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3007/2022

Elternbroschüre Inklusive Bildung an Kölner (Grund-) Schulen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.09.2022

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 29.09.2022, TOP 4.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3788 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 20.09.2022 
 3007/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.09.2022 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Paul Intveen zum Thema ‚Elternbroschüre 
Inklusive Bildung an Kölner (Grund-) Schulen (1421/2022)‘ 
Die mündlich vorgetragenen Fragestellungen von Herrn Intveen aus der Sitzung der Stadtar-
beitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 23.06.2022 (TOP 3.2) nehmen Bezug auf die El-
ternbroschüre zur Inklusiven Bildung an Kölner (Grund-) Schulen.  
 
Frage: 
Wie ist sichergestellt, dass an den Grundschulen die organisatorischen und technischen Vo-
raussetzungen gegeben sind, damit Kinder mit besonderen Bedarfen richtig und inklusiv ge-
schult werden können? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln als Schulträger nimmt in dieser Funktion u.a. die Beschaffung von Lehr- und 
Lernmitteln, Schulbau und -betreuung und die Schaffung von Voraussetzungen zur Inklusion 
wahr. Vor Aufnahme an einer Schule wird für die Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf sorgfältig geprüft, ob die baulichen Voraussetzungen vorliegen und bei Nicht-
vorliegen nach Möglichkeit hergestellt. Dies gilt auch für die Beschaffung einer entsprechen-
den Sachausstattung, welche für eine bedarfsgerechte Teilnahme am Unterricht erforderlich 
ist. Insbesondere, was die technische Ausstattung der Schüler*innen mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf betrifft, werden u.a. technische Hilfsmittel wie Soundfieldanlagen, Mikro-
fone, Laptops, iPads oder Brailledrucker beschafft, um eine gleichwertige Teilnahme am Un-
terricht im Gemeinsamen Lernen zu gewährleisten. 
 
Frage: 
Welche organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten gibt es für Familien mit Kindern mit 
Behinderung für den Transport von zu Hause bis zur Schule?  
 
Frage: 
Ist sichergestellt, dass es einen „Transportservice“ hin und zurück gibt? Ist das verlässlich?  
 
Frage: 
Was müssen Eltern machen um diesen Service nutzen zu können? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fragen werden gebündelt beantwortet.  
Eltern können einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß den Vorschriften

2 
 
der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) stellen. Das Antragsformular ist in den 
Schulen erhältlich. Zusammen mit allen notwendigen Nachweisen und Anlagen wird der An-
trag an das Amt für Schulentwicklung weitergeleitet. 
 
Grundsatz 
Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die oder der Schulpflichtige 
ordnungsgemäß am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig 
teilnimmt. Somit sind grundlegend in erster Linie die Erziehungsberechtigten dafür verant-
wortlich, dass ihr*e Kind*er zur Schule gelangt/gelangen. Diese Verpflichtung der Erzie-
hungsberechtigten schließt mit ein, dass sie selbst das Kind oder die Kinder auf dem Schul-
weg begleiten, entweder zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Pkw.  
 
Dies schließt auch die Begleitung für den Fall ein, dass das Kind laut schulärztlichem Gut-
achten nicht in der Lage ist, selbstständig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.  
Besucht das Kind eine Förderschule oder eine Schule, die gemeinsamen Unterricht für Kin-
der mit Behinderungen und für Kinder ohne Behinderungen anbietet, wird geprüft, ob ein in-
dividueller Anspruch für das Kind auf Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder Über-
nahme der Fahrkosten besteht. 
 
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 
97 Abs. 4 Schulgesetz (SchulG) NRW- der Schülerfahrkostenverordnung in der jeweils gülti-
gen Fassung. 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

26.09.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3007/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.09.2022
Erstellt
12.09.2022 12:39