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V/0762/2024

Kanalstraße zwischen Lublinring und Rjasanstraße - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf -

Vorlagen 09.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 18.06.2025, TOP 5.20

Anlage 2 - Luftbild mit Planung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3 - Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan

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Ansehen

Anlage 2 - Luftbild mit Planung

984 Zeichen

G
GG
51 IV5349 IIIIII
I
IV
III
III IV57
III62
92III81 55
64
III
537
241
661
853
820
805771
811
662
876
602
Lublinring
Cheruskerring
KanalstraßeKettelerstraße
Rjasanstraße10
Anschlussplanungbis Promenade Anschluss anPlanung Lublinring
1 45
 Aufstell-flächeAutokran/Saug-wagenTAXI
TKS3m x 2mNEA2.5m x 8mVorrats-tank
12
13 23
3ORW
0DÀVWDEJH]HLFKQHW
%ODWW1U'DWXP1DPHEHDUEHLWHW
3URMHNW1UAQODJH1UB
9HUNHKUVWHFKQLVFKHU(QWZXUI

ASULOTRPHF]NR5HYASULO+HFKW.DQDOVWUDÀH/XEOLQULQJ5MDVDQVWUDÀH
Fahrradreparatursäule: Luftpumpe, Reparaturwerkzeug
E-Ladesäule PKW, pro Ladesäule 2 Fahrzeuge6 x Parkplätze für Carsharinganbieter mit E-Ladesäulen
Mobilstationstele im NRW LandesdesignBreite 0,80m, Höhe ca. 2,40m mit integriertem W-LANSitzbank, Länge 3,00mTrafostation
Legende:
4 x Parkplätze mit E-Ladesäulen
E-ScooterFahrradanlehnbügel für LastenräderFahrradanlehnbügel für FahrräderUnterflurcontainerGrenze Grünfläche laut B-PlanTicketautomat
Briefkasten

Beschlussvorlage

7223 Zeichen

V/0762/2024 
V/0762/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kanalstraße zwischen Lublinring und Rjasanstraße - Beschluss verkehrstechnischer Entwurf - 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der aufgestellten Planung (verkehrstechnischer Entwurf) von April 2025 zur Umgestaltung der Kanal-
straße zwischen Lublinring und Rjasanstraße (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Umgestaltung der Kanalstraße zwi-
schen Lublinring und Rjasanstraße Baukosten in Höhe von ca. 910.000 € entstehen. Dem gegenüber 
stehen Einnahmen in Höhe von ca. 610.000 €.  
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4171 Kanalstraße, Promenade- Ring      
 
 
Auszahlungen   2027 
2028 
später 
   200.000 
   700.000   
     10.000 
 
Einzahlungen   2027 
2028 
 
     50.000 
   360.000 
 
Zuwendung 
(Land NRW) 
Einzahlungen   2028 
 
   200.000 KAG 
(Land NRW) 
Saldo     300.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
14.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Hecht 
Telefon: 492-6592 
Hecht@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0762/2024 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der 
o. g. Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung 
des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 wird der Haushaltansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme an 
die voraussichtlichen Einzahlungen angepasst. 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2029 ff. 15.250 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2029 ff. 9.100 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 22.750 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzaufwen-
dungen 
2029 ff. 4.500 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
Anlass 
In der Kanalstraße sind umfangreiche Kanal- und Straßenbaumaßnahmen vorgesehen. Im Bereich 
Lublinring und Kanalstraße sind neben der Kanalerneuerung die Errichtung eines Schnecken-
pumpwerks (V/0612/2024), die Neugestaltung des Lublinrings zwischen Kanalstraße und Gartenstra-
ße (V/0398/2024) die ganzheitliche Umgestaltung der Kanalstraße vom Lublinring bis zur Promenade 
vorgesehen. Für die weitere Planungssicherheit, sowie die Darstellung der Verflechtungen und Ab-
hängigkeiten der im unmittelbaren Knotenpunktsbereich geplanten Maßnahmen mit- und zueinander, 
wird mit dieser Vorlage der Abschnitt der Kanalstraße zwischen Lublinring und Rjasanstraße zu-
nächst nur planerisch vorgezogen, die bauliche Umsetzung erfolgt dann in einer Maßnahme. Die Pla-
nung für den Abschnitt zwischen Rjasanstraße und Promenade ist noch nicht abgeschlossen und 
nicht Bestandteil dieser Vorlage. Hierfür wird eine separate Vorlage zur Beschlussfassung vorbereitet.  
 
