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AN/0975/2022

Schulbescheinigungen für volljährige Schüler*innen automatisch übermitteln

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 04.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.09.2022, TOP 3.2

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

2452 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Schule und Weiterbildung 
Herrn 
Dr. Helge Schlieben 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.05.2022 
 
AN/0975/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
 
Schulbescheinigungen für volljährige Schüler*innen automatisch übermitteln 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die 
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 16.05.2022 aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler, die weiterfüh-
rende Schulen in Köln besuchen und auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit kindergeld-
berechtigt sind, umgehend nach Vollendung des 17. Lebensjahres der Schülerin bzw. des 
Schülers automatisch eine Bescheinigung über den Schulbesuch sowie das voraussichtliche 
Ende des Schulbesuchs auszustellen und diese den Eltern zu übermitteln. 
 
 
 
Begründung 
 
Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern, für die die Familienkasse das Kindergeld bis zum

- 2 - 
 
18. Geburtstag ohne jede Bedingung zahlt, gilt es für volljährige Kinder, einige Bedingungen 
zu erfüllen, um Anspruch auf Kindergeld ab 18 zu haben. 
 
Eltern volljähriger Kinder müssen gegenüber der Familienkasse die Voraussetzungen für den 
weiteren Bezug von Kindergeld dokumentieren. Regelmäßig benötigen Eltern von Schülerin-
nen und Schülern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, hierfür eine Bescheinigung der 
Schule bzw. des Schulträgers über den weiteren Schulbesuch. 
 
Mit der Rückkehr von G8 zu G9 an Gymnasien wird sich die Anzahl der Schülerinnen und 
Schüler in unserer Stadt, die trotz Volljährigkeit eine weiterführende Schule besuchen, erhö-
hen. 
 
Diese Bescheinigung über die Schullaufbahn muss von den Eltern bislang individuell angefor-
dert werden. Erst auf deren Initiative hin erstellt die Schule die Bescheinigung. Dieses Verfah-
ren lässt sich bürgerfreundlicher gestalten! 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer    CDU- Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.09.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0975/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
04.05.2022
Erstellt
04.05.2022 12:30