1127/2025
Aufstockung der Strukturförderung des Kulturwerk BBK Köln e.V. zur Vergabe von Künstler*innenförderung Bildende Kunst in 2025/2026
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 1127/2025 Freigabedatum 20.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstockung der Strukturförderung des Kulturwerk BBK Köln e.V. zur Vergabe von Künstler*innenförderung Bildende Kunst in 2025/2026 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) in Höhe von insgesamt 74.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 p.a. wie folgt: Fortsetzung der Vergabe von jährlichen Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst- ler*innenförderung Bildende Kunst) durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V. Erhöhung der institutionellen Förderung für das Kulturwerk des BBK Köln e.V. in Höhe von 44.000 Euro um 30.000 Euro p.a. in 2025 und 2026, zweckgebunden für die Um- setzung der einmaligen Vergabe von jeweils fünf Stipendien in 2025 und 2026 anderweitige, finanzneutrale Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teilergebnis- plan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, aus der Position „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Sti- pendien ohne Altersbegrenzung“ in Höhe von 30.000 Euro p.a. in 2025 und 2026 zu- gunsten der Fortsetzung der Vergabe der vg. Stipendien bzw. Erhöhung der institutio- nellen Förderung. Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 74.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 74.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Kulturwerk des BBK Köln e.V. mit seinem Ausstellungsraum MATjÖ soll für die Jahre 2025 bis 2026 auf Basis des Beschlusses des Ausschusses Kunst und Kultur zu Vorlage Nr. 3453/2024 einen jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Betriebskostenzuschuss) in Höhe von 44.000 Euro erhalten. Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 17.01.2025 zum Änderungsantrag (AN/0061/2025) zur Haushaltssatzung 2025/2026 wurden zusätzliche Fördermittel für „Künst- ler*innenförderung Bildende Kunst Stipendien ohne Altersbegrenzung“ in Höhe von jeweils 30.000 Euro für 2025 und 2026 bereitgestellt. Dieser Zuschuss wurde in den am 13.02.2025 vom Rat beschlossenen und von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltsplan 2025/2026 übernommen. Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) Der Rat hatte am 24.06.2021 die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Al- tersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) für die Jahre 2021 bis 2023 durch 3 das Kulturwerk des BBK Köln e.V. sowie eine gleichzeitige Erhöhung der institutionellen För- derung für das Kulturwerk um 90.000 Euro zweckgebunden für die Vergabe von 15 Stipendien beschlossen (Vorlage Nr. 1947/2021). Diese Praxis wurde auch 2024 auf der Grundlage des Beschlusses 3363/2023 fortgesetzt. Die Reduzierung der verfügbaren Mittel für die „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Sti- pendien ohne Altersbegrenzung“ auf jeweils 30.000 Euro im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 verlangt eine konzeptionelle Anpassung des 2019 entwickelten und beschlosse- nen Konzeptes (Vorlage Nr. 3567/2019). Das Kulturwerk des BBK Köln e. V. und das Kultur- amt haben folgende Änderungen entwickelt, die eine Fortführung des Förderinstrumentes der „altersunabhängigen Arbeits- und Recherchestipendien in der Bildenden Kunst“ möglich ma- chen: Es erfolgt nur eine Ausschreibung und eine Jurysitzung zur Vergabe der Stipendien 2025 (Auszahlung November und Dezember 2025) und 2026 (Auszahlung März und April 2026). Es werden insgesamt fünf Stipendien pro Jahr an Bildende Künstler*innen und Kura- tor*innen vergeben. Die Jury wird aus Personen aus dem näheren räumlichen Umkreis bestehen, um Rei- sekosten einzusparen. Es entfällt die Abschlussveranstaltung zur Vernetzung der Stipendiat*innen und die Online-Dokumentation der geförderten Projekte. Um insgesamt den Arbeitsaufwand in eine vernünftige Relation zum Nutzen zu setzen (bisher immer mehr als 200 Bewerbungen pro Ausschreibung), werden folgende Ände- rungen bei den Bewerbungskriterien vorgenommen: a. Es werden ausschließlich neue Arbeitsvorhaben zum Bewerbungsverfahren zuge- lassen, nicht mehr die Fortführung oder Vollendung von künstlerischen Arbeiten. b. keine Unterstützung von Vermittlungsvorhaben (außer bei kuratorischen Projekten) c. keine Förderung von Publikationen / (filmischen) Dokumentationen / Produktionen von Werkverzeichnissen d. keine Förderung von technischen Anschaffungen oder (Arbeits-/Atelier-)Ausstattun- gen e. Die Stipendiat*innen dürfen im Förderzeitraum nicht angestellt sein (Minijobs aus- genommen); die Stipendiat*innen dürfen nicht immatrikuliert sein, auch nicht zur Promotion. f. Es ist keine wiederholte Bewerbung möglich. g. Im Portfolio sollen nur Arbeiten der letzten fünf Jahre aufgeführt werden. Kulturfachliche Notwendigkeit des Vorhabens In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den seitens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg positiv gewürdigt. Gleichzeitig hat sie jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen bei Weitem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene Konsolidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sind alle städti- schen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer kritischen Prüfung zu unterzie- hen. Bei den Arbeits- und Recherchestipendien ohne Altersbegrenzung handelt es sich um eine zentrale Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln im Bereich Bildende Kunst (KEP, S. 162). Auf Basis des Beschlusses des Finanzausschusses vom 17.01.2025 zum Än- derungsantrag (AN/0061/2025) zur Haushaltssatzung 2025/2026 wurden jeweils 30.000 Euro in den genehmigten Haushaltsplan 2025/2026 übernommen. Somit sind die tatsächlichen Mittel im Vergleich zu den Vorjahren aus Konsolidierungsgründen deutlich vermindert. Für die Entwicklung der Szene ist dies bereits ein bedeutender Rück- schritt. Deshalb ist aus fachlicher Sicht an der Förderung in der oben genannten modifizierten Form festzuhalten. 4 Finanzierung Im Haushaltsplan 2025/2026 sind in der Position „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Sti- pendien ohne Altersbegrenzung“ 30.000 Euro eingestellt und sollen für eine Aufstockung der institutionellen Förderung des Kulturwerks des BBK Köln e. V. finanzneutral umgeschichtet werden. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger*innen/Projekte vorgenommen wurde; über eine ab- weichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall, da die Mittel zur Aufstockung eines Betriebskostenzuschusses – bei gleichem Förderzweck – verwendet werden sollen. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab- geschlossen werden. Bei einer Beschlussfassung erst in der nächsten Sitzungsperiode würde eine Bewilligung in der beschriebenen Form erst so spät erfolgen können, dass deren Umset- zung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1127/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.06.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 16:48