Bestand   
Die Kanalstraße hat auf dem Abschnitt einen Querschnitt von etwa 24,00 m. Die Fahrbahn ist mit vier 
Fahrstreifen und einer Breite von 13 m sehr großzügig bemessen. Dem entgegen entsprechen die 
Nebenanlagen mit ihren geringen Breiten nicht den Anforderungen der Regelwerke. 
Im Bereich der ehemaligen Zufahrt zum Schlachthof sowie auf der wassergebundenen Fläche östlich 
der Bushaltestelle, im Bebauungsplan 426 als Grünfläche festgesetzt, werden aktuell etwa 60 Pkw 
zum Parken abgestellt. 
 
Planung 
Mittelfristig soll die Kanalstraße zwischen Lublinring und Promenade als Fahrradstraße Plus 
(V/0493/2023 und V/0456/2024) nach den aktuellen Qualitätsstandards in roter Asphaltbauweise her-
gestellt werden. Die geplante Breite der Straße beträgt 6,50 m, die Gehwege werden in einer Breite 
von 2,50 m und 3,80 m ausgebaut. Die vorhandenen Baumscheiben sollen großzügig erweitert und 
die stadtauswärtige Haltestelle als Fahrbahnrandhaltestelle mit einem weißen Niederflurbusbordstein 
mit einem 16 cm Hochbordanschlag und einem Blindenleitsystem barrierefrei ausgebaut werden. Die 
vorhandene Wartehalle wird abgebaut und durch eine neue Wartehalle ersetzt. Auf der Westseite 
sind vor der Bebauung keine zusätzlichen Baumstandorte aufgrund des Leitungsbestandes möglich.

- 3 - 
V/0762/2024 
Im Bereich der aktuell als Parkplatz genutzten Fläche wird im Norden ein Schneckenpumpwerk er-
richtet. Hierfür wird eine Zufahrt und Aufstellfläche für den Spülwagen erforderlich. Mit dem barriere-
freien Ausbau der Haltestellen wird an der östlichen Haltestelle eine Mobilstation, entsprechend dem 
Standortkonzept zur Vorlage V/0397/2023/1 (Größe L, Station Nr. 103) entstehen. Hier werden Ange-
bote für Carsharing und E-Laden, freie Kfz-Stellplätze, Abstellplätze für Lastenräder, Fahrräder und 
shared mobility geschaffen. Ergänzt wird das Angebot mit einer Infostele, Reparatursäule, Sitzmög-
lichkeit und Taxistand. Über die Mobilstation wird auch die Zuwegung zum Sanddepot an der Aa si-
chergestellt. Die aktuell wassergebundene Fläche und die asphaltierte ehemalige Zufahrt werden 
weitgehend zurückgebaut. Im Zuge der Baumaßnahme entfallen drei Bäume. Im Bereich der Grünflä-
chen sind vier Neuanpflanzungen vorgesehen. 
 
Wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist, liegen Teilbereiche der jeweiligen Einzelbausteine 
(Fahrradstraße, Schneckenpumpwerk und Mobilstation) im Geltungsbereich des rechtskräftigen Be-
bauungsplans Nr. 426, welcher eine öffentliche Grünfläche festsetzt. Da die geplanten Maßnahmen in 
summarischer Betrachtung im Widerspruch zur Festsetzung der öffentlichen Grünflächen stehen, wird 
das Stadtplanungsamt parallel das notwendige Planungsrecht anpassen.  
 
Reduktionsvariante 
Alle Umbauten wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Ver-
kehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsvarianten sind nicht mög-
lich. 
 
Bauen für Alle 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
 
Kosten / Finanzierung 
Die Baukosten für den A bschnitt zwischen Lublinring und  Rjasanstraße werden auf ca. 910.000 € 
geschätzt. Kosten für die Ladeinfrastruktur der Mobilstation (Trafo, Ladesäulen) sind nicht enthalten, 
da diese durch die Stadtwerke errichtet werden. 
 
