3166/2022
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 24.09.2025
4715 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
3166/2022
Stand: 17.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 27.10.2022:
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha -benbezoge-
ner Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b
BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln -Bilderstöckchen
3166/2022
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU -
Fraktion, der Volt-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder -stöckchen, Vorlage
3166/2022"
AN/1913/2022
Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs - bzw. Zusatzantrag wie folgt
abstimmen:
I
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:
Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – so-
weit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer
qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, so-
wie die geplante Fassadengestaltung darstellen.
Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei-rates
sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.
Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovol-
taik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technis ch möglich.
2
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt:
II
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage ( Änderungen in fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss
a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln -Bilderstöckchen nach § 12
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Ar-
beitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln -Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel,
das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der
Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.
b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – soweit
der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer quali-
tätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, sowie die
geplante Fassadengestaltung darstellen.
Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates sind
der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.
Die Flachdächer werden z usätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik
bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Der oben genannte Einleitungsbeschluss ist am 01.12.2022 gefasst worden. Seitdem sind fol-
gende Schritte abgearbeitet worden:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Aushangs im Januar für
drei Wochen ist abgeschlossen worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
sind nicht eingegangen.
Ein begleitendes Stadtplanungsbüro ist seitens der Vorhabenträgerin beauf-
tragt worden, welches die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Trä-
ger öffentlicher Belange sichtet und auswertet.
Die in der Politik gewünschte Qualifizierung des Entwurfes findet aktuell statt.
Dabei wird das beauftragte Büro dem Gestaltungsbeirat voraussichtlich meh-
rere Entwürfe zur Diskussion vorlegen.
Durch das zeitlich bis Ende 2024 befristete Planverfahren und die Schaffung
von Wohnbebauung ist das Projekt in der PKW priorisiert worden. Damit ist
weitere personelle Unterstützung im Projekt gesichert. Ein regelmäßiger Aus-
tausch zwischen Vorhabenträgerin, der Stadt Köln und weiteren Projektbeteilig-
ten ist vereinbart.
Nächste Schritte/aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes ( sowie die der 248. Änderung des
Flächennutzungsplanes) Am Bilderstöckchen in K-Bilderstöckchen ist am 27.08.2025
(Amtsblatt Nr. 35 August 2025 unter den Nrn. 168+179) im Amtsblatt erfolgt. Der
Bebauungsplan hat somit Rechtskraft erlangt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
3
Das Verfahren ist abgeschlossen, ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
801 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
xxx Anlage 7 Auszug BP TOP 10.5 SteA 27.10.2022
3326 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 31.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 öffentlich 10.5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 3166/2022 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der VOLT-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder- stöckchen, Vorlage 3166/2022" AN/1913/2022 Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs- bzw. Zusatzantrag wie folgt abstimmen: I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss: Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung auf- zeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen. Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei- rates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vor- zulegen. Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photo- voltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt: II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen in fett): Der Stadtentwicklungsausschuss a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebau- ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen– einzulei- ten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäu- sern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Be- richtigung angepasst. b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Ein- schränkung zustimmt. Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektoni- schen Entwicklung aufzeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen. Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestal- tungsbeirates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen. Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 31.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 öffentlich
