
Kirche
Spielplatz
Sporthalle, Standort unbestimmt
Sportplatz, Standort unbestimmt
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
Auszug aus dem Flächennutzungsplan:
"Am Bilderstöckchen" in Köln - Nippes
M
W
GE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 18.04.2023

4589 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3166/2022
Stand: 29.03.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB 
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 27.10.2022: 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha -
benbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung 
mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln -Bilderstöckchen  
3166/2022  
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU -
Fraktion, der Volt-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder -stöckchen, Vorlage 
3166/2022"  
AN/1913/2022  
 
Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs - bzw. Zusatzantrag wie folgt 
abstimmen:  
I  
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:  
 Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – so-
weit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer 
qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, so-
wie die geplante Fassadengestaltung darstellen.  
 Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen , den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei -rates 
sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.  
 Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovolt a-
ik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.

2 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt:  
II  
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage ( Änderungen in fett):  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
a) beschließt, für das F lurstück, Flur, Gemarkung, in Köln -Bilderstöckchen nach § 12 
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –
Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln -Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, 
das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der 
Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.  
b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Einsch rän-
kung zustimmt.  
Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – soweit 
der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer quali-
tätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, sowie die 
geplante Fassadengestaltung darstellen.  
 
Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates sind 
der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulege n.  
 
Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik 
bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
Der oben genannte Einleitungsbeschluss ist am 01.12.2022 gefasst worden. Seitdem sind 
folgende Schritte abgearbeitet worden: 
 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Aushangs im Januar für 
drei Wochen ist abgeschlossen worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
sind nicht eingegangen. 
 Ein begleitendes Stadtplanungsbüro ist seitens der Vorhabenträgerin beauftragt 
worden, welches die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Träger 
öffentlicher Belange sichtet und auswertet. 
 Die in der Politik gewünschte Qualifizierung des Entwurfes findet aktuell statt. 
Dabei wird das beauftragte Büro dem Gestaltungsbeirat voraussichtlich mehre-
re Entwürfe zur Diskussion vorlegen. 
 Durch das zeitlich bis Ende 2024 befristete Planverfahren und die Schaffung 
von Wohnbebauung ist das Projekt in der PKW priorisiert worden. Damit ist 
weitere personelle Unterstützung im Projekt gesichert. Ein regelmäßiger Aus-
tausch zwischen Vorhabenträgerin, der Stadt Köln und weiteren Projektbeteilig-
ten ist vereinbart. 
Nächste Schritte: 
Im weiteren Verfahren ist die Erstellung der Inhalte und Regelungen des Bebauungs-
planes in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen und der Vorhabenträgerin ge-
plant. Die Offenlage soll voraussichtlich im 1. Quartal 2024 erfolgen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 1. Quartal 2024

Beratungsverlauf (3)

27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3166/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.10.2022
Erstellt
26.09.2022 14:34