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0950/2024/2

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Goedecke aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 16.09.2024 bezüglich der Sanierung von Sporthallen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.03.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 24.03.2025, TOP 2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2889 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 06.03.2025 
 0950/2024/2 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.03.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Goedecke aus der Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 16.09.2024 bezüglich der Sanierung von 
Sporthallen 
Anfrage: 
In der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 16.09.2024 erkundigte 
sich SE Goedecke zur Vorlage 0950/2024, warum die Ampelfarben in der Beantwor-
tung für die Sporthallen in der Frankstraße, als auch für die im Severinswall mit „er-
heblichen Mängeln“ auf gelb stehen, obwohl laut Auskunft der Schulleitung keine er-
heblichen Mängel vorliegen.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ampelfarben wurden aus der Software (pitFM) übernommen, die im Rahmen des 
Sportstättenmanagementsystems beim Sportamt implementiert wurde. Hier erfolgten 
2022 Begehungen aller Liegenschaften, die eine Sporthalle beinhalten. Das Ergebnis 
dieser Begehungen wurde in die Software eingepflegt. Je nach Mangel wird der Bau-
zustand in die nachfolgenden vier Kategorien eingeteilt. Grundsätzlich soll diese Vor-
gehensweise eine Annäherung an den Bauzustand bieten. Alle Anlagen ab Stufe 2 
(gelb) sollten nach Empfehlung des Softwareherstellers noch einmal eine separate 
und eingehende Untersuchung erhalten.  
 
Es ist möglich, dass einzelne Anlagen zwischenzeitlich einen aktuelleren Stand ha-
ben, da die Begehungen bereits 3 Jahre alt sind und Mängel bereits beseitigt wurden. 
2024 ist ein Abgleich zur Mängelbeseitigung in den Schul-Objektcentern erfolgt, wel-
cher in die Liste eingearbeitet wurde. Unterschiede zwischen der tatsächlichen Situa-
tion und der ursprünglichen Mängelliste können daher möglich sein. Um künftig den 
Informationsaustausch aktuell zu halten, wird zwischen der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln und dem Sportamt ein Abstimmungsprozess etabliert. In diesem wird ver-
bindlich festgelegt, in welchen Intervallen die Liste aktualisiert und ausgetauscht wird. 
 
Bewertung des Bauzustands (Pit-FM)       
 Stufe 1 : Anlage im gebrauchsfähigen Zustand = keine oder nur unbedeutende Män-
gel, die im Rahmen der Instandhaltung beseitigt werden können 
 Stufe 2: Anlage mit deutlichen Mängeln = Gesamtkonstruktion ist im Wesentlichen 
brauchbar, aber es sind umfangreiche Renovierungsarbeiten notwendig 
 Stufe 3:  Anlage mit schwerwiegenden Mängeln = es bestehen Mängel in einem Um-

2 
 
fang, die den Bestand oder weitere Nutzung gefährden, die Konstruktion ist in wesent-
lichen Teilen  
nicht mehr brauchbar, es fehlen notwendige Einrichtungen wie Sanitär - und Umkleide-
einrichtungen   
 Stufe 4: Anlage ist unbrauchbar = Nutzung ist wegen schwerster Mängel nicht mehr 
möglich, die Sanierung ist dem Aufwand einer Neuanlage gleichzusetzen 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Frankstraße
  • Severinswall

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Details

Aktenzeichen
0950/2024/2
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.03.2025
Erstellt
28.01.2025 11:50