AN/1154/2023
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Parkverbot Fußweg Frankfurter Straße"
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Interimsantrag CDU Grüne - Parkverbot Fussweg Frankfurter Str (2)
2672 Zeichen
in der Bezirksvertretung Porz
Gleichlautend:
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Porz, den 25.05.2023
Antrag zur Sitzung der BV Porz am 13.06.2023
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretersitzung zu setzen :
Bis zur Umsetzung des Beschlusses 1707/2021 ist die betroffene Strecke von Haus Nr.
316 bis zur Einmündung in den Feldweg zum SSZ mit einem Halteverbot zu versehen und
entsprechend auszuschildern.
In der BV-Sitzung vom 02.09.2021 wurde unter TOP 8.33. und der Dokumentennummer
1707/2021 nachstehender Planungsbeschluss gefasst.
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, für das Teilstück der Frankfurter
Straße 298 bis 316 zwischen dem Kreisverkehr an der Nachtigallenstraße und der Ein-
mündung des vom Schulzentrum und Schwimmbad kommenden und von den Schulkin-
dern genutzten Fußweges beim SSZ Wahn einen Gehweg und einen Fahrradweg zu pla-
nen und nach Beratung und Abstimmung zu realisieren. Für die Weiterführung in Rich-
tung Urbach ist auf Höhe des SSZ eine Querungshilfe vorzusehen.
Obwohl die Gehwege bereits bei Bau der Wohnhäuser in den 80er Jahren vorgesehen, der Ur-
sprung also über 40 Jahre zurück liegt, ist bisher nichts passiert.
Eine Anfrage zur Umsetzung (AN/0316/2022) wurde am 07.04.2022, also vor ca. einem Jahr
dahingehend beantwortet, dass aufgrund Arbeitsüberlastung und fehlenden Personals keine
Zeitangaben zum Umsetzungstermin gemacht werden können.
Begründung:
Nachdem der Bau der Gehwege offensichtlich nicht mehr erfolgen wird, dieser Weg aber von
Schulkindern zum SSZ (Schulsportzentrum Wahn) ab Frühjahr wieder regelmäßig genutzt wird
und ein hohes Gefährdungspotential aufweist, da die Kinder damit auf die Fahrbahn der vielbe-
fahrenen Frankfurter Straße ausweichen müssen, wird bis zur Umsetzung des Ursprungsantrag
hilfsweise der Antrag als Interimslösung gestellt um die akut bestehende Gefahrensituation zu-
mindest abzumildern.
Durch das Parkverbot an der betroffenen Strecke von Haus Nr. 316 bis zur Einmündung in den
Feldweg zum SSZ müssen die Kinder sich nicht mehr durch die parkenden Autos bewegen,
werden von den Autofahrern auf der viel befahrenen Frankfurter Straße besser gesehen und
brauchen nur Gummistiefel, damit sie durch die Pfützen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Neuberger Dieter Redlin
Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Nachtigallenstraße
- Frankfurter Straße 298
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1154/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.05.2023
- Erstellt
- 26.05.2023 12:40