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0898/2024

Beantwortung einer schriflichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Sportausschusses am 14.03.2024 (AN/0310/2024) betreffend: "Nutzung der Schulsportstätten an den LVR-Schulen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.03.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 14.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4201 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 11.03.2024 
 0898/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 14.03.2024 
 
Beantwortung einer schriflichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des 
Sportausschusses am 14.03.2024 (AN/0310/2024) betreffend: "Nutzung der 
Schulsportstätten an den LVR-Schulen" 
Die SPD-Fraktion bittet mit Anfrage AN/0310/2024 die Verwaltung um Stellungnahme zu fol-
gendem Sachverhalt: 
 
Die Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) sind mit zahlreichen Turn- 
und Schwimmhallen ausgestattet. Nach dem regulären Schulbetrieb bleiben diese Einrichtun-
gen ungenutzt. Der LVR hat entschieden, diese Ressourcen der Allgemeinheit zur Verfügung 
zu stellen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, Sport zu treiben. Deshalb bietet der 
LVR den Städten und Gemeinden, insbesondere dort, wo er Förderschulen betreibt, die Nut-
zung seiner Sportstätten an. Ziel ist es, den Standortkommunen die eigenständige Nutzung 
der Sportstätten an den LVR-Förderschulen für sportliche Zwecke zu ermöglichen. Alternativ 
sollen sie die sportliche Nutzung durch Behindertensportvereine oder -gruppen, Sportvereine 
oder andere von der Standortkommune ausgewählte Gruppen außerhalb des Schulbetriebes 
fördern können. 
 
In Köln betrifft dies konkret die LVR-Schule Belvedere mit einer Schwimmhalle und einer 
Turnhalle sowie die LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule mit einem Gymnastikraum im Ge-
bäude Biggestraße und einer Turnhalle im Gebäude Gronewaldstraße. 
 
Der LVR hat beschlossen zunächst in einer einjährigen Umsetzungsphase Erfolg und etwaige 
Anpassungsbedarfe, z.B. Konkretisierung der Regelungen zur Übergabe oder Reinigung 
sowie der damit verbundenen Aufwände, im Prozess der Sportstättenüberlassung zu evaluie-
ren. Eine frühzeitige und aktive Begleitung dieser Umsetzungsphase durch die Verwaltung 
liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung die Entscheidung des LVR bekannt?  
2. wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um sicherzustellen, 
dass die ungenutzten Sportstätten an den LVR-Förderschulen effektiv und 
sinnvoll für die Allgemeinheit genutzt werden können? 
3. welche konkreten Schritte kann die Verwaltung unternehmen, um den Prozess der 
Sportstättenüberlassung aktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass etwaige 
Anpassungsbedarfe während der einjährigen Umsetzungsphase effektiv evaluiert 
und angepasst werden? 
4. plant die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln frühzeitig und

2 
 
aktiv in den Prozess der Sportstättenüberlassung einzubeziehen und welche Kommu-
nikationswege bzw. Plattformen könnten dabei genutzt werden, um die Öffentlichkeit 
angemessen zu informieren und Feedback einzuholen? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
In der Vergangenheit hat der LVR die Sportstätten der entsprechenden Förderschulen ver-
schiedenen ortsansässigen Vereinen und Institutionen zur Verfügung gestellt, um die Flächen 
nach dem regulären Ende des täglichen Schulbetriebs für außerschulische Sportangebote zu 
nutzen. Der LVR möchte die Bereitstellung dieser Sportstätten nunmehr neu regeln und bietet 
den Kommunen die entsprechende Nutzung an, welche durch einen Nutzungsvertrag geregelt 
werden soll. Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Übernahme der Betreiberverantwor-
tung und der Verkehrssicherungspflicht für die außerschulischen Nutzungszeiten. Darüber 
hinaus soll in dieser Zeit der Schließdienst der Anlagen an die Kommunen übertragen werden. 
 
Die Verwaltung steht hinsichtlich des o. g. Sachverhaltes bereits mit dem Landschaftsverband 
Rheinland in Kontakt. Grundsätzlich ist die Verwaltung sehr an der Bereitstellung zusätzlicher 
Sportstätten für die Sportvereine interessiert, sofern sich aus dem Zuständigkeitswechsel ein 
Mehrwert für die Vereine ergibt. Derzeit stimmt sich die Verwaltung sowohl mit dem LVR als 
auch verwaltungsintern über das weitere Vorgehen ab. 
 
Über die weiteren Schritte werden die zuständigen Ausschüsse informiert werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0898/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.03.2024
Erstellt
05.03.2024 10:06