2006/0747
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.6151.502100, Bauliche Unterhaltung der Anwesen im Sanierungsgebiet Martinsviertel für das Hj. 2006
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2006/0747
2701 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.12.2006
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II
Amt: Hochbau- und
Maschinenamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2006/0747
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe
von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.6151.502100, Bauliche Unterhaltung der
Anwesen im Sanierungsgebiet Martinsviertel für das Hj. 2006
Vorlage vom: 22.11.2006
Beschlussvorschlag:
Für die bauliche Unterhaltung der Anwesen im Sanierungsgebiet Martinsviertel werden für dringende,
unaufschiebbare Maßnahmen überplanmäßige Mittel in Höhe von
50.000,00 Euro
erforderlich.
Da die Angelegenheit unvorhergesehen und unaufschiebbar ist, genehmigt der Magistrat diese
überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht, gemäß § 100 HGO.
Deckungsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 01.6130.100000 zur Verfügung.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.11.2006
B e g r ü n d u n g :
Die für die Unterhaltung der baulichen Anlagen im Sanierungsgebiet Martinsviertel zur Verfügung stehenden
Mittel im Haushaltsjahr 2006 reichen auf Grund der sehr zahlreichen Schadensmeldungen vom
Liegenschaftsamt nicht aus. Je nach Schadenseintritten sind im Regelfall umgehend entsprechende
Maßnahmen einzuleiten und Handwerker zu beauftragen, da möglicherweise Gefahr in Verzug ist oder mit
Mietkürzungen gerechnet werden muss. Wohnungen müssen bei Mieterwechseln oft umfangreich renoviert
werden. Die Ausgaben für die Unterhaltung dieser baulichen Anlagen sind aus diesem Grunde nicht wie bei
einer Baumaßnahme im Vermögenshaushalt steuerbar bzw. zu beeinflussen.
Bereits jetzt müssen umfangreiche Verpflichtungen über den Haushaltsansatz hinaus eingegangen werden.
Diese unvorhersehbaren und unabweisbaren Auftragserteilungen können nur durch die Bereitstellung
überplanmäßiger Mittel kompensiert werden.
Deckungsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 01.6130.100000 zur Verfügung.
Darmstadt, 22. November 2006
65-1-00 Nst.: 26 49
Der Dezernent II: Der Dezernent VI:
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0747
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.11.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00