Anlage 7 BP TOP 10.5 SteA 27.10.2022
3024 Zeichen
er Die Oberbürgermeisterin 35 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Eax, 9: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 31.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 öffentlich 10.5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) gemäß $ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit $ 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 3166/2022 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der VOLT-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder- stöckchen, Vorlage 3166/2022" AN/1913/2022 Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs- bzw. Zusatzantrag wie folgt abstimmen: | Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss: «e Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die — soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt — unterschiedliche Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung auf- zeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen. «e Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei- rates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vor- zulegen. « Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photo- voltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt: Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen in fett): Der Stadtentwicklungsausschuss a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach 8 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit $ 13b BauGB.ein Bebau- ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren -Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen- einzulei- ten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäu- sern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Be- richtigung angepasst. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Ein- schränkung zustimmt. «e Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die — soweit der Grundstückszuschnitt es zulässt — unterschiedliche Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektoni- schen Entwicklung aufzeigen, sowie die geplante Fassadengestaltung darstellen. e Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Gestaltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestal- tungsbeirates sind der BV 5 sowie dem StadtBnEwicklungsalisschußs zur Kenntnis vorzulegen. e Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich. b z Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Bestandsplan
163 Zeichen
Am Bilderstöckchen - Bestandsplan Mittelpunkt: 354250, 5648966 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 15.09.2022Seite 1 / 1 Anlage 6
Anlage 5 Städtebauliches Konzept
31 Zeichen
Anlage 5Städtebauliches Konzept
Anlage 8 Auszug BP BV 5 03.11.2022
2133 Zeichen
PR Die Oberbürgermeisterin 6:2 Stadt Köln Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fx : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 04.11.2022 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.11.2022 öffentlich 9.2.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) gemäß $ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit $ 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen 3166/2022 Herr Thelen verweist auf den geänderten Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss und schlägt vor, diesen zu übernehmen. Dies wird einstimmig beschlossen. Sodann wird über die so geänderte Gesamtvorlage abgestimmt und die Bezirksver- tretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen: 1. 2. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach $ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit $ 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren -Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln- Bilderstöckchen einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst. Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die — so- weit der Grundstückszuschnitt es zulässt — unterschiedliche Möglichkeiten einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, so- wie die geplante Fassadengestaltung darstellen. Z Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge- staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen. . Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovol- taik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch mög- lich. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von GUT & Klima Freunde beschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
6739 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 3166/2022 Freigabedatum 12.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss a) beschließt, für das Flurstück, Flur, Gemarkung, in Köln-Bilderstöckchen nach § 12 Baugesetz- buch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezo- gener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln- Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel, das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfa- milienhäusern zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst. b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan nicht aufzustellen und somit das Planungsrecht für das oben genannte Flurstück nicht zu ändern. Es bleibt bei der nach Flächennut- zungsplan dargestellten Grünfläche. Das geplante Wohnungsbauvorhaben kann nicht errichtet wer- den. Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Eine Versiegelung von Flächen hat negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Auch das keine Umweltprüfung sowie Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung stattfinden wird, kann negative Folgen haben. Auf freiwilliger Basis wird die GAG jedoch einen Ausgleich schaffen. Begründung Die GAG hat mit Schreiben vom 05.09.2022 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Realisierung von drei Mehrfamilienhäusern mit rd. 95 WE gestellt. Die Grundstücke befinden sich am nördlichen Bebauungsrand von Köln-Bilderstöckchen und schlie- ßen dort an die Wohngebäude mit der Adresse „Am Bilderstöckchen 60-70“ an. Die Grundstücke be- finden sich sowohl im Eigentum der GAG als auch in städtischem Besitz. Sie werden derzeit nicht baulich genutzt, da sie als Außenbereich nach § 35 BauGB eingestuft sind. Die Fläche fügt sich durch den teilweisen Baumbestand optisch in den angrenzenden Bürgerpark ein. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht für das Plangebiet nicht. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche zur Hälfte als Grünfläche dargestellt, des Weiteren sind sowohl ein Teilbereich im Westen als auch im Osten als Wohnbaufläche dargestellt. Zudem befindet sich das Plangebiet teilweise im Land- schaftsplan. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, um Planungs- recht für das Vorhaben zu schaffen. Das Vorhaben erfüllt alle Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB, nach dem auch Außenbereichsflächen, für welche die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll, in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden können. Bedingung dafür ist unter anderem, dass der Aufstellungsbeschluss bis zum Ablauf des 31.12.2022 und der Satzungsbeschluss bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu fassen ist. Ebenso darf lediglich die Zulässigkeit von Vorhaben zur Wohn- nutzung bis zu einer Grundfläche von 10.000 m² begründet werden. Die GAG plant hier die Schaffung von ca. 95 Wohneinheiten, die Grundstücksgröße bleibt mit ca. 6.500 m² unter der maximalen Grundfläche. Zudem handelt es sich bei der Ergänzung mit Mehrfami- lienhäusern um die Arrondierung bestehender Siedlungsflächen, es knüpft also unmittelbar an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an, ohne jedoch damit die Möglichkeit einer Siedlungserweite- rung zu schaffen. Das Verfahren nach § 13b BauGB bietet die Möglichkeit, keine Umweltprüfung (und Umweltbericht) durchzuführen, da keine Anhaltspunkte auf die Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten oder durch Störfallbetriebe bestehen. Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgt aufgrund der Verfahren- sart ebenfalls nicht; jedoch wird zum einen auf freiwilliger Basis ein Ausgleich durch die GAG ge- schaffen und zum anderen wird durch die Baumschutzsatzung der Ausgleich entfallender Bäume sichergestellt. Die Sicherung und Durchsetzung dieser Vereinbarung wird im Rahmen des Durchfüh- rungsvertrages geregelt. Ebenso kann von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden, wenn auf andere Art und Weise eine Bürgerinformation durchgeführt wird. Der Flächennut- zungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen; von dieser Möglichkeit soll hier aus Effizienz- gründen Gebrauch gemacht werden (s. Anlage 2). 3 Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Arrondierung der bestehenden Bebauungsstruktu- ren am nördlichen Rand von Bilderstöckchen mit Mehrfamilienhäusern. Mit der hier angedachten Schaffung von ca. 95 Wohneinheiten unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells kann ein wichtiger Beitrag zur Wohnraumschaffung im angespannten Kölner Wohnungsmarkt geleistet werden. Durch das im Baugesetzbuch festgelegte späteste Ende des Bauleitplanverfahrens zum 31.12.2024 ist hier eine zügige Erarbeitung des Bebauungsplanes erforderlich. Insgesamt ist mit diesem Verfah- ren eine vergleichsweise schnelle Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum möglich. Im Rahmen des Bebauungsplanes werden die Belange der Verlagerung des Bolzplatzes sowie der Umgang mit Altablagerungen behandelt. Das Kooperative Baulandmodell sieht eine städtebaulich- architektonische Qualifizierung der Vorhaben vor. Aufgrund des lang gestreckten und nur gering tie- fen Grundstückszuschnitts (s. Anlage 1) und der Bedingung, keine Möglichkeit zur Siedlungserweite- rung zu schaffen, ist die Ausrichtung und städtebauliche Setzung der Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück (s. Anlage 4) daher bereits vorgegeben. Vor diesem Hintergrund ist eine klassische Mehrfachbeauftragung mit Blick auf die knappe Zeitspan- ne zur Erarbeitung und Finalisierung des Bebauungsplanes mit Satzungsbeschluss bis Ende 2024 jedoch nicht zielführend. Um dennoch eine qualitätsvolle städtebauliche und hochbauliche Entwick- lung sicherzustellen, ist vorgesehen, das Projekt hinsichtlich seiner architektonisch-freiräumlichen Ausgestaltung im Gestaltungsbeirat zu qualifizieren. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Flächennutzungsplan Anlage 4 Projektbeschreibung Anlage 5 städtebauliches Konzept Anlage 6 Bestandsplan
Anlage 4 Projektbeschreibung
