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AN/2293/2021

Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 1619/2020, Gem. Änderungsantrag Die Linke und Grüne

Gem. Änderungsantrag BV1 (Linke) 27.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.10.2021, TOP 3.1.1

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)

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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)

4558 Zeichen

BV1 Die Linke 
BV 1 Grüne 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2293/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
 
Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 1619/2020, Gem. Änderungsantrag Die 
Linke und Grüne 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Damen und Herren, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt: 
 
Die Beschlussvorlage 1619/2020 wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln schließt sich dem Votum des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün an, dem sich die Bezirksvertretung Innenstadt anschließt 
und stimmt dem Abschluss eines Sponsoringvertrages zum Neubau einer 
Basketball- bzw. Streetballanlage zwischen der Stadt Köln (Sportamt) und der 
Fa. SNIPES SE in der vorliegenden Fassung nicht zu. Stattdessen sollen die 
Ergebnisse des Ortstermins am 21.9.2021 berücksichtigt werden und in ge-
eigneter Form in eine neue Beschlussvorlage einfließen. 
 
2. Die bestehende Basketball- bzw. Streetballanlage wird saniert und maßvoll 
vergrößert um dem gestiegenen Andrang gerecht zu werden. Dabei ist darauf 
zu achten, dass nicht wesentlich mehr Grünfläche versiegelt wird als bislang. 
Es sind entsprechende ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu treffen.  
 
3. Statt den benachbarten asphaltierten Tennisplatz als Abstellfläche für Food - 
und Merchandise-Trucks zu missbrauchen, wird dieser ertüchtigt und in einen 
zeitgemäßen Zustand saniert. Dafür sind Mittel aus der Sportentwicklungspla-

- 2 - 
 
nung, dem Stadtverschönerungsprogramm und/oder bezirkliche Mittel für 
Straßen und Plätze zu akquirieren. 
 
4. Die im Sponsoringvertrag vorgesehenen kommerziellen Veranstaltungen und 
Events können im Grüngürtel nicht gestattet werden, da dieser unter einem 
besonderen Schutz steht. Auch ist auf Tribünen und andere feste Aufbauten 
im Naherholungsgebiet zu verzichten. 
 
5. Sollte eine Kooperation mit der Fa. SNIPES SE nicht in verantwortbarer Form 
möglich sein, wird des Basketballplatz an seinem jetzigen Standort zeitnah in 
städtischer Regie saniert oder neugebaut. Dabei ist der Dialog mit den Nut-
zer*innen zu suchen. 
 
6. Die Sponsoringrichtlinie der Stadt Köln ist dahingehend zu überarbeiten, dass 
sie transparente Kriterien und klare Orientierungshilfen für die politischen Ent-
scheidungsgremien formuliert. 
 
Zur Begründung:  
 
Unabhängig von der Frage, warum die Stadt Köln die Ertüchtigung des in die Jahre 
gekommenen Basketballfeldes nicht eigenständig und eigenverantwortlich plant, ist 
der Bau einer Basketballanlage prinzipiell wünschenswert. Da der Grüngürtel aller-
dings einen außerordentlichen Stellenwert besitzt, sind diesbezügliche Planungen 
einer besonders kritischen Betrachtung zu unterziehen. Insbesondere sind nicht not-
wendige Bodenversiegelungen zu vermeiden, zumal in der hier geplanten Größen-
ordnung.  
 
Der bestehende Court wird intensiv genutzt, zu den Dutzenden Hobby- und Freizeit-
spieler*innen gesellen sich in der Regel Hunderte Besucher*innen, die den Platz 
weiträumig umsäumen. Würde man ihn auf die östliche Seite des Weges verlegen 
und in der geplanten Form noch vergrößern, würde hier ohne Not drangvolle Enge 
produziert werden, die den Nutzer*innen des Grüngürtels nicht zugemutet werden 
sollte. Insbesondere sind Einschränkungen für die Nutzer*innen des Tennisplatzes 
und des Bewegungsparcours vorhersehbar und Konflikte, z.B. durch umherfliegende 
Bälle unvermeidbar. Das sogenannte „Aktivitätsband“, das die sportlichen Bereiche 
räumlich zusammenpfercht, ist nicht durchdacht.  
 
Der überplante Bereich wird intensiv zur Naherholung, Entspannung, Relaxen, u.ä. 
genutzt und ist definitiv von kommerziellen Veranstaltungen freizuhalten. Die Aus-
richtung privater gewinnorientierter Events würde vielmehr einen Dammbruch dar-
stellen und das gesamte Prinzip Grüngürtel ad absurdum führen. Auch ist darauf hin-
zuweisen, dass es im Grüngürtel um die Ermöglichung von Betätigungen im Bereich 
Hobby-, Freizeit- und Breitensport gehen muss; es braucht hier keine Wettkampf- 
oder Profilierungstätte für professionelle Sportler. Dem Erbe Konrad Adenauers ent-
sprechend, möge der Grüngürtel auch weiterhin den „kleinen Leuten“ zur Naherho-
lung dienen… 
 
Julie Cazier         Michael Scheffer 
Bündnis90/Die Grünen      DIE LINKE.

Beratungsverlauf (1)

28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/2293/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (Linke)
Datum
27.10.2021
Erstellt
27.10.2021 14:26