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AN/0392/2020

Kölner Wohnraumnot: Wohnungslose Menschen dürfen nicht länger im Regen stehen

SPD Anfrage nach § 4 12.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 4.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4497 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.03.2020 
 
AN/0392/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.03.2020 
 
Kölner Wohnraumnot: Wohnungslose Menschen dürfen nicht länger im Regen stehen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellerin bittet darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Rates am 
26.03.2020 aufzunehmen:  
 
Anfang März musste der Kölner Rainer Kippe vor Gericht erscheinen, weil er am 1. Mai 2019 
mit drei obdachlosen Frauen leerstehende Wohnungen in der Ikarosstraße besetzt hatte. Die 
Polizei beendete die Besetzung zeitnah. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 
stellte Strafanzeige, obwohl, wie sich jetzt vor Gericht ergab, gar nicht klar ist, ob sich die 
Immobilien zu diesem Zeitpunkt überhaupt im Besitz der BImA befanden. Vor Fortführung 
des Prozesses müssen nun die Besitzverhältnisse am Tag der Besetzung geklärt werden. 
Rainer Kippe erklärte zu diesem Fall, der Grund der Aktion sei ein abzuwendender Notstand 
der drei Frauen gewesen. Die Räumung sei daher wiederum als Körperverletzung zu werten. 
Seit Dezember 2018 habe man mit der Stadt nach einer einvernehmlichen Lösung zur Un-
terbringung der Frauen gesucht, ohne dass eine solche gefunden worden sei. 
 
Ähnlich Skandalöses stellte das Oberverwaltungsgericht nun in Bezug auf die Unterbringung 
einer obdachlosen Familie fest. Diese musste zu fünft auf 30 qm² in durch die Stadt ange-
mieteten Räumlichkeiten eines privaten Hotelanbieters leben. Statt die Unhaltbarkeit dieses 
Zustandes zu erkennen und Abhilfe zu schaffen, wurde jedoch lieber prozessiert und die 
Phantasie bemüht, wie sich der Zustand angesichts geltender Rechtslage doch noch recht-
fertigen ließe. 
 
Geschichten wie diese zeigen, dass Menschen in Köln wohnungslos sind, obwohl es leer-
stehende Wohnungen gibt.  
 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker unterzeichnete ein Positionspapier europäischer Städ-
te, das sich gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen zur kurzfristigen Vermietung an 
Touristen via Online-Plattformen richtet. Die Städte wollen für eine europäische Lösung ein-
treten, in der Plattformanbieter zur Weitergabe der Daten der Vermieter verpflichtet werden.

- 2 - 
 
Erst dadurch würden Kontrollen möglich, mit denen die Interessen etwa der Kölner Bürger an 
Unterkunft geschützt werden könnten. 
 
Leider helfen Positionspapiere allein in dieser akuten Wohnraumnot nicht weiter! 
 
In der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage „Drohender Wohnungsverlust in Köln“ (AN 
1762/2018) heißt es, dass 2018 1.706 Zwangsräumungen gemeldet worden seien. Seitens 
der GAG seien 224 Räumungsklagen angestrengt worden. Es sei zu 29 Räumungen ge-
kommen, die zum Verlust der bisherigen Wohnung geführt hätten. Weiter führt die Verwal-
tung aus, dass es Fälle von Zwangsräumungen gebe, in denen weder die Wohnung erhalten 
noch andere adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden könnten. 
Dann müsste auf das ordnungsrechtliche Mittel der Wiedereinweisung (Beschlagnahmung) 
in die vorhandene Wohnung zurückgegriffen werden. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1.) Wenn überhaupt, welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den Urteilen und Er-
kenntnissen vor Gericht? 
2.) Wie erklärt die Verwaltung ihren Bürger*innen, dass sie Positionspapiere und Pressemit-
teilungen zur Wohnraumsatzung und der Bekämpfung von Leerstand und Zweckent-
fremdung herausgibt, während obdachlose Kölner Bürger*innen ihr Recht auf Wohnen 
erst einklagen müssen? 
3.) Was hat sich in den letzten Jahren im Bereich der Wohnraumversorgung mit ganztägigen 
Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen getan?  
4.) Wie oft wurde seit 2015 auf das ordnungsrechtliche Mittel der Wiedereinweisung (Be-
schlagnahmung) in die vorhandene Wohnung zurückgegriffen? (Bitte aufschlüsseln, wie 
oft es sich dabei um GAG-Wohnungen gehandelt hat.) 
5.) In welcher Höhe hat die Stadt seit 2015 Mietrückstände übernommen, um den Verlust 
von Wohnraum zu vermeiden, und welche Kosten sind der Stadt im selben Zeitraum 
durch die Beschaffung von Ersatzwohnraum für zwangsgeräumte Mieter*innen erwach-
sen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

26.03.2020 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ikarosstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0392/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
12.03.2020
Erstellt
12.03.2020 08:49