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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Goedecke aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 16.09.2024 bezüglich der Sanierung von Sporthallen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0950/2024/2 vom 06.03.2025

Stand: Am 24.03.2025 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 06.03.2025 0950/2024/2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.03.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Goedecke aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 16.09.2024 bezüglich der Sanierung von Sporthallen Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 16.09.2024 erkundigte sich SE Goedecke zur Vorlage 0950/2024, warum die Ampelfarben in der Beantwor- tung für die Sporthallen in der Frankstraße, als auch für die im Severinswall mit „er- heblichen Mängeln“ auf gelb stehen, obwohl laut Auskunft der Schulleitung keine er- heblichen Mängel vorliegen. Antwort der Verwaltung: Die Ampelfarben wurden aus der Software (pitFM) übernommen, die im Rahmen des Sportstättenmanagementsystems beim Sportamt implementiert wurde. Hier erfolgten 2022 Begehungen aller Liegenschaften, die eine Sporthalle beinhalten. Das Ergebnis dieser Begehungen wurde in die Software eingepflegt. Je nach Mangel wird der Bau- zustand in die nachfolgenden vier Kategorien eingeteilt. Grundsätzlich soll diese Vor- gehensweise eine Annäherung an den Bauzustand bieten. Alle Anlagen ab Stufe 2 (gelb) sollten nach Empfehlung des Softwareherstellers noch einmal eine separate und eingehende Untersuchung erhalten. Es ist möglich, dass einzelne Anlagen zwischenzeitlich einen aktuelleren Stand ha- ben, da die Begehungen bereits 3 Jahre alt sind und Mängel bereits beseitigt wurden. 2024 ist ein Abgleich zur Mängelbeseitigung in den Schul-Objektcentern erfolgt, wel- cher in die Liste eingearbeitet wurde. Unterschiede zwischen der tatsächlichen Situa- tion und der ursprünglichen Mängelliste können daher möglich sein. Um künftig den Informationsaustausch aktuell zu halten, wird zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und dem Sportamt ein Abstimmungsprozess etabliert. In diesem wird ver- bindlich festgelegt, in welchen Intervallen die Liste aktualisiert und ausgetauscht wird. Bewertung des Bauzustands (Pit-FM) Stufe 1 : Anlage im gebrauchsfähigen Zustand = keine oder nur unbedeutende Män- gel, die im Rahmen der Instandhaltung beseitigt werden können Stufe 2: Anlage mit deutlichen Mängeln = Gesamtkonstruktion ist im Wesentlichen brauchbar, aber es sind umfangreiche Renovierungsarbeiten notwendig Stufe 3: Anlage mit schwerwiegenden Mängeln = es bestehen Mängel in einem Um- 2 fang, die den Bestand oder weitere Nutzung gefährden, die Konstruktion ist in wesent- lichen Teilen nicht mehr brauchbar, es fehlen notwendige Einrichtungen wie Sanitär - und Umkleide- einrichtungen Stufe 4: Anlage ist unbrauchbar = Nutzung ist wegen schwerster Mängel nicht mehr möglich, die Sanierung ist dem Aufwand einer Neuanlage gleichzusetzen Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 24.03.2025

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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