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1127/2025

Aufstockung der Strukturförderung des Kulturwerk BBK Köln e.V. zur Vergabe von Künstler*innenförderung Bildende Kunst in 2025/2026

Beschlussvorlage Ausschuss 20.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 24.06.2025, TOP 4.9

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8281 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1127/2025 
Freigabedatum 20.06.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstockung der Strukturförderung des Kulturwerk BBK Köln e.V. zur Vergabe von 
Künstler*innenförderung Bildende Kunst in 2025/2026  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses 
an das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln 
e.V.) in Höhe von insgesamt 74.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 p.a. wie folgt: 
 Fortsetzung der Vergabe von jährlichen Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst-
ler*innenförderung Bildende Kunst) durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V.  
 Erhöhung der institutionellen Förderung für das Kulturwerk des BBK Köln e.V. in Höhe 
von 44.000 Euro um 30.000 Euro p.a. in 2025 und 2026, zweckgebunden für die Um-
setzung der einmaligen Vergabe von jeweils fünf Stipendien in 2025 und 2026 
 anderweitige, finanzneutrale Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teilergebnis-
plan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen, aus der Position „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Sti-
pendien ohne Altersbegrenzung“ in Höhe von 30.000 Euro p.a. in 2025 und 2026 zu-
gunsten der Fortsetzung der Vergabe der vg. Stipendien bzw. Erhöhung der institutio-
nellen Förderung. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  74.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.        74.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Kulturwerk des BBK Köln e.V. mit seinem Ausstellungsraum MATjÖ soll für die Jahre 
2025 bis 2026 auf Basis des Beschlusses des Ausschusses Kunst und Kultur zu Vorlage Nr. 
3453/2024 einen jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Betriebskostenzuschuss) in Höhe 
von 44.000 Euro erhalten.  
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 17.01.2025 zum Änderungsantrag 
(AN/0061/2025) zur Haushaltssatzung 2025/2026 wurden zusätzliche Fördermittel für „Künst-
ler*innenförderung Bildende Kunst Stipendien ohne Altersbegrenzung“ in Höhe von jeweils 
30.000 Euro für 2025 und 2026 bereitgestellt. Dieser Zuschuss wurde in den am 13.02.2025 
vom Rat beschlossenen und von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltsplan 
2025/2026 übernommen. 
Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung 
Bildende Kunst)  
Der Rat hatte am 24.06.2021 die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Al-
tersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) für die Jahre 2021 bis 2023 durch

3 
das Kulturwerk des BBK Köln e.V. sowie eine gleichzeitige Erhöhung der institutionellen För-
derung für das Kulturwerk um 90.000 Euro zweckgebunden für die Vergabe von 15 Stipendien 
beschlossen (Vorlage Nr. 1947/2021). Diese Praxis wurde auch 2024 auf der Grundlage des 
Beschlusses 3363/2023 fortgesetzt.  
Die Reduzierung der verfügbaren Mittel für die „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Sti-
pendien ohne Altersbegrenzung“ auf jeweils 30.000 Euro im aktuellen Haushaltsplan 
2025/2026 verlangt eine konzeptionelle Anpassung des 2019 entwickelten und beschlosse-
nen Konzeptes (Vorlage Nr. 3567/2019). Das Kulturwerk des BBK Köln e. V. und das Kultur-
amt haben folgende Änderungen entwickelt, die eine Fortführung des Förderinstrumentes der 
„altersunabhängigen Arbeits- und Recherchestipendien in der Bildenden Kunst“ möglich ma-
chen:  
 Es erfolgt nur eine Ausschreibung und eine Jurysitzung zur Vergabe der Stipendien 
2025 (Auszahlung November und Dezember 2025) und 2026 (Auszahlung März und 
April 2026). 
 Es werden insgesamt fünf Stipendien pro Jahr an Bildende Künstler*innen und Kura-
tor*innen vergeben. 
 Die Jury wird aus Personen aus dem näheren räumlichen Umkreis bestehen, um Rei-
sekosten einzusparen. 
 Es entfällt die Abschlussveranstaltung zur Vernetzung der Stipendiat*innen und die 
Online-Dokumentation der geförderten Projekte. 
 Um insgesamt den Arbeitsaufwand in eine vernünftige Relation zum Nutzen zu setzen 
(bisher immer mehr als 200 Bewerbungen pro Ausschreibung), werden folgende Ände-
rungen bei den Bewerbungskriterien vorgenommen: 
 
a. Es werden ausschließlich neue Arbeitsvorhaben zum Bewerbungsverfahren zuge-
lassen, nicht mehr die Fortführung oder Vollendung von künstlerischen Arbeiten. 
b. keine Unterstützung von Vermittlungsvorhaben (außer bei kuratorischen Projekten) 
c. keine Förderung von Publikationen / (filmischen) Dokumentationen / Produktionen 
von Werkverzeichnissen 
d. keine Förderung von technischen Anschaffungen oder (Arbeits-/Atelier-)Ausstattun-
gen 
e. Die Stipendiat*innen dürfen im Förderzeitraum nicht angestellt sein (Minijobs aus-
genommen); die Stipendiat*innen dürfen nicht immatrikuliert sein, auch nicht zur 
Promotion. 
f. Es ist keine wiederholte Bewerbung möglich. 
g. Im Portfolio sollen nur Arbeiten der letzten fünf Jahre aufgeführt werden. 
 
Kulturfachliche Notwendigkeit des Vorhabens 
In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den 
seitens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg positiv gewürdigt. Gleichzeitig 
hat sie jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen 
bei Weitem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene 
Konsolidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sind alle städti-
schen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer kritischen Prüfung zu unterzie-
hen.  
Bei den Arbeits- und Recherchestipendien ohne Altersbegrenzung handelt es sich um eine 
zentrale Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln im Bereich Bildende Kunst 
(KEP, S. 162). Auf Basis des Beschlusses des Finanzausschusses vom 17.01.2025 zum Än-
derungsantrag (AN/0061/2025) zur Haushaltssatzung 2025/2026 wurden jeweils 30.000 Euro 
in den genehmigten Haushaltsplan 2025/2026 übernommen.  
Somit sind die tatsächlichen Mittel im Vergleich zu den Vorjahren aus Konsolidierungsgründen 
deutlich vermindert. Für die Entwicklung der Szene ist dies bereits ein bedeutender Rück-
schritt. Deshalb ist aus fachlicher Sicht an der Förderung in der oben genannten modifizierten 
Form festzuhalten.

4 
Finanzierung  
Im Haushaltsplan 2025/2026 sind in der Position „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Sti-
pendien ohne Altersbegrenzung“ 30.000 Euro eingestellt und sollen für eine Aufstockung der 
institutionellen Förderung des Kulturwerks des BBK Köln e. V. finanzneutral umgeschichtet 
werden.  
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 
ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 
eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra-
ges auf einzelne Zuwendungsempfänger*innen/Projekte vorgenommen wurde; über eine ab-
weichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall, da 
die Mittel zur Aufstockung eines Betriebskostenzuschusses – bei gleichem Förderzweck – 
verwendet werden sollen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab-
geschlossen werden. Bei einer Beschlussfassung erst in der nächsten Sitzungsperiode würde 
eine Bewilligung in der beschriebenen Form erst so spät erfolgen können, dass deren Umset-
zung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1127/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.06.2025
Erstellt
14.04.2025 16:48