0898/2024
Beantwortung einer schriflichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Sportausschusses am 14.03.2024 (AN/0310/2024) betreffend: "Nutzung der Schulsportstätten an den LVR-Schulen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0898/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 14.03.2024 Beantwortung einer schriflichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Sportausschusses am 14.03.2024 (AN/0310/2024) betreffend: "Nutzung der Schulsportstätten an den LVR-Schulen" Die SPD-Fraktion bittet mit Anfrage AN/0310/2024 die Verwaltung um Stellungnahme zu fol- gendem Sachverhalt: Die Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) sind mit zahlreichen Turn- und Schwimmhallen ausgestattet. Nach dem regulären Schulbetrieb bleiben diese Einrichtun- gen ungenutzt. Der LVR hat entschieden, diese Ressourcen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, Sport zu treiben. Deshalb bietet der LVR den Städten und Gemeinden, insbesondere dort, wo er Förderschulen betreibt, die Nut- zung seiner Sportstätten an. Ziel ist es, den Standortkommunen die eigenständige Nutzung der Sportstätten an den LVR-Förderschulen für sportliche Zwecke zu ermöglichen. Alternativ sollen sie die sportliche Nutzung durch Behindertensportvereine oder -gruppen, Sportvereine oder andere von der Standortkommune ausgewählte Gruppen außerhalb des Schulbetriebes fördern können. In Köln betrifft dies konkret die LVR-Schule Belvedere mit einer Schwimmhalle und einer Turnhalle sowie die LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule mit einem Gymnastikraum im Ge- bäude Biggestraße und einer Turnhalle im Gebäude Gronewaldstraße. Der LVR hat beschlossen zunächst in einer einjährigen Umsetzungsphase Erfolg und etwaige Anpassungsbedarfe, z.B. Konkretisierung der Regelungen zur Übergabe oder Reinigung sowie der damit verbundenen Aufwände, im Prozess der Sportstättenüberlassung zu evaluie- ren. Eine frühzeitige und aktive Begleitung dieser Umsetzungsphase durch die Verwaltung liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Ist der Verwaltung die Entscheidung des LVR bekannt? 2. wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um sicherzustellen, dass die ungenutzten Sportstätten an den LVR-Förderschulen effektiv und sinnvoll für die Allgemeinheit genutzt werden können? 3. welche konkreten Schritte kann die Verwaltung unternehmen, um den Prozess der Sportstättenüberlassung aktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass etwaige Anpassungsbedarfe während der einjährigen Umsetzungsphase effektiv evaluiert und angepasst werden? 4. plant die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln frühzeitig und 2 aktiv in den Prozess der Sportstättenüberlassung einzubeziehen und welche Kommu- nikationswege bzw. Plattformen könnten dabei genutzt werden, um die Öffentlichkeit angemessen zu informieren und Feedback einzuholen? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: In der Vergangenheit hat der LVR die Sportstätten der entsprechenden Förderschulen ver- schiedenen ortsansässigen Vereinen und Institutionen zur Verfügung gestellt, um die Flächen nach dem regulären Ende des täglichen Schulbetriebs für außerschulische Sportangebote zu nutzen. Der LVR möchte die Bereitstellung dieser Sportstätten nunmehr neu regeln und bietet den Kommunen die entsprechende Nutzung an, welche durch einen Nutzungsvertrag geregelt werden soll. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Übernahme der Betreiberverantwor- tung und der Verkehrssicherungspflicht für die außerschulischen Nutzungszeiten. Darüber hinaus soll in dieser Zeit der Schließdienst der Anlagen an die Kommunen übertragen werden. Die Verwaltung steht hinsichtlich des o. g. Sachverhaltes bereits mit dem Landschaftsverband Rheinland in Kontakt. Grundsätzlich ist die Verwaltung sehr an der Bereitstellung zusätzlicher Sportstätten für die Sportvereine interessiert, sofern sich aus dem Zuständigkeitswechsel ein Mehrwert für die Vereine ergibt. Derzeit stimmt sich die Verwaltung sowohl mit dem LVR als auch verwaltungsintern über das weitere Vorgehen ab. Über die weiteren Schritte werden die zuständigen Ausschüsse informiert werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0898/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.03.2024
- Erstellt
- 05.03.2024 10:06