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0957/2020

Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion (AN/0390/2020 "Starke Veedel - Starkes Köln") betreffend "Haus-, Hof- und Fassadenprogramm

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.04.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.05.2020, TOP 1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9716 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 23.04.2020 
 0957/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD Fraktion (AN/390/2020 "Starke 
Veedel - Starkes Köln") 
hier: Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Zur besseren Einordnung werden einleitend das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm als Maßnahme 
des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ und das städtische Förderprogramm GRÜN hoch 3 
DÄCHER | FASSADEN | HÖFE in Ihrer Zielrichtung kurz erläutert. Bei der Beantwortung der jeweili-
gen Fragen werden sie regelmäßig gegeneinander abgegrenzt. 
 
Einleitung  
Das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm ist eine Maßnahme aus dem Programm „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ und wird in den Sozialräumen „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ und „Buch-
heim/Buchforst und Mülheim-Nord/Keupstraße“ seit Januar 2019 bis zum 31.12.2021 durchgeführt.  
In den Sozialräumen „Humboldt/Gremberg und Kalk“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven 
und Eil“ ist die Maßnahme im Januar 2020 gestartet und läuft bis 31.12.2022.  
Die Stadt Köln hat zur Umsetzung der Maßnahme Fördermittel im Rahmen des Stadterneuerungs-
programms des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland beantragt und 
bewilligt bekommen.  
Ziel des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms ist, den Eigentümerinnen und Eigentümern finanzielle 
Anreize für die gestalterische Instandsetzung ihrer Gebäude zu bieten, um die Wohn- und Aufent-
haltsqualität in den Sozialräumen zu verbessern. Dies kann über einen neuen Fassadenanstrich oder 
eine Instandsetzung der Hausfassade aber auch die Gestaltung von Mietergärten und Innenhöfen 
oder das Entfernen von Graffiti erfolgen. Die Maßnahme soll einen Beitrag zur stadträumlichen Auf-
wertung von sozial benachteiligten Gebieten, die in Teilräumen u.a. durch problematische Konzentra-
tion von Großwohnsiedlungen geprägt sind, sowie die Aktivierung der privaten Eigentümerschaft leis-
ten. 
Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 DÄCHER | FASSADEN | HÖFE unterstützt die Stadt Köln 
stadtweit die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, wohnungsnahe private Haus- und Freiflä-
chen sowie gewerbliche Flächen zu begrünen und damit stadtklimatisch aufzuwerten. Mit der indivi-
duellen Förderung von Dach-und Fassadenbegrünungen sowie der Bodenentsiegelung zum Zwecke 
der Wiederbegrünung soll im Stadtgebiet ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas ge-
leistet werden. Die in der Zukunft zunehmende sommerliche Hitzebelastung soll verringert, die 
Staubbindung verbessert und die Kühlleistung erhöht werden. Durch die dezentrale Zwischenspei-
cherung von Regenwasser auf Dächern und in Grünflächen wird ein Beitrag zur schadlosen Ableitung 
von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen bzw. zur Grundwasserneubildung geleistet. 
GRÜN hoch 3 finanziert sich ausschließlich durch Mittel der Stadt Köln und ist keine Maßnahme des 
Programms „Starke Veedel - Starkes Köln“. Das städtische Förderprogramm ist derzeit auf besonders 
klimatisch belastete Wohngebiete begrenzt.

2 
 
 
Frage 1: 
Welche Erfahrungen liegen bisher bei der Umsetzung der Haus-, Hof- und Fassadenprogramme von 
„Starke Veedel - Starkes Köln“ vor?  
 
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Ein zunehmendes Interesse zeigen Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern. Eigen-
tümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind als Antragstellende bisher noch kaum in 
Erscheinung getreten. Im Zuge der Antragsvorbereitung ist eine intensive Beratung und Unterstüt-
zung erforderlich, um eine Entscheidungsreife zu erzielen. Die Vorlage und Nachreichung der erfor-
derlichen Angaben und Nachweise liegt in der Verantwortung der Antragstellenden und nimmt im 
Einzelfall entsprechend viel Zeit in Anspruch. 
 
Frage 2: 
Wie werden diese Angebote angenommen? 
 
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Die Förderrichtlinie des Landes und Ihre maßnahmenbezogenen Nebenbestimmungen definieren den 
Rahmen, innerhalb dessen die Stadt Fördermittel für Dritte bewilligen kann. Die städtische Förder-
richtlinie zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm bewegt sich innerhalb des gesetzten Rahmens, 
wobei die Richtlinie möglichst niedrigschwellig ausgestaltet wurde. Bisher wurde auf dieser Grundlage 
ein Antrag bewilligt. Ein Antrag musste aufgrund von fehlender Förderfähigkeit abgelehnt werden. 
Weitere bewilligungsfähige Anträge sind in der Prüfung. 
 
GRÜN hoch3 
Der Startschuss für GRÜN hoch3 erfolgte im Oktober 2018 und wurde sowohl von der Presse als 
auch von den Bürgern mit viel positivem Feedback und regem Interesse begleitet. Es gehen täglich 
Anfragen ein, über 150 Beratungstermine wurden bereits wahrgenommen. 
 
Bis zum 19.03.2020 sind 129 Anträge auf Förderung bei GRÜN hoch3 eingegangen. 111 Anträge 
sind positiv beschieden worden. 37 Maßnahmen wurde bereits umgesetzt und die Mittel abgerufen. 
Die restlichen Anträge wurden aus verschiedenen Gründen (bspw. öffentliche Fläche, Balkonbepflan-
zung oder nur Gartenumgestaltung) abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgestellt, bis eine erforder-
liche Genehmigung vorliegt oder die angefragten fehlenden Unterlagen eingegangen sind. 
 