Beiträge Dritter / Förderung 
Bei der Umbaumaßnahme handelt es sich grundsätzlich um eine zuwendungsfähige Maßnahme. Art 
und Umfang der Fördermöglichkeiten werden mit Fertigstellung der Gesamtplanung abschließend 
ermittelt. 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung der Maßnahme soll ab 2027 erfolgen.  
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Planung mit Luftbild 
Anlage 3 Folgelastenberechnung

Anlage A

2066 Zeichen

Anlage A zur V/0762/2024 
Kurzüberblick 
Die Planung zum I. Bauabschnitt sieht die Umgestaltung der Kanalstraße zwischen Lublinring und 
Rjasanstraße vor. Auf der Ostseite wird zudem eine Mobilstation mit Ladestation, carsharing, Ab-
stellplätzen für Kfz, Fahrräder und Lastenräder, sowie shared mobility entstehen. Die Haltestelle 
wird barrierefrei ausgebaut. Die übrige Fläche soll als Grünfläche angelegt werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Die Teilziele lauten:  
 Umsetzung von Mobilitätskonzepten 
 Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2027 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 910.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Bedürfnisse an die Barrierefreiheit baulicher Anlagen im öffentlichen Raum werden berück-
sichtigt. Die Querungsstellen und Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut.

Anlage 3 - Folgelastenberechnung

2355 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0762/2024 Aufgestellt am: 14.04.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4171
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 410.000 45,05
2. Beiträge 200.000 21,98
3. Eigenanteil Stadt Münster 300.000 32,97
Gesamt-Kapitalbedarf 910.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 910.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 910.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 9.100 25,03
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 9.100 25,03
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 22.750 62,59
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 4.500 12,38
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a.
+ Tilgung 9.000 € p.a.
= Schuldendienst 13.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 36.350 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 15.250 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 15.250 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 21.100
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,32
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Kanalstraße zwischen Lublinring und Rjasanstraße (I.BA)
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Kanalstraße, Promenade - Ring
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 1 - Lageplan

1165 Zeichen

G
GG
51 IV5349 IIIIII
I
IV
III
III IV57
III62
92III81 55
64
III
537
241
661
853
820
805771
811
662
876
602
3.302.503.902.503.253.25
Lublinring
Cheruskerring
KanalstraßeKettelerstraße
Rjasanstraße
4.30
3.00
2.00
104.300.70
Anschlussplanungbis Promenade Anschluss anPlanung Lublinring
0.752.15 2.00
2.500.752.50
1 45
6.50
Aufstell-flächeAutokran/Saug-wagenTAXI
0.755.00
TKS3m x 2mNEA2.5m x 8mVorrats-tank
gepl. Schneckenpumpwerk12
13 230.70
6.00
3.50
2.65
2.502.65
3.50
0.50
3.801.50
 Zufahrt zumSanddepot
3ORW
0DÀVWDEJH]HLFKQHW
%ODWW1U'DWXP1DPHEHDUEHLWHW
3URMHNW1UAQODJH1UB
9HUNHKUVWHFKQLVFKHU(QWZXUI

ASULOTRPHF]NR5HYASULO+HFKW.DQDOVWUDÀH/XEOLQULQJ5MDVDQVWUDÀH
Fahrradreparatursäule: Luftpumpe, Reparaturwerkzeug
E-Ladesäule PKW, pro Ladesäule 2 Fahrzeuge6 x Parkplätze für Carsharinganbieter mit E-Ladesäulen
Mobilstationstele im NRW LandesdesignBreite 0,80m, Höhe ca. 2,40m mit integriertem W-LANSitzbank, Länge 3,00mTrafostation
Legende:
4 x Parkplätze mit E-Ladesäulen
E-ScooterFahrradanlehnbügel für LastenräderFahrradanlehnbügel für FahrräderUnterflurcontainerGrenze Grünfläche laut B-PlanTicketautomat
Briefkasten

Beratungsverlauf (2)

17.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kanalstraße
  • Rjasanstraße 4
  • Lublinring 1
  • Cheruskerring
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0762/2024
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2024
Erstellt
22.11.2024 11:41