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2011/0137

Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute

Stadtverordnetenvorlage 12.04.2011

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2011/0137

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2011/0137

2922 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.04.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0137 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute 
 
Vorlage vom: 12.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue 
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute und deren 
Stellvertreter neu zu wählen. 
 
1. Der Magistrat wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter in die Betriebskommission 
des Eigenbetriebes Kulturinstitute und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. 
an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in die 
Betriebskommission des Eigenbetriebes Kulturinstitute.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 1 wirtschaftlich 
besonders erfahrene Person.

2 
... 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2011  
 
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kulturinstitute gehören der Betriebskommission 
an: 
 
a) –  der Oberbürgermeister Kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des  
    Magistrats, 
–  der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,  
–  sowie 2 weitere Magistratsmitglieder 
 
Die Wahlen für die weiteren Magistratsmitglieder erfolgen nach dem Prinzip der Listenwahl. 
  
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren persönliche Vertreter. 
 
 - Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung - 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker 
zur Verfügung stehen. 
 
c) 1 wirtschaftlich besonders erfahrene Person 
 
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -   
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person durch 
das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.  
Die HEAG Holding AG schlägt Herrn Dr. Markus Hoschek vor. 
 
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie 
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des 
Personalrates im Mai 2012 Mitglieder der Betriebskommission. 
 
 
Darmstadt,. 12.04.2011 
100/da Nst.: 2318 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0137
Typ
Stadtverordnetenvorlage
Datum
12.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00