Frage 3 
Was unternimmt die Verwaltung, damit die Fördermittel ausgeschöpft werden? 
 
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Die Bewerbung der Maßnahme erfolgt fortlaufend beispielsweise durch Auslage der Flyer und städti-
scher Internetpräsenz (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/starke-
veedel-starkes-koln/haus-hof-fassadenprogramm). Im Zuge der Beschlussfassung der jeweiligen Be-
zirksvertretungen zur Richtlinie des Programms hat es eine Berichterstattung in verschiedenen Print-
medien gegeben. Weitere Pressemitteilungen sind geplant. 
Die Sozialraumkoordination und die Büros für Quartiersmanagement sind angehalten, die Maßnahme 
in ihrem Sozialraum zu bewerben. Neben der Auslage und Weitergabe von Flyern wird das Pro-
gramm auch über die Sozialen Medien wie Instagram oder Facebook der Quartiersmanagements 
beworben. Weitere Aktionen zur breiten Erreichung aller Haushalte in den Sozialräumen sind spätes-
tens nach den Osterferien vorgesehen. 
 
GRÜN hoch3 
Um eine konstante bzw. erhöhte Antragszahl zu erreichen, soll das Fördergramm GRÜN hoch3 
in der Öffentlichkeit noch präsenter werden. Neben den bereits erfolgten Maßnahmen wie Pres-
sekonferenz, Fernsehbeitrag, Internetauftritt, Flyern, Briefbeilagen, Teilnahme an Veranstaltun-
gen und Anzeigen in verschiedenen Medien sind ergänzende Aktionen geplant, die den Be-
kanntheitsgrad des Programmes weiter steigern sollen. Die aus kommunalem Austausch ge-

3 
 
wonnenen Erfahrungswerte zeigen, dass vor allem bürgernaher Kontakt gute Ergebnisse er-
zielt. Diesbezüglich sind auch weitere zielgruppengerichtete Informationsveranstaltungen beab-
sichtigt.  
 
Zudem ist durch Änderung der Richtlinie der Berechtigtenkreis erweitert worden. 
Da die Auswirkungen des Klimawandels mittlerweile in der gesamten Stadt zu spüren sind, wurde die 
Begrenzung des Fördergebietes auf die besonders klimatisch belasteten Wohngebiete aufgehoben, 
sodass Anträge aus dem gesamten Stadtgebiet zugelassen werden können. Der Vergrößerung des 
potentiellen Berechtigtenkreises dient ebenfalls die Erweiterung der Antragsberechtigten Betriebe bis 
zu einer mittleren Betriebsgröße. 
 
Die Begrünung von Vorgärten wurde in der Richtlinie konkret benannt. Durch einen zusätzlichen Zu-
schuss sind zudem auch Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität sowie für Regenrückhaltesys-
teme (Zisternen) förderfähig. 
Da auch nicht bodengebundene Fassadenbegrünungen unter bestimmten Voraussetzungen (Bewäs-
serung durch Regenwasser) einen Beitrag zur Klimawandelanpassung liefern, können auch diese 
Systeme zukünftig gefördert werden. 
 
Frage 4: 
Stellt die Verwaltung neben „Starke Veedel – Starkes Köln“ und „Grün hoch 3“ weitere Förderzugän-
ge für die o.g. Fassadenverbesserungs- und Entsiegelungsmittel des Landes NRW sicher? 
 
Es sind keine weiteren Förderprogramme bekannt, die das Land NRW zur Fassadenverbesserung 
bzw. zur Entsiegelung von Flächen auflegt. 
 
Frage 5: 
Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zum nachhaltigen Erfolg der Fassadenprogramme der 
Stadterneuerung aus den 1980er Jahren? Offenbar sind viele der damaligen Fassadenbegrünungen 
inzwischen abgestorben oder wurden entfernt. Wie soll aus Sicht der Verwaltung ein langfristiger und 
nachhaltiger Erfolg der heutigen Fassadenprogramme sichergestellt werden? 
 
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Im Rahmen des Haus-, Hof-und Fassadenprogrammes macht der Fördermittelgeber die Vorgabe, 
eine Zweckbindung von 10 Jahren sicherzustellen. Das heißt, die Antragstellenden verpflichten sich, 
die Zweckbindung einzuhalten. Die Verwaltung bewertet den Instandhaltungszeitraum von 10 Jahren 
als angemessen.  
 
GRÜN hoch3 
Im Gegensatz zu dem Fassadenbegrünungsprogramm aus den 80er Jahren, werden bei GRÜN-
hoch3 höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Dies setzt voraus, dass die Antrag-
stellenden ein besonderes Eigeninteresse an der Begrünung mitbringen. Antragsteller und Interes-
senten haben überdies die Möglichkeit sich im Vorfeld über die Maßnahmen von städtischer Seite 
fachlich beraten zu lassen. Hier wird neben der Beratung zur Antragstellung auch über den Aufwand 
zur Unterhaltung der Begrünungen informiert. Mittelempfänger verpflichten sich die Maßnahmen 10 
Jahre in gepflegtem Zustand zu halten. Bei Eigentümerwechsel ist eine Rechtsnachfolge zu gewähr-
leisten. Bei Nichtbeachtung werden die Fördermittel zurückgefordert. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0957/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.04.2020
Erstellt
25.03.2020 08:59