V/0454/2015
Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße im Zentrum von Münster-Wolbeck
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Beschlussvorlage
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V/0454/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße im Zentrum von Münster-Wolbeck Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Umbau des öffentlichen Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße wird auf der Grundla- ge des verkehrstechnischen Entwurfs vom Mai 2015 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die o. g. Maßnahmen Gesamtkosten von ca. 100.000 € entstehen werden. Einnahmen aus Landeszuwendungen werden nicht erwartet. Die geschätz- ten Kosten von 100.000 € sind zu 100 % aus Stellplatzablösebeträgen finanzierbar. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskos- ten von rd. 1.000 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 4097 Münsterstraße, Angel - Hiltruper Straße Auszahlungen / Saldo 2016 100.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2016 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh- rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Vorlagen-Nr.: V/0454/2015 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 15.06.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0454/2015 Begründung: Anlass: Entsprechend dem vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Entwicklungskonzept Wolbeck- Zentrum“ soll der Parkplatz an der Dirk-von-Merveldt-Straße, welcher derzeit mit einer wasserge- bundenen Decke ausgestattet ist, umgestaltet und teilweise bewirtschaftet werden. Im Rahmen des Umbaus sind dort eine Reihe von Kurzzeitparkplätzen ebenso einzurichten wie Plätze mit unbegrenzter Parkberechtigung, damit unterschiedliche Interessen Berücksichtigung finden und eine durchgehende Besetzung der Parkplätze von Langzeitparkern vermieden wird. Im Zufahrts- bereich des Parkplatzes sollen Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingerich- tet werden. Planung: Da die auf dem Parkplatz vorhandene Wäscherei noch in Betrieb ist, wird der Parkplatz in der ersten Stufe nur mit 22 Stellplätzen einschließlich Nebenanlagen hergestellt. Zehn geplante Bäume werden den Parkplatz begrünen und einrahmen. Der Endgültige Ausbau kann erst nach Aufgabe und Abriss der Wäscherei und den angrenzenden Garagengebäuden erfolgen. Direkt im Zufahrtsbereich des Parkplatzes ist zurzeit nur ein Stellplatz für Menschen mit einge- schränkter Mobilität (Breite: 3,50 m) vorgesehen. Da der Marktplatz in Wolbeck umgestaltet wird, werden die dort aufgestellten Glascontainer entfernt und auf diesem Parkplatz neu positioniert. Der Ausbau des Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße führt zu einer effektiveren Bewälti- gung des Parkaufkommens im Zentrum von Wolbeck. Der Parkplatz wird heute schon gut fre- quentiert. Er wird aber teilweise von Dauerparkern genutzt. Aus diesem Grund wird die Hälfte der Parkfläche als Kurzzeitparkplätze in Form einer Parkscheibenregelung ausgewiesen. Für den geplanten Ausbau der zweiten Hälfte des Parkplatzes (östlicher Teil, P2) ist Grunder- werb erforderlich. Reduktionsvariante: Der Parkplatz wird nach den erforderlichen Standards ausgebaut. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen, desolaten Zustandes. Kosten / Finanzierung: Nach § 51 BauO NW ist die Gemeinde verpflichtet, die Stellplatzablösemittel zweckgebunden zu verwenden. Absatz 6 zählt folgende Verwendungszwecke abschließend auf: Herstellung zusätzli- cher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentli- chen Personennahverkehrs und investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs. Der Ausbau des Parkplatzes im Zentrum von Wolbeck ist insoweit über die Stellplatzablösebeträge finanzierbar. Die hierfür geschätzten Kosten von 100.000 € sind zu 100 % aus Stellplatzablösebeträgen finan- zierbar, da nicht nur die eigentlichen Stellplätze, sondern auch die zu errichtenden Nebenanlagen gefördert werden. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Münsterstraße
- Hiltruper Straße
- Dirk-von-Merveldt-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0454/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37