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1 Anlage 4 Projektbeschreibung „Am Bilderstöckchen“, Köln-Bilderstöckchen Anlass und Ziel der Planung Im Zuge der projektierten Neubaumaßnahme bzw. Arrondierung zu dem GAG/Grubo Bestandsgrundstück „Am Bilderstöckchen 60-70“ in Köln-Bilderstöckchen ist u.a. auf einem städtischen Teilgrundstück die Errichtung von insgesamt ca. 95 Wohneinheiten in drei Gebäudekomplexen geplant. Die fünfgeschossigen Gebäudeteile sind als eine sogenannte ergänzende Hinterland-Bebauung zum teilweise achtgeschossigen, bestehenden Geschosswohnungsbau geplant. Die Gesamtmaßnahme umfasst neben den öffentlich geförderten (ca. 50 %) und freifinanzierten Wohneinheiten auch eine entsprechende Tiefgarage mit nahezu 110 PKW-Stellplätzen. Die Gebäude erhalten ein Flachdach (geplant ist eine extensive Dachbegrünung), ohne Staffelgeschoss. Die benannten angrenzenden Wohnbestände der Grund und Boden GmbH (Grubo) wurden saniert. Im Hinblick auf die geplante Neuorganisation des Plangebietes werden die Außenanlagen einschließlich der Kinderspielplätze, der Grünflächen und der inneren Erschließung überarbeitet bzw. ergänzt und neugestaltet. Die Anzahl der oberirdischen (Bestands)PKW-Stellplätze wird von aktuell 40 auf 10 Plätze reduziert. Die entfallenden Stellplätze werden in der o.g. neuen Tiefgarage verortet. Die Zuwegung der Neubaumaßnahme kann nur über das Bestandsgrundstück der GAG/Grubo erfolgen. Eine Erschließung über die nördlich gelegene Robert-Perthel- Straße ist nicht möglich. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Dadurch wird die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich, mit welchem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden sollen. Das Projekt trägt zur Schaffung von dringend benötigtem zeitgemäßem (öffentlich geförderten) Wohnraum in Köln bei. Erläuterungen zum Plangebiet Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Nippes, im Stadtteil Köln-Bilderstöckchen. Das Grundstück ist als Wohnbaupotenzial der Stadt Köln Nr. 5.08/ STEK Wohnen als kurz- /mittelfristige Realisierungsoption für Wohnungsbau ausgewiesen. Das Gebiet wird durch die Straße „Am Bilderstöckchen“ im Süden, der Robert-Perthel-Straße im Norden und der Escher Straße im Westen begrenzt. Direkt nordwestlich an das Plangebiet grenzt eine Grünfläche (Bürgerpark) an, auf der sich ein Bolzplatz befindet. Südöstlich, jenseits der Straße „Am Bilderstöckchen“, schließt sich ein weiteres Wohngebiet an, das von Geschosswohnungsbau geprägt ist. Eine Kita als direkter Nachbar an der Straße „Am Bilderstöckchen“ und eine Jugendeinrichtung ergänzen das Bild. Flächennutzungsplan, Landschaftsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) hauptsächlich als Grünfläche/Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet dargestellt. 2 Bolzplatz/Wegeverbindung Die Verlegung des vorhandenen Bolzplatzes - hier ist die Einhaltung von entsprechenden Mindestabständen zur geplanten Wohnnutzung (ca. 60 m) relevant - ist noch nicht erfolgt. Hier wird die Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und der unteren Naturschutzbehörde, ob eine Verlegung des Bolzplatzes im geschützten Bereiches des Landschaftsschutzgebietes grundsätzlich möglich ist, erforderlich Der Wegebau einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung wurde zwischenzeitlich so durchgeführt, dass sowohl die mögliche Verlegung des Bolzplatzes sichergestellt wird, als auch umfangreiche Rodungsarbeiten vermieden werden können. KoopBLM Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) zur Anwendung. Kennwerte Die Bebauungsstudie weist auf einem Baufeld von insgesamt 6.260 m² - bestehend aus einer Teilfläche des GAG/Grubo-Bestandes (ca. 869 m²) und dem ca. 5.391 m² großem Kaufgrundstück der Stadt Köln eine GRZ von ca. 0,3 und eine GFZ von ca. 1,5 auf. Die oberirdische BGF der geplanten Neubauten liegt bei ca. 9.200 m², die unterirdische BGF bei ca. 4.700 m². Die geplanten Wohnungsgrößen betragen für die öffentlich geförderten und frei finanzierten Wohnungen ca. 45 bis 107 m² bzw. 115 m² Wohnfläche. Energie Die Energieversorgung für die Gesamtmaßnahme könnte durch ein Blockheizkraftwerk gesichert werden. Eine Fernwärmeversorgung besteht nicht. Die einschlägigen Klimaleitlinien der Stadt Köln kommen in dem Projekt zum Tragen. Boden, Gründung Anhaltspunkte auf Altablagerungen oder Altstandorte liegen gemäß Altlastenverdachtsfläche Nr. 50702 vor. Nach einem Gutachten zur Altlastensituation beträgt die Mächtigkeit der Auffüllungen im beurteilten Baufeld einer ehemaligen Altdeponie ca. 20 bis 25 Meter. Für die Gründung der Neubauten sind, nach erfolgter Baugrunderkundung, umfangreiche und kostenintensive Baugrundverbesserungen durch Tiefenverdichtungen notwendig, da ein tragfähiger Grund durch die benannten erheblichen Bodenauffüllungen nicht vorhanden ist. Darüber hinaus wird gegebenenfalls eine Gas-Warnanlage zur Überwachung auf Methan(Gas), welches aus dem Erdreich herausdiffundiert, notwendig. Immissionen Hauptsächlich ist das Plangebiet von Straßenverkehrslärm, hier in erster Linie durch die Robert-Perthel-Straße, beeinträchtigt. An allen nordwestlichen Planfassaden liegen nach ersten Erkenntnissen über alle Geschosse der Lärmpegelbereich IV vor. Es sind passive Lärmschutzmaßnahmen einzuplanen. Die Freizeitlärmbelastung durch den Bolzplatz ist zu prüfen. Erschließung und ÖPNV 3 Die Erschließung durch den ÖPNV ist über die Haltestellen „Am Bilderstöckchen“ (Buslinien 121, 127, 140 und 147) in ca. 150 m Entfernung gegeben. In akzeptabler Erreichbarkeit befinden sich außerdem die Stadt-Bahnhaltestelle Escher Straße (ca. 1.200 m Entfernung, U-Bahn Linien 13) und Geldernstraße/Parkgürtel (ca. 1.300 m Entfernung, U-Bahn Linien 13 und S-Bahn S6 und S11) die den Anschluss an den Kölner Hauptbahnhof bildet. An das Grundstück grenzt ein Bereich mit einer 20% igen Minderungsmöglichkeit der erforderlichen Stellplätze an. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es Leerstände in den Tiefgaragen der GAG- Bestandsgebäude. Stadtentwässerung Die vorhandenen Kanäle (Schmutz- und Niederschlagswasser) Am Bilderstöckchen sind gemäß Aussage der Stadtentwässerungsbetriebe ausreichend dimensioniert. Eine intensive Dachbegrünung zur Aufnahme von Regenwasserspitzen ist planungsseitig angedacht.
