AN/2293/2021
Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 1619/2020, Gem. Änderungsantrag Die Linke und Grüne
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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)
4558 Zeichen
BV1 Die Linke BV 1 Grüne Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2293/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 1619/2020, Gem. Änderungsantrag Die Linke und Grüne Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Damen und Herren, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt: Die Beschlussvorlage 1619/2020 wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat der Stadt Köln schließt sich dem Votum des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün an, dem sich die Bezirksvertretung Innenstadt anschließt und stimmt dem Abschluss eines Sponsoringvertrages zum Neubau einer Basketball- bzw. Streetballanlage zwischen der Stadt Köln (Sportamt) und der Fa. SNIPES SE in der vorliegenden Fassung nicht zu. Stattdessen sollen die Ergebnisse des Ortstermins am 21.9.2021 berücksichtigt werden und in ge- eigneter Form in eine neue Beschlussvorlage einfließen. 2. Die bestehende Basketball- bzw. Streetballanlage wird saniert und maßvoll vergrößert um dem gestiegenen Andrang gerecht zu werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht wesentlich mehr Grünfläche versiegelt wird als bislang. Es sind entsprechende ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. 3. Statt den benachbarten asphaltierten Tennisplatz als Abstellfläche für Food - und Merchandise-Trucks zu missbrauchen, wird dieser ertüchtigt und in einen zeitgemäßen Zustand saniert. Dafür sind Mittel aus der Sportentwicklungspla- - 2 - nung, dem Stadtverschönerungsprogramm und/oder bezirkliche Mittel für Straßen und Plätze zu akquirieren. 4. Die im Sponsoringvertrag vorgesehenen kommerziellen Veranstaltungen und Events können im Grüngürtel nicht gestattet werden, da dieser unter einem besonderen Schutz steht. Auch ist auf Tribünen und andere feste Aufbauten im Naherholungsgebiet zu verzichten. 5. Sollte eine Kooperation mit der Fa. SNIPES SE nicht in verantwortbarer Form möglich sein, wird des Basketballplatz an seinem jetzigen Standort zeitnah in städtischer Regie saniert oder neugebaut. Dabei ist der Dialog mit den Nut- zer*innen zu suchen. 6. Die Sponsoringrichtlinie der Stadt Köln ist dahingehend zu überarbeiten, dass sie transparente Kriterien und klare Orientierungshilfen für die politischen Ent- scheidungsgremien formuliert. Zur Begründung: Unabhängig von der Frage, warum die Stadt Köln die Ertüchtigung des in die Jahre gekommenen Basketballfeldes nicht eigenständig und eigenverantwortlich plant, ist der Bau einer Basketballanlage prinzipiell wünschenswert. Da der Grüngürtel aller- dings einen außerordentlichen Stellenwert besitzt, sind diesbezügliche Planungen einer besonders kritischen Betrachtung zu unterziehen. Insbesondere sind nicht not- wendige Bodenversiegelungen zu vermeiden, zumal in der hier geplanten Größen- ordnung. Der bestehende Court wird intensiv genutzt, zu den Dutzenden Hobby- und Freizeit- spieler*innen gesellen sich in der Regel Hunderte Besucher*innen, die den Platz weiträumig umsäumen. Würde man ihn auf die östliche Seite des Weges verlegen und in der geplanten Form noch vergrößern, würde hier ohne Not drangvolle Enge produziert werden, die den Nutzer*innen des Grüngürtels nicht zugemutet werden sollte. Insbesondere sind Einschränkungen für die Nutzer*innen des Tennisplatzes und des Bewegungsparcours vorhersehbar und Konflikte, z.B. durch umherfliegende Bälle unvermeidbar. Das sogenannte „Aktivitätsband“, das die sportlichen Bereiche räumlich zusammenpfercht, ist nicht durchdacht. Der überplante Bereich wird intensiv zur Naherholung, Entspannung, Relaxen, u.ä. genutzt und ist definitiv von kommerziellen Veranstaltungen freizuhalten. Die Aus- richtung privater gewinnorientierter Events würde vielmehr einen Dammbruch dar- stellen und das gesamte Prinzip Grüngürtel ad absurdum führen. Auch ist darauf hin- zuweisen, dass es im Grüngürtel um die Ermöglichung von Betätigungen im Bereich Hobby-, Freizeit- und Breitensport gehen muss; es braucht hier keine Wettkampf- oder Profilierungstätte für professionelle Sportler. Dem Erbe Konrad Adenauers ent- sprechend, möge der Grüngürtel auch weiterhin den „kleinen Leuten“ zur Naherho- lung dienen… Julie Cazier Michael Scheffer Bündnis90/Die Grünen DIE LINKE.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2293/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV1 (Linke)
- Datum
- 27.10.2021
- Erstellt
- 27.10.2021 14:26