2617/2024
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Beauftragung des Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
2535 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2617/2024 Freigabedatum 05.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Beauftragung des Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dorn- bach GmbH, Koblenz mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Geschäftsjahr 2024 zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und den Lage- bericht sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen. Die Betriebsleitung kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss beauftragen. Mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 13.09.2021 wurde auf Grundlage der vom Rat der Stadt Köln am 06.05.2021 beschlossenen neu gefassten „Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen“ erstmals die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum der Stadt Köln beauftragt, welche im Rahmen einer Ausschreibung das wirt- schaftlichste Angebot abgegeben hat. Gemäß der o.g. Richtlinie ist ein Prüferwechsel nach fünfjähriger Prüftätigkeit, also in 2026, vorzunehmen. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu beauftragen. Dem Unternehmen obliegt zurzeit lediglich die Prüfung des Jahresabschlusses der Medien- gründerzentrum NRW GmbH, so dass die in der Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprü- fer*innen festgesetzte Höchstzahl der Mandate nicht überschritten wird. Der Betriebsausschuss wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 der Betriebssatzung um Zustimmung ge- beten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2617/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.09.2024
- Erstellt
- 27.08.2024 14:04