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Am Bilderstöckchenin Köln - Nippes 010050200300 Meter
Anlage 3 Flächennutzungsplan
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W GE GE W W W Anlage 3 Legende Geltungsbereich Gemischte Baufläche Wohnbaufläche Gewerbefläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Friedhof Grünfläche Kindereinrichtung Kirche Spielplatz Sporthalle, Standort unbestimmt Sportplatz, Standort unbestimmt 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: Auszug aus dem Flächennutzungsplan: "Am Bilderstöckchen" in Köln - Nippes M W GE
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 18.04.2023
4589 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
3166/2022
Stand: 29.03.2023
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB
Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Stadtentwicklungsausschuss vom 27.10.2022:
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha -
benbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13b BauGB Arbeitstitel: "Am Bilderstöckchen" in Köln -Bilderstöckchen
3166/2022
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU -
Fraktion, der Volt-Fraktion betreffend "Top 10.5 Am Bilder -stöckchen, Vorlage
3166/2022"
AN/1913/2022
Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungs - bzw. Zusatzantrag wie folgt
abstimmen:
I
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden geänderten Beschluss:
Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – so-
weit der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer
qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, so-
wie die geplante Fassadengestaltung darstellen.
Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen , den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbei -rates
sind der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulegen.
Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovolt a-
ik bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt:
II
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage ( Änderungen in fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss
a) beschließt, für das F lurstück, Flur, Gemarkung, in Köln -Bilderstöckchen nach § 12
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB ein Bebauungsplanver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren –
Arbeitstitel: Am Bilderstöckchen in Köln -Bilderstöckchen– einzuleiten mit dem Ziel,
das Planungsrecht zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Der
Flächennutzungsplan (FNP) wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.
b) verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 ohne Einsch rän-
kung zustimmt.
Für die geplante Wohnbebauung sollen 3 Varianten entwickelt werden, die – soweit
der Grundstückszuschnitt es zulässt – unterschiedliche Möglichkeiten einer quali-
tätsvollen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung aufzeigen, sowie die
geplante Fassadengestaltung darstellen.
Die Entwürfe sind dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, den Vorschlägen des Ge-
staltungsbeirates soll gefolgt werden. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirates sind
der BV 5 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorzulege n.
Die Flachdächer werden zusätzlich zur extensiven Dachbegrünung mit Photovoltaik
bestückt. Eine Fassadenbegrünung wird umgesetzt, soweit technisch möglich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Der oben genannte Einleitungsbeschluss ist am 01.12.2022 gefasst worden. Seitdem sind
folgende Schritte abgearbeitet worden:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Aushangs im Januar für
drei Wochen ist abgeschlossen worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
sind nicht eingegangen.
Ein begleitendes Stadtplanungsbüro ist seitens der Vorhabenträgerin beauftragt
worden, welches die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Träger
öffentlicher Belange sichtet und auswertet.
Die in der Politik gewünschte Qualifizierung des Entwurfes findet aktuell statt.
Dabei wird das beauftragte Büro dem Gestaltungsbeirat voraussichtlich mehre-
re Entwürfe zur Diskussion vorlegen.
Durch das zeitlich bis Ende 2024 befristete Planverfahren und die Schaffung
von Wohnbebauung ist das Projekt in der PKW priorisiert worden. Damit ist
weitere personelle Unterstützung im Projekt gesichert. Ein regelmäßiger Aus-
tausch zwischen Vorhabenträgerin, der Stadt Köln und weiteren Projektbeteilig-
ten ist vereinbart.
Nächste Schritte:
Im weiteren Verfahren ist die Erstellung der Inhalte und Regelungen des Bebauungs-
planes in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen und der Vorhabenträgerin ge-
plant. Die Offenlage soll voraussichtlich im 1. Quartal 2024 erfolgen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 1. Quartal 2024
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3166/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.10.2022
- Erstellt
- 26.09.2022 14:34