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V/0454/2015

Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße im Zentrum von Münster-Wolbeck

Vorlagen 30.06.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 25.08.2015, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

4696 Zeichen

V/0454/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße im Zentrum von 
Münster-Wolbeck 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Dem Umbau des öffentlichen Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße wird auf der Grundla-
ge des verkehrstechnischen Entwurfs vom Mai 2015 (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die o. g. Maßnahmen Gesamtkosten von ca. 100.000 
€ entstehen werden. Einnahmen aus Landeszuwendungen werden nicht erwartet. Die geschätz-
ten Kosten von 100.000 € sind zu 100 % aus Stellplatzablösebeträgen finanzierbar. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 2.500 € und Unterhaltungskos-
ten von rd. 1.000 € an. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4097 Münsterstraße,  
Angel - Hiltruper Straße 
   
Auszahlungen / Saldo   2016 100.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2016 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0454/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0454/2015 
Begründung: 
 
Anlass: 
Entsprechend dem vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Entwicklungskonzept Wolbeck-
Zentrum“ soll der Parkplatz an der Dirk-von-Merveldt-Straße, welcher derzeit mit einer wasserge-
bundenen Decke ausgestattet ist, umgestaltet und teilweise bewirtschaftet werden. Im Rahmen 
des Umbaus sind dort eine Reihe von Kurzzeitparkplätzen ebenso einzurichten wie Plätze mit 
unbegrenzter Parkberechtigung, damit unterschiedliche Interessen Berücksichtigung finden und 
eine durchgehende Besetzung der Parkplätze von Langzeitparkern vermieden wird. Im Zufahrts-
bereich des Parkplatzes sollen Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingerich-
tet werden. 
 
Planung: 
Da die auf dem Parkplatz vorhandene Wäscherei noch in Betrieb ist, wird der Parkplatz in der 
ersten Stufe nur mit 22 Stellplätzen einschließlich Nebenanlagen hergestellt. Zehn geplante 
Bäume werden den Parkplatz begrünen und einrahmen. Der Endgültige Ausbau kann erst nach 
Aufgabe und Abriss der Wäscherei und den angrenzenden Garagengebäuden erfolgen. 
 
Direkt im Zufahrtsbereich des Parkplatzes ist zurzeit nur ein Stellplatz für Menschen mit einge-
schränkter Mobilität (Breite: 3,50 m) vorgesehen. Da der Marktplatz in Wolbeck umgestaltet wird, 
werden die dort aufgestellten Glascontainer entfernt und auf diesem Parkplatz neu positioniert. 
 
Der Ausbau des Parkplatzes an der Dirk-von-Merveldt-Straße führt zu einer effektiveren Bewälti-
gung des Parkaufkommens im Zentrum von Wolbeck. Der Parkplatz wird heute schon gut fre-
quentiert. Er wird aber teilweise von Dauerparkern genutzt. Aus diesem Grund wird die Hälfte der 
Parkfläche als Kurzzeitparkplätze in Form einer Parkscheibenregelung ausgewiesen. 
 
Für den geplanten Ausbau der zweiten Hälfte des Parkplatzes (östlicher Teil, P2) ist Grunder-
werb erforderlich. 
 
Reduktionsvariante: 
Der Parkplatz wird nach den erforderlichen Standards ausgebaut. Als Kostenreduzierung bliebe 
nur ein gänzlicher Verzicht auf einen Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen, desolaten 
Zustandes. 
 
Kosten / Finanzierung: 
Nach § 51 BauO NW ist die Gemeinde verpflichtet, die Stellplatzablösemittel zweckgebunden zu 
verwenden. Absatz 6 zählt folgende Verwendungszwecke abschließend auf: Herstellung zusätzli-
cher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentli-
chen Personennahverkehrs und investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs. 
 
Der Ausbau des Parkplatzes im Zentrum von Wolbeck ist insoweit über die Stellplatzablösebeträge 
finanzierbar. 
Die hierfür geschätzten Kosten von 100.000 € sind zu 100 % aus Stellplatzablösebeträgen finan-
zierbar, da nicht nur die eigentlichen Stellplätze, sondern auch die zu errichtenden Nebenanlagen 
gefördert werden. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 1

442 Zeichen

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Anlage 1 zur Vorlage V/0454 /2015

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Beratungsverlauf (1)

25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münsterstraße
  • Hiltruper Straße
  • Dirk-von-Merveldt-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0454/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37